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OLG Köln, 20.11.1998 - 6 U 6/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3
Irreführende Werbung durch Verwendung des Begriffs "Zeitung" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 02.09.1997 - 41 O 97/97
- OLG Köln, 20.11.1998 - 6 U 6/98
Papierfundstellen
- ZUM 1999, 157
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Aachen, 02.09.1997 - 41 O 97/97
Auszug aus OLG Köln, 20.11.1998 - 6 U 6/98
Die Berufung der Beklagten gegen das am 2. September 1997 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 41 O 97/97 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß das vom Landgericht Aachen ausgesprochene Unterlassungsgebot wie folgt neu gefaßt wird: Die Beklagte wird verurteilt, es zwecks Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,00 DM, ersatzweise Ordnungshaft, zu vollstrecken am Geschäftsführer, zu unterlassen, in der Eigenwerbung für das Offertenblatt "Annonce" die Angabe "Zeitung" zu verwenden, wie nachstehend wiedergegeben: pp.
- OLG Köln, 19.04.2013 - 6 U 203/12
Irreführung durch Bezeichnung eines Druckerzeugnisses als "Zeitung"
Die dem Urteil des Senats vom 20.11.1998 - 6 U 6/98 (NJWE-WettbR 1999, 126 = MD 1999, 188) - zu Grunde liegende Annahme, dass bei Zeitungen das Verbraucherverständnis seit Jahrzehnten durch die "klassischen" Abonnements- und Boulevardzeitungen geprägt worden sei, trifft weiterhin zu. - OLG Köln, 05.05.2006 - 6 U 211/05
Wettbewerbsrechtliche Beurteilung des Bewerbens einer kostenlosen Sonntagszeitung …
Der Senat hält an der bereits in seiner Entscheidung vom 20.11.1998 - 6 U 6/98 (MD 1999, 188 = NJWE-WettbR 1999, 126) zum Ausdruck gekommenen Auffassung fest, dass zwischen Tageszeitungen, welche eine laufende, unabhängige Berichterstattung über aktuelle Vorgänge in einer redaktionellen Form bieten, und kostenlosen Anzeigenblättern mit einem auch redaktionellen Teil weiterhin zu unterscheiden ist - eine die Publikationsform betreffende grundsätzliche Differenzierung, die insoweit auch der mit gratis verteilten Zeitungen befassten Entscheidung des Bundesgerichthofs vom 20.11.2003 - I ZR 120/00 (WRP 2004, 746) zugrunde liegt.