Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 29.03.2011 - 6 U 66/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsstellung eines Sporttrainers nach Entlassung aus dem Dienst der Sportfördergruppe der Bundeswehr wegen unterbliebener Offenbarung seiner Stasi-Mitarbeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1
Rechtsstellung eines Sporttrainers nach Entlassung aus dem Dienst der Sportfördergruppe der Bundeswehr wegen unterbliebener Offenbarung seiner Stasi-Mitarbeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- brandenburg.de
(Pressemitteilung)
Bundeswehr muss Ingo Steuer als Trainer von Sportsoldaten dulden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Stasi-Trainer für Sportsoldaten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sportsoldaten mit Stasi-Trainer
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ingo Steuer darf Sportsoldaten trainieren - Bundeswehr darf den Eiskunstlauftrainer nicht länger boykottieren
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BGH, 15.05.2012 - VI ZR 117/11
Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: …
Das Berufungsgericht, dessen Urteil vom 29. März 2011 (Brandenburgisches Oberlandesgericht - 6 U 66/10) in juris veröffentlicht ist, führt im Wesentlichen aus:.
Rechtsprechung
KG, 27.08.2010 - 6 U 66/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 28 VVG, § 142 Abs 1 Nr 1 StGB, § 522 Abs 2 S 2 ZPO
Kfz-Vollkaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei vorsätzlicher Verletzung der vertraglichen Aufklärungspflicht durch Unfallflucht - Wolters Kluwer
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch falsche Angaben über die Person des Fahrers
- rechtsportal.de
Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch falsche Angaben über die Person des Fahrers
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Der Versicherungsnehmer kann den Kausalitätsbeweis für eine angeblich bestehende Fahrtauglichkeit nicht durch Zeugen erbringen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 26.04.2010 - 42 O 332/09
- KG, 27.08.2010 - 6 U 66/10
Papierfundstellen
- VersR 2011, 875
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 14 U 208/14
Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verstoßes gegen die …
Bei dem Unfall selbst war die Zeugin nach dem Vortrag des Klägers nicht zugegen; über dessen Fahrtüchtigkeit oder eine alkoholische Beeinflussung könnte eine Aussage der Zeugin nicht mit der gleichen Sicherheit Aufschluss geben wie eine direkt nach dem Unfall durchgeführte Blutprobe (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 27. August 2010, 6 U 66/10, juris Rn. 14). - LG Köln, 21.07.2016 - 11 S 534/14
Anspruch auf Ersatz Schadens an einem Mietfahrzeug ohne Berufung auf …
Diese Feststellungen sind nur durch eine polizeiliche Unfallaufnahme zu führen, die der Beklagte durch die Verletzung seiner Obliegenheit vereitelt hat und die im Nachhinein durch den erst mehr als vier Wochen nach Fahrzeugrückgabe vorgelegten Schadensbericht oder eine zeugenschaftliche Vernehmung des Beifahrers nicht mehr mit der gleichen Sicherheit und Eindeutigkeit nachzuholen ist (so auch: OLG Frankfurt, Urteil vom 02.04.2015, Az. 14 U 208/14; OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2014, Az. 7 U 121/14; LG Dresden, Urteil vom 31.05.2013, Az. 8 O 2445/12; KG Berlin, Beschluss vom 27.08.2010 - 6 U 66/10 -, Rn. 14, alle nach juris). - OLG Braunschweig, 28.02.2022 - 11 U 176/20
Verkehrsunfall, unerlaubtes Entfernen, Nachtrunk, Obliegenheitsverletzung
Unabhängig davon, dass im Falle des unerlaubten Entfernens vom Unfallort immer dann von einer Kausalität auszugehen ist, wenn infolge einer Unfallflucht oder eines Nachtrunks keine objektiven Feststellungen mehr dazu getroffen werden können, ob der Versicherungsnehmer bei dem Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand und seine Fahrtüchtigkeit hierdurch eingeschränkt war (so OLG Stuttgart…, Urteil vom 16.10.2014 - 7 U 121/14, juris Rn. 59; OLG Frankfurt…, Urteil vom 02.04.2015 - 14 U 208/14, juris Rn. 12; KG, Beschluss vom 27.08.2010 - 6 U 66/10, juris Rn. 14;… Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl. § 28 Rn. 255), so ist jedenfalls die Benennung der Eltern des Klägers als Zeugen zum Beweis einer fehlenden Alkoholisierung zum Unfallzeitpunkt nicht geeignet.
- OLG Karlsruhe, 17.04.2020 - 12 U 120/19
Aufklärungsobliegenheit - Nachtrunk bei einem Verkehrsunfall
Offenbleiben kann, ob im Falle des unerlaubten Entfernens vom Unfallort immer dann von einer Kausalität auszugehen, wenn infolge einer Unfallflucht oder eines Nachtrunks keine objektiven Feststellungen mehr dazu getroffen werden können, ob der Versicherungsnehmer bei dem Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand und seine Fahrtüchtigkeit hierdurch eingeschränkt war (so OLG Stuttgart…, Urteil vom 16.10.2014 - 7 U 121/14, juris Rn. 59; OLG Frankfurt…, Urteil vom 02.04.2015 - 14 U 208/14, juris Rn. 12; KG, Beschluss vom 27.08.2010 - 6 U 66/10, juris Rn. 14;… Armbrüster in Prölss/Martin, VVG , 30. Aufl. § 28 Rn. 255;… a.A.: Maier in Stiefel/Maier aaO Rn. 43). - LG Dresden, 31.05.2013 - 8 O 2445/12
Leistungsfreiheit in der Vollkaskoversicherung nach Unfallflucht mit bedingtem …
Denn der Kläger beruft sich zum Beweis für sein Vorbringen, dass er am 13.12.2011 keinen Alkohol zu sich genommen habe, auf verschiedene Zeugen, deren Aussagen aber keinen Aufschluss über den letzten Fahrtabschnitt, bei dem der Kläger allein in dem Fahrzeug war, geben können (so auch Kammergericht Berlin vom 27.08.2010, VersR 2011, 875, zitiert nach Juris, Rn. 14). - LG Wuppertal, 31.05.2017 - 17 O 30/17
Ersatz des Vermögensschadens wegen Eigentumsverletzung aufgrund eines …
Zum anderen kann eine Zeugenaussage Feststellungen zur tatsächlichen Fahrtüchtigkeit oder einer alkoholischen Beeinflussung des Beklagten nicht mit der gleichen Sicherheit und Eindeutigkeit zulassen wie eine direkt nach dem Unfall durchgeführte Blutprobe (vgl.: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.04.2015 - 14 U 208/14; KG Berlin, Urteil vom 27.08.2010 - 6 U 66/10).