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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.10.1996 - 6 U 68/96   

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OLG Hamm, 24.10.1996 - 6 U 68/96 (https://dejure.org/1996,10885)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.10.1996 - 6 U 68/96 (https://dejure.org/1996,10885)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 6 U 68/96 (https://dejure.org/1996,10885)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 123
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Hamm, 04.08.2017 - 9 U 173/16

    Radweg entgegen der Fahrtrichtung genutzt - 1/3 Mitverschulden

    Ein Radfahrer behält auch dann sein Vorfahrtsrecht gegenüber kreuzenden und einbiegenden Fahrzeugen, wenn er verbotswidrig den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht gem. § 2 Abs. 4 S. 2 StVO für die Gegenrichtung freigegeben ist (BGH v. 15.07.1986 - 4 StR 192/86 - juris, Saarl. OLG v. 17.04.2014 - 4 U 406/12 - juris; OLG Hamm v. 26.03.1992 - 6 U 335/91 - und 24.10.1996 - 6 U 68/96 - juris; Senat v. 10.03.1995 - 9 U 208/94 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2000 - 1 U 206/99

    Vorfahrtsrecht des den linken Radweg benutzenden Radfahrers

    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Hamm in zwei Entscheidung vom 10.03.1995 und vom 24.10.1996 (DAR 1996, 321 und NZV 1997, 123) die grundsätzliche Vorfahrt auch des verbotswidrig auf einem linken Radweg fahrenden Radfahrers bejaht.
  • OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 89/00

    Schadensersatz; Verkehrsunfall; Radfahrer; Falsche Fahrtrichtung; Gehweg;

    Zwar verliert ein Radfahrer auf der Vorfahrtstraße sein Vorfahrtsrecht gegenüber kreuzendem und einbiegendem Verkehr auch dann grundsätzlich nicht, wenn er den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO in seiner Fahrtrichtung durch Zeichen 237, 240 oder 241 zu § 41 StVO frei gegeben ist (BGH NJW 1986, 2651 f; OLG Hamm ZfS 1996, 284; NZV 1997, 123; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1533; Blumberg NZV 1994, 249, 256).
  • OLG Hamm, 19.06.2008 - 6 U 48/08

    Abgrenzung der Erteilung eines beschränkten von einem unbeschränkten

    Derartige Anhaltspunkte bestanden hier bei der Mandatsübernahme keineswegs, zumal nach der einschlägigen Rechtsprechung (auch des erkennenden Senats, vgl. NZV 97, 123 = OLGR Hamm 97, 43) der "Radfahrer auf der falschen Seite" nach einem Zusammenstoß mit einem Grundstückseinbieger keineswegs chancenlos bei der Verfolgung seiner Schadensersatzansprüche ist, was im vorliegenden Fall auch durch die inzwischen rechtskräftig gewordene Entscheidung des Landgerichts zur Hauptsache bestätigt worden ist.
  • OLG Hamm, 26.05.1998 - 9 U 12/98

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem den Radweg in falscher

    a) Bei der Bewertung des Mitverschuldens der Klägerin kann der Senat die in der Rechtsprechung streitige Frage, ob ein Radfahrer auf der Vorfahrtstraße auch dann die Vorfahrt gegenüber kreuzenden oder einbiegenden Fahrzeugen behält, wenn er den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht nach § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO für die Gegenrichtung freigegeben ist (so BGH 4. Strafsenat, NJW 1986, 2651; OLG Hamm, 9. Zivilsenat, ZFS 1996, 284 und OLG Hamm 6. Zivilsenat, NZV 1997, 123 und OLGR 1992, 392), oder ob ein solcher Radfahrer keine Vorfahrt hat, weil ein Recht zur Vorfahrt begrifflich ausgeschlossen sei, wenn es schon an einem Recht zum Fahren mangele (so OLG Bremen, DAR 1997, 272 in Anschluss an BGH 6. Zivilsenat, NJW 1982, 334 (Einbahnstraßenfahrt); OLG Gelle NJW 1986, 2065; Jagusch-Händschl, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 8 StVO Rn. 30), dahingestellt sein lassen.
  • LG Wuppertal, 04.01.2013 - 2 O 407/10

    Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeld bei Beschädigung des Rechtsguts Leben

    Dieses gilt - nach nicht ganz unumstrittener Auffassung - auch für die Radfahrer, welche den Radweg in der nicht freigegebenen Fahrtrichtung befahren (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O. = juris Rn. 5; OLG Hamm, Urteil vom 10.03.1995 - 9 U 208/94; OLG Hamm, Urteil vom 24.10.1996 - 6 U 68/96 = juris Rn. 9).

    Kommt er dieser Pflicht nicht nach, wenn er wie hier sich zu schnell und sorglos der Unfallstelle nähert, muss sich dieses in der Haftungsquote ausdrücken (im Ergebnis ebenfalls OLG Hamm Urteil vom 10.03.1995 - 9 U 208/94 = juris Rn. 6; OLG Hamm, Urteil vom 24.10.1996 - 6 U 68/96 = juris Rn. 12 ff.).

  • LG Essen, 30.09.2016 - 9 O 322/15

    Radweg - Vorfahrtsrecht des in die entgegengesetzte Richtung fahrenden Radfahrers

    Dieser Grundsatz bedingt, dass nicht nur die einen Fahrradweg in der gestatteten Fahrtrichtung benutzenden Radfahrer - selbstverständlich (OLG Düsseldorf a.a.O.) - an dem Vorfahrtsrecht der betreffenden Straße teilnehmen, sondern auch die, die den Radweg, sei es aufgrund einer verkehrsrechtlichen Gestattung, sei es fehlerhaft, in der entgegengesetzten Richtung benutzen (so auch OLG Hamm, NJWE-VHR 1997, 57 und NJWE-VHR 1996, 163; offengelassen in NZV 1999, 86 [87]).

    Dem steht es auch nicht entgegen, dass von einem Kraftfahrzeugführer erwartet wird, damit zu rechnen, dass der Radweg vorschriftswidrig in falscher Richtung befahren wird (OLG Hamm, NJWE-VHR 1997, 57).

  • LG Berlin, 22.08.2007 - 58 S 79/07

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines den Radweg einer

    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Frage der Vorfahrtsberechtigung eines ordnungswidrig auf dem Radweg in falscher Fahrtrichtung fahrenden Radfahrers nicht einhellig beurteilt (Vorfahrtsrecht verneinend: OLG Bremen, Urteil vom 11.02.1997, DAR 1997, 272 ff; OLG Celle, Beschluss v. 04.04.1985 - 3 Ss (OWi) 80/85; bejahend: BGH NJW 1986, 2651 f; OLG Hamm, Urteile vom 10.3.1995 und 24.10.1996, DAR 1996, 321 und NZV 1997, 123; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2000, DAR 2001, 78 f; KG Urteil v. 18.01.1993 - 12 U 6697/91).
  • AG München, 03.08.2007 - 344 C 26559/05

    Auch Radfahrer haften bei eigenen Verkehrsverstößen anteilig bei einem Unfall

    Desweiteren wird auf das (Urteil des OLG Hamm verwiesen, NJWE-VHR 1997, 57 = NZV 1997, 123), wonach ein Radfahrer, der den Radweg in falscher Richtung befährt, bei einer Kollision mit dem wartepflichtigen Pkw höchstens eine Quote von 1/3 trifft.

    Auch bei einem derartigen Verstoß entfällt das Vorfahrtsrecht des Radfahrers nicht (Urteils des OLG Hamm vom 24.10.1996, Az. : 6 U 68/96 in NJWE-VHR 1997 57 und vom 10.03.1995, Az.: 9 U 208/94 in NJW 1997 628 sowie 1 U 206/99 in DAR 2001 78, [OLG Düsseldorf 10.04.2000 - 1 U 206/99] OLG Düsseldorf DAR 2001/78).

  • LG Münster, 15.01.2013 - 4 O 422/12

    Anspruch auf Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes aufgrund einer bei einem

    Zwar hatte sie trotz Benutzung des in ihrer Richtung freigegebenen Radweges die Vorfahrt, jedoch begründet dieser Umstand für sie keine besondere Vertrauensgrundlage, da sie sich ihrerseits verbotswidrig verhielt (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 24.10.1996, NZV 1997, 123).
  • AG Bernau, 23.11.2010 - 10 C 398/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vorfahrtsrecht eines Radfahrers bei

  • AG Düsseldorf, 28.02.2013 - 47 C 12650/11

    Haftungsquote bei Zusammenstoß mit einem auf der Vorfahrtstraße fahrenden

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.03.1999 - 6 U 68/96   

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https://dejure.org/1999,10067
OLG Köln, 19.03.1999 - 6 U 68/96 (https://dejure.org/1999,10067)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.03.1999 - 6 U 68/96 (https://dejure.org/1999,10067)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. März 1999 - 6 U 68/96 (https://dejure.org/1999,10067)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Widerlegung der Neuheit eines Geschmacksmusters durch Vorlage von Pressepublikationen; Eintragung eines Geschmacksmusters für Schreibgeräte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 16.03.1983 - 6 U 237/82
    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1999 - 6 U 68/96
    Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Verkehr sein Augenmerk mehr auf die Übereinstimmungen als auf die abweichenden Merkmale richtet und seine Beurteilung in aller Regel nur aus dem Erinnerungsbild trifft (vgl. OLG Köln GRUR 1983, 456/457 -"Spülmittelflasche"-) liegt es danach fern, daß ein mehr als nur unbeachtlicher Teil des angesprochenen Verkehrs zumindest auf wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen zwischen den Herkunftsstätten der verschieden gestalteten Produkte beider Parteien schließt.
  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 130/66

    Buntstreifensatin II

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1999 - 6 U 68/96
    Sie weisen in ihrer konkreten Gestaltungsform eine Kombination von Merkmalen auf, ihnen gegenüber vergleichbaren Konkurrenzprodukten eine einprägsame Besonderheit verleiht, und die geeignet ist, im Verkehr als kennzeichnend für die betriebliche Herkunft zu wirken (BGH GRUR 1969, 292/294 -"Buntsreifensdatin II"-; BGH GRUR 1986, 377/378 -"Beschlagprogramm"-).
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59

    Buntstreifensatin

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1999 - 6 U 68/96
    Musters wird dabei nach § 13 GeschMG zwar vermutet mit der Folge, daß die beklagte Partei substantiiert Tatsachen darzulegen und ggf. zu beweisen hat, um die (vermutete) Neuheit des Musters zu widerlegen (vgl. BGH a.a.O, -"Rüschenhaube"-; BGH GRUR 1962, 144/145 -"Buntstreifensatin I"-; Eichmann/v. Falckenstein, a.a.O., Rdn. 5 zu § 13).
  • BGH, 08.05.1968 - I ZR 67/65

    Neuheit im Geschmacksmusterrecht

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1999 - 6 U 68/96
    Neu ist ein Muster, wenn die seine Eigentümlichkeit begründenden Gestaltungselemente im Anmeldezeitpunkt den inländischen Fachkreisen, zu denen namentlich die berufsmäßigen Mustergestalter gehören, weder bekannt sind, noch bei zumutbarer Beachtung der auf den einschlägigen benachbarten Gewerbegebieten vorhandenen Gestaltungen bekannt sein konnten (vgl. BGH GRUR 1969, 90/94 f -"Rüschenhaube"-; Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, Rdn. 14 zu § 1 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.04.1997 - 6 U 68/96   

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OLG Frankfurt, 17.04.1997 - 6 U 68/96 (https://dejure.org/1997,37567)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.04.1997 - 6 U 68/96 (https://dejure.org/1997,37567)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. April 1997 - 6 U 68/96 (https://dejure.org/1997,37567)
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