Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 6 U 73/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 4 Nr 9 UWG
Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für Damenhandtasche; Verjährung: Einführung eines neuen Streitgegenstandes durch Antragsmodifizierung - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Handtaschen können wettbewerbsrechtlich vor Nachahmung geschützt sein
- aufrecht.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für Damenhandtasche; Verjährung: Einführung eines neuen Streitgegenstandes durch Antragsmodifizierung
- online-und-recht.de
Design einer Damenhandtasche kann wettbewerbsrechtlich geschützt sein
- kanzlei.biz
Schutz einer Prestige-Damenhandtasche vor Nachahmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 9
Anforderungen an die wettbewerbliche Eigenart einer Damenhandtasche - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Gesamteindruck ist bei Produktnachahmungen ausschlaggebend
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrechtliche Ansprüche bei Nachahmung einer Handtasche
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wettbewerbsrechtliche Ansprüche bei Nachahmung einer Handtasche
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Wettbewerbsverletzung durch nachgemachte Longchamp-Handtasche
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Nachahmungsschutz für Damenhandtasche
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.03.2014 - 3 O 89/13
- OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 6 U 73/14
- BGH - I ZR 231/15 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- GRUR 2015, 915
- GRUR-RR 2015, 381
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04
Handtaschen
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 6 U 73/14
Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn dessen konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen BGH GRUR 2007, 795 Rn. 25 - Handtaschen).Von einem Verlust der wettbewerblichen Eigenart ist auch beim Vorhandensein zahlreicher Kopien auf dem Markt nicht auszugehen, solange der Verkehr noch zwischen dem Original und den Nachahmungen unterscheidet (BGHZ 138, 143, 149 - Les-Paul-Gitarren; BGH GRUR 2007, 795 Rn. 28 - Handtaschen).
Denn der Verkehr nimmt ein Produkt in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen wahr, ohne es einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen (BGH GRUR 2007, 795 Rn. 32 - Handtaschen;… GRUR 2010, 80 Rn. 39 - LIKEaBIKE).
Es ist vielmehr davon auszugehen, dass dem Verkehr bekannte Erzeugnisse eher in Erinnerung bleiben, so dass das Publikum deshalb auch eher in einer Nachahmung das Original wiederzuerkennen glaubt (BGH GRUR 2007, 795 Rn. 47 - Handtaschen).
- OLG Frankfurt, 27.06.2013 - 6 U 27/13
Ergänzender Leistungsschutz für Damenhandtasche; Wiederholungsgefahr für im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 6 U 73/14
Im vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren hatte der Senat in Bezug auf diese Abbildung die Wiederholungsgefahr verneint, weil der Ausschnitt von der Beklagten so nicht verwendet wurde (Senat, GRUR-RR 2014, 34 Rn. 5 - Falttasche). - BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99
Kabeldurchführung II; Übernahme von Ergebnissen eines Sachverständigengutachtens …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 6 U 73/14
Sachverständige Äußerungen sind vom Tatrichter eigenverantwortlich daraufhin zu untersuchen, ob und inwieweit sie Angaben enthalten, die zur Aufklärung der entscheidungserheblichen Sachfragen beizutragen vermögen (BGH GRUR 2001, 770, 772 - Kabeldurchführung II).
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 170/05
ICON
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 6 U 73/14
Liegt diese Kenntnis nicht vor, handelt es sich bei der angegriffenen Ausführung um eine selbständige Zweitentwicklung (BGH GRUR 2008, 1115, Rn. 24 - ICON). - BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12
Einkaufswagen
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 6 U 73/14
Ihr Grad kann jedoch durch seine tatsächliche Bekanntheit im Verkehr verstärkt werden (BGH GRUR 2013, 1052, Rn. 24 - Einkaufswagen III). - BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02
Handtuchklemmen
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 6 U 73/14
Es obliegt der Beklagten, zur Markteinführung und Marktbedeutung der Produkte vorzutragen, die die Annahme begründen können, die wettbewerbliche Eigenart könnte später entfallen sein (BGH, Urt. v. 24.3.2005 - I ZR 131/02, Rn. 34 - Handtuchklemmen, juris). - BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08
Femur-Teil
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 6 U 73/14
Dies kann auf einer bloßen Annäherung an die fremde Leistung beruhen (vgl. BGH GRUR 2010, 1125 Rn. 42 - Femur-Teil). - OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 15 U 92/14
Unterlassungsansprüche wegen Nachahmung einer Leder-Nylontasche
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 6 U 73/14
Die wettbewerbliche Eigenart der "B"-Tasche wird von der jüngeren obergerichtlichen Rechtsprechung, soweit ersichtlich, einhellig bejaht (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.12.2014, I-15 U 92/14, Anlage K32b;… OLG Köln, Urt. v. 24.3.2006, Anlage K10.1). - BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96
Les-Paul-Gitarren
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 6 U 73/14
Von einem Verlust der wettbewerblichen Eigenart ist auch beim Vorhandensein zahlreicher Kopien auf dem Markt nicht auszugehen, solange der Verkehr noch zwischen dem Original und den Nachahmungen unterscheidet (BGHZ 138, 143, 149 - Les-Paul-Gitarren;… BGH GRUR 2007, 795 Rn. 28 - Handtaschen). - BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06
LIKEaBIKE
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 6 U 73/14
Denn der Verkehr nimmt ein Produkt in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen wahr, ohne es einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen (…BGH GRUR 2007, 795 Rn. 32 - Handtaschen; GRUR 2010, 80 Rn. 39 - LIKEaBIKE).
- OLG Düsseldorf, 03.03.2016 - 15 U 30/15
Ansprüche wegen Nachahmung einer faltbaren Handtasche aus Nylon
Diese Sichtweise wurde vom Senat sowie von weiteren Obergerichten mehrfach geteilt (vgl. die Entscheidung des Senats im parallelen einstweiligen Verfügungsverfahren: MarkenR 2015, 105; vgl. die Entscheidung des 20. Zivilsenats des OLG Düsseldorf gemäß Anlage K 11.6; vgl. OLG Köln GRUR-RR 2014, 287 - L.; vgl. OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2014, 34 - Falttasche und GRUR-RR 2015, 381- Falttasche; vgl. OLG Hamm BeckRS 2015, 15145).Hinsichtlich der Taschen "Sch.", T. (s. auch Muster Anlage B 24), O. und HX (alle Anlage B 5) gilt Folgendes: Die wettbewerbliche Eigenart bzw. deren Fortbestand wird nicht durch solche Nachahmungen in Frage gestellt, da die Klägerin durch Vorlage zahlreicher Entscheidungen (z.B. Anlagen K 21 ff.), die z.T. aufgrund von Veröffentlichungen (siehe die Nachweise unter bb) gerichtsbekannt sind, belegt hat, dass sie bis in die jüngste Zeit ernsthaft gegen jedwede ihr bekannt gewordenen Nachahmungen vorgeht (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2015, 381 Rn 25).
Vor diesem Hintergrund hat das OLG Frankfurt im betreffenden Rechtsstreit zu Recht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des hiesigen Senats im einstweiligen Verfügungsverfahren (MarkenR 2015, 105) der Verkehrsbefragung nach Anlage B 31 die Relevanz abgesprochen (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2015, 381 Rn 27 - Falttasche).
- OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 U 202/20
Mittelbare Herkunftstäuschung beim Vertrieb von "Plastikuhren"
Für den Einwand, die wettbewerbliche Eigenart sei nachträglich durch Annäherungen im Marktumfeld entfallen, genügt daher die Auflistung von Vergleichsobjekten nicht; erforderlich sind auch Angaben zu Umfang und Zeitraum des Vertriebs (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2015, 381). - OLG Frankfurt, 25.02.2020 - 6 U 77/19
Unlautere Nachahmung einer bekannten Handtasche
b) Bei der Anwendung dieser Grundsätze auf den vorliegenden Fall hat das Landgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des erkennenden Senats (GRUR-RR 2015, 381 - Falttasche) der von der Klägerin hergestellten und vertriebenen Tasche "Le Pliage" zumindest durchschnittliche wettbewerbliche Eigenart zugebilligt, die durch die auf Seite 9, 1. Absatz des angefochtenen Urteils beschriebene Merkmalskombination geprägt werde.b) Bei der Anwendung dieser Grundsätze auf den vorliegenden Fall hat das Landgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des erkennenden Senats (GRUR-RR 2015, 381 - Falttasche) der von der Klägerin hergestellten und vertriebenen Tasche "Le Pliage" zumindest durchschnittliche wettbewerbliche Eigenart zugebilligt, die durch die auf Seite 9, 1. Absatz des angefochtenen Urteils beschriebene Merkmalskombination geprägt werde.
- LG Frankfurt/Main, 23.09.2020 - 6 O 78/20 Erforderlich sind nämlich auch Angaben zu Umfang und Zeitraum des Vertriebs (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.6.2015, Senat, GRUR-RR 2015, 381), an denen es hier fehlt.