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   OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 6 U 61/16   

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https://dejure.org/2016,35523
OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 6 U 61/16 (https://dejure.org/2016,35523)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.10.2016 - 6 U 61/16 (https://dejure.org/2016,35523)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - 6 U 61/16 (https://dejure.org/2016,35523)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Nr. 4 UWG
    Unlautere Behinderung eines Mitbewerbers durch Verteilung von Handzetteln an Kunden im Bereich der Zufahrt

  • damm-legal.de

    Das Abfangen von Kunden auf der Zufahrt zu einem Konkurrenten ist wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlautere Behinderung eines Mitbewerbers durch Verteilung von Handzetteln an Kunden im Bereich der Zufahrt

  • kanzlei.biz

    Auf dem Zufahrtsweg zu einem Geschäft dürfen keine Kunden abgeworben werden

  • online-und-recht.de

    Verteilen von Handzetteln ist gezieltes, wettbewerbswidriges Abfangen von Kunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 4
    Wettbewerb; Behinderung; Belästigung; Abfangen; Handzettel

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 4
    Wettbewerbswidrigkeit des Verteilens von Handzetteln mit Werbung für Leistungen eines Mitbewerbers im Einfahrtsbereich eines Einzelhändlers

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unlautere Behinderung eines Mitbewerbers durch Verteilung von Handzetteln an Kunden im Bereich der Zufahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Das Abfangen von Kunden auf der Zufahrt zu einem Konkurrenten ist wettbewerbswidrig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidriges Abfangen von Kunden durch Verteilen von Handzetteln im Einfahrtbereich des Kundenparkplatzes eines Mitbewerbers

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung in der Zufahrt des Konkurrenten

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Unlautere Behinderung eines Mitbewerbers durch Verteilung von Handzetteln an Kunden im Bereich der Zufahrt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unlautere Behinderung eines Mitbewerbers durch Verteilung von Handzetteln an Kunden im Bereich der Zufahrt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gezielte Behinderung durch Abfangen von Kunden

  • karief.com (Kurzinformation)

    Das Verteilen von Handzetteln kann rechtswidrig sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verteilen von Handzetteln für einen direkten Mitbewerber ist nicht erlaubtes Abfangen von Kunden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 278
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 227/01

    Ansprechen in der Öffentlichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 6 U 61/16
    Eine unzumutbare Belästigung ist zwar anzunehmen, wenn Passanten durch eine Person gezielt und individuell angesprochen werden, die nicht sofort als Werbender erkennbar ist (vgl. BGH GRUR 2004, 699, 701 [BGH 01.04.2004 - I ZR 227/01] - Ansprechen in der Öffentlichkeit I; Senat, GRUR 2008, 353 Rn. 34).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 214/07

    Rote Briefkästen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 6 U 61/16
    Ein unlauteres Abfangen von Kunden liegt nach ständiger Rechtsprechung des BGH nur dann vor, wenn sich der Werbende gewissermaßen zwischen den Mitbewerber und dessen Kunden stellt, um diesem eine Änderung seines Kaufentschlusses aufzudrängen (BGH GRUR 2011, 166 Rn. 30 [BGH 12.05.2010 - I ZR 214/07] - Rote Briefkästen m.w.N.).
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 235/03

    Anschriftenliste

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 6 U 61/16
    Ein in dieser Weise eingeschränkter Antrag ist prozessual kein Minus, weil seine Begründung nunmehr von tatsächlichen Voraussetzungen abhängt, die zuvor nicht zum Inhalt des Antrags erhoben worden waren (BGH GRUR 2006, 960 [BGH 29.06.2006 - I ZR 235/03] - Anschriftenliste).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2007 - 6 U 24/01

    Unzumutbare Belästigung durch Ansprechen im öffentlichen Bereich: Eindeutige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 6 U 61/16
    Eine unzumutbare Belästigung ist zwar anzunehmen, wenn Passanten durch eine Person gezielt und individuell angesprochen werden, die nicht sofort als Werbender erkennbar ist (vgl. BGH GRUR 2004, 699, 701 [BGH 01.04.2004 - I ZR 227/01] - Ansprechen in der Öffentlichkeit I; Senat, GRUR 2008, 353 Rn. 34).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2013 - 6 W 85/12

    Streitgegenstand bei gegen die konkrete Verletzungsform gerichtetem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 6 U 61/16
    Mit diesem neuen Vortrag wurde nicht i.S.d. "Zählrate"-Rechtsprechung des Senats eine weitere Beanstandung nachgeschoben (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 302 Rn. 5).
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 6 U 61/16
    Es bedarf einer unangemessenen Einwirkung auf Kunden, die dem Mitbewerber bereits zuzurechnen sind (BGH WRP 2014, 424 Rn. 35 [BGH 22.01.2014 - I ZR 164/12] - wetteronline.de).
  • BGH, 27.02.1986 - I ZR 210/83

    Handzettelwerbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 6 U 61/16
    aa) Das Verteilen von Handzetteln in unmittelbarer Nähe zum Mitbewerber reicht für sich genommen nicht aus (Köhler in Köhler/Bornkamm, aaO, § 4 Rn. 4.29; anders noch die frühere Rechtsprechung, die von einem überholten Verbraucherleitbild ausging, vgl. BGH GRUR 1986, 547, 548 - Handzettelwerbung).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 6 U 61/16
    Anders als bei einem allein gegen eine konkrete Verletzungsform gerichteten Unterlassungsantrag, dessen Streitgegenstand alle Rechtsverletzungen umfasst, die in der konkreten Verletzungsform verwirklicht sind (vgl. BGH GRUR 2013, 401 - Biomineralwasser), muss in einem solchen Fall die Beanstandung im Klageantrag genau umschrieben werden.
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 48/06

    Küchentiefstpreis-Garantie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 6 U 61/16
    bb) Die Unangemessenheit der Mittel ist u. a. zu bejahen, wenn die potentiellen Kunden im Sinne des § 7 UWG unzumutbar belästigt werden (BGH GRUR 2009, 416 Rn. 16 [BGH 02.10.2008 - I ZR 48/06] - Küchentiefstpreis-Garantie).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2019 - 15 U 37/19

    Service Calls benötigen vorherige Einwilligung

    Dies setzt voraus, dass der Verbraucher hinreichend auf die Möglichkeit von Werbeanrufen hingewiesen wird und weiß, auf welche Art von Werbemaßnahmen und auf welche Unternehmen sich seine Einwilligung bezieht (BGH GRUR 2013, 531 - Einwilligung in Werbeanrufe II; BGH WRP 2017, 100; BGH GRUR 2018, 545 - mehrere Werbekanäle).
  • OLG Nürnberg, 12.11.2019 - 3 U 592/19

    Nur mitbewerberbezogene Tatbestände anwendbar auf bloßes

    Die Unangemessenheit der Mittel ist unter anderem zu bejahen, wenn die potenziellen Kunden i.S.d. § 7 UWG unzumutbar belästigt werden (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2017, 278, Rn. 20) oder wenn die Maßnahmen auf die Verdrängung des Mitbewerbers abzielen oder den Kunden unangemessen unsachlich beeinflussen (BGH, GRUR 2009, 416, Rn. 16 - Küchentiefstpreis-Garantie).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2019 - 6 U 71/18

    Kein Wettbewerbsverstoß durch steuerrechtlich möglicherweise unzulässiges Modell

    Die Unangemessenheit der Mittel ist u. a. zu bejahen, wenn die potentiellen Kunden im Sinne des § 7 UWGunzumutbar belästigt werden (Senat, GRUR-RR 2017, 278 - Belästigung in Fahrzeugschlange).
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