Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 10.05.1990

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.09.1993 - 6 U 58/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1568
OLG Hamm, 09.09.1993 - 6 U 58/89 (https://dejure.org/1993,1568)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.09.1993 - 6 U 58/89 (https://dejure.org/1993,1568)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. September 1993 - 6 U 58/89 (https://dejure.org/1993,1568)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1568) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Degenerative Vorschäden - HWS-Trauma

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftpflichtrecht; HWS-Schleudertrauma; Nachweis der Schädigung; Dauerschaden; Hinreichende Wahrscheinlichkeit; Beweiserleichterung; Haftungsausfüllende Kausalität

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 481
  • NZV 1994, 189
  • VersR 1994, 1322
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.07.1970 - VI ZR 233/69

    Pflichten des Kraftfahrers auf stark vereister Straße; Überhöhte Geschwindigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1993 - 6 U 58/89
    In diesem Bereich genügt für die Überzeugungsbildung je nach Lage des Einzelfalls eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH VersR 70, 924, 926 f.; VersR 87, 310).
  • OLG Köln, 02.10.1987 - 6 U 155/87
    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1993 - 6 U 58/89
    Wie dem Senat aufgrund seiner Erfahrung aus ähnlichen Sachen - insbesondere aufgrund eines von ... in dem Rechtsstreit 6 U 155/87 OLG Hamm erstatteten Gutachtens - bekannt ist, erscheint demgemäß ein Neurologe oder Neurochirurg in erster Linie sachkundig und berufen zur Klärung von Zusammenhängen, die ohne sichtbare knöcherne oder ligamentäre Verletzungen zwischen einem Unfall und geklagten Beschwerden bestehen.
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1993 - 6 U 58/89
    Notwendig war dies jedoch nicht; es reicht für die Zulässigkeit des Feststellungsbegehrens vielmehr aus, daß bei Klageantrag ein Feststellungsinteresse bestand (vgl. BGH NJW 84, 1552; Zimmermann, ZPO, § 256 Rdn. 18).
  • BGH, 22.09.1992 - VI ZR 293/91

    Maßstab der Kausalitätsprüfung bei Schadensersatz wegen Tötung Dritter

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1993 - 6 U 58/89
    Daher darf eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, die etwa gar den besonders strengen medizinisch-wissenschaftlichen Kriterien standhält, nicht verlangt werden; vielmehr kann es durchaus genügen, daß für die Kausalität eine überwiegende Wahrscheinlichkeit spricht (vgl. BGH VersR 93, 55 = NJW 92, 3298 = NZV 93, 64 m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines verkehrsunfallbedingten

    Sie sind bei Menschen nach dem 30. Lebensjahr so häufig anzutreffen, daß sie mitunter als "regelrechte Volkskrankheit in den westlichen Industrieländern" bezeichnet werden (vgl. Senatsurteil 6 U 58/89 v. 09.09.1993 - NZV 94, 189 = r + s 94, 98 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.01.1998 - 6 U 128/94

    Nachweis der Unfallbedingtheit für Dauerschaden nach Distorsion der HWS

    Daher darf eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, die etwa gar den besonders strengen medizinisch-wissenschaftlichen Kriterien standhält, nicht verlangt werden; vielmehr kann es durchaus genügen, daß für die Kausalität eine überwiegende Wahrscheinlichkeit spricht (vgl. BGH VersR 93, 55 = NJW 92, 3298 = NZV 93, 64 m.w.N.; ausführlich Senatsurteil vom 09.09.1993 - 6 U 58/89 - r + s 94, 98 = DAR 94, 189 = NZV 94, 189; ständige Rechtsprechung).

    Wie dem Senat aufgrund seiner Erfahrung aus ähnlichen Sachen (vgl. z.B. die o.a. Sache 6 U 58/89, r + s 94, 98 ff) bekannt ist, erscheint demgemäß ein Neurologe oder Neurochirurg in besonderer Weise sachkundig und berufen zur Klärung von Zusammenhängen, die ohne sichtbare knöcherne oder ligamentäre Verletzungen zwischen einem Unfall und späteren Beschwerden bestehen.

  • OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 17/08

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Grundsätze für den

    Damit steht der Haftungsgrund fest, weshalb die Frage, ob der Unfall über diese Primärverletzung hinaus auch für die weiteren Beschwerden des Klägers ursächlich ist, am Maßstab des § 287 ZPO zu prüfen ist (vgl. Senat im Urt. v. 08.03.2007, Az.: 12 U 48/06, Schaden-Praxis 2007, 428; Saarländisches OLG, Urt. v. 20.01.2004, Az.: 3 U 6/03 sowie Urt. v. 28.06.2004, Az.: 4 U 236/04, OLGR 2005, 740 ff; OLG Frankfurt, Urt. v. 10.09.2003, Az.: 4 U 153/00; OLG Hamm VersR 1994, 1322, 1323).
  • OLG Hamm, 09.12.1999 - 6 U 80/98
    Das Beweismaß für die weiteren Schadensfolgen einer wie hier feststehenden Primärverletzung richtet sich nach § 287 ZPO (vgl. BGH VersR 70, 924; 87, 310; 93, 55; Senat VersR 94, 1322; Lemke NZV 96, 337); es genügt also hinreichende Wahrscheinlichkeit.
  • OLG Köln, 21.05.1997 - 13 U 98/95

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer durch Verkehrsunfall erlittenen

    Das ist eine Frage des sog. haftungsausfüllenden Ursachenzusammenhangs, für den die erleichterten Beweisanforderungen des § 287 ZPO gelten (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1994, 481 [OLG Hamm 09.09.1993 - 6 U 58/89] ; OLG Köln, VersR 1996, 1551; BGH NJW 1996, 2425 und NJW 1997, 455).
  • OLG Hamm, 13.09.1999 - 6 U 43/99

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Sturz des Klägers auf einem

    Denn dem Schädiger sind grundsätzlich auch diejenigen Auswirkungen seiner Verletzungshandlung zuzurechnen, die sich erst deshalb ergeben haben, weil der Verletzte bereits einen Vorschaden hatte (vgl. BGH r+s 97, 64; OLG Hamm VersR 94, 1322 = r+s 94, 98).
  • OLG Hamm, 08.11.1994 - 9 U 76/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Im Rahmen des §§ 287 ZPO reicht zur Überzeugungsbildung - je nach Lage des Einzelfalls - eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit (BGH VersR 1987, 310; BGH NJW 1992, 3298 = VersR 1993, 55 ; OLG Hamm NZV 1994, 189, 190).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.05.1990 - 6 U 58/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,10480
OLG Frankfurt, 10.05.1990 - 6 U 58/89 (https://dejure.org/1990,10480)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.05.1990 - 6 U 58/89 (https://dejure.org/1990,10480)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Mai 1990 - 6 U 58/89 (https://dejure.org/1990,10480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,10480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1262
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 4 U 60/00

    "Wildes Plakatieren" - unzulässiger Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch

    Nach ganz herrschender Rechtsprechung ist das "wilde Plakatieren" unter dem Gesichtspunkt des Vorsprungs durch Rechtsbruch (vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., § 1 UWG Rdnr. 647 ff.) gegenüber gesetzestreuen Mitbewerbern unlauter (KG NJW-RR 1995, 175; OLG Brandenburg NJW-RR 1996, 1514; LG Essen WRP 1996, 1076; vgl. auch OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1515 sowie OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1262).
  • OLG Hamm, 21.09.2006 - 4 U 145/06

    Kein Verstoss gegen § 3 UWG allein aufgrund der Verletzung fremder

    Allerdings hat der BGH in einem Fall, in dem es um die Untersagung der Befüllung von vermieteten Flüssiggastanks durch einen anderen Unternehmer als den Vermieter ging, angenommen, dass die Vorschriften zum Schutz des Eigentums keine Marktverhaltensregelungen sind, die unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs als Wettbewerbsverstöße nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG verfolgt werden könnten (BGH, Urt. v. 16.3.2006 - I ZR 92 GRUR 2006, 879, 880. Auch in der Literatur wird nahezu einhellig vertreten, dass die Vorschriften zum Schutz des Eigentums (wie § 823 Abs. 1 BGB) keine Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellen (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 24. Aufl. 2006, § 4 Rn 11.43; ebenso für bürgerlichrechtliche Normen insgesamt Harte/Henning, UWG, 2004, § 4 Rn 81; Fezer/Götting, UWG, 2005, § 4-11 Rn 70; entsprechend bereits früher zu § 1 UWG OLG Brandenburg NJW-RR 1996, 1514: Nutzung eines fremden Grundstücks; im Ergebnis auch OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1990, 1262, 1263: unberechtigte Nutzung fremdvermieteter Plakatflächen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht