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   OLG Frankfurt, 09.06.2016 - 6 U 73/15   

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https://dejure.org/2016,13171
OLG Frankfurt, 09.06.2016 - 6 U 73/15 (https://dejure.org/2016,13171)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.06.2016 - 6 U 73/15 (https://dejure.org/2016,13171)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - 6 U 73/15 (https://dejure.org/2016,13171)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Hessen

    § 3 a UWG, § 2 Personenbeförderungsgesetz, § 46 Personenbeförderungsgesetz
    Wettbewerbsverstoß durch Vermittlung von Personenbeförderungsaufträgen ohne Genehmigung

  • verkehrslexikon.de

    Vermittlung und Durchführung von Personenbeförderungsaufträgen mittels Uber Pop

  • ra-skwar.de

    Personenbeförderung: Zum Wettbewerbsverstoß durch Vermittlung von Personenbeförderungsaufträgen ohne Genehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsverstoß durch Vermittlung von Personenbeförderungsaufträgen ohne Genehmigung

  • kanzlei.biz

    Wettbewerbsverstoß bei Vermittlung von Personenbeförderungsaufträgen ohne entsprechende Genehmigung

  • rabüro.de

    Zum Wettbewerbsverstoß durch Vermittlung von Personenbeförderungsaufträgen ohne Genehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerb; Personenbeförderung; Vermittlung

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Durchführung entgeltlicher Personenbeförderungsaufträge ohne Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Verbot der Vermittlung von Fahrten durch "UberPOP" bestätigt

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verbot der Vermittlung von Fahrten durch "UberPOP" bestätigt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Vermittlung von Fahrten durch UberPOP ist unzulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vermittlung von Fahrten durch UberPOP unzulässig

  • heise.de (Pressebericht, 09.06.2016)

    Uber gegen Taxi: Verbot von UberPOP bestätigt

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    UberPop bleibt in Deutschland verboten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beförderungsvermittlungsdienst Uber unterliegt auch im Berufungsverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbot der Vermittlung von Fahrten durch "UberPOP" bestätigt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beförderung von Fahrgästen unter Vermittlung der App "UBER POP" als Wettbewerbsverstoß

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    UberPop bleibt in Deutschland verboten

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    UberPOP: Vermittlungsverbot bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Frankfurt am Main bestätigt Verbot der Vermittlung von Fahrten durch "UberPOP" - Von Uber vermittelte Fahrer sind nicht im Besitz einer Genehmigung nach § 2 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz

Besprechungen u.ä.

  • taz.de (Pressekommentar, 10.06.2016)

    Uber-Urteil: Klagen, die nach hinten losgehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 17
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Frankfurt/Main, 19.12.2019 - 6 O 44/19

    Fahrdienstvermittlung für Mietwagen durch Uber-App untersagt

    Für die Beurteilung der Unternehmereigenschaft entscheidend ist, wer aus Sicht der Fahrgäste der Erbringer der Dienstleistung ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2016, Az. 6 U 73/15, Rn. 48 ff. - zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2021 - 6 U 18/20

    Unzulässigkeit der Vermittlung von Beförderungsaufträgen für Mietwagen über App

    Für die Feststellung der Unternehmereigenschaft nach §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 2 S. 1 PBefG ist entscheidend, wer aus Sicht der Fahrgäste Anbieter der Dienstleistung ist, wer also ihnen gegenüber als Vertragspartner auftritt, auch wenn er mit der faktischen Durchführung des Transports einen anderen beauftragt (Festhaltung an OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 9.6.2016 - 6 U 73/15 - UBER Pop).

    a) § 2 Abs. 1 Nr. 4 PBefG ist eine Marktverhaltensregel im Sinne von § 3a UWG ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 9.6.2016 - 6 U 73/15 - UBER Pop, Rn 61 , juris).

    Entscheidend ist vielmehr, wer aus Sicht der Fahrgäste Anbieter der Dienstleistung ist, wer also ihnen gegenüber als Vertragspartner auftritt, auch wenn er mit der faktischen Durchführung des Transports einen anderen betraut (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.8.2015 - 3 C 14.14, Rn 16; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 9.6.2016- 6 U 73/15 - UBER Pop, Rn 50 , juris).

  • OLG Frankfurt, 01.02.2018 - 6 U 37/17

    Wettbewerbsverstoß durch gleichzeitigen Einsatz eines Taxis und eines

    Die Genehmigungspflicht dient dem Interesse des Taxengewerbes an einem unverfälschten Wettbewerb und dem Verbraucherschutz ( BGH, GRUR 2013, 412 [BGH 18.10.2012 - I ZR 191/11] , Rn. 15 - Taxibestellung; Senat, Urt. v. 9.6.2016, Az.: 6 U 73/15, juris-Rn. 61 ).
  • LG Frankfurt/Main, 17.02.2021 - 8 O 67/20
    Die Genehmigungspflicht für Taxi- und Mietwagenunternehmer dient nicht nur dem Interesse des Taxen- und Mietwagengewerbes an einem unverfälschten Wettbewerb sondern auch dem Verbraucherschutz, weil dadurch gewährleistet wird, dass der Betrieb des Unternehmens, seine Ausrüstung und die Beschaffenheit der Fahrzeuge (u.a. nach den Vorgaben der BO-Kraft) sowie die Verkehrskenntnisse der Fahrer das Vertrauen in eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung rechtfertigen können (BGH, GRUR 2013, 412, Rn. 15 ff. - Taxibestellung; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2017, 17, Rn. 50 - UBER POP).
  • LG Frankfurt/Main, 27.05.2020 - 8 O 46/19

    Wettbewerbswidriges Nutzen eines nicht konzessionierten Taxis. Ersatzwagennutzung

    Die Genehmigungspflicht dient dem Interesse des Taxengewerbes an einem unverfälschten Wettbewerb und dem Verbraucherschutz (BGH, GRUR 2013, 412 Rn. 15 - Taxibestellung; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2018, 199 Rn. 13 - Ersatz-Taxi; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2017, 17 - UBER POP).
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   OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - I-6 U 73/15   

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OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - I-6 U 73/15 (https://dejure.org/2016,10322)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.04.2016 - I-6 U 73/15 (https://dejure.org/2016,10322)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. April 2016 - I-6 U 73/15 (https://dejure.org/2016,10322)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Rechtswirkungen des Widerrufs eines Beitritts zu einer Genossenschaft

  • rechtsportal.de

    GenG § 67a Abs. 2 S. 2
    Rechtswirkungen des Widerrufs eines Beitritts zu einer Genossenschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Recht zur außerordentlichen Kündigung des Gesellschafters einer fehlerhaften Gesellschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Recht zur außerordentlichen Kündigung des Gesellschafters einer fehlerhaften Gesellschaft

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 14.12.2017 - 8 U 1433/17

    Wirksamkeit von die Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens einschränkenden

    Auch eine wirksame fristlose Kündigung oder ein wirksamer Widerruf führten "nur" zum Ausscheiden des Klägers aus der Gesellschaft nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft und zum Entstehen eines Auseinandersetzungsanspruchs (vgl. BGH, Urt. v. 01.03.2011, II ZR 297/08, Rn. 17 ff.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.04.2016, 6 U 73/15, Rn. 19), auf den nach Auffassung des Senats die §§ 8a und 73 GenG als zwingendes Recht anzuwenden sind.
  • LG Essen, 24.09.2020 - 6 O 45/20

    Genossenschaft, Rückzahlung, Vermögensanlagegesetz

    Deshalb ist es der Rechtsform der Genossenschaft immanent, dass ihre Gesellschafter die ordentliche (§ 65 Abs. 2 S.1 GenG) wie auch die außerordentliche (§§ 67 Abs. 1 S.2 S.2, 67 a GenG) Kündigung ebenso wie die Genossenschaft den Ausschluss eines Gesellschafters (§ 68 Abs. 1 S.2 GenG) jeweils nur zum Schluss eines Geschäftsjahres erklären können (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2016 - 6 U 73/15).
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