Weitere Entscheidung unten: KG, 29.08.2014

Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14   

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OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14 (https://dejure.org/2014,35690)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.10.2014 - 6 U 60/14 (https://dejure.org/2014,35690)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Oktober 2014 - 6 U 60/14 (https://dejure.org/2014,35690)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Telemedicus

    Auslegung des Begriffs "non-commercial" im Rahmen einer CC-Lizenz

  • Telemedicus

    Auslegung des Begriffs "non-commercial" im Rahmen einer CC-Lizenz

  • webshoprecht.de

    Kein Schadensersatz bei Verletzung unter der Creative Common License

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Frage, wann eine Nutzung von Werken unter der Creative-Commons-Lizenz "nicht gewerblich" ist / non-commercial

  • JurPC

    Creative Commons-Lizenz "non-commercial"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Fotografen wegen Verwendung eines Lichtbildes durch einen Rundfunksender

  • online-und-recht.de

    Reichweite der Creative Commons-Lizenz "nicht kommerziell" bei einer Foto-Nutzung

  • ra.de
  • rewis.io
  • netzpolitik.org PDF
  • netzpolitik.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG §§ 97 Abs. 1, 23 S. 1
    Ansprüche eines Fotografen wegen Verwendung eines Lichtbildes durch einen Rundfunksender

  • rechtsportal.de

    Ansprüche eines Fotografen wegen Verwendung eines Lichtbildes durch einen Rundfunksender

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Creative Commons-Lizenz "non-commercial"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • ferner-alsdorf.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Fotoklau: Schadensersatz bei Fotoklau

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Keine kommerzielle Nutzung von CC-Lizenz durch Deutschlandradio

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Creative Commons: Was ist nicht-kommerzielle Foto-Nutzung?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    OLG Köln zur CC-BY-#NonCommercial

  • offenenetze.de (Kurzinformation)

    Zum Begriff "NonCommercial” in Creative Commons-Lizenzen - Urteil des LG Köln (teilweise) abgeändert

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Creative Commons Lizenz: Veröffentlichung eines Fotos auf Deutschlandradio-Website keine »kommerzielle Nutzung«

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Kommerzielle Nutzung von Creative Commons Lizenzen

  • heise.de (Pressebericht, 26.11.2014)

    Deutschlandradio hätte Foto unter CC-BY-NC-Lizenz nutzen dürfen, wenn…

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Foto mit Creative-Commons-Lizenz verwendet: Was ist nicht-kommerzielle Foto-Nutzung? ...

  • loschelder.de (Kurzinformation)

    Deutschlandradio ist kein kommerzieller Nutzer im Sinne der CC-Lizenz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur Reichweite der Creative Commons-Lizenz "nicht kommerziell" bei einer Foto-Nutzung

  • it-rechts-praxis.de (Kurzinformation)

    Begriff "nicht kommerziell" im Sinne der Creative Commons Lizenzbedingungen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Kommerzielle Nutzung eines Fotos i.S.d. CC-Lizenz

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Deutschlandradio verstößt gegen CC-Lizenzvertrag

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Eine öffentlich-rechtliche Nutzung ist eine nicht kommerzielle Nutzung (creative commons)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verletzung einer Creative-Commons-Lizenz non-commercial

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Verwendung eines Fotos unter einer Creative Commons-Lizenz

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Zur kommerziellen Nutzung im Sinne einer CC-Lizenz

Besprechungen u.ä. (3)

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    CC-lizenzwidrige Lichtbildnutzung des Deutschlandradios bestätigt - allerdings nicht wegen kommerzieller Nutzung

  • offenenetze.de (Entscheidungsbesprechung)

    OLG Köln zur CC-BY-#NonCommercial

  • netzpolitik.org (Entscheidungsbesprechung)

    Der dritte Streich: OLG Köln zu Deutschlandradios Nutzung CC-lizenzierter Fotos mit NC-Modul

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14

    Auslegung des Begriffs "non-commercial" im Rahmen einer CC-Lizenz

    LG Köln, 05.03.2014 - 28 O 232/13

    "kommerziellen Nutzung" bei der Creative Commons-Lizenz

    LG Berlin, 08.10.2010 - 16 O 458/10

    Die Verwendung von Creative Commons-Lizenzen bei Fotografien in Deutschland ist

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Creative Commons

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 789
  • GRUR 2015, 167
  • MMR 2015, 331
  • MIR 2014, Dok. 121
  • K&R 2015, 57
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (21)

  • LG Köln, 05.03.2014 - 28 O 232/13

    "kommerziellen Nutzung" bei der Creative Commons-Lizenz

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 5. März 2014 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 232/13 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (LG Köln, MMR 2014, 478) und zur Begründung ausgeführt, nach der Zweckübertragungsregel (§ 31 Abs. 5 UrhG) sei unter einer nicht kommerziellen Nutzung allein eine rein private Nutzung zu verstehen, was bei der streitgegenständlichen Nutzung durch die Beklagte nicht der Fall sei.

    Schließlich spricht auch eine von Jaeger/Mantz in ihrer Besprechung des erstinstanzlichen Urteils (MMR 2014, 478) zitierte Studie der "Creative Commons"-Organisation (http://mirrors.creativecommons.org/defining-noncommercial/Defining_Noncommercial_fullreport.pdf) für eine beträchtliche Unsicherheit hinsichtlich des Verständnisses der Einschränkung "non-commercial".

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06

    Whistling for a train

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14
    Zu ermitteln ist der objektive Wert der Benutzungsberechtigung (BGH, GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II; GRUR 2006, 136, Tz. 23 - Pressefotos; GRUR 2009, 407, Tz. 22 - Whistling for a train).

    Dabei sind der Umfang der Nutzung sowie der Wert des verletzten Ausschließlichkeitsrechts zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2009, 407, Tz. 23, 29 - Whistling for a train).

  • LG Berlin, 08.10.2010 - 16 O 458/10

    Die Verwendung von Creative Commons-Lizenzen bei Fotografien in Deutschland ist

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14
    ff) Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Einwilligung des Klägers von vorneherein nur im Rahmen der Bedingungen der "Creative Commons"-Lizenz erteilt worden ist, so dass das Verhalten der Beklagten von vorneherein nicht von dem ihr eingeräumten Nutzungsrecht umfasst war (so wohl das Landgericht im angefochtenen Urteil und LG Berlin, MMR 2011, 763), oder ob die Beklagte durch einen Verstoß gegen die Lizenzbedingungen ihre automatische Beendigung entsprechend Nr. 7 a) S. 1 ausgelöst hat.

    Jedenfalls für den hier zu beurteilenden Fall stellt die automatische Beendigung des Nutzungsrechts ("Heimfall") bei einem Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen, mithin die Gewährung eines Nutzungsrechts unter einer auflösenden Bedingung, weder eine überraschende Klausel dar, noch führt sie zu einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners (vgl. Mantz, MMR 2011, 763, 764).

  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14
    Zu ermitteln ist der objektive Wert der Benutzungsberechtigung (BGH, GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II; GRUR 2006, 136, Tz. 23 - Pressefotos; GRUR 2009, 407, Tz. 22 - Whistling for a train).
  • BGH, 15.03.1984 - I ZR 218/81

    Umfang der Nutzungsrechtseinräumung bei einem Bestellvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14
    Für die Anwendung des § 31 Abs. 5 UrhG ist vorrangig der von den Parteien verfolgte Vertragszweck zu ermitteln (BGH, GRUR 1984, 528, 529 - Bestellvertrag).
  • BGH, 14.03.2000 - X ZR 115/98

    Formunwirksamer Lizenzvertrag; Bemessung der Lizengebühr

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14
    Zu den Umständen, die den objektiven Wert der angemaßten Benutzungshandlungen beeinflussen, gehören ein etwa festzustellender verkehrsmäßig üblicher Wert der Benutzungsberechtigung in Anlehnung an tatsächlich vereinbarte Lizenzen (BGH, GRUR 2000, 685, 688 - Formunwirksamer Lizenzvertrag).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14
    Zu ermitteln ist der objektive Wert der Benutzungsberechtigung (BGH, GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II; GRUR 2006, 136, Tz. 23 - Pressefotos; GRUR 2009, 407, Tz. 22 - Whistling for a train).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 145/10

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14
    Maßgeblich ist insoweit § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG in der bis zum 8.10.2013 geltenden Fassung, da sich die Erstattung der Abmahnkosten nach der im Zeitpunkt der Abmahnung geltenden Rechtslage richtet (BGH, MMR 2012, 39, Tz. 8 - Erstattung von Abmahnkosten; GRUR 2014, 657, Tz. 11 - BearShare; Senat, WRP 2014, 622 Tz. 31 - Walk this way).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 73/10

    Honorarbedingungen Freie Journalisten

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14
    Ferner ist zu berücksichtigen, dass der Grundgedanke des § 31 Abs. 5 UrhG, die Rechte tendenziell beim Urheber zu belassen, um diesem eine angemessene Beteiligung an der wirtschaftlichen Verwertung seines Werkes zu sichern (BGH, GRUR 2012, 1031, Tz. 17 - Honorarbedingungen freie Journalisten; Senat, NJOZ 2008, 174, 178 - Videozweitverwertung), im Bereich der Open Content-Lizenzen, die im Gegenteil tendenziell eine möglichst weitgehende Verbreitung des Werks erlauben sollen, nicht uneingeschränkt Anwendung finden kann.
  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 60/14
    Maßgeblich ist insoweit § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG in der bis zum 8.10.2013 geltenden Fassung, da sich die Erstattung der Abmahnkosten nach der im Zeitpunkt der Abmahnung geltenden Rechtslage richtet (BGH, MMR 2012, 39, Tz. 8 - Erstattung von Abmahnkosten; GRUR 2014, 657, Tz. 11 - BearShare; Senat, WRP 2014, 622 Tz. 31 - Walk this way).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 20 U 138/05

    Doppelter Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung

  • OLG Frankfurt, 04.04.2013 - 6 W 85/12

    Streitgegenstand bei gegen die konkrete Verletzungsform gerichtetem

  • OLG Hamburg, 13.09.2012 - 3 U 107/11

    Wettbewerbsverstoß: Gesundheitsbezogene Angaben zu Kindermilch

  • OLG Köln, 19.01.2007 - 6 U 163/06

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Anwendung ausländischen Rechts - Filmrechte an

  • OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 109/13

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Inanspruchnahme des Inhabers eines

  • VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 55/97

    Werbefotos; Schutz von Lichtbildwerken und Lichtbildern

  • BGH, 28.11.2013 - I ZR 76/12

    E-Learning und Urheberrecht - Meilensteine der Psychologie

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

  • LG München I, 05.03.1993 - 21 O 7688/92

    Venus der Lumpen

  • OLG Köln, 29.01.1999 - 6 U 6/97

    Computergesteuerter Möbelverkauf "Overlays"

  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 104/17

    Zur Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke

    Der Senat hält daher daran fest, dass die Einordnung als Lichtbildwerk oder Lichtbild lediglich als unterschiedliche rechtliche Aspekte eines Streitgegenstands zu beurteilen sind (BGH, Urteil vom 3. November 1999 - I ZR 55/97, GRUR 2000, 317, 318 [juris Rn. 12] = WRP 2000, 203 - Werbefotos; OLG Köln, GRUR 2015, 167, 169; BeckOK UrhR/Lauber-Rönsberg, 21. Edition, § 72 UrhG Rn. 3b; Zigann/Werner in Cepl/Voß, Praxiskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 2. Aufl., § 253 ZPO Rn. 102; aA Wandtke/Bullinger/Thum aaO § 72 UrhG Rn. 64).
  • OLG Köln, 29.06.2016 - 6 W 72/16

    Objektiver Wert von Lichtbildern Creative-Commons-Lizenz ist Null

    Den "objektiven Wert" der Nutzung eines unter der D-Lizenz angebotenen geschützten Inhalts hat der Senat in seinem Beschluss vom 31.10.2014 (6 U 60/14) mit Null angesetzt.
  • OLG Köln, 13.04.2018 - 6 U 131/17

    Höhe des Schadens bei Benutzung eines Lichtbildes entgegen den Bedingungen der

    Ob die sog. "Heimfallklausel" der Ziff. 7a auch also solche auszulegen und wirksam ist (Senat, Urteil v. 31.10.2014 - 6 U 60/14 -, juris, Rn. 87 f.) oder sie wegen der unklaren Bedingungen wie "reasonably to the medium or means", "to the extent reasonably practicably", nur als vertragliche Pflicht, aber nicht als auflösende Bedingung im Sinne einer echten Heimfallklausel gemeint ist (für die Regelungen auf pixelio.de s. KG, Urt. v. 7.12.2015 - 24 U 111/15-, juris, Rn. 7) - kann vorliegend dahingestellt bleiben, weil sich diese Frage auf die Höhe des Schadensersatzes nicht auswirkt (s.u.).

    Den "objektiven Wert" der Nutzung eines unter der Creative Commons-Lizenz angebotenen geschützten Inhalts hat der Senat in seinem Urteil vom 31.10.2014 (6 U 60/14) mit Null angesetzt.

  • OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 U 72/16

    Ansprüche des Vertreibers einer Software wegen Verstoßes gegen Lizenzbestimmungen

    Dogmatisch ist dies damit zu begründen, dass die Regelung in Ziffer 4 Satz 2 der Lizenzbestimmungen eine auflösende Bedingung (§ 158 Abs. 2 BGB) darstellt, nach der die urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung mit dem Versuch einer lizenzbestimmungswidrigen Verbreitung der Software entfällt (LG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2006 - 2-06 O 224/06 - ; Jaeger/Metzger, Open Source Software, 4. Aufl. [2016], Rdnr. 152 ff m.w.N.; Schäfer, K&R 2010, 298 [300]; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 31.10.2014 - 6 U 60/14 - , dort Rdnr. 89, zur entsprechenden Rechtskonstruktion bei der "Creative Commons Attribution Non Commercial 2.0"-Lizenz für Lichtbilder).

    Zu ermitteln ist der objektive Wert der Benutzungsberechtigung (OLG Köln, Urteil vom 31.10.2014 - 6 U 60/14 - m.w.N.).

    Dabei sind der Umfang der Nutzung sowie der Wert des verletzten Ausschließlichkeitsrechtes zu berücksichtigen (OLG Köln, Urteil vom 31.10.2014 - 6 U 60/14 - m.w.N.).

    Zu den Umständen, die den objektiven Wert der angemaßten Benutzungshandlungen beeinflussen, gehören insbesondere ein etwa festzustellender verkehrsmäßig üblicher Wert der Benutzungsberechtigung in Anlehnung an tatsächlich vereinbarte Lizenzen (OLG Köln, Urteil vom 31.10.2014 - 6 U 60/14 - m.w.N.).

    Der "objektive Wert" der Nutzung der hier in Rede stehenden Programmversion kann vor diesem Hintergrund nur mit Null angesetzt werden (zweifelnd an der Schadensermittlung nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie bei kostenlos vertriebener "Open Source"-Software auch Schneider, Handbuch EDV-Recht, 5. Aufl. [2017], X. IT-Verfahrensrecht, Rdnr. 158 a.E.; vgl. zum rechtsähnlichen Fall der lizenzbestimmungswidrigen Verbreitung eines unter der "Creative Commons Attribution Non Commercial 2.0"-Lizenz kostenlos zur Verfügung gestellten Lichtbildes auch OLG Köln, Urteil vom 31.10.2014 - 6 U 60/14 - , dort Rdnr. 98).

  • LG Frankfurt/Main, 16.08.2018 - 3 O 32/17

    Führt der Nutzer eines unter einer Creative Commons-Lizenz stehenden Bildes die

    Diese Verletzung führte dazu, dass die im Vertrag vereinbarte auflösende Bedingung nach § 158 Abs. 2 BGB mit der Folge des Entfalls der Nutzungsrechte eingetreten ist (vgl. OLG Köln NJW 2015, 789, 793 [OLG Köln 31.10.2014 - 6 U 60/14] - Creative-Commons-Lizenz; LG Köln MMR 2014, 478, 479 m. Anm.; LG Berlin MMR 2011, 763 m. Anm.; Rauer/Ettig, WRP 2015, 153, 156; Wagner, MMR 2017, 216, 219).

    Hierauf kam es im Ergebnis jedoch nicht an, da einer Anwendung der MFM-Tabelle bereits entgegensteht, dass der Beklagte seine Fotografien auch kostenlos unter den Bedingungen der Creative Commons-Lizenzen anbietet (vgl. OLG Köln NJW 2015, 789, 794 [OLG Köln 31.10.2014 - 6 U 60/14] - Creative Commons-Lizenz).

    Es konnte insoweit offen bleiben, ob die Tatsache, dass das Lichtbild unter Einhaltung dieser Lizenzbedingungen auch kostenlos genutzt werden konnte, dazu führt, dass den Lichtbildern im Rahmen der Bewertung der Lizenzanalogie gar kein Wert beizumessen wäre (so OLG Köln NJW 2015, 789, 794 [OLG Köln 31.10.2014 - 6 U 60/14] - Creative Commons-Lizenz; OLG Köln, Beschl. v. 29.06.2016 - 6 W 72/16).

    Wenn diese Voraussetzungen nicht eingehalten sind, so kann davon ausgegangen werden, dass ein vernünftiger Lizenzgeber bei vertraglicher Einräumung des Nutzungsrechts eine Lizenzzahlung gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer eine solche gewährt hätte und der Wert der Lizenz für die streitgegenständlichen Fotografien nicht mit EUR 0,- anzusetzen wäre (so Schweinoch, NJW 2015, 794, 795; Weller, jurisPR-ITR 2/2015, Anm. 2; Schäfer, MMR 2015, 470; Rauer/Ettig, WRP 2015, 153, 157; Mantz, GRURInt 2008, 20; differenzierend König, Das einfache, unentgeltliche Nutzungsrecht für jedermann, 2016, S. 274; a.A. OLG Köln NJW 2015, 789, 794 [OLG Köln 31.10.2014 - 6 U 60/14] - Creative Commons-Lizenz; OLG Köln, Beschl. v. 29.06.2016 - 6 W 72/16; vgl. auch AG Frankfurt a.M., Urt. v. 14.07.2016 - 32 C 1272/16 (90)).

  • OLG Köln, 19.12.2014 - 6 U 51/14

    Ansprüche eines Teilnehmers am Amazon-Marketplace auf Unterlassung des Anhängens

    Dass die Nutzungsbedingungen von Amazon so ausgestaltet sind, dass Nutzungsrechte bei einem - unterstellten - einfachen Verstoß gegen Lizenzbedingungen automatisch entfallen (vgl. zu einer solchen Konstellation das Urteil des Senats vom 31.10.2014 - 6 U 60/14 - Creative Commons-Lizenz), lässt sich dem Vortrag der Parteien nicht entnehmen.
  • BGH, 16.12.2021 - I ZR 201/20

    ÖKO-TEST III - Markenverletzung: Verwendung einer ein Testlogo darstellenden

    Mit Blick auf die Lizenzierungspraxis der Klägerin kann jedoch nicht angenommen werden, dass sie sich diesen Wert im Wege einer von der Beklagten zu zahlenden Lizenzgebühr zunutze gemacht hätte (für die Praxis unentgeltlicher Lizenzen vgl. auch OLG Köln, GRUR 2015, 167, 173 [juris Rn. 98]; WRP 2018, 873 Rn. 19 und 21 [juris Rn. 33 und 35]; OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 421 Rn. 65 [juris Rn. 168]).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2020 - 20 U 152/16

    Kein Schadenersatz bei markenrechtswidriger Verwendung des ÖKO-TEST Labels -

    Zu ermitteln ist der objektive Wert der Benutzungsberechtigung (OLG Köln, GRUR 2015, 167, 173 - Creative-Commons-Lizenz, m.w.N.).
  • LG Köln, 01.09.2016 - 14 O 307/15

    Berechnung des Schadensersatzanspruchs eines Fotografen bei einer

    Nach allem hält die Kammer eine Lizenz von 50 EUR für angemessen, die wegen der fehlenden Urheberbenennung auf 100 EUR zu verdoppeln ist (a.A. OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16; vergleiche auch OLG Köln, Urteil vom 31. Oktober 2014 - 6 U 60/14 - für den Fall einer nicht-kommerziellen Nutzung unter den Bedingungen der Z Licence).
  • LG Köln, 08.06.2017 - 14 O 331/15
    Nach allem hält die Kammer eine Lizenz von 50 EUR für angemessen, die wegen der fehlenden Urheberbenennung auf 100 EUR zu verdoppeln ist (a.A. OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16; vergleiche auch OLG Köln, Urteil vom 31. Oktober 2014 - 6 U 60/14 - für den Fall einer nicht-kommerziellen Nutzung unter den Bedingungen der Creative Commons License).

    Die Kammer hat die Berufung zugelassen, da im Hinblick auf die abweichenden Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 29. Juni 2016 - 6 W 72/16 - sowie Urteil vom 31. Oktober 2014 - 6 U 60/14) die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und jedenfalls für den Beklagten keine Beschwer von mehr als 600 EUR gegeben ist.

  • LG Hamburg, 20.11.2017 - 308 O 343/15

    Unterlassungsvertrag: Anspruch auf eine Vertragsstrafe; Bemessung der Höhe der

  • OLG Köln, 13.07.2016 - 6 W 71/16

    Streitwert der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen unberechtigter

  • LG Mannheim, 13.05.2020 - 14 O 32/19

    Verbot der Hassrede auf Facebook: Beschränkung des vertraglichen Nutzungsrechts

  • LG Köln, 13.07.2023 - 14 O 237/22

    Ghostwriterin hat Anspruch auf Nennung bei autobiographischem Buch

  • OLG Stuttgart, 24.11.2021 - 4 U 484/20

    Löschung eines auf Facebook geposteten Beitrags: Nichtigkeit der

  • AG Hamburg, 06.10.2020 - 18b C 500/19

    Wirksamkeit einer Abmahnung bei unzutreffender Information des Abgemahnten über

  • AG Köln, 21.02.2019 - 137 C 211/18
  • LG Hamburg, 17.06.2022 - 310 O 174/21

    Ansprüche des Urhebers auf Schadens- und Abmahnkostenersatz wegen der Verwendung

  • LG München I, 31.03.2021 - 21 S 5389/20

    Urheberrechtsverletzung durch öffentliche Zugänglichmachung eines Gedichts

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KG, 29.08.2014 - 6 U 60/14 (https://dejure.org/2014,50321)
KG, Entscheidung vom 29.08.2014 - 6 U 60/14 (https://dejure.org/2014,50321)
KG, Entscheidung vom 29. August 2014 - 6 U 60/14 (https://dejure.org/2014,50321)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 123 Abs 2 S 1 BGB, § 142 BGB, § 19 VVG, § 22 VVG, § 59 Abs 3 VVG
    Zurechnung des Maklerverhaltens bei Anfechtung des Krankenversicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung

  • Wolters Kluwer

    Arglistige Täuschung des Versicherers in der privaten Krankenversicherung bei unrichtiger Beantwortung von Fragen zu Vorversicherungen durch den vom Versicherungsnehmer beauftragten Versicherungsmakler

  • RA Kotz

    Krankenversicherungsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung durch Versicherungsmakler

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Arglistige Täuschung des Versicherers in der privaten Krankenversicherung bei unrichtiger Beantwortung von Fragen zu Vorversicherungen durch den vom Versicherungsnehmer beauftragten Versicherungsmakler

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Arglistige Täuschung des Versicherers in der privaten Krankenversicherung bei unrichtiger Beantwortung von Fragen zu Vorversicherungen durch den vom Versicherungsnehmer beauftragten Versicherungsmakler

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.09.2001 - IV ZR 235/00

    Zurechnung der Kenntnis des Agenten

    Auszug aus KG, 29.08.2014 - 6 U 60/14
    Da die Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes mit dem Ziel, ggf. ein für den Versicherungsnehmer günstigeres Versicherungsprodukt zu ermitteln, eine typische Maklertätigkeit darstellt (vgl. BGH VersR 1985, 930 - 932, zitiert nach juris, dort Rdz. 11; BGH NJW 1988, 60 - 63, zitiert nach juris, dort Rdz. 19; OLG Köln VersR 2004, 851 - 852, zitiert nach juris, dort Rdz. 6), ist mit der Auftragserteilung des Klägers an Herrn Sch... ein Maklervertrag zustande gekommen; dass der Kläger sich in diesem Zusammenhang nicht zu einer Provisionszahlung verpflichtet hat, weil die Provisionen der Versicherungsmakler - aufgrund einer in vielen Ländern gleichförmig bestehenden Übung - vom Versicherer getragen werden (vgl. dazu BGH VersR 1985 a.a.O. m.w.N.), ändert daran nichts (BGH VersR 2001, 1498 - 1499, zitiert nach juris, dort Rdz. 11 m.w.N.).

    Entscheidend ist nach der Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 2001, 1498 - 1499, zitiert nach juris, dort Rdz. 11), dass bei Anbahnung und Abschluss des Versicherungsverhältnisses eine klare Rollenverteilung dahingehend bestand, dass der Makler, hier die I..., von der Beklagten mit dem Abschluss von Krankenversicherungsverträgen betraut war.

  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen

    Auszug aus KG, 29.08.2014 - 6 U 60/14
    Wann eine solche Einschätzung gerechtfertigt ist, lässt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur aufgrund einer die Interessen beider Parteien wertenden Betrachtung der Einzelfallumstände entscheiden (BGH a.a.O.; vgl. auch BGH VersR 1996, 324 - 326, zitiert nach juris, dort Rdz. 15), wobei die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, die eine Zurechnung für den Versicherer begründen sollen, dem Kläger obliegt (vgl. VersR 2008, 242 - 243, zitiert nach juris, dort Rdz. 8).
  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

    Auszug aus KG, 29.08.2014 - 6 U 60/14
    Der Versicherungsmakler ist, weil er seine Tätigkeit - Analyse des Versicherungsstatus und Ermittlung eines passenden Versicherungsprodukts - im Interesse des Versicherungsnehmers ausübt, jedoch grundsätzlich als Sachwalter dem Lager des Versicherungsnehmers zuzuordnen (vgl. BGH VersR 2014, 565 - 567, zitiert nach juris, dort Rdz. 22 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Senats), weshalb dieser sich ein arglistiges Verhalten des Maklers regelmäßig als eigenes zuzurechnen lassen muss (BGH a.a.O.; OLG Köln a.a.O.).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus KG, 29.08.2014 - 6 U 60/14
    Wann eine solche Einschätzung gerechtfertigt ist, lässt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur aufgrund einer die Interessen beider Parteien wertenden Betrachtung der Einzelfallumstände entscheiden (BGH a.a.O.; vgl. auch BGH VersR 1996, 324 - 326, zitiert nach juris, dort Rdz. 15), wobei die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, die eine Zurechnung für den Versicherer begründen sollen, dem Kläger obliegt (vgl. VersR 2008, 242 - 243, zitiert nach juris, dort Rdz. 8).
  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99

    Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler

    Auszug aus KG, 29.08.2014 - 6 U 60/14
    Die Verwendung von Antragsformularen des jeweiligen Versicherers gehört zur Tätigkeit eines Agenten wie eines Maklers; sie dient jeweils der organisatorischen Abwicklung beim Zustandekommen des Versicherungsvertrages, ohne dass daraus geschlossen werden könnte, der Vermittler stehe auf der einen oder anderen Seite (so BGH VersR 1999, 1481 - 1482, zitiert nach juris, dort Rdz. 13).
  • BGH, 25.03.1987 - IVa ZR 224/85

    Rechtsfolgen inhaltlicher Abweichung des Versicherungsscheins von den Wünschen

    Auszug aus KG, 29.08.2014 - 6 U 60/14
    Da die Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes mit dem Ziel, ggf. ein für den Versicherungsnehmer günstigeres Versicherungsprodukt zu ermitteln, eine typische Maklertätigkeit darstellt (vgl. BGH VersR 1985, 930 - 932, zitiert nach juris, dort Rdz. 11; BGH NJW 1988, 60 - 63, zitiert nach juris, dort Rdz. 19; OLG Köln VersR 2004, 851 - 852, zitiert nach juris, dort Rdz. 6), ist mit der Auftragserteilung des Klägers an Herrn Sch... ein Maklervertrag zustande gekommen; dass der Kläger sich in diesem Zusammenhang nicht zu einer Provisionszahlung verpflichtet hat, weil die Provisionen der Versicherungsmakler - aufgrund einer in vielen Ländern gleichförmig bestehenden Übung - vom Versicherer getragen werden (vgl. dazu BGH VersR 1985 a.a.O. m.w.N.), ändert daran nichts (BGH VersR 2001, 1498 - 1499, zitiert nach juris, dort Rdz. 11 m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.11.2003 - 5 U 205/02

    Tätigwerden eines Versicherungsmaklers aufgrund des mit dem Versichernehmer

    Auszug aus KG, 29.08.2014 - 6 U 60/14
    Da die Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes mit dem Ziel, ggf. ein für den Versicherungsnehmer günstigeres Versicherungsprodukt zu ermitteln, eine typische Maklertätigkeit darstellt (vgl. BGH VersR 1985, 930 - 932, zitiert nach juris, dort Rdz. 11; BGH NJW 1988, 60 - 63, zitiert nach juris, dort Rdz. 19; OLG Köln VersR 2004, 851 - 852, zitiert nach juris, dort Rdz. 6), ist mit der Auftragserteilung des Klägers an Herrn Sch... ein Maklervertrag zustande gekommen; dass der Kläger sich in diesem Zusammenhang nicht zu einer Provisionszahlung verpflichtet hat, weil die Provisionen der Versicherungsmakler - aufgrund einer in vielen Ländern gleichförmig bestehenden Übung - vom Versicherer getragen werden (vgl. dazu BGH VersR 1985 a.a.O. m.w.N.), ändert daran nichts (BGH VersR 2001, 1498 - 1499, zitiert nach juris, dort Rdz. 11 m.w.N.).
  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

    Auszug aus KG, 29.08.2014 - 6 U 60/14
    Zwar sind im Einzelfall Ausnahmen denkbar, die zu einer Zurechnung des Maklerfehlverhaltens beim Versicherer führen können, Voraussetzung dafür wäre jedoch, dass der Makler trotz seiner grundsätzlichen Unabhängigkeit - wie ein Versicherungsagent - mit Wissen und Wollen des Versicherers in dessen Pflichtenkreis tätig geworden ist, indem er Aufgaben übernommen hat, die typischerweise dem Versicherungsunternehmen selbst obliegen (BGH VersR 2014 a.a.O.; BGH VersR 2001, 188 - 189, zitiert nach juris, dort Rdz. 19 m.w.N.).
  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus KG, 29.08.2014 - 6 U 60/14
    Da die Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes mit dem Ziel, ggf. ein für den Versicherungsnehmer günstigeres Versicherungsprodukt zu ermitteln, eine typische Maklertätigkeit darstellt (vgl. BGH VersR 1985, 930 - 932, zitiert nach juris, dort Rdz. 11; BGH NJW 1988, 60 - 63, zitiert nach juris, dort Rdz. 19; OLG Köln VersR 2004, 851 - 852, zitiert nach juris, dort Rdz. 6), ist mit der Auftragserteilung des Klägers an Herrn Sch... ein Maklervertrag zustande gekommen; dass der Kläger sich in diesem Zusammenhang nicht zu einer Provisionszahlung verpflichtet hat, weil die Provisionen der Versicherungsmakler - aufgrund einer in vielen Ländern gleichförmig bestehenden Übung - vom Versicherer getragen werden (vgl. dazu BGH VersR 1985 a.a.O. m.w.N.), ändert daran nichts (BGH VersR 2001, 1498 - 1499, zitiert nach juris, dort Rdz. 11 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 22.11.2016 - 4 U 864/15

    Zurechnung von unrichtigen Angaben im Rahmen der Bearbeitung der

    Umstände, die eine Zurechnung für den Versicherer begründen sollen, hat der aber regelmäßig der Versicherungsnehmer darzulegen und ggf. zu beweisen (vgl. BGH, Beschl. v. 07.11.2007, IV ZR 103/06, juris, Rn. 8; Kammergericht Berlin, Beschl. v. 29.08.2014, 6 U 60/14, juris Rn. 4 m.w.N.).
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