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   OLG Köln, 09.03.2012 - 6 U 61/11   

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OLG Köln, 09.03.2012 - 6 U 61/11 (https://dejure.org/2012,51207)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.03.2012 - 6 U 61/11 (https://dejure.org/2012,51207)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. März 2012 - 6 U 61/11 (https://dejure.org/2012,51207)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Änderung der angegriffenen Verletzungsform im Berufungsverfahren nach Klageabweisung hinsichtlich wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 264 Nr. 2; ZPO § 511 Abs. 1
    Zulässigkeit der Änderung der angegriffenen Verletzungsform im Berufungsverfahren nach Klageabweisung hinsichtlich wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 29.05.2008 - I ZR 189/05

    Freundschaftswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2012 - 6 U 61/11
    Denn die Änderung der Klage in zweiter Instanz kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein, sondern erfordert eine zulässige Berufung (st. Rspr.: BGHZ 155, 21 [26]; BGH, WRP 2001, 699 [700] - Impfstoffe; GRUR 2008, 1121 = WRP 2008, 1516 [Rn. 14] - Freundschaftswerbung im Internet; NJW 2011, 3653).

    Die so umschriebene Verletzungsform bestimmt und begrenzt den Inhalt des Klagebegehrens (BGHZ 168, 179 = GRUR 2006, 960 = WRP 2006, 1247 [Rn. 15] - Anschriftenliste; BGH, GRUR 2008, 1121 = WRP 2008, 1516 [Rn. 16] - Freundschaftswerbung im Internet; GRUR 2011, 1153 = WRP 2011, 1593 [Rn. 38] - Creation Lamis).

    Die Abwandlung der Verletzungsform ändert den Streitgegenstand in dieser Konstellation auch dann, wenn sie durch Einfügen oder Weglassen von Merkmalen auf Verhaltensweisen bezogen wird, deren Beurteilung die Prüfung von Sachverhaltselementen erfordert, auf die es nach dem bisherigen Antrag nicht ankam; denn darin liegt nur gedanklich, nicht aber prozessual (im Sinne des § 264 Nr. 2 ZPO) eine schlichte Beschränkung oder Erweiterung der Klage (vgl. BGHZ 168, 179 = GRUR 2006, 960 = WRP 2006, 1247 [Rn. 16] - Anschriftenliste; BGH, GRUR 2008, 1121 = WRP 2008, 1516 [Rn. 25] - Freundschaftswerbung im Internet).

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2012 - 6 U 61/11
    a) Der Streitgegenstand (der prozessuale Anspruch) wird durch den Klageantrag bestimmt, in dem sich die vom Kläger begehrte Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger diese Rechtsfolge herleitet (BGHZ 154, 342 [347f.] = GRUR 2003, 716 - Reinigungsarbeiten; BGH, GRUR 2011, 521 = WRP 2011, 878 [Rn. 3] - TÜV I, GRUR 2012, 184 = WRP 2012, 194 [Rn. 13] - Branchenbuch Berg).

    Denn nach der den Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannten (und in anderem Zusammenhang mit ihrem Schriftsatz vom 08.12.2011 auch berücksichtigten) geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit einer alternativen Klagehäufung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (GRUR 2011, 521 = WRP 2011, 878 [Rn. 8 ff.] - TÜV I, GRUR 2011, 1043 = WRP 2011, 1454 [Rn. 21 ff.] - TÜV II) kann der Kläger die Auswahl der Verletzungsform und des zugehörigen Klagegrundes nicht dem Gericht überlassen, sondern muss diesem gegebenenfalls selbst eine durch Haupt- und Hilfsantrag verdeutlichte Prüfungsreihenfolge vorgeben.

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 235/03

    Anschriftenliste

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2012 - 6 U 61/11
    Die so umschriebene Verletzungsform bestimmt und begrenzt den Inhalt des Klagebegehrens (BGHZ 168, 179 = GRUR 2006, 960 = WRP 2006, 1247 [Rn. 15] - Anschriftenliste; BGH, GRUR 2008, 1121 = WRP 2008, 1516 [Rn. 16] - Freundschaftswerbung im Internet; GRUR 2011, 1153 = WRP 2011, 1593 [Rn. 38] - Creation Lamis).

    Die Abwandlung der Verletzungsform ändert den Streitgegenstand in dieser Konstellation auch dann, wenn sie durch Einfügen oder Weglassen von Merkmalen auf Verhaltensweisen bezogen wird, deren Beurteilung die Prüfung von Sachverhaltselementen erfordert, auf die es nach dem bisherigen Antrag nicht ankam; denn darin liegt nur gedanklich, nicht aber prozessual (im Sinne des § 264 Nr. 2 ZPO) eine schlichte Beschränkung oder Erweiterung der Klage (vgl. BGHZ 168, 179 = GRUR 2006, 960 = WRP 2006, 1247 [Rn. 16] - Anschriftenliste; BGH, GRUR 2008, 1121 = WRP 2008, 1516 [Rn. 25] - Freundschaftswerbung im Internet).

  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2012 - 6 U 61/11
    a) Der Streitgegenstand (der prozessuale Anspruch) wird durch den Klageantrag bestimmt, in dem sich die vom Kläger begehrte Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger diese Rechtsfolge herleitet (BGHZ 154, 342 [347f.] = GRUR 2003, 716 - Reinigungsarbeiten; BGH, GRUR 2011, 521 = WRP 2011, 878 [Rn. 3] - TÜV I, GRUR 2012, 184 = WRP 2012, 194 [Rn. 13] - Branchenbuch Berg).

    Es liegt insoweit anders als in dem Fall, dass der Kläger nur einen einzigen Lebenssachverhalt zur Begründung seines Unterlassungsbegehrens vorträgt und die rechtliche Würdigung der beanstandeten konkreten Verletzungshandlung dem Gerichts überlässt, so dass die Frage, ob der vorgetragene Lebenssachverhalt zugleich die Voraussetzungen mehrerer Verbotsnormen erfüllt, für die Abgrenzung des Streitgegenstandes nicht maßgeblich ist (vgl. BGH, GRUR 2012, 184 = WRP 2012, 194 [Rn. 15] - Branchenbuch Berg).

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2012 - 6 U 61/11
    Denn nach der den Prozessbevollmächtigten der Klägerin bekannten (und in anderem Zusammenhang mit ihrem Schriftsatz vom 08.12.2011 auch berücksichtigten) geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit einer alternativen Klagehäufung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (GRUR 2011, 521 = WRP 2011, 878 [Rn. 8 ff.] - TÜV I, GRUR 2011, 1043 = WRP 2011, 1454 [Rn. 21 ff.] - TÜV II) kann der Kläger die Auswahl der Verletzungsform und des zugehörigen Klagegrundes nicht dem Gericht überlassen, sondern muss diesem gegebenenfalls selbst eine durch Haupt- und Hilfsantrag verdeutlichte Prüfungsreihenfolge vorgeben.
  • OLG Köln, 22.06.2011 - 6 U 152/10

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Herkunftstäuschung;

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2012 - 6 U 61/11
    Wenn sie nun - nach dem ebenfalls allen Prozessbeteiligten bekannten Senatsurteil vom 22.06.2011 zwischen der Klägerin und der Streithelferin zu 1.) wegen des Vertriebs vielfach gekennzeichneter "F"-Regale (6 U 152/10 = 84 O 116/09 LG Köln; das Aktenzeichen der Nichtzulassungsbeschwerde lautet I ZR 136/11) - in zweiter Instanz statt eines Verbots dieser eng begrenzten Verletzungsform das weiter gehende Verbot des Vertriebs derartiger Regale auch für den Fall erstrebt, dass einige oder alle Teile die aus den neu eingeblendeten Detailabbildungen ersichtlichen Herstellerkennzeichen aufweisen, begehrt sie damit nicht bloß (wie sie mit Schriftsatz vom 17.01.2012 selbst einräumt) sachlich und wirtschaftlich mehr , sondern in prozessualer Hinsicht (§§ 263, 264 Nr. 2, 533 ZPO) etwas anderes , ja in gewisser Hinsicht sogar das kontradiktorische Gegenteil (kein Verbot wegen fehlender, sondern trotz vorhandener Kennzeichnung einiger oder aller Teile).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 179/98

    Erfordernis eines richterlichen Hinweises bei Aufgreifen einer Rechtsfrage durch

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2012 - 6 U 61/11
    Denn die Änderung der Klage in zweiter Instanz kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein, sondern erfordert eine zulässige Berufung (st. Rspr.: BGHZ 155, 21 [26]; BGH, WRP 2001, 699 [700] - Impfstoffe; GRUR 2008, 1121 = WRP 2008, 1516 [Rn. 14] - Freundschaftswerbung im Internet; NJW 2011, 3653).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01

    "Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2012 - 6 U 61/11
    a) Der Streitgegenstand (der prozessuale Anspruch) wird durch den Klageantrag bestimmt, in dem sich die vom Kläger begehrte Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger diese Rechtsfolge herleitet (BGHZ 154, 342 [347f.] = GRUR 2003, 716 - Reinigungsarbeiten; BGH, GRUR 2011, 521 = WRP 2011, 878 [Rn. 3] - TÜV I, GRUR 2012, 184 = WRP 2012, 194 [Rn. 13] - Branchenbuch Berg).
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2012 - 6 U 61/11
    Denn die Änderung der Klage in zweiter Instanz kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein, sondern erfordert eine zulässige Berufung (st. Rspr.: BGHZ 155, 21 [26]; BGH, WRP 2001, 699 [700] - Impfstoffe; GRUR 2008, 1121 = WRP 2008, 1516 [Rn. 14] - Freundschaftswerbung im Internet; NJW 2011, 3653).
  • BGH, 05.05.2011 - I ZR 157/09

    Creation Lamis

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2012 - 6 U 61/11
    Die so umschriebene Verletzungsform bestimmt und begrenzt den Inhalt des Klagebegehrens (BGHZ 168, 179 = GRUR 2006, 960 = WRP 2006, 1247 [Rn. 15] - Anschriftenliste; BGH, GRUR 2008, 1121 = WRP 2008, 1516 [Rn. 16] - Freundschaftswerbung im Internet; GRUR 2011, 1153 = WRP 2011, 1593 [Rn. 38] - Creation Lamis).
  • BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11

    Regressklage gegen Rechtsanwalt wegen pflichtwidriger Prozessführung:

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 78/11

    Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart

  • OLG Köln, 18.03.2011 - 6 U 139/10

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Vertriebs eines Regalsystems unter dem

  • OLG Köln, 06.06.2012 - 6 U 60/11
  • LG Köln, 01.03.2011 - 81 O 341/07

    Vorläufige Vollstreckbarkeit: Begründetheit eines Vollstreckungsschutzantrags bei

  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 136/11
  • LG Köln, 10.02.2006 - 81 O 33/05
  • OLG Köln, 28.06.2013 - 6 U 183/12

    Nachahmung von Keksstangen; "Mikado"

    Der Streitgegenstand (prozessuale Anspruch) wird bestimmt durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGHZ 154, 342 [347 f.] = GRUR 2003, 716 = WRP 2003, 896 - Reinigungsarbeiten; BGH, GRUR 2011, 521 = WRP 2011, 878 [Rn. 3] - TÜV I, GRUR 2013, 401 = WRP 2013, 472 [Rn. 18] - Biomineralwasser; Senatsurteil vom 09.03.2012 - 6 U 61/11).
  • OLG Köln, 11.06.2014 - 17 W 59/14

    Anwaltsgebühren bei Inanspruchnahme zweier Beklagter auf Unterlassung

    Aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Köln vom 9. März 2012 - 6 U 61/11 - und des Urteils des Landgerichts Köln vom 1. März 2011 - 81 O 341/07 - sind von der Klägerin an jede Streithelferin je 13.376,22 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 5. März 2011 sowie an jede Streithelferin je 14.742,51 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 22. März 2012 zu zahlen.
  • OLG Hamburg, 22.06.2021 - 8 U 53/18

    Zeitliche Grenzen bei der außerordentlichen Kündigung eines Werkvertrages

    Dies allein begründet allerdings noch keine Veränderung des Streitgegenstandes, denn eine solche wäre nur dann gegeben, wenn mit der Veränderung der Anträge gleichzeitig eine Veränderung des Prüfungs- und Entscheidungsumfangs des Gerichts gemäß § 308 Abs. 1 S. 1 ZPO einherginge und diese nicht von § 264 ZPO erfasst würde (OLG Köln, Urteil vom 09.03.2012 - 6 U 61/11, BeckRs 2013, 11612, Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Köln, 06.06.2012 - 6 U 60/11

    Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz

    Während des Rechtsstreits hat die Klägerin im Juni 2008 einen Testkauf bei der in einem Parallelverfahren (81 O 341/07 LG Köln = 6 U 61/11 OLG Köln) in Anspruch genommenen K. GmbH vornehmen lassen und ihren Klageantrag mehrmals neu gefasst.
  • OLG Köln, 22.06.2011 - 6 U 152/10
    Der Umstand, dass sich die Konzerngesellschaft der Beklagten Eden Industries Ltd. vor dem Senat am 13.10.2006 in dem Verfahren 6 U 70/06 = 81 O 33/05 LG Köln durch strafbewehrte Erklärung zur Unterlassung des Vertriebs von Regalen in einer bestimmten auf einer Messe ausgestellten Gestaltung verpflichtet hat, begründete kein schutzwürdiges Vertrauen der nach diesem Termin gegründeten Beklagten, das nunmehr streitbefangene Regalsystem von der Klägerin ungehindert vertreiben zu dürfen - dies um so weniger, als die Klägerin bereits bald darauf gerichtlich gegen zwei Vertriebspartner der Beklagten vorging (diese ist den inzwischen beim Senat zu 6 U 60/11 und zu 6 U 61/11 anhängigen Verfahren Anfang 2008 als Streithelferin beigetreten).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.10.2011 - 6 U 61/11   

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OLG Celle, 06.10.2011 - 6 U 61/11 (https://dejure.org/2011,57547)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.10.2011 - 6 U 61/11 (https://dejure.org/2011,57547)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - 6 U 61/11 (https://dejure.org/2011,57547)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 309 Nr. 5
    Kenntnis des Angebotes eines Mitbewerbers als wettbewerbswidrige Abrede

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bieter kennt Angebot eines Mitbewerbers: 15% Vertragsstrafe!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kenntnis von Angebot eines Mitbewerbers: Bieter muss 15% Vertragsstrafe zahlen! (IBR 2012, 506)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1995 - VII ZR 286/94

    Formularmäßige Vereinbarung einer Schadensersatzpauschale im Falle des Nachweises

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2011 - 6 U 61/11
    Die Klausel pauschaliert einen Schaden, von dem es genügt, dass er typischerweise bei dem sanktionierten Verhalten eintritt (s. BGH Urt. v. 21. Dez. 1995, VII ZR 286/94, zit. nach [...]: Rn. 16 f), enthält eine gemessen an dem gewöhnlichen Lauf der Dinge in dem geregelten Fall der unzulässigen Wettbewerbsabsprache den zu erwartenden Schaden nicht übersteigende Pauschale (Buchst. a) und lässt den Nachweis eines "Schaden(s) in anderer Höhe" zu, was als Bandbreite von Null an zu verstehen ist (Buchst. b).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - Verg 52/03

    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede; Kenntnis eines Bieters von den

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2011 - 6 U 61/11
    Der angestrebte echte Bieterwettbewerb (vgl. auch § 12 Abs. 6 VOB/A) setzt voraus, dass jedes Angebot geheim bleibt (vgl. OLG Düsseldorf Beschl. v. 16. Sept. 2003, Verg 52/03, VII-Verg 52/03, zit. nach [...]: Rn. 9 f).
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   KG, 17.04.2012 - 6 U 61/11   

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https://dejure.org/2012,62808
KG, 17.04.2012 - 6 U 61/11 (https://dejure.org/2012,62808)
KG, Entscheidung vom 17.04.2012 - 6 U 61/11 (https://dejure.org/2012,62808)
KG, Entscheidung vom 17. April 2012 - 6 U 61/11 (https://dejure.org/2012,62808)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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