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OLG Frankfurt, 24.07.2008 - 6 U 73/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§ 5 UWG
- Justiz Hessen
§ 3 UWG, § 5 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG
Irreführende Werbung: Tarifvergleich zwischen Ökostrom und Atomstrom - Judicialis
UWG § 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5
Irreführender Gehalt einer vergleichenden Werbung - "Ökostrom billiger als Atomstrom" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an das Vorliegen einer irreführenden vergleichenden Werbung; Wettbewerbsrechtliche Qualifizierung des Werbeslogans "Ökostrom billiger als Atomstrom"
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 19.02.2008 - 14 O 633/07
- OLG Frankfurt, 24.07.2008 - 6 U 73/08
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 410
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98
TCM- Zentrum
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2008 - 6 U 73/08
Da der dargestellte, von der Antragstellerin bereits in der Antragsschrift geltend gemachte Irreführungsgesichtspunkt das Verbot der angegriffenen konkreten Werbung rechtfertigt, kommt es auf die weiteren von der Antragstellerin erhobenen Beanstandungen für die Entscheidung nicht an (vgl. BGH GRUR 2001, 453, 455 - TCM-Zentrum). - KG, 16.02.1999 - 5 U 9177/97
Anspruch auf Unterlassung der Zugabe zu einer Ware oder Leistung im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2008 - 6 U 73/08
Denn ansonsten könnte ein unzulässiges Wettbewerbsverhalten allein deshalb fortgesetzt werden, weil mehrere Mitbewerber sich in gleicher Weise verhalten (vgl. KG GRUR 2000, 93, 94).
- OLG Frankfurt, 31.03.2009 - 11 U 77/08
Preiswerbung von Stromversorgungsunternehmen: Ausnahme von der …
Etwas anderes kommt zwar dann in Betracht, wenn eine Werbeanzeige den Eindruck erweckt, im Verhältnis zwischen den verglichenen Tarifen der Parteien sei (sogar) der - normalerweise teurere - Ökostromtarif ausnahmsweise günstiger als der - normalerweise billigere - Normaltarif der Mitbewerberin, obwohl diese ebenfalls einen Ökostromtarif anbietet, der günstiger ist als beide im Vergleich genannten Tarife (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 24.07.2008, 6 U 73/08, GRUR-RR 2008, 410). - LG Frankfurt/Main, 20.04.2016 - 6 O 275/15
Irreführendes Angebot von Produktschlüsseln ohne Nutzungsrecht
Denn ansonsten könnte ein unzulässiges Wettbewerbsverhalten allein deshalb fortgesetzt werden, weil mehrere Mitbewerber sich in gleicher Weise verhalten (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.7.2008 - 6 U 73/08 - Irreführender Ökostrom-Tarifvergleich). - LG Köln, 06.08.2009 - 31 O 33/09
Pflichtinformationen auf WAP-Seiten
Ein solcher "unclean hands"-Einwand ist unbeachtlich, wenn der Wettbewerbsverstoß zugleich die Interessen Dritter oder der Allgemeinheit berührt (vgl. BGH GRUR 1977, 494, 497 - "DERMATEX"; OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 410 - "Ökostrom billiger als Atomstrom").