Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 6 U 63/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 AÜG, § 4 Nr 1 UWG
Kein Wettbewerbsverstoß durch Arbeitnehmerüberlassung ohne erforderliche Erlaubnis - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis ist kein Wettbewerbsverstoß
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kein Wettbewerbsverstoß durch Arbeitnehmerüberlassung ohne erforderliche Erlaubnis
- online-und-recht.de
§ 1 AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) ist keine Marktverhaltensregelung iSv. § 4 Nr. 11 UWG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AÜG § 1; UWG § 4 Nr. 11
Wettbewerbswidrigkeit der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung ohne behördliche Erlaubnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Wettbewerbsrecht: Kein Wettbewerbsverstoß durch Arbeitnehmerüberlassung ohne erforderliche Erlaubnis
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmerüberlassung ohne erforderliche Erlaubnis nach § 1 AÜG ist kein Wettbewerbsverstoß
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Arbeitnehmerüberlassung ohne die erforderliche Erlaubnis
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein unlauteres Verhalten bei Verstoß gegen Erlaubnispflicht gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein unlauteres Verhalten bei Verstoß gegen Erlaubnispflicht gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
§ 1 AÜG keine Marktverhaltensregel = kein Wettbewerbsverstoß
- schadenfixblog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Wettbewerbsrecht: Kein Wettbewerbsverstoß durch Arbeitnehmerüberlassung ohne erforderliche Erlaubnis
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung ohne behördliche Erlaubnis zumindest nicht wettbewerbswidrig
Besprechungen u.ä.
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis - Wettbewerbswidrig?
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.02.2014 - 3 O 177/13
- OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 6 U 63/14
- BGH, 23.06.2016 - I ZR 71/15
Papierfundstellen
- MDR 2015, 479
- GRUR 2015, 401
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11
Missbräuchliche Vertragsstrafe
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 6 U 63/14
In seinem Urteil vom 31. Mai 2012 (Az. I ZR 45/11 - Missbräuchliche Vertragsstrafe) habe der Bundesgerichtshof klargestellt, dass eine Marktverhaltensregelung bereits dann vorliege, wenn ein Verstoß gegen die sachliche Sorgfalt des Unternehmers bestehe und wenn dieser Verstoß geeignet sei, Verbraucher davon abzuhalten, berechtigte Ansprüche geltend zu machen.Aus diesem Grund kann sich die Klägerin auch nicht auf die Erwägungen berufen, die der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 31.5.2012 (Az.: I ZR 45/11, Tz. 46 ff. - Mißbräuchliche Vertragsstrafe = GRUR 2012, 949) angestellt hat, denn die dortige Konstellation ist mit der hiesigen nicht zu vergleichen.
- BGH, 15.01.2009 - I ZR 141/06
Überregionaler Krankentransport
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 6 U 63/14
Verstöße gegen Marktzutrittsregelungen werden von § 4 Nr. 11 UWG erfasst, wenn diese Normen zugleich Marktverhaltensregelungen darstellen (BGH GRUR 2009, 881, Tz. 14 - Überregionaler Krankentransport). - BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00
Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 6 U 63/14
Diese Schutzfunktion besitzen z.B. Vorschriften, die als Voraussetzung für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten - etwa ärztlicher Behandlungen, anderer freiberuflicher oder aber handwerklicher Tätigkeiten - im Interesse des Schutzes der Allgemeinheit den Nachweis besonderer fachlicher Fähigkeiten fordern (vgl. BGH GRUR 2002, 825, 826 - Elektroarbeiten;… MünchKomm/Schaffert UWG, 2. Aufl., Rn 73 zu § 4 Nr. 11 UWG m. w. N.). - BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04
Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 6 U 63/14
Insofern ist eine teleologische Reduktion des Verbraucherbegriffs im UWG geboten, da sich die Interessen und die Schutzbedürftigkeit eines Arbeitnehmers in Bezug auf sein Arbeitsverhältnis, d. h. als Anbieter seiner Arbeitskraft grundlegend von seiner Stellung als Abnehmer von Waren und Dienstleistungen unterscheidet und weil dort vorrangige arbeitsschutzrechtliche Regelungen eingreifen (…vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, aaO., Rn 140 zu § 2 UWG;… Piper/Ohly/Soßnitza, UWG, 5. Aufl., Rn 90 zu § 2 UWG;… MünchKomm/Schaffert aaO., Rn 62 zu § 4 Nr. 11 UWG; a. A. BAG NJW 2005, 3305, MünchKomm/Bähr, aaO., Rn 361 zu § 2 UWG).
- BGH, 23.06.2016 - I ZR 71/15
Wettbewerbsverstoß: Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung als …
Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt am Main, GRUR 2015, 401).