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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06   

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OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06 (https://dejure.org/2007,2947)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.09.2007 - 6 U 63/06 (https://dejure.org/2007,2947)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. September 2007 - 6 U 63/06 (https://dejure.org/2007,2947)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens von Sportwetten im Internet aus dem Ausland bei Eintritt des Erfolges nach der Vorstellung des Täters (auch) in Deutschland; Sportwetten als Glücksspiel wegen der Erbringung eines nicht ...

  • Glücksspiel & Recht
  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    ZPO § 148; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1; ; SportwettenG NW § 1; ; SportwettenG NW § 2; ; UWG § 2 Abs. 1 Ziff. 3; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Ziff. 1; ; StGB § 9 Abs. 1 Alt. 3; ; StGB § 9 Abs. 1 Alt. 4; ; StGB § 284; ; StGB § 284 Abs. 1; ; StGB § 284 Abs. 4; ; BVerfGG § 31 Abs. 1; ; BVerfGG § 31 Abs. 2; ; GewO § 33 c; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Ziff. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2008, 147
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (33)

  • OLG Rostock, 24.04.2006 - 3 W 20/06

    Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Bestellung eines Betreuers -

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06
    Soweit sich die Beklagten mit Schriftsatz vom 4.5.2007 in Ablehnung an die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 - darauf berufen, dass in Nordrhein-Westfalen "der Betreiber des öffentlichen Wettunternehmens seinen Internet-Vertrieb an einen gewerblichen Spielevermittler weiterreicht und auf seiner Internet-Seite hierauf hinweist", ist damit ein Verstoß gegen die zu stellenden Anforderungen nicht belegt.

    Auch das OVG des Saarlandes (Beschluss vom 4.4.2007 - 3 W 20/06 -) und die Europäische Kommission in dem gem. Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 sind der Auffassung, Anbietern, denen in einem anderen Mitgliedsland eine Erlaubnis erteilt worden sei, könne nur dann mit Blick auf das gesetzliche Monopol das Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten in Deutschland untersagt werden, wenn in dem gesamten Glücksspielbereich die Spielsucht hinreichend bekämpft werde.

  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06
    Dementsprechend werden Sportwetten sowohl in der strafrechtlichen (BGH NStZ 03, 372) als auch in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 636 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693,695 - "Schöner Wetten") einhellig als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB angesehen (vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 284 Rz 7 m.w.N.).

    Die Zulässigkeit der Durchführung von Glücksspielen in Deutschland setzt die Erteilung einer Erlaubnis durch eine inländische zuständige Behörde voraus (vgl. BGH GRUR 02, 636, 637 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693, 695 - "Schöner Wetten"; OVG Münster NVwZ-RR 03, 351 f.).

  • BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 117/06

    Unzulässige Benachteiligung des Tankstellenhalters

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06
    Die Grundsätze dieser Entscheidung beanspruchen auch für die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen Geltung, weil durch §§ 1, 2 Sportwettengesetz NW auch hier ein staatliches Monopol für die Durchführung von Sportwetten gesetzlich normiert ist und die von dem Bundesverfassungsgericht beanstandete tatsächliche Ausgestaltung der staatlich durchgeführten Sportwetten sich nicht auf das Land Bayern beschränkt, sondern durch die insgesamt 16 Landeslotteriegesellschaften bundesweit einheitlich bzw. ähnlich praktiziert wird (BGH WRP 07, 977 RZ 45 m.w.N.).

    Diese Feststellung, die angesichts der bundesweit zumindest ganz ähnlichen Handhabung durch die Inhaber von Genehmigungen in den einzelnen Bundesländern ohne Weiteres auch für Nordrhein-Westfalen Geltung beansprucht (vgl. BGH WRP 07, 977), begründet ebenfalls die aus demselben Vorwurf hergeleitete Europarechtswidrigkeit der damaligen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland.

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06
    Dementsprechend werden Sportwetten sowohl in der strafrechtlichen (BGH NStZ 03, 372) als auch in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 636 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693,695 - "Schöner Wetten") einhellig als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB angesehen (vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 284 Rz 7 m.w.N.).

    Die Zulässigkeit der Durchführung von Glücksspielen in Deutschland setzt die Erteilung einer Erlaubnis durch eine inländische zuständige Behörde voraus (vgl. BGH GRUR 02, 636, 637 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693, 695 - "Schöner Wetten"; OVG Münster NVwZ-RR 03, 351 f.).

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06
    Sie meinen, insbesondere aus europarechtlichen Gründen zur Durchführung der streitgegenständlichen Sportwetten berechtigt zu sein, die sich nach ihrer Auffassung u.a. aus der Entscheidung "Placanica" des EuGH vom 06.03.2007 in den verbundenen Rechtssachen C-338/04, C-359/04 und C-360/04 (WRP 07, 525) ergeben.

    Den Beklagten ist einzuräumen, dass auf der Grundlage der inzwischen ergangenen EuGH-Entscheidung "Placanica" (WRP 07, 525) zweifelhaft sein kann, ob (auch) sie entsprechend dieser Rechtsauffassung des Senats auf den Verwaltungs-(Rechts-)weg verwiesen werden könnten.

  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06
    Ein Glücksspiel im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn bei einem Spiel ein nicht unerheblicher Einsatz erbracht werden muss und die Entscheidung über Gewinn und Verlust zumindest im Wesentlichen nicht von Fähigkeiten, Kenntnissen oder dem Grade der Aufmerksamkeit des Spielers, sondern vom Zufall abhängt (vgl. BGHSt 2, 274,276; 29, 152,157; 36, 74,80; NStZ 03, 372).

    Dementsprechend werden Sportwetten sowohl in der strafrechtlichen (BGH NStZ 03, 372) als auch in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 636 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693,695 - "Schöner Wetten") einhellig als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB angesehen (vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 284 Rz 7 m.w.N.).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat seiner Entscheidung vom 28.3.2006 (NJW 06, 1261) zugrundegelegt, dass Sportwetten ungeachtet der verfassungsrechtlichen Problematik den Tatbestand des § 284 StGB erfüllen (a.a.O., Rz. 121, 129, 159).

    aa) Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seiner grundlegenden Entscheidung vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - (NJW 06, 1261) bezüglich des bayerischen Staatslotteriegesetzes vom 29.4.1999 entschieden, dass das darin festgeschriebene staatliche Wettmonopol einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG darstelle und angesichts der derzeitigen Ausgestaltung des Wettmonopols in Bayern verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt sei (a.a.O. Rz 92 f).

  • VG Gießen, 07.05.2007 - 10 E 13/07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen über eine österreichische

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06
    ddd) Das VG Gießen hat in einem Vorlagebeschluss an den EuGH gem. Art. 234 EGV vom 7.5.2007 (10 E 13/07) u.a. die Frage aufgeworfen, ob ein staatliches Monopol für Sportwetten nur dann mit Art. 43, 49 EGV vereinbar sei, wenn in Deutschland nicht nur auf dem Gebiet der Sportwetten, sondern in dem gesamten Glücksspielbereich den Belangen der Eindämmung der Spielleidenschaft und Bekämpfung der Spielsucht hinreichend Rechnung getragen werde.
  • VG Stuttgart, 24.07.2007 - 4 K 4435/06

    Vorabentscheidungsersuchen an EuGH - zu den Voraussetzungen einer systematischen

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06
    Eine zumindest sinngemäß gleichlautende Vorlagefrage hat auch das VG Stuttgart in der mit Schriftsatz der Beklagten vom 11.9.2007 noch vorgelegten Entscheidung vom 24.7.2007 (4 K 4435/06) an den EuGH gerichtet (Beschlusstenor 2 a).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2006 - 13 B 2594/06

    Streit um die Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung zur Untersagung der Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06
    So hat das OVG Münster im Verfahren 13 B 2594/06 mit Beschluss vom 14.12.06 Folgendes ausgeführt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2002 - 4 B 2124/02

    ODDSET-Wetten dürfen in NRW weiterhin nur von Lotto vermittelt werden

  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

  • OVG Hamburg, 09.03.2007 - 1 Bs 378/06

    Vermittlungen von privaten Sportwetten bleiben weiter vorläufig verboten

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

  • OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 187/05

    Glückspielverbot aufgrund von § 284 Strafgesetzbuch (StGB) im Falle des

  • OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05

    Sportwetten ohne inländische Genehmigung; zur Rechtslage nach der Entscheidung

  • BGH, 26.11.1976 - I ZR 86/75

    Schutzfilme und Tauchmassen, die dazu dienen, Fleisch und Fleischwaren länger

  • LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04

    Wettbewerbsrechtliche Verstöße wegen des unlauteren Angebots von Casinospielen

  • BGH, 02.07.1971 - I ZR 43/70

    Kopplung im Kaffeehandel

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

  • KG, 16.02.1999 - 5 U 9177/97

    Anspruch auf Unterlassung der Zugabe zu einer Ware oder Leistung im

  • BGH, 11.01.1989 - 2 StR 461/88

    Anforderungen an die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels - Rechtliche

  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 739/51

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines verbotenen Glücksspiels - Maßgeblichkeit

  • BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65

    Grabsteinaufträge I

  • BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79

    Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs

  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der Sportwettvermittlung -

  • OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05

    Sportwetten dürfen in NRW nur mit behördlicher Erlaubnis betrieben werden

  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sofortige Vollziehung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2005 - L 6 U 194/05
  • LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 605/04

    Verstoß eines Ordnungsmittelbeschlusses gegen Gemeinschaftsrecht bei

    Zur näheren Begründung wird auf die diesbezüglichen Ausführungen des OLG Köln in seinem Urteil vom 14.09.2007 - 6 U 63/06 - (Anlage CBH 3, dort S. 13-15) verwiesen.

    Die Kammer teilt weiter die mit Urteil vom 14.09.2007 - 6 U 63/06 - (dort S. 11 f.) geäußerte Ansicht des OLG Köln, dass für die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht nicht auf die gesetzliche Regelung, sondern auf die tatsächliche Handhabung abzustellen ist und die Vorgaben der Art. 43, 49 EGV in Folge der tatsächlichen konsequenten Ausrichtung des staatlichen Wettangebots an der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Begrenzung der Spielsucht (konkrete Anhaltspunkte für die mangelnde Umsetzung der Maßnahmenkataloge tragen die Schuldner nicht vor) erfüllt sind.

    a) Auf Grund dieser Entscheidung ist entgegen der Ansicht der Schuldner nicht evident, dass der gerichtliche Unterlassungstitel des LG Köln vom 02.02.2006 - 31 O 605/04 - (Anlage CBH 4) in der Fassung des Urteils des OLG Köln vom 14.09.2007 - 6 U 63/06 - (Anlage CBH 3) zu Unrecht ergangen ist.

    Die Kammer hält des Weiteren an ihrer Auffassung fest, dass der gerichtliche Unterlassungstitel bereits seit Verkündung des Urteils des OLG Köln vom 14.09.2007 - 6 U 63/06 - vorläufig vollstreckbar war.

    Hierzu zählt insbesondere das Urteil des OLG Köln vom 14.09.2007 - 6 U 63/06 -, mit dem die Berufung der Schuldner gegen den landgerichtlichen Unterlassungstitel zurückgewiesen worden ist.

  • OLG Köln, 30.01.2009 - 6 W 40/08

    Vollstreckung einer einstweiligen Verbotsverfügung

    Zu Recht hat das Landgericht die Schuldner wegen schuldhaften Verstoßes gegen das in dem Urteil der Kammer vom 2.2.2006 - 31 O 605/04 - ausgesprochene und von dem Senat durch Urteil vom 14.9.2007 - 6 U 63/06 - bestätigte Verbot zu Ordnungsmitteln verurteilt.
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 156/07

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung und Veranstaltung von Glücksspielen durch

    Die weitergehende Berufung hat es zurückgewiesen (OLG Köln, ZUM 2008, 147).
  • OLG Köln, 30.01.2009 - 6 U 181/08

    Rechtsfolgen der Verfassungswidrigerklärung einer Norm durch das

    Sie meinen insbesondere, die Vollstreckungsgegenklage müsse erfolgreich sein, soweit sie sich gegen die Senatsentscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit des am 14.9.2007 verkündeten Urteils im Verfahren 6 U 63/06 richte.

    1.) Nach Verkündung der dem vorliegenden Verfahren zugrundeliegenden Senatsentscheidung vom 14.9.2007 im Verfahren 6 U 63/06, gegen die derzeit das Revisionsverfahren I ZR 156/07 bei dem Bundesgerichtshof anhängig ist, hat sich das BVerfG in einem Kammer-Beschluss vom 22.11.2007 (NVwZ 08, 301), der einen "Altfall" aus der Zeit vor Verkündung des sog. "Oddset-Urteils" des BVerfG (NJW 06, 1261 ff) zum Gegenstand hat, nochmals mit dem Fragenkomplex der Zulässigkeit von Verboten der Vermittlung von Sportwetten befasst.

  • LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 209/08
    In der Folgezeit hat das Oberlandesgericht Köln die Berufung der Kläger gegen die Unterlassungsentscheidung des Landgerichts Köln vom 02.02.2006 mit Urteil vom 14.09.2007 - 6 U 63/06 - mit der Begründung zurückgewiesen, das Angebot und die Bewerbung von Sportwetten verstoße gegen § 284 StGB in Verbindung mit § 1 SportwettenG NW.

    Die Kläger beantragen, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 14.09.2007 - 6 U 63/06 - und aus dem Urteil des Landgerichts Köln vom 02.02.2006 - 31 O 605/04 - für unzulässig zu erklären, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 14.09.2007 - 6 U 63/06 - und aus dem Urteil des Landgerichts Köln vom 02.02.2006 - 31 O 605/04 - einstweilen, notfalls gegen Sicherheitsleistung, einzustellen.

  • LG Köln, 08.10.2009 - 31 O 605/04

    Geolocation durch IP-Adresse

    Die dagegen gerichtete Berufung der Schuldnerin wies das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 14.09.2007 (6 U 63/06) zurück.
  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 15/09

    Bei übereinstimmender Erledigterklärung ist über die bisher entstandenen Kosten

    Das Berufungsgericht (OLG Köln, ZUM 2008, 147) erklärte sein Urteil für vorläufig vollstreckbar, ließ jedoch den (hiesigen) Klägern nach, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
  • OLG Hamburg, 21.11.2008 - 3 U 191/06

    Wettbewerbswidrige Werbung für Sportwetten: Zur Unlauterkeit der Fernsehwerbung

    Die entgegengesetzte Auffassung des OLG Köln (Urteil v. 14.9.2007, Az. 6 U 63/06, juris-Rz. 16), wonach die Formulierung im Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG a.a.O., juris-Rz. 158: "...dürfen weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden") nicht im Sinne einer Ausschließlichkeit dahin zu verstehen sei, dass das Verbotsrecht auf die Ordnungsbehörden beschränkt sei und privaten, aus § 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG aktivlegitimierten Personen ein Klagerecht nicht zustehe, berücksichtigt nicht, dass die Übergangsregelung, welche ausdrücklich als weiterhin zulässig nur die ordnungsrechtliche Untersagung erwähnt, im Interesse der Wahrung der tangierten Grundrechte bzw. Grundfreiheiten restriktiv auszulegen ist (überholt daher auch OLG Celle, Urteil vom 1.2.2007, Az. 13 U 195/06, NJOZ 2007, 4295).
  • LG Köln, 22.10.2009 - 31 O 552/08

    Hinweis eines Glücksspielanbieters in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass der Einwand des Verletzers, der Verletzte handele ebenso wettbewerbswidrig, jedenfalls dann unerheblich ist, wenn Interessen Dritter oder der Allgemeinheit berührt werden (OLG Köln, Urteil v. 14.09.2007, Az. 6 U 63/06 m.w.N.) Vorliegend sind die Interessen der Allgemeinheit an der Verhinderung bzw. der Bekämpfung von Spiel- und Wettsucht betroffen.
  • OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 99/11

    Schadensersatzansprüche wegen des nationalen Verbots von Sportwetten

    Hintergrund hierfür ist eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage vom 01.09.2004, die die hiesige Beklagte zu 2.) auch gegenüber der hiesigen Klägerin angestrengt hatte und die Gegenstand eines vor dem Landgericht Köln (Az. 31 O 605/04) bzw. Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 63/06) geführten Streitverfahrens war, das mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2010 - I ZR 156/07 - beendet worden ist.
  • OLG Köln, 19.01.2012 - 7 U 99/11

    Schadensersatzansprüche wegen des nationalen Verbots von Sportwetten

  • LG Köln, 12.04.2011 - 5 O 575/09

    Staatshaftungsanspruch für eine fehlerhafte Gerichtsentscheidung wegen der

  • LG Köln, 19.03.2008 - 31 O 605/04
  • OVG Thüringen, 07.02.2007 - 3 EO 730/06

    Rechtmäßigkeit einer sofortigen Vollziehung der Untersagung der Wettvermittlung;

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 6 U 63/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4773
OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 6 U 63/06 (https://dejure.org/2007,4773)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.02.2007 - 6 U 63/06 (https://dejure.org/2007,4773)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 6 U 63/06 (https://dejure.org/2007,4773)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • markenmagazin:recht

    § 14 MarkenG; § 15 MarkenG; § 51 MarkenG; § 55 MarkenG; § 4 UWG; § 39 KWG; § 43 KWG; § 32 ZPO
    Kollektivmarke Volksbank

  • Justiz Hessen

    § 39 Abs 2 KredWG, § 43 Abs 2 KredWG, § 14 MarkenG, § 15 MarkenG, § 51 MarkenG
    Markenrecht: Örtliche Zuständigkeit für Markenlöschungsklage; Verwechslungsgefahr von Kollektivmarken mit dem Wortbestandteil "Volksbank"

  • Judicialis

    KWG § 39 Abs. 2; ; KWG § 43 Abs. 2; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 15; ; MarkenG § 51; ; MarkenG § 55; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5; ; ZPO § 32

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch des Inhabers der Wort-/Bildmarken "Volksbank" und "VR Volksbank Raiffeisenbank" auf Löschung der Marke "DRSB Deutsche Volksbank"; Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zweier Wortmarken im Kreditwesen; Bundesweiter Eintritt des Verletzungserfolgs mit Anmeldung und ...

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 1534
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.1992 - I ZR 250/90

    "Volksbank"; Kennzeichnungsschutz kraft Verkehrsgeltung an der Bezeichnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 6 U 63/06
    Denn der Begriff "Volksbank" ist eine Bezeichnung zur Benennung einer in bestimmter Weise strukturierten Bank (vgl. BGH, GRUR 1992, 865 - Volksbank).

    Zu berücksichtigen ist hier jedoch, dass es bei dem Wort "Volksbank" um eine Beschaffenheitsangabe ohne jegliche Eigenart geht, an deren Freihaltung, wie § 39 Abs. 2 KWG belegt, ein besonderes Bedürfnis der Bankwirtschaft besteht; unter diesen Umständen wäre eine außerordentlich hohe bzw. nahezu einhellige Durchsetzung im Verkehr erforderlich (vgl. BGH, GRUR 1992, 865 f. - Volksbank).

  • BGH, 03.06.1993 - I ZB 6/91

    Verbandszeichen einer Ortsgemeinde - Piesporter Goldtröpfchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 6 U 63/06
    Insoweit sind zwar geringere Anforderungen an die (kollektive) Unterscheidungskraft zu stellen; auch kommt dem gegen eine Unterscheidungskraft sprechenden Freihaltebedürfnisses geringere Bedeutung zu, wenn allen Unternehmen, die ein schutzwürdiges Interesse an der Verwendung der betreffenden (Eigenschafts-) Bezeichnung haben könnten, die Mitgliedschaft im Verband offensteht (vgl. BGH, GRUR 1993, 832, 833 f. - Piesporter Goldtröpfchen; Ingerl/ Rohnke, Markengesetz, 2. Auflage, § 97 Rdnr. 16).
  • BGH, 31.10.2002 - I ZR 207/00

    Markenrechtlicher Schutz für "Dresdner Christstollen"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 6 U 63/06
    Denn neben der von den Beklagten erwogenen Möglichkeit einer Mitgliedschaft des zukünftigen Markenbenutzers beim Kläger zu 1) kommt aufgrund der hier vorliegenden Besonderheiten eine, auch im Rahmen einer markenmäßigen Benutzung mögliche, Verwendung des Begriffs "Volksbank" als beschreibende Angabe im Sinne von § 23 Nr. 2 MarkenG (vgl. zu geographischen Herkunftsangaben auch § 100 Abs. 1 MarkenG sowie BGH, Dresdner Christstollen, WRP 2003, 380, 384) in Betracht, die dem Verkehr ohne Verstoß gegen die anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel vermittelt, dass es sich bei dem so bezeichneten Unternehmen um ein Kreditinstitut handelt, das in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft betrieben wird und einem Prüfungsverband angehört (§ 39 Abs. 2 KWG).
  • OLG Köln, 18.09.2009 - 6 U 23/09

    "A-D Shade Guide"; Irreführung durch Eintragung einer Marke für ein Farbschema

    Ob eine Markenbenutzung irreführend ist, wird regelmäßig nicht nur von der Registerlage, sondern von zusätzlichen, das Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise beeinflussenden Umständen abhängen (vgl. OLG Frankfurt, WRP 2007, 671 [674] - Volksbank; OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 245 [247] - Praxis Aktuell).
  • BPatG, 05.02.2013 - 33 W (pat) 25/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "V-Bank/VR-Bank Rhein-Berg/VR-Bank Bergisch

    Der Begriff "Volksbank" bezeichnet nämlich eine in bestimmter Weise strukturierte Bank und ist deshalb nicht unterscheidungskräftig (BGH GRUR 1992, 865 - Volksbank; OLG Frankfurt NJOZ 2007, 4312 - Kollektivmarke Volksbank; BPatG vom 11.12.2012, 33 W (pat) 26/11 - Volksbank Ostallgäu).
  • BPatG, 22.07.2010 - 30 W (pat) 34/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Castillo Morales" - Kollektivmarke - kein

    Zudem ist zu berücksichtigen, dass dem Freihaltebedürfnis dann eine geringere Bedeutung zukommt, wenn allen Unternehmen, die ein schutzwürdiges Interesse an der Verwendung der betreffenden (Eigenschafts-)Bezeichnung haben könnten, die Mitgliedschaft im Verband offen steht (vgl. BGH, GRUR 1993, 832, 833 - Piesporter Goldtröpfchen; OLG Frankfurt, WRP 2007, 671 - Volksbank).
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