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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.09.2015 - 6 U 69/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,25621
OLG Frankfurt, 07.09.2015 - 6 U 69/15 (https://dejure.org/2015,25621)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.09.2015 - 6 U 69/15 (https://dejure.org/2015,25621)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. September 2015 - 6 U 69/15 (https://dejure.org/2015,25621)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 UWG
    Irreführung durch Werbung mit Hinweis auf langjährige Firmentradition

  • damm-legal.de

    Werbung mit 100-jähriger Firmentradition ist trotz zwischenzeitlicher Insolvenz zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung durch Werbung mit Hinweis auf langjährige Firmentradition

  • online-und-recht.de

    Werbung mit 100-jähriger Firmentradition trotz Insolvenz wettbewerbsgemäß

  • kanzlei.biz

    Werbung mit 100-jähriger Firmentradition trotz zwischenzeitlicher Insolvenz nicht irreführend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 5 UWG
    Irreführung durch Werbung mit einer 100-jährigen Firmentradition

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung durch Werbung mit Hinweis auf langjährige Firmentradition

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Werbung mit 100-jähriger Firmentradition ist trotz zwischenzeitlicher Insolvenz zulässig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Werbung mit 100 jähriger Firmentradition trotz eines zwischenzeitlichen Insolvenzverfahrens nicht wettbewerbswidrig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung mit Hinweis auf Firmentradition

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Werbeaussage mit 100-jähriger Firmentradition trotz Insolvenz

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Ist Werbung mit "100 Jahre Familientradition" auch erlaubt, wenn ein Insolventes Unternehmen gekauft wurde?

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit 100-jähriger Firmentradition?

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Werbung mit 100-jähriger Firmentradition trotz zwischenzeitlicher Insolvenz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit 100-jähriger Firmentradition?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung mit hundertjähriger Firmentradition kann trotz Insolvenz zulässig sein

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Werbung mit einer langjährigen Firmentradition ist nicht zwangsläufig wegen zwischenzeitlichen Insolvenzverfahrens irreführend

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Werbung mit langjähriger Firmentradition ist trotz Insolvenz zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 810
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 19.01.2001 - 2 U 222/00

    Anforderungen an die Unternehmenskontinuität nach Durchführung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2015 - 6 U 69/15
    Das Landgericht hat jedoch in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung festgestellt, dass dies nicht zwingend ist und dass es vielmehr darauf ankommt, ob im Auftreten nach außen eine Geschäftsfortführung angenommen werden kann, namentlich ob der Verlauf des Insolvenzverfahrens den Unternehmenscharakter verändert hat (vgl. dazu OLG Stuttgart WRP 2001, 732, Tz 17 bei juris).

    Auch in den von der Klägerin und vom Senat herangezogenen Entscheidungen des OLG Hamm (GRUR-RR 2012, 293 - Geburtstagsrabatt), des OLG Celle (OLG-Report 1999, 142) und des OLG Stuttgart (WRP 2001, 732 - weitere Rechtsprechungsnachweise bei Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., Rn 5.55 zu § 5 UWG) kam es jeweils darauf an, welche Vorstellung der Verkehr mit der dort angegriffenen Auslobung verbunden hat.

  • OLG Hamm, 24.01.2012 - 4 U 129/11

    Anforderungen an den Klagevortrag bei Klage auf Unterlassung irreführender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2015 - 6 U 69/15
    Maßgeblich ist die Kontinuität des Unternehmens selbst als sachliche Organisationseinheit, so dass es darauf ankommt, ob das gegenwärtige Unternehmen trotz aller im Lauf der Zeit eingetretenen Änderungen noch mit dem früheren Unternehmen als wesensgleich angesehen werden kann (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., Rn 5.55 zu § 5 UWG; Dreyer in: Harte/Henning-Bodewig, UWG, 3. Aufl., Rn 142 zu § 5 UWG; OLG Hamm GRUR-RR 2012, 293, 295 - Geburtstagsrabatt m. w. N.).

    Auch in den von der Klägerin und vom Senat herangezogenen Entscheidungen des OLG Hamm (GRUR-RR 2012, 293 - Geburtstagsrabatt), des OLG Celle (OLG-Report 1999, 142) und des OLG Stuttgart (WRP 2001, 732 - weitere Rechtsprechungsnachweise bei Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., Rn 5.55 zu § 5 UWG) kam es jeweils darauf an, welche Vorstellung der Verkehr mit der dort angegriffenen Auslobung verbunden hat.

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Rechtsprechung
   KG, 04.08.2015 - 6 U 69/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,69943
KG, 04.08.2015 - 6 U 69/15 (https://dejure.org/2015,69943)
KG, Entscheidung vom 04.08.2015 - 6 U 69/15 (https://dejure.org/2015,69943)
KG, Entscheidung vom 04. August 2015 - 6 U 69/15 (https://dejure.org/2015,69943)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 S 1 VVG, § 1 VGB, §§ 1 ff VGB, § 1 VHB, §§ 1ff VHB
    Wohngebäude- und Hausratversicherung: Bedingungsgemäße Überschwemmung bei Überflutung des Kellerbereichs aufgrund einer Ansammlung von Regenwasser im Lichtschacht

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Überschwemmungsschadens in der Gebäudeversicherung

  • rechtsportal.de

    VVG § 1 S. 1
    Begriff des Überschwemmungsschadens in der Gebäudeversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03

    Begriff der Überschwemmung in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus KG, 04.08.2015 - 6 U 69/15
    Dabei ist maßgebend das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers, der sich bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbar verfolgten Zwecks und Sinnzusammenhangs darum bemüht, das Bedingungswerk zu erfassen (BGH VersR 2005, 828 - 829, zitiert nach juris, dort Rdz. 21; BGH VersR 2006, 966 - 967, zitiert nach juris, dort Rdz. 9).
  • BGH, 26.04.2006 - IV ZR 154/05

    Begriff der Überschwemmung

    Auszug aus KG, 04.08.2015 - 6 U 69/15
    Dabei ist maßgebend das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers, der sich bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbar verfolgten Zwecks und Sinnzusammenhangs darum bemüht, das Bedingungswerk zu erfassen (BGH VersR 2005, 828 - 829, zitiert nach juris, dort Rdz. 21; BGH VersR 2006, 966 - 967, zitiert nach juris, dort Rdz. 9).
  • BGH, 19.10.1983 - IVa ZR 51/82

    Begriff des Sturmschadens; Entschädigungspflicht für einen Lawinenschaden

    Auszug aus KG, 04.08.2015 - 6 U 69/15
    Nach dem Verständnis eines versicherungsrechtlich nicht vorgebildeten Versicherungsnehmers liegt eine - in den Bedingungen nicht weiter definierte - Überflutung aufgrund von Witterungsniederschlägen unter Rückgriff auf den allgemeinen Sprachgebrauch (vgl. BGH VersR 1984, 28 - 29, zitiert nach juris, dort Rdz. 13) dann vor, wenn Niederschlagswasser - wegen eines in kurzer Zeit aufgetretenen Starkregens - nicht auf normalem Wege versickert oder abfließt, sondern sich auf der Geländeoberfläche -"Grund und Boden"- ansammelt und diese überflutet (so: BGH VersR 2005 a.a.O., Rdz. 19 m.w.N.; BGH VersR 2006 a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2011 - 12 U 92/11

    Wohngebäudeversicherungsvertrag: Niederschlagswasser in einem Lichtschacht als

    Auszug aus KG, 04.08.2015 - 6 U 69/15
    Da der gemauerte Lichtschacht vor dem Fenster zum Gebäude gehört und nicht zu dem das Gebäude umgebenden Gelände (OLG Karlsruhe VersR 2012, 231 - 232, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 15), erfüllt dessen Überflutung ebensowenig den Überschwemmungsbegriff wie die Überflutung eines Balkons, einer Terrasse oder eines Flachdachs (OLG Karlsruhe a.a.O.; vgl. auch OLG Köln a.a.O. m.w.N.; OLG Hamm ZfSch 2006, 103, zitiert nach juris, dort Rdz. 4; OLG Oldenburg VersR 2012, 437, zitiert nach juris, dort Rdz. 5/6; vgl. auch Gierscheck in Dietz/Fischer/Gierscheck, Wohngebäudeversicherung, 3. Auflage § 4 A Rdnr. 61 f. m.w.N.; Wussow, Versicherung gegen die Folgen von Naturereignissen in der erweiterten Elementarschadensversicherung, VersR 2008, 1292, 1294).
  • OLG Oldenburg, 20.10.2011 - 5 U 160/11

    Anforderungen an das Vorliegen eines Versicherungsfalls wegen Überschwemmung

    Auszug aus KG, 04.08.2015 - 6 U 69/15
    Da der gemauerte Lichtschacht vor dem Fenster zum Gebäude gehört und nicht zu dem das Gebäude umgebenden Gelände (OLG Karlsruhe VersR 2012, 231 - 232, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 15), erfüllt dessen Überflutung ebensowenig den Überschwemmungsbegriff wie die Überflutung eines Balkons, einer Terrasse oder eines Flachdachs (OLG Karlsruhe a.a.O.; vgl. auch OLG Köln a.a.O. m.w.N.; OLG Hamm ZfSch 2006, 103, zitiert nach juris, dort Rdz. 4; OLG Oldenburg VersR 2012, 437, zitiert nach juris, dort Rdz. 5/6; vgl. auch Gierscheck in Dietz/Fischer/Gierscheck, Wohngebäudeversicherung, 3. Auflage § 4 A Rdnr. 61 f. m.w.N.; Wussow, Versicherung gegen die Folgen von Naturereignissen in der erweiterten Elementarschadensversicherung, VersR 2008, 1292, 1294).
  • OLG Köln, 09.04.2013 - 9 U 198/12

    Eintrittspflicht des Elementarschadenversicherers bei Eindringen von Wasser in

    Auszug aus KG, 04.08.2015 - 6 U 69/15
    Allein die Überflutung des Kellerbereichs erfüllt die Anforderungen an eine bedingungsgemäße Überflutung im Sinne von 2.7.1 AWG-MPM 2009 und 2.11.1 AHR-MPM 2009 - und damit einer versicherten Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingungen - nicht, weil der Keller Teil des Gebäudes ist (vgl. OLG Köln VersR 2013, 1174, zitiert nach juris, dort Ls. und Rdz. 11).
  • KG, 03.09.2021 - 6 U 70/21

    Elementarschadenversicherung in der Hausrat- und Gebäudeversicherung;

    definiert, ist es erforderlich, dass sich Wasser auf der Geländeoberfläche, also auf dem Grund und Boden außerhalb der Bebauung, sammelt und in ein Gebäude eindringt, weil es auf dem Gelände weder vollständig versickern noch sonst geordnet auf natürlichem Wege abfließen kann (vgl. Senat, Hinweisbeschluss vom 4. August 2015 - 6 U 69/15, juris, und Zurückweisungsbeschluss vom 3. September 2015).(Rn.5).

    Da die Kellerlichtschächte Teil des versicherten Gebäudes sind, reicht es für den Eintritt des Versicherungsfalls nicht aus, dass sich dort Regenwasser sammelt und von dort - über das Fenster oder die Außenwand - in das Gebäude eindringt (vgl. KG, Beschlüsse vom 4.8. 2015 - 6 U 69/15 - juris, Rn. 5, 6; OLG Köln, Urt. v. 9.4.2013 - 9 U 198/12 - juris, Rn. 11; OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.9.2011 - 12 U 92/11 - juris, Rn. 15).

  • LG München I, 16.07.2020 - 26 O 14155/19

    Versicherungsfall "Überschwemmung" in der Elementarschadenversicherung

    Der Versicherungsnehmer soll so - und für ihn so auch erkennbar - zwar nicht gegen jedes Risiko eines auf Witterungsniederschläge zurückzuführenden Nässeschadens (vgl. KG v. 04.08.2015 - Az.: 6 U 69/15 - Rz. 4) abgesichert werden, aber jedenfalls gegen solche Schäden, die dadurch verursacht werden, dass Niederschlagswasser, das auf die Geländeoberfläche trifft, aufgrund des verstärkten Niederschlagsaufkommens nicht mehr - wie sonst - versickern kann und sich deshalb in erheblicher Menge auf der Geländeoberfläche staut.

    (KG v. 04.08.2015 - Az.: 6 U 69/15 - Rz. 4; so auch BGH v. 26.04.2006 - Az.: IV ZR 154/05 - Rz. 9).

  • OLG München, 07.11.2017 - 25 U 1125/17

    Deckungsumfang einer Gebäudeversicherung; Begriff der "Überschwemmung" in der

    Wie das Landgericht offenbar verkannt hat, ist demzufolge zu fordern, dass Wasser auf dem Grundstücksgelände gestanden haben muss (deutlich etwa OLG Köln, 09.04.2013 - 9 U 198/12, VersR 2013, 4174; KG, 04.08.2015-6 U 69/15, JURIS).
  • KG, 18.06.2019 - 6 U 52/19

    Versicherungsschutz in der Elementarschadenversicherung: Wasserschaden im Keller

    Allein die "Überflutung" des Kellerbereichs erfüllt die Anforderungen an eine bedingungsgemäße Überflutung im Sinne von § 3 Nr. 1 BWE 2008 - und damit einer versicherten Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingungen - nicht, weil der Keller Teil des Gebäudes ist (vgl. Senat, Beschluss vom 4.8.2015 - 6 U 69/15 - OLG Köln VersR 2013, 1174).
  • LG Köln, 16.12.2020 - 20 O 335/19
    Notwendig für eine bedingungsgemäße Überschwemmung ist damit, dass Niederschlagswasser, das auf die Geländeoberfläche trifft, aufgrund des verstärkten Niederschlagsaufkommens nicht mehr - wie sonst - versickern kann und sich deshalb in erheblicher Menge auf der Geländeoberfläche staut (KG, Beschluss vom 04.08.2015 - 6 U 69/15 -, juris, Rn. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 69/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22846
OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 69/15 (https://dejure.org/2015,22846)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.06.2015 - 6 U 69/15 (https://dejure.org/2015,22846)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - 6 U 69/15 (https://dejure.org/2015,22846)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   KG, 03.09.2015 - 6 U 69/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,69938
KG, 03.09.2015 - 6 U 69/15 (https://dejure.org/2015,69938)
KG, Entscheidung vom 03.09.2015 - 6 U 69/15 (https://dejure.org/2015,69938)
KG, Entscheidung vom 03. September 2015 - 6 U 69/15 (https://dejure.org/2015,69938)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 S 1 VVG, § 1 VGB, §§ 1 ff VGB, § 1 VHB, §§ 1ff VHB
    Wohngebäude- und Hausratversicherung: Bedingungsgemäße Überschwemmung bei Überflutung des Kellerbereichs aufgrund einer Ansammlung von Regenwasser im Lichtschacht

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Überschwemmungsschadens in der Gebäudeversicherung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.12.2011 - II ZB 21/10

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung

    Auszug aus KG, 03.09.2015 - 6 U 69/15
    Dabei soll die Berufungsbegründung erkennen lassen, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält, weshalb der Berufungskläger notwendigerweise diejenigen Punkte rechtlicher Art darzulegen hat, die er als unzutreffend ansieht, und dazu die Gründe anzugeben, aus denen sich die Fehlerhaftigkeit jener Punkte und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung herleitet (vgl. BGH MDR 2012, 244 - 245, zitiert nach juris, dort Rdnr. 7 m.w.N.).
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