Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.07.2011 - 6 U 70/10   

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https://dejure.org/2011,7720
OLG Schleswig, 19.07.2011 - 6 U 70/10 (https://dejure.org/2011,7720)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.07.2011 - 6 U 70/10 (https://dejure.org/2011,7720)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - 6 U 70/10 (https://dejure.org/2011,7720)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit einer Aufforderung des Regulierungsbeauftragten einer Schadensversicherung zur Einstellung vermeintlich nicht fachgerechter Arbeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit einer Aufforderung des Regulierungsbeauftragten einer Schadensversicherung zur Einstellung vermeintlich nicht fachgerechter Arbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unlauteres Verhalten eines Regulierungsbeauftragten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Wasserschaden - darf Versicherung vorschreiben, welcher Unternehmer Trocknungsarbeiten durchführt?

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine einstweilige Verfügung der Trocknungsfirma gegen den Sachversicherer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bei Wasserschäden dürfen Versicherungen in der Regel nicht das Unternehmen zur Schadensbeseitigung bestimmen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Wettbewerbsverstoß einer Versicherung bei Ablehnung von Firma

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Wahlfreiheit des Versicherten hinsichtlich Unternehmen zur Schadensbeseitigung

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Holstein: Versicherung darf nicht vorschreiben, welcher Unternehmer Trocknungsarbeiten durchführt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht: Versicherer darf Art der Schadensbeseitigung nicht vorschreiben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wasserschaden - Versicherung darf Unternehmen zur Durchführung der Trocknungsarbeiten nicht vorschreiben - Aufforderung des Regulierungsbeauftragten der Versicherung zum Wechsel des Unternehmens wegen nichtfachgerechter Arbeitsausführungen jedoch statthaft ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 139
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - I-6 U 70/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8556
OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - I-6 U 70/10 (https://dejure.org/2011,8556)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.05.2011 - I-6 U 70/10 (https://dejure.org/2011,8556)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - I-6 U 70/10 (https://dejure.org/2011,8556)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze der Unternehmensbewertung bei einer verdeckten Sacheinlage

  • Betriebs-Berater

    Darlegungs- und Beweislast für die Werthaltigkeit einer Sacheinlage

  • rechtsportal.de

    AktG § 36a Abs. 2; AktG § 188 Abs. 2 S. 1
    Grundsätze der Unternehmensbewertung bei einer verdeckten Sacheinlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1514 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 02.04.2008 - 31 Wx 85/06

    Aktienrechtliches Spruchverfahren zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 6 U 70/10
    Nach dieser allgemein anerkannten Bewertungsmethode, die auch der Streithelfer, der von dem Registergericht beauftragte Sachverständige C., der vom Landgericht bestellte Sachverständige E. und die von der Beklagten beauftragten Parteigutachter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft F. ihren jeweiligen Gutachten und Prüfberichten zugrunde gelegt haben und über deren Anwendung zwischen den Parteien im Grundsatz auch kein Streit besteht, werden die zukünftigen Erträge - also die Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben - des Unternehmens geschätzt und der Unternehmenswert wird durch Diskontierung dieser Erträge mit einem Kapitalisierungszins in einen auf den maßgeblichen Stichtag für die Bewertung - hier also auf den 04. Oktober 2001 - bezogenen Barwert umgerechnet (OLG München OLGR 2008, 446 ff. = juris Rn 12; BayObLG WM 1999, 1571 ff. = juris Rn 22 m.w.N.).

    Bei einem Streit der Beteiligten über den in diesem Sinne angemessenen Unternehmenswert kommt daher dem angerufenen Gericht die Aufgabe zu, diesen unter Anwendung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden und notwendigenfalls unter Heranziehung externen Sachverstandes in Gestalt eines gerichtlich bestellten Sachverständigen im Wege einer Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (BGH NJW 2001, 2080 = juris Rn 20; OLG München OLGR 2008, 446 ff. = juris Rn 13 ff.).

  • BGH, 23.03.2000 - III ZR 152/99

    Amtspflichten des Vollstreckungsgerichts bei der Festsetzung des geringsten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 6 U 70/10
    Auch bei Lücken im Vortrag der darlegungspflichtigen Partei (wie sie etwa auch in den oben genannten Fällen eines unzureichenden Wertnachweises vorliegen) ist eine Schätzung vorzunehmen, wenn die dargelegten Anknüpfungstatsachen zumindest für eine solche Schätzung dennoch ausreichen (BGH WM 2000, 1023 ff. = juris Rn 22; Zöller/Greger, a.a.O., § 287 ZPO Rn 5, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 6 U 70/10
    Bei einem Streit der Beteiligten über den in diesem Sinne angemessenen Unternehmenswert kommt daher dem angerufenen Gericht die Aufgabe zu, diesen unter Anwendung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden und notwendigenfalls unter Heranziehung externen Sachverstandes in Gestalt eines gerichtlich bestellten Sachverständigen im Wege einer Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (BGH NJW 2001, 2080 = juris Rn 20; OLG München OLGR 2008, 446 ff. = juris Rn 13 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.1991 - 6 U 234/90

    Gesellschaftsrecht; Bewertung von Sacheinlagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 6 U 70/10
    a) Mit Rücksicht auf die der Differenzhaftung zukommende Kapitalsicherungsfunktion (Großkommentar zum GmbHG/Ulmer, § 9 Rn 14) werden allerdings vor allem für die Rechtslage bei der GmbH Beweiserleichterungen bis hin zu einer vollständigen Umkehr der Beweislast zumindest in besonders gelagerten Ausnahmefällen wie der Vorlage von unzureichenden oder falschen Wertnachweisen durch den einlegenden Gesellschafter für möglich gehalten (OLG München, GmbHR 1994, 712), teilweise auch darüber hinausgehend immer dann, wenn die Gesellschaft Umstände vorträgt und beweist, aus denen sich zumindest der Verdacht einer Überbewertung ergibt; in derartigen Fällen sei es gegebenenfalls die Sache des Gesellschafters die an der Vollwertigkeit der Sacheinlage bestehenden Zweifel auszuräumen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 426, 427; OLG Naumburg GmbHR 1998, 385 ff. = juris Rn 66 f.; Großkommentar zum GmbHG/Ulmer, § 9 Rn 14).
  • BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 260/85

    Schätzung des entgangenen Gewinns; Aufklärungspflicht des Geschäftsverkäufers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 6 U 70/10
    Unzulässig wird eine Schätzung erst dann, wenn sie mangels greifbarer, von der beweisbelasteten Partei vorzutragender Anhaltspunkte "völlig in der Luft hängen" würde (BGH WM 1987, 319 f. = juris Rn 10; Zöller/Greger, a.a.O., § 287 ZPO Rn 4, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.03.2007 - II ZR 302/05

    Haftung der Aktionäre bei der Verschmelzung von Aktiengesellschaften im Wege der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 6 U 70/10
    Die Hauptforderung des Klägers ist unter dem Gesichtspunkt der aktienrechtlichen Differenzhaftung gemäß den §§ 36a Abs. 2, 188 Abs. 2 Satz 1 AktG (BGH WM 2007, 1069 f. = juris Rn 4 f. m.w.N.) gerechtfertigt.
  • BGH, 18.02.1992 - VI ZR 367/90

    Schadensersatz wegen verletzungsbedingten Mehraufwands

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 6 U 70/10
    bb) Dieser gesteigerten Darlegungslast des Gesellschafters aufgrund seiner besseren Sachkenntnis steht zudem eine von vornherein herabgesetzte Darlegungslast der Gesellschaft im Rahmen der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO gegenüber, denn auf die vollständige Aufklärung aller maßgeblichen Umstände wird im Anwendungsbereich dieser Vorschrift wegen des unverhältnismäßigen, damit verbundenen Aufwandes vom Gesetz gerade verzichtet (BGH NJW-RR 1992, 792 f. = juris Rn 10; Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, 28. Auflage, § 287 ZPO Rn 5, jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 03.12.1993 - 23 U 4300/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 6 U 70/10
    a) Mit Rücksicht auf die der Differenzhaftung zukommende Kapitalsicherungsfunktion (Großkommentar zum GmbHG/Ulmer, § 9 Rn 14) werden allerdings vor allem für die Rechtslage bei der GmbH Beweiserleichterungen bis hin zu einer vollständigen Umkehr der Beweislast zumindest in besonders gelagerten Ausnahmefällen wie der Vorlage von unzureichenden oder falschen Wertnachweisen durch den einlegenden Gesellschafter für möglich gehalten (OLG München, GmbHR 1994, 712), teilweise auch darüber hinausgehend immer dann, wenn die Gesellschaft Umstände vorträgt und beweist, aus denen sich zumindest der Verdacht einer Überbewertung ergibt; in derartigen Fällen sei es gegebenenfalls die Sache des Gesellschafters die an der Vollwertigkeit der Sacheinlage bestehenden Zweifel auszuräumen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 426, 427; OLG Naumburg GmbHR 1998, 385 ff. = juris Rn 66 f.; Großkommentar zum GmbHG/Ulmer, § 9 Rn 14).
  • BayObLG, 29.09.1998 - 3Z BR 159/94

    Bemessung der Barabfindung auf Grundlage des Börsenkurses der Aktie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 6 U 70/10
    Nach dieser allgemein anerkannten Bewertungsmethode, die auch der Streithelfer, der von dem Registergericht beauftragte Sachverständige C., der vom Landgericht bestellte Sachverständige E. und die von der Beklagten beauftragten Parteigutachter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft F. ihren jeweiligen Gutachten und Prüfberichten zugrunde gelegt haben und über deren Anwendung zwischen den Parteien im Grundsatz auch kein Streit besteht, werden die zukünftigen Erträge - also die Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben - des Unternehmens geschätzt und der Unternehmenswert wird durch Diskontierung dieser Erträge mit einem Kapitalisierungszins in einen auf den maßgeblichen Stichtag für die Bewertung - hier also auf den 04. Oktober 2001 - bezogenen Barwert umgerechnet (OLG München OLGR 2008, 446 ff. = juris Rn 12; BayObLG WM 1999, 1571 ff. = juris Rn 22 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2017 - 26 W 8/15

    Anwendbarkeit des Bewertungsstandards IDW 1 2005 bei der Ermittlung des

    Eine unvertretbare und damit unplausible Planung kann etwa dann vorliegen, wenn sie einseitige, systematische Verzerrungen aufweist oder, wenn bei entsprechender Marktkontinuität ein bisher auch in den besten bzw. schlechtesten Zeiten nie erreichtes Niveau ohne nachvollziehbare Begründung geplant wird (vgl. OLG Düsseldorf, 6. Zivilsenat, Urteil v. 5.05.2011 - I-6 U 70/10 Rn. 95, AG 2011, 823: Umsatzwachstum eines Internet-Unternehmens von mehr als 2.000 % in der Detailplanungsphase).
  • LG Düsseldorf, 12.09.2017 - 16 O 560/05
    Im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung und einem damit verbundene Streit der Beteiligten über die Ermittlung eines angemessenen Unternehmenswertes kommt dem angerufenen Gericht die Aufgabe zu, diesen unter Anwendung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden und notwendigenfalls unter Heranziehung externen Sachverstandes in Gestalt eines gerichtlich bestellten Sachverständigen im Wege einer Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (BGH, Beschluss vom 12. März 2001 - II ZB 15/00 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. Mai 2011 - I-6 U 70/10 -, juris ausdrücklich für die Sacheinlagenprüfung).

    Bei einer offenen Sacheinlage in einer Kapitalgesellschaft trägt grundsätzlich die Gesellschaft die Darlegungs- und Beweislast für das von ihr behauptete Vorliegen einer Differenz zwischen dem nominellen und dem tatsächlichen Wert der Sacheinlage und für den Umfang einer solchen Differenz (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. Mai 2011 - I-6 U 70/10 -, juris; Pentz a.a.O., § 27 AktG Rn 44).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2012 - 16 U 167/10

    Sittenwidrige Täuschung der Anleger durch Ausgabe von

    Die Berufung der Beklagten gegen ihre Verurteilung wies der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Urteil vom 05.05.2011 zurück (vgl. Az.: I-6 U 70/10).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2012 - 16 U 163/10

    Sittenwidrige Täuschung der Anleger durch Ausgabe von

    Die Berufung der Beklagten gegen ihre Verurteilung wies der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Urteil vom 05.05.2011 zurück (vgl. Az.: I-6 U 70/10).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.02.2011 - 6 U 70/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22981
OLG Brandenburg, 22.02.2011 - 6 U 70/10 (https://dejure.org/2011,22981)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.02.2011 - 6 U 70/10 (https://dejure.org/2011,22981)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 6 U 70/10 (https://dejure.org/2011,22981)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Clearingstelle EEG

    BGB; EEG 2009 § 3; EEG 2009 § 19; ZPO
    § 19 Abs. 1 EEG 2009 nicht einzuschränken; keine Verzugszinsen bei § 66 Abs. 1a EEG 2009

  • rechtsportal.de

    EEG 2009 § 19 Abs. 1; EEG 2010 § 66 Abs. 1a
    Begriff der Anlage i.S. von § 19 Abs. 1 EEG 2009

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 18.12.2014 - 2 U 53/14

    Zusammenfassung mehrerer Fotovoltaikanlagen zum Zwecke der Ermittlung der

    Ein Rückgriff auf die zuvor abgeschaffte Regelung ist dem Gesetzestext selbst - anders als der amtlichen Begründung - nicht zu entnehmen, im Gegenteil: Die Norm des § 19 EEG 2009 stellt allein auf räumliche und zeitliche Gegebenheiten ab (so auch Brandenburgisches OLG, Urteile jeweils v. 22.02.2011, 6 U 39/10, ree 2011, 90 - in juris Tz. 29 bis 32, und 6 U 70/10).
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