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   OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07   

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OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07 (https://dejure.org/2007,2106)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.09.2007 - 6 U 63/07 (https://dejure.org/2007,2106)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. September 2007 - 6 U 63/07 (https://dejure.org/2007,2106)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Telemedicus

    Kopplungsverbot bei Gewinnspielen

  • Telemedicus

    Kopplungsverbot bei Gewinnspielen

  • webshoprecht.de

    Zur unzulässigen Kopplung von Gewinnspiel und Preisgabe von Personendaten zur Werbung

  • JurPC

    TMG § 12; UWG § 4 Nr. 1, 5 u. 6, § 7 Abs. 2; UKlaG § 4
    "Verlosung von WM Tickets" - Einverständnis mit Datenweitergabe bei aleatorischen Anreizen

  • aufrecht.de

    Wettbewerbswidrige Gewinnverlosung durch Kopplung der Gewinnspielteilnahme mit einer Einverständniserklärung zur Datenweitergabe

  • nomos.de PDF, S. 27

    Unzulässige Einflussnahme durch Gewinnspiel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch gegen eine Verlosung von Eintrittskarten zur Fußballweltmeisterschaft ; Voraussetzungen eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs; Verbotsbereich eines Unterlassungstitels nach der sog. Kerntheorie

  • adresshandel-und-recht.de
  • kanzlei.biz

    Ticketverlosung im Internet

  • Glücksspiel & Recht

    Kopplung von Gewinnspiel und Einwilligungserklärung

  • Judicialis

    TMG § 12; ; UWG § 4 Nr. 1; ; UWG § 5; ; UWG § 6; ; UWG § 7 Abs. 2; ; UKlaG § 4

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Verlosung von WM Tickets"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kopplung von Gewinnspiel mit datenschutzrechtlicher Einwilligung

  • dr-bahr.com (Auszüge)

    Kopplung von Gewinnspiel mit datenschutzrechtlicher Einwilligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 62
  • MMR 2008, 781 (Ls.)
  • MIR 2007, Dok. 416
  • K&R 2008, 48
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2007 - L 6 U 184/06
    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07
    Er meint, es bestehe eine Parallele zu dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung 31 O 298/06 LG Köln = 6 U 184/06 OLG Köln, das sich ebenfalls auf eine Verlosung von Tickets für die FIFA WM 2006 bezog und in dem der Senat in der Gestaltung des (auf S. 33 ff. der Berufungserwiderung [Bl. 279 ff. d.A.] wiedergegebenen) Internet-Auftritts eine unangemessene unsachliche Beeinflussung der Verbraucher gesehen hatte.

    Soweit der Kläger sich in der Berufungsinstanz - den Hinweisen des Senats im Verfahren 6 U 184/06 folgend - jetzt vor allem auf diesen Aspekt der unsachlichen Verbraucherbeeinflussung stützt, handelt es sich nur um die rechtliche Einordnung des schon mit der Klage geführten, sachlich unveränderten Angriffs und (im Unterschied zur Fallgestaltung der Entscheidung BGH, GRUR 2007, 161 - dentalästhetika II) nicht um einen neuen anspruchsbegründenden Lebenssachverhalt, so dass die Verjährungseinrede der Beklagten ins Leere geht.

    c) Im Ergebnis ohne Erfolg macht die Beklagte geltend, dass die Umstände des Streitfalles sich wesentlich von denen des Verfahrens 6 U 184/06 unterschieden.

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07
    Denn weil sich die durch eine Verletzungshandlung begründete tatsächliche Vermutung der Wiederholungsgefahr nach der "Kerntheorie" nicht auf die genau identische Verletzungsform beschränkt, sondern alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen umfasst (BGH, a.a.O.; vgl. auch BGH, GRUR 1997, 379 [380] - Wegfall der Wiederholungsgefahr II; GRUR 2000, 337 [338] - Preisknaller; GRUR 2005, 443 [446] - Ansprechen in der Öffentlichkeit II), kommt es nicht darauf an, ob einzelne Handlungselemente des beanstandeten Verhaltens einmalig und unwiederholbar sind, solange in Zukunft weitere im Kern gleichartige Verstöße zu erwarten sind (Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 8, Rn. 1.36; 1.41; vgl. die Beispiele bei Teplitzky, a.a.O., Kap. 6 Rn. 14).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07
    Nichts anderes gilt, wenn eine konkrete Werbung durch unmittelbare Bezugnahme mit dem Vergleichspartikel "wie" zum Gegenstand des Klageantrags gemacht worden ist, wobei die Hinzufügung abstrakt formulierter Merkmale möglich ist, aber lediglich dazu dient, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsformen erfasst sein sollen (BGH, GRUR 2006, 164 [165] - Aktivierungskosten II).
  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 15/92

    Namensschutz des Deutschen Roten Kreuzes

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07
    Ein solches Verständnis des Klageantrags ist möglich, denn nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden "Kerntheorie" fällt in den Verbotsbereich eines Unterlassungstitels von vornherein nicht nur die identische Wiederholung des untersagten konkreten Verhaltens, sondern es werden davon auch solche Handlungen erfasst, die nur unbedeutend von der verbotenen Form abweichen und den Kern des gerichtlichen Verbots unberührt lassen, wenn sich nur das Charakteristische des verbotenen Verhaltens in der im anschließenden Vollstreckungsverfahren beanstandeten Handlung wiederfindet (BGHZ 126, 287 [295] = GRUR 1994, 844 - Rotes Kreuz; BGH, GRUR 2006, 421 [422] - Markenparfümverkäufe; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., UWG § 12, Rn. 6.4; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 57 Rn. 12 ff.; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 225/99

    Gewinnspiel im Radio

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07
    Besondere Umstände, die ihre Unlauterkeit begründen, können aber nicht nur auf Grund der Sondertatbestände einer Koppelung der Teilnahme mit dem Warenabsatz (§ 4 Nr. 6 UWG) und einer Intransparenz der Teilnahmebedingungen (§ 4 Nr. 5 UWG) oder bei Irreführung des Publikums über die Gewinnchancen (§ 5 UWG), sondern auch in einem unangemessenen Einwirken auf die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers - wie beim psychischen Kaufzwang oder beim übertriebenen Anlocken - bestehen (BGH, GRUR 1998, 735 [736] - Rubbelaktion; GRUR 2000, 820 [821] -Space Fidelity Peep-Show; GRUR 2002, 1003 [1004] - Gewinnspiel im Radio; GRUR 2002, 976 [978] - Koppelungsangebot I; Piper / Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4, Rn. 1/134; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 4, Rn. 1.123 ff. m.w.N.).
  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07
    Auch eine vertragliche Unterlassungserklärung, die ihrem Wortlaut nach allein auf ein konkretes Gewinnspiel Bezug nimmt, das im Zeitpunkt der Abmahnung und Unterwerfung bereits abgeschlossen war und nicht wiederholt werden kann, erfasst danach alle Verhaltensweisen, die für das beanstandete Gewinnspiel charakteristisch sind und seine Wettbewerbswidrigkeit begründen (BGH, GRUR 1996, 290 [291] - Wegfall der Wiederholungsgefahr I).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 239/97

    Space Fidelity Peep-Show

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07
    Besondere Umstände, die ihre Unlauterkeit begründen, können aber nicht nur auf Grund der Sondertatbestände einer Koppelung der Teilnahme mit dem Warenabsatz (§ 4 Nr. 6 UWG) und einer Intransparenz der Teilnahmebedingungen (§ 4 Nr. 5 UWG) oder bei Irreführung des Publikums über die Gewinnchancen (§ 5 UWG), sondern auch in einem unangemessenen Einwirken auf die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers - wie beim psychischen Kaufzwang oder beim übertriebenen Anlocken - bestehen (BGH, GRUR 1998, 735 [736] - Rubbelaktion; GRUR 2000, 820 [821] -Space Fidelity Peep-Show; GRUR 2002, 1003 [1004] - Gewinnspiel im Radio; GRUR 2002, 976 [978] - Koppelungsangebot I; Piper / Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4, Rn. 1/134; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 4, Rn. 1.123 ff. m.w.N.).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95

    Rubbelaktion - übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07
    Besondere Umstände, die ihre Unlauterkeit begründen, können aber nicht nur auf Grund der Sondertatbestände einer Koppelung der Teilnahme mit dem Warenabsatz (§ 4 Nr. 6 UWG) und einer Intransparenz der Teilnahmebedingungen (§ 4 Nr. 5 UWG) oder bei Irreführung des Publikums über die Gewinnchancen (§ 5 UWG), sondern auch in einem unangemessenen Einwirken auf die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers - wie beim psychischen Kaufzwang oder beim übertriebenen Anlocken - bestehen (BGH, GRUR 1998, 735 [736] - Rubbelaktion; GRUR 2000, 820 [821] -Space Fidelity Peep-Show; GRUR 2002, 1003 [1004] - Gewinnspiel im Radio; GRUR 2002, 976 [978] - Koppelungsangebot I; Piper / Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4, Rn. 1/134; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 4, Rn. 1.123 ff. m.w.N.).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01

    Mindestverzinsung

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07
    Anders liegt es nur, wenn mit dem Ende der rechtsverletzenden Handlung auch jede Wahrscheinlichkeit für eine Wiederaufnahme ähnlicher Tätigkeiten durch den Verletzer beseitigt ist (BGH, GRUR 1992, 318 [319 f.] - Jubiläumsverkauf [kritisch dazu Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 8, Rn. 1.41; Teplitzky, a.a.O.]; GRUR 2001, 453 [455] - TCM-Zentrum; GRUR 2004, 162 [164] - Mindestverzinsung).
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 222/03

    dentalästhetika II

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2007 - 6 U 63/07
    Soweit der Kläger sich in der Berufungsinstanz - den Hinweisen des Senats im Verfahren 6 U 184/06 folgend - jetzt vor allem auf diesen Aspekt der unsachlichen Verbraucherbeeinflussung stützt, handelt es sich nur um die rechtliche Einordnung des schon mit der Klage geführten, sachlich unveränderten Angriffs und (im Unterschied zur Fallgestaltung der Entscheidung BGH, GRUR 2007, 161 - dentalästhetika II) nicht um einen neuen anspruchsbegründenden Lebenssachverhalt, so dass die Verjährungseinrede der Beklagten ins Leere geht.
  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 93/02

    Ansprechen in der Öffentlichkeit II

  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90

    Jubiläumsverkauf - Wiederholungsgefahr

  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 159/97

    Preisknaller - Irreführung/Preisgestaltung

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

  • LG Köln, 10.08.2006 - 31 O 298/06

    Unlauterkeit eines Kundenbindungssystems in Gestalt eines Gewinnspiels zur

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

  • LG Bremen, 20.12.2007 - 12 O 379/06

    Sportwetten-Verbot für bwin

    Da sich die Beklagten darauf berufen, dass die Verbotsnorm des § 284 StGB, deren objektiver Tatbestand erfüllt ist, wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht nicht anwendbar ist, haben sie für die Tatsachen, die zu einer Nichtanwendbarkeit des § 284 StGB führen könnten, die Darlegungs- und Beweislast (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.9.2007, Az. 6 U 63/07, S. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.12.2007 - 6 U 63/07   

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OLG Karlsruhe, 12.12.2007 - 6 U 63/07 (https://dejure.org/2007,33580)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.12.2007 - 6 U 63/07 (https://dejure.org/2007,33580)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer
  • unalex.eu

    Art. 27, 34 Nr. 3 Brüssel I-VO
    Rechtshängigkeit - Dieselben Parteien - Unterschiedliche Parteien mit gleichem Interesse - Beendigung der Rechtshängigkeitswirkung - Ende der Rechshängigkeit bei rechtskräftigem Verfahrensabschluss - Anerkennungshindernis Unvereinbarkeit mit früherer Entscheidung im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2008, 516
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1995 - VIII ZR 14/94

    Begriff der Rechtshängigkeit in Art. 21 EuGVÜ

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2007 - 6 U 63/07
    Zwar darf die Anwendung des Art. 27 Abs. 1 EuGWO nicht von einer (positiven) Anerkennungsprognose abhängig gemacht werden, wenn die in der Vorschrift selbst genannten Voraussetzungen erfüllt sind ( BGH NJW 1995, 1758, 1759 zu Art. 21 EuGVÜ).
  • EuGH, 04.02.1988 - 145/86

    Hoffmann / Krieg

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2007 - 6 U 63/07
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss eine gemäß Art. 33 EuGVVO anerkannte ausländische Entscheidung im ersuchten Staat grundsätzlich dieselbe Wirkung entfalten wie im Urteilsstaat (EuGH, Urteil vom 04.02.1988, NJW 1989, 663 Tz. 11 - Hoffmann zu Art. 26 EuGVÜ).
  • EuGH, 19.05.1998 - C-351/96

    Drouot assurances

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2007 - 6 U 63/07
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften kann diese Voraussetzung auch dann vorliegen, wenn es sich um unterschiedliche Personen handelt, deren Interessen aber identisch und voneinander untrennbar sind (EuGH, Urteil vom 19.05.1998, VersR 1999, 594 - Drouot zum gleich lautenden Art. 21 EuGVÜ).
  • RG, 04.07.1928 - V 466/27

    Rechtsnachfolge im Prozess

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2007 - 6 U 63/07
    ( 2) Ob der Inhaber einer erst nach Rechtshängigkeit eingeräumten ausschließlichen Lizenz als Rechtsnachfolger im Sinne von der § 325 ZPO anzusehen ist (zur so genannten Übertragung minderer Rechte vgl. RGZ 121, 379, 381; Musielak/Foerste, 5. Auflage, § 265 ZPO Rn. 5), kann dahingestellt bleiben.
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 2 W 6/13

    Aussetzung eines Patentverletzungsrechtsstreits im Hinblick auf ein vor einem

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (EuZW 1998, 443 - Drouot/CMI) reicht für eine Parteiidentität im Sinne von Art. 27 EuGVVO - wenn formal unterschiedliche Beteiligte vorhanden sind - zwar aus, dass ihre Interessen identisch und voneinander untrennbar sind, was wiederum angenommen werden kann, wenn eine Entscheidung gegen eine Person im Wege der Rechtskrafterstreckung auch für eine andere Person Geltung erhält (vgl. a. OLG Karlsruhe, BeckRS 2008, 12712; LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 402 = InstGE 11, 99 - Italienischer Torpedo; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 1354; Chakraborty in Haedicke/Timmann, Handbuch des Patentrechts, § 11 Rdnr. 859; Kropholler/von Hein, a.a.O., Art. 27 EuGVO Rdnr. 4; Hess, a.a.O., § 6 Rdnr. 158).

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich hierbei nach dem nationalen Recht desjenigen Staates, dessen Gerichte zuerst angerufen wurden und dem deshalb der Vorrang bei der Sachentscheidung zukommt (Senat, Urteil vom 26.04.2012, I-2 U 18/12 - Wundverband; OLG Karlsruhe, BeckRS 2008, 12712; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 1355; a.A.: LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 402, 404 - Italienischer Torpedo).

    Ob trotz formaler Verschiedenheit von "derselben Partei" nur dann auszugehen ist, wenn die Beteiligten durch ein zur Rechtskrafterstreckung führendes Verhältnis miteinander verbunden sind (so OLG Karlsruhe, BeckRS 2008, 12712; Hess, a.a.O., § 6 Rdnr. 158; vgl. a. OLG München, InstGE 2, 78), ist vom EuGH noch nicht entschieden worden und bedarf auch hier keiner abschließenden Entscheidung.

  • LG Düsseldorf, 03.04.2014 - 4b O 114/12

    Pemetrexeddinatrium

    Daher werden zwei Personen regelmäßig dann als ein- und dieselbe Partei angesehen, wenn ihre Interessen hinsichtlich des Gegenstands zweier Rechtsstreitigkeiten so weit übereinstimmen, dass ein Urteil, das gegen den einen ergeht, im Wege der Rechtskrafterstreckung auch für eine andere Person Geltung erhält (vgl. OLG Karlsruhe BeckRS 2008, 12712; LG Düsseldorf InstGE, 99 - Italienischer Torpedo; vgl. auch EuGH Urt. v. 19.05.1998, C 351/96 - Drouot Rz. 19).

    Ob ein Fall der Rechtskrafterstreckung vorliegt, beurteilt sich nach dem nationalen Recht desjenigen Staates, dessen Gerichte zuerst angerufen wurden und dem deshalb der Vorrang bei der Sachentscheidung zukommt (OLG Düsseldorf Urt. v. 26.04.2012, I-2 U 18/12 - Wundverband; OLG Karlsruhe BeckRS 2008, 12712).

  • BGH, 19.02.2013 - VI ZR 45/12

    Aussetzung des Rechtsstreits nach der EuGVVO: Parteiidentität bei Klagen wegen

    In einem solchen Fall sind Versicherer und Versicherungsnehmer für die Anwendung von Art. 27 EuGVVO als ein und dieselbe Partei anzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 1998 - C-351/96, VersR 1999, 594 Rn. 19, 23, 25 - Drouot zu Art. 21 EuGVÜ; OLG Düsseldorf, GRUR Int 2000, 776, 779; Urteil vom 26. April 2012 - 2 U 18/12, juris Rn. 30; OLG Köln, OLGR 2004, 82, 85; OLG Karlsruhe, ZUM 2008, 516, 517 f.; LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 402, 404; LAG Rheinland-Pfalz, IPRspr.
  • LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 153/10

    Wundverband (2)

    Entgegen der Auffassung der Klägerin kommt es für die Frage, ob ein Urteil gegenüber einem am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten in Rechtskraft erwachsen kann, nicht auf das nationale Recht des zuletzt angerufenen Gericht an, sondern auf das des zuerst angerufenen Gerichts (so auch OLG Karlsruhe ZUM 2008, 516; aA noch LG Düsseldorf GRUR-RR 2009, 402, 404 - Italienischer Torpedo).

    Daher ist auch im Hinblick auf die Rechtskraftwirkungen eines nach der für das zuerst angerufene Gericht geltenden Rechtsordnung ergangenen Urteils zu bestimmen, ob dieses mit einer Entscheidung zwischen den Parteien in dem Staat, in dem die Anerkennung verlangt wird, im Widerspruch steht (OLG Karlsruhe ZUM 2008, 516).

  • OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 18/12

    Anforderungen an die Parteiidentität i.S. von Art. 27 EuGVVO

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach dem nationalen Recht desjenigen Staates, dessen Gerichte zuerst angerufen wurden und dem deshalb der Vorrang bei der Sachentscheidung zukommt (OLG Karlsruhe, BeckRS 2008, 12712; a.A.: LG Düsseldorf, GRUR 2009, 402 - Italienischer Torpedo).

    Ob - wie das OLG Karlsruhe (BeckRS 2008, 12712) angenommen hat - trotz formaler Verschiedenheit nur dann von "derselben Partei" auszugehen ist, wenn die Beteiligten durch ein zur Rechtskrafterstreckung führendes Verhältnis miteinander verbunden sind, kann dahinstehen.

  • LG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4a O 81/20

    Maschenwarenherstellungsverfahren

    Deshalb ist die Anwendung von Art. 29 EuGVVO jedenfalls dann geboten, wenn Interessen zweier Personen hinsichtlich des Gegenstands zweier Rechtsstreitigkeiten so weit übereinstimmen, dass ein Urteil, das gegen den einen ergeht, Rechtskraft gegenüber dem anderen entfalten würde (OLG Karlsruhe, BeckRS 2008, 12712; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.04.2012, Az. I-2 U 18/12- juris, Rn. 30 - Wundverband).
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Rechtsprechung
   KG, 18.12.2007 - 6 U 63/07   

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KG, 18.12.2007 - 6 U 63/07 (https://dejure.org/2007,26020)
KG, Entscheidung vom 18.12.2007 - 6 U 63/07 (https://dejure.org/2007,26020)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • leinemann-partner.de PDF

    § 529 ZPO; § 531 ZPO; § 533 ZPO; § 596 ZPO
    Urkundenklage - Abstandnahme in der Berufungsinstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Urkundenklage - Abstandnahme in der Berufungsinstanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • leinemann-partner.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 529 ZPO; § 531 ZPO; § 533 ZPO; § 596 ZPO
    Urkundenklage - Abstandnahme in der Berufungsinstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Urkundenklage - Abstandnahme in der Berufungsinstanz möglich? (IBR 2008, 129)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 15.02.2008 - 6 U 140/07

    Möbelhaus-Werbung ,,XXL-Wochenende - 26 %+ Rabatt auf alles" gerichtlich

    Auszug aus KG, 18.12.2007 - 6 U 63/07
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und der Begründung der von der Beklagten mit ihren Berufungen zu 6 U 63/07 und 6 U 140/07 angefochtenen Urteile wird auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe der beiden Urteile verwiesen.

    Das Berufungsverfahren zu 6 U 140/07 ist durch Beschluss vom 16. Oktober 2007 zu dem Berufungsverfahren 6 U 63/07 verbunden worden.

  • BGH, 13.07.2006 - VII ZR 68/05

    Nachprüfung der Abrechnung eines vorzeitig gekündigten Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus KG, 18.12.2007 - 6 U 63/07
    Auch wenn der Auftragnehmer die Abrechnung zwar prüfbar, aber fehlerhaft vorgenommen hat, gibt § 287 ZPO dem Gericht die Möglichkeit, den dem Auftragnehmer zustehenden Werklohn durch Schätzung zu ermitteln (BGH Baurecht 2006, 1753).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 91/98

    Berechnung des Vergütungsanspruchs; Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht

    Auszug aus KG, 18.12.2007 - 6 U 63/07
    Denn die Verknüpfung von Teilleistung mit Teilzahlung besagt nicht zwingend etwas dazu, dass die Vertragsparteien die einzelnen Teilleistungen tatsächlich mit dem ihnen zugeordneten Raten bewerten (BGH Baurecht 1999, 632; 1996, 846).
  • BGH, 13.04.2011 - XII ZR 110/09

    Urkundenprozess: Zulässigkeit der Abstandnahme im Berufungsverfahren nach

    Zur Begründung wird im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass die Berufungsinstanz auch nach dem Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes zum 1. Januar 2002 Tatsacheninstanz geblieben sei und der Rückgriff auf die §§ 263, 533 ZPO sachgerechte und auf den Einzelfall zugeschnittene Lösungen ermögliche (OLG Saarbrücken Urteil vom 8. Oktober 2009 - 8 U 460/08 - juris; KG Urteil vom 18. Dezember 2007 - 6 U 63/07 - juris; OLG Frankfurt am Main NZG 2000, 603, 604; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 69. Aufl. § 596 Rn. 4; Reichold in Thomas/Putzo ZPO 31. Aufl. § 596 Rn. 2; Zimmermann ZPO 8. Aufl. § 596 Rn. 1; Schellhammer Zivilprozess 12. Aufl. Rn. 1841).
  • OLG Saarbrücken, 08.10.2009 - 8 U 460/08

    Abstandnahme vom Urkundsprozess in der Berufungsinstanz

    b) Nach anderer Auffassung ist die Abstandnahme vom Urkundenprozess in der Berufungsinstanz auch nach der ZPO-Reform unter den Voraussetzungen des § 533 ZPO zulässig (vgl. KG, Urt. v. 18.12.2007 - 6 U 63/07 Rdnr. 14, zit. nach juris, allerdings ohne Begründung; im Ergebnis ebenso OLG Celle, MDR 2006, 111).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 08.05.2007 - 6 U 63/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,90007
OLG Oldenburg, 08.05.2007 - 6 U 63/07 (https://dejure.org/2007,90007)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.05.2007 - 6 U 63/07 (https://dejure.org/2007,90007)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 6 U 63/07 (https://dejure.org/2007,90007)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Oldenburg, 07.03.2007 - 5 O 751/06

    Amtspflicht; Aufklärung; Belehrungspflicht; Beratung; Beratungspflicht;

    - LG Oldenburg Urt. vom 07.03.07 - 5 O 751/06.Das OLG Oldenburg hat den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren durch Beschluss vom 08.05.2007 - 6 U 63/07 - zurückgewiesen.
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