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   OLG Köln, 25.10.2019 - I-6 U 73/19   

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https://dejure.org/2019,45744
OLG Köln, 25.10.2019 - I-6 U 73/19 (https://dejure.org/2019,45744)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.10.2019 - I-6 U 73/19 (https://dejure.org/2019,45744)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Oktober 2019 - I-6 U 73/19 (https://dejure.org/2019,45744)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Markenrechtliche Erschöpfung nur an Originalprodukten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Portal für Rabatte darf auf Coupons fremde Marken verwenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 105
  • MMR 2020, 276
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 29/03

    Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.2019 - 6 U 73/19
    Liegt ein Fall der Erschöpfung nach § 24 Abs. 1 MarkenG vor, stehen dem Markeninhaber markenrechtliche Ansprüche gegen die Benutzung seiner Marke nur zu, wenn er sich auf berechtigte Gründe i.S.d. § 24 Abs. 2 MarkenG berufen kann (s. BGH GRUR 2019, 165 - keine-vorwerk-vertretung, juris-Tz. 22; BGH GRUR 2006, 329 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem, juris-Tz. 22 ff.).

    Solche Umstände liegen vor, wenn im Zuge des Weitervertriebs eine sonstige Gefahr für die Herkunfts- oder Garantiefunktion der Marke gegeben ist oder wenn die Unterscheidungskraft oder Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt wird (s. BGH GRUR 2019, 165 - keine -vorwerk-vertretung, juris-Tz. 76; BGH GRUR 2006, 329 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem, juris-Tz. 31; Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 24 Rn. 69).

    Auf Seite des Wiederverkäufers ist das Interesse zu beachten, die betreffende Ware unter Verwendung der für seine branchenüblichen Werbeform weiterveräußern zu können (s. BGH GRUR 2006, 329 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem, juris-Tz. 31).

    Soweit also markenrechtliche Ansprüche wegen Erschöpfung nach § 24 Abs. 1 MarkenG ausscheiden, kann eine Unlauterkeit nach den Vorschriften des UWG nur dann angenommen werden, wenn weitere, nicht bereits bei der Prüfung des berechtigten Interesses i.S.v. § 24 Abs. 2 MarkenG zu berücksichtigenden Umstände vorliegen, die die Unlauterkeit begründen (BGH GRUR 2006, 329 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem, juris-Tz. 36).

  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 236/16

    Betrieb eines Online-Shops für Staubsauger und -zubehör unter dem Domainnamen

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.2019 - 6 U 73/19
    Liegt ein Fall der Erschöpfung nach § 24 Abs. 1 MarkenG vor, stehen dem Markeninhaber markenrechtliche Ansprüche gegen die Benutzung seiner Marke nur zu, wenn er sich auf berechtigte Gründe i.S.d. § 24 Abs. 2 MarkenG berufen kann (s. BGH GRUR 2019, 165 - keine-vorwerk-vertretung, juris-Tz. 22; BGH GRUR 2006, 329 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem, juris-Tz. 22 ff.).

    Sie erfasst insbesondere das in § 14 Abs. 3 Nr. 5 MarkenG genannte Werbe-/Ankündigungsrecht, weshalb Waren, die mit einer Marke gekennzeichnet sind, bei ihrem Weitervertrieb durch Dritte grundsätzlich unter ihrer Marke beworben werden können (BGH GRUR 2019, 165 - keine-vorwerk-vertretung, juris-Tz 32).

    Daran fehlt es, wenn die Werbung nicht produktbezogen erfolgt oder sich auf andere Produkte als Originalprodukte bezieht (s. BGH GRUR 2019, 165 - keine-vorwerk-vertretung, juris-Tz. 53).

    Solche Umstände liegen vor, wenn im Zuge des Weitervertriebs eine sonstige Gefahr für die Herkunfts- oder Garantiefunktion der Marke gegeben ist oder wenn die Unterscheidungskraft oder Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt wird (s. BGH GRUR 2019, 165 - keine -vorwerk-vertretung, juris-Tz. 76; BGH GRUR 2006, 329 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem, juris-Tz. 31; Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 24 Rn. 69).

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 256/00

    "Vier Ringe über Audi"; Voraussetzungen der Erschöpfung einer Marke

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.2019 - 6 U 73/19
    Daher kann es ihm grundsätzlich nicht untersagt werden, in der Werbung neben der einschlägigen Wortmarke geschützte Wort-/Bildmarken des Herstellers zu benutzen, sofern die Waren auch unter diesen in den Verkehr gebracht worden sind (s. BGH GRUR 2003, 878 - Vier Ringe über Audi, juris-Tz. 23; Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 24 Rn. 67).

    Sie dürfen für diese Ware unter Verwendung der Marken werben, unabhängig davon, ob sich die Ware zum Zeitpunkt der Werbeaktion bereits in ihrem Lager befindet oder erst später erworben wird (s. BGH GRUR 2003, 878 - Vier Ringe über Audi, juris-Tz. 21; Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 24 Rn. 61, 63, m.w.N.).

  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 138/16

    Zur markenrechtlichen Haftung für die durch einen Algorithmus erzeugte

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.2019 - 6 U 73/19
    Dem Zeicheninhaber darf über das Lauterkeitsrecht keine Schutzposition eingeräumt werden, die ihm nach dem Kennzeichenrecht nicht zukommt (s. BGH GRUR 2018, 924 - ORTLIEB, juris-Tz. 65, m.w.N.).
  • BGH, 31.10.2013 - I ZR 49/12

    OTTO CAP - Markenverletzungsstreit: Ausnutzung eines bekannten

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.2019 - 6 U 73/19
    Die Tatsachen, aus denen sich die Bekanntheit ergibt, sind allgemeinbekannt und deshalb (s. BGH, GRUR 2014, 378 - OTTO CAP, juris-Tz. 22 und 27, m.w.N; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 14 Rn. 361 f.) offenkundig i.S.d. § 291 ZPO.
  • OLG München, 30.06.2016 - 6 U 531/16

    Verkaufsaktion für Brillenfassungen

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.2019 - 6 U 73/19
    Sollte der Verbraucher die angegriffene Werbung tatsächlich als eine "Verramschung" der Markenware verstehen, wäre ihm zugleich bewusst, dass eine solche Rufschädigung nicht im Interesse des Markeninhabers sein wird (vgl. OLG München GRUR-RR 2016, 499 - Verkaufsaktion für Brillenfassungen, juris-Tz. 69).
  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 221/16

    Verwendung einer Mehrzahl von Marken auf dem Versandkarton durch einen

    Auszug aus OLG Köln, 25.10.2019 - 6 U 73/19
    Mit der Bezugnahme auf konkrete Originalprodukte ist keine Werbung für ein konkretes Warenstück gemeint, der Werbende muss lediglich tatsächlich Waren des Markeninhabers vertreiben und der Verkehr angesichts der Werbung davon ausgehen, dass der Verkäufer Originalprodukte in seinem Sortiment führt (s. BGH GRUR 2019, 76 - beauty for les, juris-Tz. 21, zur Erschöpfung nach Art. 15 UMV / Art. 13 GMV; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 24 Rn. 50 f.).
  • LG Hamburg, 10.03.2020 - 416 HKO 178/19

    Erschöpfung des Unionsmarkenrechts: Voraussetzungen des Ausschlusses wegen

    Denkbar sind daneben auch andere Fälle, bei denen berechtigte Interessen des Markeninhabers verletzt sein können (OLG Köln WRP 2020, 240 Rn. 37 - Coupon-Marketing, Chipsfrisch).
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   OLG Schleswig, 21.01.2021 - 6 U 73/19   

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OLG Schleswig, 21.01.2021 - 6 U 73/19 (https://dejure.org/2021,61637)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.01.2021 - 6 U 73/19 (https://dejure.org/2021,61637)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Januar 2021 - 6 U 73/19 (https://dejure.org/2021,61637)
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