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   OLG Karlsruhe, 24.06.2020 - 6 U 59/19   

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https://dejure.org/2020,18383
OLG Karlsruhe, 24.06.2020 - 6 U 59/19 (https://dejure.org/2020,18383)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.06.2020 - 6 U 59/19 (https://dejure.org/2020,18383)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - 6 U 59/19 (https://dejure.org/2020,18383)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW

    ArbnErfG § 16
    ArbnErfG

  • Justiz Baden-Württemberg

    Zündlanze

    § 16 Abs 1 ArbnErfG, § 16 Abs 2 ArbnErfG
    Arbeitnehmererfindung: Anforderungen an die Mitteilung der Aufgabeabsicht durch den Arbeitgeber; Wirkung eines dem Arbeitgeber nach Fristablauf zugegangenen Übertragungsverlangens des Arbeitnehmererfinders

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zum Anspruch des Arbeitnehmererfinders gegen seinen Arbeitgeber auf Übertragung des Schutzrechtes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 215/00

    Drahtinjektionseinrichtung; Ansprüche des Arbeitnehmererfinders bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2020 - 6 U 59/19
    Zwar wäre ein schuldrechtlicher Anspruch des Klägers auf Übertragung des Klagepatents gemäß § 16 Abs. 1 ArbnErfG entstanden (und auch nicht untergegangen), wenn der Kläger ein solches Übertragungsverlangen berechtigt gegenüber der Beklagten erklärt hätte (siehe BGH, GRUR 2002, 609, 611 mwN - Drahtinjektionseinrichtung; vgl. Keukenschrijver in Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl., ArbEG § 16 Rn. 18: "Gestaltungsrecht").

    Diese Sichtweise widerspricht der anerkannten Einordnung des schuldrechtlichen Übertragungsanspruchs des Arbeitnehmererfinders gemäß § 16 Abs. 1 ArbnErfG, wonach dieser nicht auf einem Vertrag beruht, da die Übertragungsverpflichtung des Arbeitgebers erst durch den Zugang der Erklärung des Arbeitnehmererfinders beim diesem ausgelöst wird, vielmehr § 16 Abs. 1, 2 ArbnErfG ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Arbeitnehmererfinder und dem Arbeitgeber begründet, das bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die schuldrechtliche Verpflichtung zur Übertragung des Schutzrechts zur Entstehung bringt (vgl. BGH, GRUR 2002, 609, 611 mwN - Drahtinjektionseinrichtung).

    Der besondere Zweck der mit § 16 ArbnErfG für den Arbeitnehmer begründeten Überlegungsfrist (vgl. BGH, GRUR 2002, 609, 613 - Drahtinjektionseinrichtung) liegt zwar vor allem darin, einerseits dem Arbeitnehmer vor der Aufgabe die Übernahme des Rechts zu ermöglichen, ohne dem Arbeitgeber die Aufgabe des Rechts übermäßig zu erschweren.

    Es ist insbesondere anerkannt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, während der dem Arbeitnehmererfinder nach § 16 Abs. 2 ArbnErfG zustehenden Überlegungsfrist alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um dem Arbeitnehmer das zu übertragende Recht in dem (Rechts-)Zustand zu erhalten, in dem es sich zum Zeitpunkt der Mitteilung der Aufgabeabsicht befunden hat (BGH, GRUR 2002, 609, 613 - Drahtinjektionseinrichtung).

  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2020 - 6 U 59/19
    In diesen in sich schlüssigen Dokumenten ist nicht nur die Aufgabe einer Postsendung dokumentiert, was noch keinen Anscheinsbeweis für den Zugang rechtfertigt (siehe BGHZ 24, 308), sondern auch deren Ablieferung bei der korrekt als Adressatin bezeichneten Beklagten.

    Sie begründen deshalb zumindest einen Anscheinsbeweis, wenigstens aber eine tatsächliche Vermutung dafür, dass ein am 28. Juli 2016 aufgegebenes Schreiben bei der Beklagten eingegangen ist (vgl. Palandt/Ellenberger, BGB, 79. Aufl., § 130 Rn. 7, 21 mwN auch zur Gegenansicht; siehe BGHZ 24, 308 zur Beweisführung durch einen bei der Post aufbewahrten Ablieferungsschein über einen einfachen Einschreibebrief).

  • BGH, 12.12.2019 - III ZR 198/18

    Parteivernehmung, Subsidiarität

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2020 - 6 U 59/19
    Denn die Parteivernehmung von Amts wegen kommt nur dann in Betracht, wenn die richterliche Gesamtwürdigung von Verhandlung und bisheriger Beweisaufnahme eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung erbringt (vgl. BGH, NJW 2020, 776 Rn. 20 mwN; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 448 ZPO, Rn. 4), was hier nicht der Fall ist.
  • BGH, 12.04.2011 - X ZR 72/10

    Initialidee

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2020 - 6 U 59/19
    So löst erst die jeweils geschuldete Erfindungsmeldung (§ 5 Abs. 1 Satz 1 ArbnErfG) des jeweiligen Miterfinders, die nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbnErfG im Rahmen einer gemeinsamen Meldung erfolgen kann, aber nicht muss, die Frist für die Inanspruchnahmefiktion nach § 6 Abs. 2 ArbnErfG gesondert im Verhältnis zum meldenden Arbeitnehmer aus (Bartenbach/Volz, ArbEG, 6. Aufl., § 5 Rn. 54 mwN; siehe auch BGH, GRUR 2011, 733 Rn. 21 - Initialidee).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 155/03

    Haftetikett

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2020 - 6 U 59/19
    Nicht weiterführend ist der Hinweis der Berufung darauf hin, dass der Bundesgerichtshof (GRUR 2006, 754 Rn. 27 mwN - Haftetikett) etwa auch in der in § 6 Abs. 2 ArbnErfG aF normierten Frist eine Ausschlussfrist erkannt hat.
  • OLG Düsseldorf, 17.09.1987 - 2 U 180/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2020 - 6 U 59/19
    Vielmehr mögen damit Voraussetzungen für das Entstehen einer Mitteilungspflicht des Arbeitgebers, wie sie mitunter angenommen wird (BGH, Urteil vom 14. Juli 1980 - X ZR 1/79, JurionRS 1980, 12945 Rn. 16, 19 f; Bartenbach/Volz, aaO § 16 Rn. 34, 72; aA OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. September 1987 - 2 U 180/86, BeckRS 1987, 3136206; Hoppe-Jänisch aaO § 16 Rn. 167 f), genannt sein.
  • BGH, 10.05.1988 - X ZR 89/87

    Vergütung einer Arbeitnehmererfindung bei Nichtverfolgung einer Patentanmeldung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2020 - 6 U 59/19
    Erst die Betätigung dieses freien Entschlusses durch die Erklärung der Aufgabeabsicht gegenüber dem Arbeitnehmer führt zu der Befugnis des Arbeitnehmererfinders, nunmehr seinerseits zu entscheiden, ob für ihn die Weiterführung der Anmeldung oder die Aufrechterhaltung des Schutzrechts lohnt, und gegebenenfalls die Übertragung zu verlangen (BGH, GRUR 1988, 762, 763 f - Windform).
  • BGH, 14.07.1980 - X ZR 1/79

    Verlust eines Patentes auf Grund nicht gezahlter Jahresgebühr - Fehlen der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2020 - 6 U 59/19
    Vielmehr mögen damit Voraussetzungen für das Entstehen einer Mitteilungspflicht des Arbeitgebers, wie sie mitunter angenommen wird (BGH, Urteil vom 14. Juli 1980 - X ZR 1/79, JurionRS 1980, 12945 Rn. 16, 19 f; Bartenbach/Volz, aaO § 16 Rn. 34, 72; aA OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. September 1987 - 2 U 180/86, BeckRS 1987, 3136206; Hoppe-Jänisch aaO § 16 Rn. 167 f), genannt sein.
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