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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1927
OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09 (https://dejure.org/2011,1927)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.03.2011 - 6 U 66/09 (https://dejure.org/2011,1927)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. März 2011 - 6 U 66/09 (https://dejure.org/2011,1927)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine vorvertragliche Einigung; Zulässigkeit der Veräußerung von standard-essentiellen Schutzrechten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 20; AEUV Art. 102
    Anforderungen an eine vorvertragliche Einigung; Zulässigkeit der Veräußerung von standard-essentiellen Schutzrechten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Vorvertragliche Einigung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Kein Lizenzvertrag zwischen Nokia und Bosch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Essentielle Mobilfunk-Patente

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Vorvertrag und die essentialia negotii

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Standard-essentiellen Schutzrechte, FRAND-Grundsätze

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Lizenzvertrag zwischen Nokia und Bosch

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 245 (Ls.)
  • MMR 2011, 469
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (17)

  • LG Düsseldorf, 13.02.2007 - 4a O 124/05
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09
    Da für die zutreffende Ermittlung des Entgelts, das für standardessentielle Patente gefordert werden kann, auch die Belastung mit Lizenzgebühren für andere Schutzrechte eine Rolle spielen kann, die der Lizenzsuchende benötigt, um Produkte nach dem Standard herstellen zu können (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 13.02.2007 - 4a O 124/05, Juris-Rn. 71), hätte die Klägerin auch diese Belastung darzulegen.

    So hätte die Klägerin zumindest darzulegen, welche Umsätze sie mit Produkten nach dem einschlägigen Standard erzielt hat, mit welchen Umsätzen bis zum Ende der Laufzeiten der Schutzrechte zu rechnen ist und welche Belastungen ihr daraus entstehen, dass sie an Dritte Lizenzgebühren für weitere standardessentielle Schutzrechte zu leisten hat (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 13.02.2007 - 4a O 124/05, Juris-Rn. 71).

    Selbst wenn es eine solche feste Obergrenze nicht geben sollte, kann bei der Bestimmung eines Lizenzentgelts nach FRAND-Grundsätzen jedenfalls eine anderweitige Belastung mit Lizenzgebühren wegen der Notwendigkeit der Inanspruchnahme weiterer standardessentieller Schutzrechte von Belang sein (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 13.02.2007 - 4a O 124/05, Juris-Rn. 71).

  • BGH, 12.05.2006 - V ZR 97/05

    Rechtsfolgen eines Vorvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09
    Auch wenn sich die Parteien über vertragswesentliche Punkte noch nicht einig sind, können sie sich im Wege des Vorvertrags binden, wenn sie der Auffassung sind, es werde ihnen gelingen, über die noch offenen Punkte eine Einigung zu erreichen (BGH NJW 2006, 2843).

    Erforderlich ist vielmehr, dass besondere Gründe vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Parteien ohne das Zustandekommen eines Hauptvertrags übereinstimmend schon eine vertragliche Bindung wollen, die sie zum Abschluss eines künftigen Vertrags verpflichtet (BGH LM ZPO § 256 Nr. 40, BGH WM 1973, 67; BGH NJW 2006, 2843).

    Denn auch in diesem Fall könnte die Berufung nur Erfolg haben, wenn der Senat feststellen könnte, dass eines der von den Beklagten in der Form von Haupt- und Hilfsanträgen unterbreiteten Angebote den Vereinbarungen des behaupteten Vorvertrags entspricht (vgl. BGH NJW 2006, 2843, 2845).

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09
    Maßgeblich ist vielmehr, dass die Benutzung dieser technischen Lehre nicht durch eine andere technische Gestaltung substituierbar ist (BGHZ 160, 67 - Standard-Spundfass).

    Ob eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist, richtet sich nach Art und Ausmaß der unterschiedlichen Behandlung und danach, ob die relative Schlechterstellung eines Unternehmens gegenüber einem anderen als wettbewerbskonformer Interessenausgleich erscheint oder auf Willkür oder sachfremden Erwägungen beruht (BGHZ 160, 67 - Standard-Spundfass, vgl. auch EuG, Slg. 2007, II 3601, Tz. 811 - Microsoft).

  • BGH, 13.12.2002 - V ZR 359/01

    Anforderungen an die Darlegung schlüssigen Klagevorbringens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09
    Die Angabe näherer Einzelheiten ist nicht erforderlich, soweit sie für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind (z.B. BGH NJW-RR 1998, 1409; NJW-RR 2003, 491; NJW 2005, 2170; NJW-RR 2007, 1483).

    Allerdings richtet sich die Umfang der Darlegungslast auch nach der Einlassung des Gegners (BGH NJW-RR 2003, 491, NJW 2005, 2170).

  • BGH, 03.06.1958 - I ZR 83/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09
    Für eine solche vorvertragliche Einigung genügt es, wenn der Inhalt des Hauptvertrags, zu dessen Abschluss sich die Parteien verpflichten, bestimmbar ist (RG JW 1938, 2740, 2743, BGH LM BGB § 705 Nr. 3, BGH GRUR 1958, 564, 566 - Baustützen; BGH NJW-RR 1993, 139, 140).

    Ferner kommt der Abschluss eines Vorvertrags über den Abschluss eines Lizenzvertrags in Betracht, wenn die Parteien sich zwar über den Gegenstand der Lizenzvereinbarung, nicht aber über die Höhe der Lizenzgebühr einig sind und ihren Bindungswillen, etwa durch eine Abschlagszahlung auf die Lizenzgebühren, zum Ausdruck bringen (BGH GRUR 1958, 564, 565 - Baustützen).

  • BGH, 23.11.1972 - II ZR 126/70

    Rechtsfolgen fehlgeschlagener Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09
    Erforderlich ist vielmehr, dass besondere Gründe vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Parteien ohne das Zustandekommen eines Hauptvertrags übereinstimmend schon eine vertragliche Bindung wollen, die sie zum Abschluss eines künftigen Vertrags verpflichtet (BGH LM ZPO § 256 Nr. 40, BGH WM 1973, 67; BGH NJW 2006, 2843).

    Das schließt es aus, einen Vorvertrag schon deshalb anzunehmen, weil die Verhandlungen der Parteien über den Abschluss des Hauptvertrags - zunächst - gescheitert sind (BGH WM 1973, 67).

  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09
    Benutzt der Verletzer Drittrechte mit, kann sich das lizenzmindernd auswirken, wenn dadurch eine Wertsteigerung eingetreten ist (Vgl. BGH GRUR 1995, 578 - Steuereinrichtung II, BGH GRUR 1982, 301, 302 - Kunststoffhohlprofil II).
  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09
    Benutzt der Verletzer Drittrechte mit, kann sich das lizenzmindernd auswirken, wenn dadurch eine Wertsteigerung eingetreten ist (Vgl. BGH GRUR 1995, 578 - Steuereinrichtung II, BGH GRUR 1982, 301, 302 - Kunststoffhohlprofil II).
  • BGH, 10.12.1985 - KZR 22/85

    Abwehrblatt II - Funktionelle Austauschbarkeit von Anzeigenblättern und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09
    Da die Klägerin behauptet, sie werde kartellrechtlich behindert bzw. diskriminiert, liegt die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Umstände, aus denen sich ergeben soll, dass die Beklagte Normadressatin ist, bei ihr (BGHZ 96, 337 - Abwehrblatt II, BGH WuW/E DE-R 481 - Designer-Polstermöbel, Senat, WuW/E OLG 4619).
  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 6 U 66/09
    Mit diesen Anträgen könnte sie daher nur dann Erfolg haben, wenn sich ergäbe, dass die Beklagte aus kartellrechtlichen Gründen gehindert wäre, diese Angebote abzulehnen, weil sie mehr verlangt, als die Klägerin ihr nach diesen Anträgen zu gewähren bereit ist (vgl. BGHZ 180, 312, Rz. 29f. - Orange-Book-Standard).
  • LG Mannheim, 07.04.2009 - 2 O 1/07

    Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zu einem Vertragsangebot zwecks Abschluss

  • BGH, 13.07.1998 - II ZR 131/97

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

  • BGH, 02.04.2007 - II ZR 325/05

    Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats wegen Ausschlusses des Stimmrechts eines

  • LG Bonn, 14.03.2008 - 7 O 356/07

    Pflichtteilsanspruch eines Hoferben bzgl. Übersteigen des Werts des Grundbesitzes

  • LG Wuppertal, 25.11.2010 - 7 O 181/08
  • BGH, 21.10.1992 - XII ZR 173/90

    Umfang der Bindung an einen auf Abschluß eines gewerblichen Mietvertrages

  • BGH, 20.09.1989 - VIII ZR 143/88

    Mindestanforderungen an Inhalt und Bestimmtheit eines

  • LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10

    Patentrecht: Klage einer Patentverwertungsgesellschaft wegen Verletzung des

    den Rechtsstreit bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim OLG Karlsruhe anhängigen Berufungsverfahren 6 U 66/09 (zum Urteil des Landgerichts Mannheim im Verfahren 2 O 1/07) auszusetzen.

    Der Klägerin fehle das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage, weil sie in dem beim Oberlandesgericht Karlsruhe anhängigen Rechtsstreit Az.: 6 U 66/09 als Nebenintervenientin behaupte, Vertragspartner eines Lizenzvertrages mit den Beklagten zu sein, der unter anderem auch das Klagepatent bzw. dessen Stammpatent und verbundene Schutzrechte zum Gegensand habe.

    Der Rechtsstreit war auch nicht im Hinblick auf das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 6 U 66/09) auszusetzen, der zwischen der B GmbH und der Beklagten zu 1) über die Frage des Abschlusses eines Vorvertrages zwischen den dortigen Parteien geführt wird und für den hiesigen Rechtsstreit nicht vorgreiflich ist (vgl. oben bei II.1.c).

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 17/17

    Kartellrechtsfragen bei standardessentiellen Patenten

    102 AEUV kann eine allgemeine Verpflichtung zur Meistbegünstigung nicht entnommen werden (OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.03.2011, Az.: 6 U 66/09, Rn. 166 - FRAND-Grundsätze, zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 120/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Verbesserung

    Grundsätzlich ist der Patentinhaber frei, seine - auch standardessentiellen - Patente zu verwerten, ggf. also auch an Dritte zu veräußern und zu übertragen (so auch schon: OLG Karlsruhe, MMR 2011, 469, 471).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
    Grundsätzlich ist der Patentinhaber frei, seine - auch standardessentiellen - Patente zu verwerten, ggf. also auch an Dritte zu veräußern und zu übertragen (so auch schon: OLG Karlsruhe, MMR 2011, 469, 471).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 122/14

    Bereits bloße Bewerbung eines Produkts im Internet mit Links zum Konzern ist

    Grundsätzlich ist der Patentinhaber frei, seine - auch standardessentiellen - Patente zu verwerten, ggf. also auch an Dritte zu veräußern und zu übertragen (so auch schon: OLG Karlsruhe, MMR 2011, 469, 471).
  • LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 273/10

    Anspruch des Inhabers des europäischen Patents EP A mit der Bezeichnung "Zugriff

    Die Klägerin habe sich in der mündlichen Verhandlung am 9. Februar 2010 in dem Parallelverfahren 6 U 66/09 vor dem OLG Karlsruhe selbst für einen bindenden Übergang von Fs FRAND-Verpflichtungserklärung auf sie, die Klägerin, ausgesprochen.
  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 63/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier:

    102 AEUV kann eine allgemeine Verpflichtung zur Meistbegünstigung nicht entnommen werden (OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.03.2011, Az.: 6 U 66/09, Rn. 166 - FRAND-Grundsätze, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 09.07.2014 - 6 U 29/11

    Europäisches Patent: Berücksichtigung der Patenthistorie im Verletzungsprozess,

    den Rechtsstreit bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim OLG Karlsruhe anhängigen Berufungsverfahren 6 U 66/09 (zum Urteil des Landgerichts Mannheim im Verfahren 2 O 1/07) auszusetzen.
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 123/14

    Auskunftserteilung bzgl. Angebots von mobilen Endgeräten zur Verwendung in einem

    Grundsätzlich ist der Patentinhaber frei, seine - auch standardessentiellen - Patente zu verwerten, ggf. also auch an Dritte zu veräußern und zu übertragen (so auch schon: OLG Karlsruhe, MMR 2011, 469, 471).
  • LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 274/10

    Anspruch des Inhabers der europäischen Patents EP A mit der Bezeichnung "Zugriff

    Die Klägerin habe sich in der mündlichen Verhandlung am 9. Februar 2010 in dem Parallelverfahren 6 U 66/09 vor dem OLG Karlsruhe selbst für einen bindenden Übergang von Fs FRAND-Verpflichtungserklärung auf sie, die Klägerin, ausgesprochen.
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 157/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Selbstkonfiguration und

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 52/14
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 51/14
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 156/14
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 154/14
  • LG Mannheim, 23.10.2009 - 7 O 125/09

    Gebrauchsmusterschutz: Anwendbares Recht für eine auf der Grundlage einer

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 66/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5131
OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 66/09 (https://dejure.org/2009,5131)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.09.2009 - 6 U 66/09 (https://dejure.org/2009,5131)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. September 2009 - 6 U 66/09 (https://dejure.org/2009,5131)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 8 Abs. 3, 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG; §§ 3; 4 Nr. 9 lit. b UWG
    Glücksspiel-Werbung mit rotem Sparkassenbuch verstößt gegen Markenrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    WinFonds-Werbung Sparbuch für Gewinner mit der Farbmarke der Sparkasse ist unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    WinFonds-Werbung Sparbuch für Gewinner mit der Farbmarke der Sparkasse ist unzulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 202
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 146/98

    Telefonkarte

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 66/09
    Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes entspricht diese Art der "alternativen Klagehäufung" einer seit langem auch höchstrichterlich gebilligten, zumindest unbeanstandeten Übung (vgl. nur BGH, GRUR 2001, 756 [757] = WRP 2001, 804 - Telefonkarte, wo die Prüfung verlangt wird, ob der Kläger "kumulativ oder alternativ" einen weiteren Lebenssachverhalt vorgetragen hat, auf den die Klage gestützt werde), die auch der Senat für zulässig hält.
  • LG Köln, 19.03.2009 - 31 O 577/08

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 66/09
    Die Berufung der Antragsgegnerinnen gegen das am 19. März 2009 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 577/08 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass festgestellt wird:.
  • BGH, 25.10.2007 - I ZR 18/05

    TUC-Salzcracker

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 66/09
    Die Verkehrsurchsetzung eines Zeichens erfordert in der Regel, dass über 50 % der beteiligten Verkehrskreise darin den Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen erkennen (vgl. BGH, GRUR 2008, 505 = WRP 2008, 797 - TUC-Salzcracker m.w.N.).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 209/06

    POST/RegioPost

    Auszug aus OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 66/09
    Angesichts der unterschiedlichen tatsächlichen Grundlagen des markenrechtlichen Anspruchs wegen Ausnutzung und Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft und Wertschätzung einer bekannten Marke handelt es sich dabei um einen anderen Streitgegenstand als bei dem wettbewerbsrechtlichen Anspruch aus §§ 3, 4 Nr. 9, 8 UWG, den das Landgericht geprüft und bejaht hat (vgl. BGH, GRUR 2009, 678 [682 f.] - POST / Regio Post).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Mehrere prozessuale Ansprüche sollen danach unter der auflösenden Bedingung geltend gemacht werden können, dass einem von ihnen stattgegeben wird (OLG Nürnberg, GRUR-RR 2008, 55; OLG Köln, GRUR-RR 2010, 202; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12 Rn. 23a; Saenger, ZPO, 4. Aufl., § 260 Rn. 15; Götz, GRUR 2008, 401, 407; Bergmann, GRUR 2009, 224, 225; v. Ungern-Sternberg, GRUR 2009, 1009, 1012; Schwippert, Festschrift Loschelder, 2010, 345, 348 ff.).
  • LG Köln, 19.01.2012 - 31 O 352/11

    Unterlassungsanspruch des Inverkehrbringens einer Sprachlernsoftware für Sprachen

    Auch bei einer Grundfarbe ist eine Verkehrsdurchsetzung bei einer Bekanntheit von 50 % zu bejahen (vergl. für "Sparkassenrot" OLG Köln, Urteil vom 25.09.2009, Az. 6 U 66/09, Rotes Sparbuch für Gewinner ).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.09.2010 - 6 U 66/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16250
OLG Brandenburg, 28.09.2010 - 6 U 66/09 (https://dejure.org/2010,16250)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.09.2010 - 6 U 66/09 (https://dejure.org/2010,16250)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. September 2010 - 6 U 66/09 (https://dejure.org/2010,16250)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Dienstleistungsvertrages hinsichtlich der Vermittlung von Mitarbeitern

  • rechtsportal.de

    BGB § 611; BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung eines Dienstleistungsvertrages hinsichtlich der Vermittlung von Mitarbeitern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.06.1991 - VIII ZR 129/90

    Anspruch auf Kaufpreisrestzahlung aus einem Bohröllieferungsvertrag - Auslegung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2010 - 6 U 66/09
    Diese Prozessvollmacht gilt auch in der zweiten Instanz fort und war nicht mit dem Erlass des erstinstanzlichen Urteils erloschen (BGH NJW-RR 1991, 1214, zitiert nach Juris; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 86 Rn 11).
  • BGH, 17.09.2009 - I ZR 43/07

    Zur Auslegung von Lizenzverträgen - "Der Name der Rose"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2010 - 6 U 66/09
    Grundsätzlich stünde eine solche, unter Kaufleuten unbedenkliche Regelung, zwar Änderungen und Ergänzungen der schriftlichen Vereinbarungen der Parteien entgegen (vgl. BGHZ 66, 378; BGH, Urteil vom 17.9.2009, I ZR 43/07, MMR 2010, 336, jeweils zitiert nach Juris).Jedoch ist die einvernehmliche Anwendung der Änderungsvereinbarung durch die Parteien auf bei ihrem Abschluss noch nicht fällig gewordene Provisionen der Beklagten der Sache nach weder eine Änderung noch eine Ergänzung der Änderungsvereinbarung oder des Dienstleistungsvertrages.
  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74

    Treuwidrigkeitseinwand gegenüber vereinbarter Schriftform

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.09.2010 - 6 U 66/09
    Grundsätzlich stünde eine solche, unter Kaufleuten unbedenkliche Regelung, zwar Änderungen und Ergänzungen der schriftlichen Vereinbarungen der Parteien entgegen (vgl. BGHZ 66, 378; BGH, Urteil vom 17.9.2009, I ZR 43/07, MMR 2010, 336, jeweils zitiert nach Juris).Jedoch ist die einvernehmliche Anwendung der Änderungsvereinbarung durch die Parteien auf bei ihrem Abschluss noch nicht fällig gewordene Provisionen der Beklagten der Sache nach weder eine Änderung noch eine Ergänzung der Änderungsvereinbarung oder des Dienstleistungsvertrages.
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