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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 06.03.2012 - 6 U 6/12   

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https://dejure.org/2012,10495
OLG Bamberg, 06.03.2012 - 6 U 6/12 (https://dejure.org/2012,10495)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06.03.2012 - 6 U 6/12 (https://dejure.org/2012,10495)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06. März 2012 - 6 U 6/12 (https://dejure.org/2012,10495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Zur Frage der Mangelhaftigkeit eines Neuwagens bei 304 km Laufleistung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Laufleistung eines Neuwagens

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Mangel bezüglich Neuwageneigenschaft

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Mangelhaftigkeit eines Neuwagens bei 304 km Laufleistung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.03.2012 - 6 U 6/12
    Außerhalb gesetzlicher Vermutungen und Beweisregeln unterliegt das Gericht daher keiner Bindung, sondern beurteilt vielmehr frei den Gang der Verhandlung, den Wert der einzelnen Beweismittel unter Berücksichtigung der ihnen eigenen Fehlerquellen, zieht Schlüsse aus bestrittenen und unbestrittenen Behauptungen, bewertet Indizien und kann fehlende konkrete Indizien mithilfe der allgemeinen Lebenserfahrung überbrücken (vgl. BGH , NJW 1993, 935; 2000, 953; NJW-RR 2007, 312; st. Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschl. v. 07.06.2010 - 6 U 13/10, Beschl. v. 06.07.2010 - 6 U 20/10 und Beschl. v. 26.07.2011 - 6 U 12/11).
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.03.2012 - 6 U 6/12
    Außerhalb gesetzlicher Vermutungen und Beweisregeln unterliegt das Gericht daher keiner Bindung, sondern beurteilt vielmehr frei den Gang der Verhandlung, den Wert der einzelnen Beweismittel unter Berücksichtigung der ihnen eigenen Fehlerquellen, zieht Schlüsse aus bestrittenen und unbestrittenen Behauptungen, bewertet Indizien und kann fehlende konkrete Indizien mithilfe der allgemeinen Lebenserfahrung überbrücken (vgl. BGH , NJW 1993, 935; 2000, 953; NJW-RR 2007, 312; st. Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschl. v. 07.06.2010 - 6 U 13/10, Beschl. v. 06.07.2010 - 6 U 20/10 und Beschl. v. 26.07.2011 - 6 U 12/11).
  • LG Coburg, 30.12.2011 - 21 O 337/11

    Neuwagenkauf: Rückabwicklungsanspruch bei Übergabe eines Fahrzeuges mit einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.03.2012 - 6 U 6/12
    Diese wies das Landgericht (LG Coburg, Urt . v. 30.12.2011 - 21 O 337/11) ab.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2010 - L 6 U 13/10
    Auszug aus OLG Bamberg, 06.03.2012 - 6 U 6/12
    Außerhalb gesetzlicher Vermutungen und Beweisregeln unterliegt das Gericht daher keiner Bindung, sondern beurteilt vielmehr frei den Gang der Verhandlung, den Wert der einzelnen Beweismittel unter Berücksichtigung der ihnen eigenen Fehlerquellen, zieht Schlüsse aus bestrittenen und unbestrittenen Behauptungen, bewertet Indizien und kann fehlende konkrete Indizien mithilfe der allgemeinen Lebenserfahrung überbrücken (vgl. BGH , NJW 1993, 935; 2000, 953; NJW-RR 2007, 312; st. Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschl. v. 07.06.2010 - 6 U 13/10, Beschl. v. 06.07.2010 - 6 U 20/10 und Beschl. v. 26.07.2011 - 6 U 12/11).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2012 - 6 U 12/11

    Irreführende Lebensmittelwerbung: Abbildung einer Orangenblüte auf dem Etikett

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.03.2012 - 6 U 6/12
    Außerhalb gesetzlicher Vermutungen und Beweisregeln unterliegt das Gericht daher keiner Bindung, sondern beurteilt vielmehr frei den Gang der Verhandlung, den Wert der einzelnen Beweismittel unter Berücksichtigung der ihnen eigenen Fehlerquellen, zieht Schlüsse aus bestrittenen und unbestrittenen Behauptungen, bewertet Indizien und kann fehlende konkrete Indizien mithilfe der allgemeinen Lebenserfahrung überbrücken (vgl. BGH , NJW 1993, 935; 2000, 953; NJW-RR 2007, 312; st. Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschl. v. 07.06.2010 - 6 U 13/10, Beschl. v. 06.07.2010 - 6 U 20/10 und Beschl. v. 26.07.2011 - 6 U 12/11).
  • BGH, 22.11.2006 - IV ZR 21/05

    Beweiswürdigung bei Verdacht der Eigenbrandstiftung

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.03.2012 - 6 U 6/12
    Außerhalb gesetzlicher Vermutungen und Beweisregeln unterliegt das Gericht daher keiner Bindung, sondern beurteilt vielmehr frei den Gang der Verhandlung, den Wert der einzelnen Beweismittel unter Berücksichtigung der ihnen eigenen Fehlerquellen, zieht Schlüsse aus bestrittenen und unbestrittenen Behauptungen, bewertet Indizien und kann fehlende konkrete Indizien mithilfe der allgemeinen Lebenserfahrung überbrücken (vgl. BGH , NJW 1993, 935; 2000, 953; NJW-RR 2007, 312; st. Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschl. v. 07.06.2010 - 6 U 13/10, Beschl. v. 06.07.2010 - 6 U 20/10 und Beschl. v. 26.07.2011 - 6 U 12/11).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.09.2012 - 6 U 6/12   

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https://dejure.org/2012,58268
OLG Köln, 07.09.2012 - 6 U 6/12 (https://dejure.org/2012,58268)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.09.2012 - 6 U 6/12 (https://dejure.org/2012,58268)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. September 2012 - 6 U 6/12 (https://dejure.org/2012,58268)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 284/01

    Größter Online-Dienst

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2012 - 6 U 6/12
    Zu Recht hat das Landgericht angenommen, dass die beiden mit der Klage in konkreter Form angegriffenen Werbeaussagen aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlich informierten, verständigen Verbrauchers, der ihnen mit situationsbedingt angemessener Aufmerksamkeit begegnet (vgl. BGH, GRUR 2004, 244 [245] = WRP 2004, 339 - Marktführerschaft; GRUR 2004, 786 [787 f.] = WRP 2004, 1165 - Größter Online-Dienst), unter Berücksichtigung aller Bestandteile und tatsächlichen Umstände einschließlich der Beschränkungen des Kommunikationsmediums (§ 5a Abs. 2; Art. 7 Abs. 1 der [UGP-] Richtlinie 2005/29/EG; vgl. BGH, GRUR 2009, 418 = WRP 2009, 304 [Rn. 17] - Fußpilz) im Ergebnis weder als unwahr im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 UWG noch als unlauter nach §§ 4 Nr. 10, 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG anzusehen sind.

    Die Werbeaussage "Das schnellste Internet Deutschlands" enthält - wie auch das Landgericht zu Grunde gelegt hat - allerdings eine Spitzenstellungsbehauptung, bei der die angesprochenen Verbraucher erwarten, dass der Werbende gegenüber seinen Mitbewerbern in der betreffenden Hinsicht einen deutlichen Vorsprung vorzuweisen hat und dieser Vorsprung Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (vgl. BGH, GRUR 2004, 786 [788] = WRP 2004, 1165 - Größter Online-Dienst m.w.N.).

  • OLG Köln, 18.12.2009 - 6 U 60/09

    Unitymedia Hessen vor Gericht nicht vorn

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2012 - 6 U 6/12
    Anders als die vom Senat in einem früheren Urteil (GRUR-RR 2010, 345) als irreführend beurteilte Werbung "Im Deutschland-Durchschnitt und über alle Anschluss-Geschwindigkeiten ... hinweg liegt ... vorn" stellt die streitbefangene Aussage auf keinen "Deutschland-Durchschnitt" ab.
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2012 - 6 U 6/12
    Zu Recht hat das Landgericht angenommen, dass die beiden mit der Klage in konkreter Form angegriffenen Werbeaussagen aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlich informierten, verständigen Verbrauchers, der ihnen mit situationsbedingt angemessener Aufmerksamkeit begegnet (vgl. BGH, GRUR 2004, 244 [245] = WRP 2004, 339 - Marktführerschaft; GRUR 2004, 786 [787 f.] = WRP 2004, 1165 - Größter Online-Dienst), unter Berücksichtigung aller Bestandteile und tatsächlichen Umstände einschließlich der Beschränkungen des Kommunikationsmediums (§ 5a Abs. 2; Art. 7 Abs. 1 der [UGP-] Richtlinie 2005/29/EG; vgl. BGH, GRUR 2009, 418 = WRP 2009, 304 [Rn. 17] - Fußpilz) im Ergebnis weder als unwahr im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 UWG noch als unlauter nach §§ 4 Nr. 10, 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG anzusehen sind.
  • OLG Hamburg, 11.11.2009 - 5 U 214/08

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung durch ein Telefon- und

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2012 - 6 U 6/12
    Die von der Berufung angeführten Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (MMR 2010, 333) betraf die Aussage "Denn wir sind der beliebteste Anbieter Deutschlands für Internet, Telefon und TV aus einer Hand".
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2012 - 6 U 6/12
    Soweit solche Leistungseinschränkungen Umständen zuzuschreiben sind, auf die die Beklagte keinen Einfluss hat, kann ausgeschlossen werden, dass ein erheblicher Teil des Verkehrs die Vorstellung hege, die Beklagte stehe dafür ein, dass die von ihr beworbene Geschwindigkeit durchweg erreicht werde, also auch insoweit, als sie von Gegebenheiten und Strukturen außerhalb des von ihr zur Verfügung gestellten Kabelnetzes abhänge (vgl. BGH, GRUR 2010, 744 = WRP 2010, 1023 [Rn. 48] - Sondernewsletter).
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 58/06

    Fußpilz

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2012 - 6 U 6/12
    Zu Recht hat das Landgericht angenommen, dass die beiden mit der Klage in konkreter Form angegriffenen Werbeaussagen aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlich informierten, verständigen Verbrauchers, der ihnen mit situationsbedingt angemessener Aufmerksamkeit begegnet (vgl. BGH, GRUR 2004, 244 [245] = WRP 2004, 339 - Marktführerschaft; GRUR 2004, 786 [787 f.] = WRP 2004, 1165 - Größter Online-Dienst), unter Berücksichtigung aller Bestandteile und tatsächlichen Umstände einschließlich der Beschränkungen des Kommunikationsmediums (§ 5a Abs. 2; Art. 7 Abs. 1 der [UGP-] Richtlinie 2005/29/EG; vgl. BGH, GRUR 2009, 418 = WRP 2009, 304 [Rn. 17] - Fußpilz) im Ergebnis weder als unwahr im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 2 UWG noch als unlauter nach §§ 4 Nr. 10, 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG anzusehen sind.
  • OLG Köln, 30.11.2015 - 6 W 130/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Mitteilung, zwei Mitbewerber würden sich "streiten"

    So hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 7.9.2012 - 6 U 6/12 die damals von der Antragstellerin beanstandete Werbeaussage der Antragsgegnerinnen zu 1) und 2) "das schnellste Internet Deutschlands" als nicht irreführend beurteilt und zur Begründung ausgeführt:.
  • OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 53/13

    Irreführung durch Bewerbung eines nach Erreichen einer bestimmten Datenmenge

    Die Werbeadressaten werden zwar wissen, dass die Beklagte für das durchgängige Erreichen der beworbenen Geschwindigkeit nicht ohne Rücksicht auf regionale Faktoren und die Leistungsfähigkeit der Endgeräte oder ähnliche Gegebenheiten außerhalb ihres Netzes einsteht (vgl. BGH, GRUR 2010, 744 [Rn. 48] = WRP 2010, 1023 - Sondernewsletter; Senat, Urteil vom 07.09.2012 - 6 U 6/12; Urteil vom 01.02.2013 - 6 U 163/12).
  • LG Köln, 23.02.2021 - 33 O 111/20
    Bei einer Spitzenstellungsbehauptung erwartet der angesprochene Verbraucher, dass der Werbende gegenüber seinen Mitbewerbern in der betreffenden Hinsicht einen deutlichen Vorsprung vorzuweisen hat und dieser Vorsprung Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (vgl. BGH, GRUR 2004, 786 [788] = WRP 2004, 1165 - Größter Online-Dienst m. w. N.; OLG Köln Urt. v. 7.9.2012 - 6 U 6/12, BeckRS 2014, 3046, beck-online).
  • OLG Köln, 01.02.2013 - 6 U 163/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines DSL-Anschlusses mit der Werbeaussage

    Soweit dafür Gegebenheiten und Strukturen außerhalb des eigenen Kabelnetzes maßgeblich sind, wird ohnehin kein erheblicher Teil des Verkehrs die Vorstellung hegen, die Antragsgegnerin stehe dafür ein, dass die von ihr beworbene Geschwindigkeit durchweg erreicht werde (vgl. BGH, GRUR 2010, 744 = WRP 2010, 1023 [Rn. 48] - Sondernewsletter), und soweit die Auslegung des eigenen Kabelnetzes dazu führt, dass in einigen Regionen Internetanschlüsse mit der ausgelobten höchsten Downloadgeschwindigkeit nicht zur Verfügung gestellt werden können, steht dieses Verfügbarkeitsproblem der Werbung mit einer für andere Regionen zutreffenden Spitzenstellungsbehauptung nicht generell entgegen (vgl. Senat, Urteil vom 07.09.2012 - 6 U 6/12).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.03.2013 - 6 U 6/12   

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https://dejure.org/2013,5661
OLG Brandenburg, 12.03.2013 - 6 U 6/12 (https://dejure.org/2013,5661)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.03.2013 - 6 U 6/12 (https://dejure.org/2013,5661)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. März 2013 - 6 U 6/12 (https://dejure.org/2013,5661)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2013, 670
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.10.1987 - I ZR 114/85

    "Sonnengesang"; Rücktritt von einem Musikverlagsvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2013 - 6 U 6/12
    Falls diese keine ausdrückliche Regelung enthält, ist der Vertragszweck unter Berücksichtigung der Branchenübung sowie von Treu und Glauben maßgeblich (BGH, Urteil vom 15.10.1987, I ZR 114/85, Sonnengesang, NJW-RR 1988, 762, zitiert nach Juris).

    Da die Auslegung des Vertrages unter Berücksichtigung des Umstandes, dass vorliegend eine Reihe zu verlegen ist und Teile dieser Reihe bereits im Buchhandel erschienen sind, einen Vertriebsweg für das von der Beklagten auszuübende Ermessen vorgibt, geht diese vertragliche Regelung den gesetzlichen Bestimmungen vor (BGH, Urteil vom 15.10.1987, I ZR 114/85, Sonnengesang, NJW-RR 1988, 762, zitiert nach Juris).

    Zur Auslegung von Verlagsverträgen, auf die es hier ankommt, und zum Verhältnis zwischen vertraglichen und gesetzlichen Regelungen auf dem Gebiet des Verlagsrechtes existiert - soweit ersichtlich - lediglich eine höchstrichterliche Entscheidung aus dem Jahre 1987 (BGH I ZR 114/85, I ZR 114/85).

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