Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 11.09.2014 - 6 U 74/10   

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https://dejure.org/2014,24692
OLG Schleswig, 11.09.2014 - 6 U 74/10 (https://dejure.org/2014,24692)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.09.2014 - 6 U 74/10 (https://dejure.org/2014,24692)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. September 2014 - 6 U 74/10 (https://dejure.org/2014,24692)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Geburtstagszug: Nur die (Geburtstags-) Karawane zieht weiter! - Zu den Anforderungen an den urheberrechtlichen Schutz und zur Gestaltungshöhe bei Werken der angewandten Kunst.

  • openjur.de
  • openjur.de

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 2 Abs. 2 UrhG

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Geburtstagszug, Geburtstagskarawane

    § 2 Abs 1 Nr 4 UrhG, § 32 UrhG, § 32a UrhG, § 36 UrhG vom 26.11.2001, § 195 BGB
    Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst: Anforderungen an die Werkqualität; Beginn der Verjährung von Auskunftsansprüchen des Urhebers gegen den Werknutzer; Entstehen neuer Auskunftsansprüche in unverjährter Zeit

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur notwendigen Individualität und Werkqualität bei Werken der Gebrauchskunst nach der BGH-Geburtstagszug-Entscheidung / Weiterhin kein Urheberrechtsschutz für den Geburtstagszug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst ("Geburtstagszug")

  • kanzlei.biz

    Kein urheberrechtlicher Schutz bei nicht ausreichender Abänderung eines

  • rabüro.de

    Zur Werkqualität von Erzeugnissen der angewandten Kunst

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195, 199; §§ 2, 32, 32 a UrhG; 36 UrhG a.F
    Urheberrecht; Urheber; Geschmacksmusterrecht; angewandte Kunst; Verjährung

  • rechtsportal.de

    BGB § 195, 199; §§ 2, 32, 32 a UrhG ; 36 UrhG a.F
    Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst ("Geburtstagszug")

  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrechtsschutz von Geburtstagszügen, Angelspielen, Geburtstagskarawanen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Urheberrechtsschutz eines "Geburtstagszuges"

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Kein Urheberrechtsschutz für lediglich abgeänderten Geburtstagszug

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Urheberrechtsschutz für lediglich abgeänderten Geburtstagszug

  • Jurion (Kurzinformation)

    Geburtstagszug und Urheberrechtsschutz

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Geburtstagszug nicht urhberechtlich geschützt, Karawane aber schon

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Geburtstagszug und Urheberrechtsschutz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Geburtstagszug und Urheberrechtsschutz - erneute Entscheidung

  • goerg.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz für Gebrauchsgegenstände - Keine erhöhten Anforderungen

  • esche.de (Kurzinformation)

    Geburtstagszug II: Ist das Kunst oder kann das weg?

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Der Geburtstagszug und sein Urheberrechtsschutz

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz für Geburtstagszug-Erfinderin?

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Ist das Kunst oder kann das weg? - Geburtstagszug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf weitere Beteiligung des Urhebers

  • esche.de (Kurzinformation)

    Geburtstagszug: Anforderungen an den urheberrechtlichen Schutz und zur Gestaltungshöhe bei Werken der angewandten Kunst

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Geburtstagszug nicht urheberrechtlich geschützt, Karawane aber schon

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Spielzeug-Geburtstagszug genießt keinen Urheberschutz - Entwürfen kommt für möglichen Urheberrechtsschutz nicht die notwendige Gestaltungshöhe und Individualität zu

Besprechungen u.ä. (3)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Geburtstagszug reloaded: Produktdesign und das Urheberrecht

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrechtsschutz für Werke der angewandten Kunst

  • verweyen.legal (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Nachvergütungsansprüche für Designer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 1
  • MMR 2015, 49
  • MIR 2014, Dok. 096
  • K&R 2014, 736
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.09.2014 - 6 U 74/10
    Der Berechtigte kann dann nach § 242 BGB Auskunftserteilung und gegebenenfalls Rechnungslegung (§ 259 BGB) verlangen, um im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (BGH GRUR 2012, 1248, 1251 Rn. 35 - Fluch der Karibik; BGH GRUR 2012, 496, 497 Rn. 11 - Das Boot; BGH GRUR 2002, 602, 603 Ziff. 2 a - Musikfragmente).

    Ein Miturheber kann Auskunftserteilung unabhängig von anderen Miturhebern und allein an sich selbst verlangen (BGH GRUR 2012, 496 Ls. 1 und S. 497 Rn. 15 - Das Boot).

    Dies gilt jedenfalls für den Anspruch aus § 32a UrhG (Soppe in Beck'scher Onlinekommentar Ahlberg/Götting, Stand 01.07.2014, § 32a Rn. 42; Haberstrumpf in Büscher/Dittmer/Schiwy, 2008, § 32a Rn. 10; Schulze in Dreier/Schulze, 3. Aufl. 2008, § 32a Rn. 42; s. a. BGH GRUR 2012, 496, 502 Rn. 62 - Das Boot - zum Verhältnis von § 36 UrhG a. F. und § 32a UrhG n. F.).

    Diejenigen Erträge und Vorteile, die zur Entstehung des früheren Anspruchs auf angemessene Beteiligung beigetragen haben, können nicht nochmals zur Begründung eines weiteren Anspruchs auf angemessene Beteiligung herangezogen werden (BGH GRUR 2012, 496, 502 Rn. 61 - Das Boot).

  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 145/11

    Fluch der Karibik

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.09.2014 - 6 U 74/10
    Der Berechtigte kann dann nach § 242 BGB Auskunftserteilung und gegebenenfalls Rechnungslegung (§ 259 BGB) verlangen, um im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (BGH GRUR 2012, 1248, 1251 Rn. 35 - Fluch der Karibik; BGH GRUR 2012, 496, 497 Rn. 11 - Das Boot; BGH GRUR 2002, 602, 603 Ziff. 2 a - Musikfragmente).

    Von Belang für den Auskunftsanspruch der Klägerin wäre eine Mitwirkung Herrn X an dem Entwurf nur, wenn dadurch der Beitrag der Klägerin so gering gewesen wäre, dass sie nicht einmal als Miturheberin gelten könnte (vgl. BGH GRUR 2012, 1248, 1251 Rn. 42).

    Ein Auskunftsanspruch verjährt im Verhältnis zum Leistungsanspruch, dessen Durchsetzung er dient, selbständig nach den §§ 195, 199 BGB innerhalb von drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem er entstanden ist und der Berechtigte von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (BGH GRUR 2012, 1248, 1250 Rn. 22 - Fluch der Karibik; OLG Köln GRUR-RR 2004, 161, 162 zu § 195 BGB a. F.).

    Für das Vorliegen einer Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis im Sinne des § 199 BGB kommt es auf die zutreffende rechtliche Würdigung nicht an (BGH GRUR 2012, 1248, 1250 Rn. 27 - Fluch der Karibik).

  • BGH, 12.05.2011 - I ZR 53/10

    Seilzirkus - Zum urheberrechtlichen Schutz eines Gebrauchsgegenstandes als Werk

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.09.2014 - 6 U 74/10
    "... Auch wenn bei Werken der angewandten Kunst keine höheren Anforderungen an die Gestaltungshöhe eines Werkes zu stellen sind als bei Werken der zweckfreien Kunst, ist bei der Beurteilung, ob ein solches Werk die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche Gestaltungshöhe erreicht, zu berücksichtigen, dass die ästhetische Wirkung der Gestaltung einen Urheberrechtsschutz nur begründen kann, soweit sie nicht dem Gebrauchszweck geschuldet ist, sondern auf einer künstlerischen Leistung beruht (vgl. BGH, GRUR 2012, 58 Rn. 36 - Seilzirkus).

    Deshalb stellt sich bei ihnen in besonderem Maß die Frage, ob sie über ihre von der Funktion vorgegebene Form hinaus künstlerisch gestaltet sind und diese Gestaltung eine Gestaltungshöhe erreicht, die Urheberrechtsschutz rechtfertigt (vgl. BGH, GRUR 2012, 58 Rn. 25 - Seilzirkus, mwN).

    Bereits in der zitierten Entscheidung GRUR 2012, 58 (Rn. 36 - Seilzirkus) hatte der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass die ästhetische Wirkung der Gestaltung eines Werkes der angewandten Kunst, das einem Gebrauchszweck diene, einen Urheberrechtsschutz nur begründen könne, soweit sie nicht dem Gebrauchszweck geschuldet und technisch bedingt sei, sondern auf einer künstlerischen Leistung beruhe.

    Maßgeblich ist allein, dass eine künstlerische Leistung erkennbar ist (GRUR 2012, 58, 60 Rn. 19; S. 61 Rn. 30 - Seilzirkus).

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 143/12

    Geburtstagszug - Schöpfungshöhe bei angewandter Kunst

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.09.2014 - 6 U 74/10
    Zur Werkqualität von Erzeugnissen der angewandten Kunst (hier: Entwürfe für Spielwaren) nach neuer Rechtsprechung (Umsetzung von BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 143/12 - Geburtstagszug) 2. Verjährung von Auskunftsansprüchen des Urhebers gegen den Werknutzer zur Durchsetzung von Ansprüchen auf angemessene Vergütung (§§ 32, 32a UrhG) ab Kenntnis des Urhebers vom Verkaufserfolg als "Bestseller" 3. Entstehen neuer Auskunftsansprüche in unverjährter Zeit nur bei substantiierter Darlegung eines neu entstandenen Missverhältnisses zwischen - fiktiv - angepasster Vergütung und den weiterhin gezogenen Vorteilen und Erträgen aus der Werknutzung.

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 143/12 - (im Folgenden: Revisionsentscheidung) zwar die Auffassung des Senats gebilligt, dass die Klägerin keine Ansprüche aus § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG herleiten könne.

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.09.2014 - 6 U 74/10
    Dies entspricht bei einer fortlaufenden Nutzung am ehesten dem Beteiligungsgrundsatz (BGH GRUR 2009, 1148, 1150 Rn. 23 - Talking to Addison).
  • OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 93/03

    Verjährung des Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.09.2014 - 6 U 74/10
    Ein Auskunftsanspruch verjährt im Verhältnis zum Leistungsanspruch, dessen Durchsetzung er dient, selbständig nach den §§ 195, 199 BGB innerhalb von drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem er entstanden ist und der Berechtigte von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (BGH GRUR 2012, 1248, 1250 Rn. 22 - Fluch der Karibik; OLG Köln GRUR-RR 2004, 161, 162 zu § 195 BGB a. F.).
  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.09.2014 - 6 U 74/10
    Der Berechtigte kann dann nach § 242 BGB Auskunftserteilung und gegebenenfalls Rechnungslegung (§ 259 BGB) verlangen, um im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (BGH GRUR 2012, 1248, 1251 Rn. 35 - Fluch der Karibik; BGH GRUR 2012, 496, 497 Rn. 11 - Das Boot; BGH GRUR 2002, 602, 603 Ziff. 2 a - Musikfragmente).
  • BGH, 04.12.2012 - VI ZR 217/11

    Schmerzensgeldklage des Opfers sexuellen Missbrauchs: Verjährungsfristbeginn

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.09.2014 - 6 U 74/10
    Maßgeblich für die Schöpfungshöhe ihres Entwurfs ist die Prüfung, ob sie diesen Gestaltungsspielraum in besonderer eigenschöpferischer Weise ausgenutzt hat (zum Merkmal des Gestaltungsspielraums vgl Obergfell GRUR 2014, 621, 624 f; Schack JR 2014, 207, 208).
  • BGH, 27.02.1961 - I ZR 127/59

    Stahlrohrstuhl I

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.09.2014 - 6 U 74/10
    Allerdings kann sich gerade auch in einem Vergleich mit vorbekannten Formen die eigenschöpferische künstlerische Note zeigen (BGH GRUR 1961, 635, 637 - Stahlrohrstuhl).
  • BGH, 16.06.2016 - I ZR 222/14

    Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst: Beginn der regelmäßigen

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Klägerin im Umfang der Aufhebung und Zurückverweisung erneut zurückgewiesen (OLG Schleswig, GRUR-RR 2015, 1 = WRP 2014, 1331).

    Dem Urheber eines Werkes der angewandten Kunst, das einem Geschmacksmusterschutz zugänglich war und die Durchschnittsgestaltung nicht deutlich überragt, war es daher erst nach der Veröffentlichung des Senatsurteils "Geburtstagszug" im Jahr 2014 zumutbar, Ansprüche auf Zahlung einer (weiteren) angemessenen Vergütung nach § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 UrhG und § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG im Wege der Klage geltend zu machen (Ludwig/Suhr, WRP 2016, 692, 694 f.; vgl. auch Thum, GRUR-Prax 2014, 483).

    Das gilt entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts auch dann, wenn frühere Ansprüche auf angemessene Vergütung aus § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 UrhG oder weitere Beteiligung aus § 32a Abs. 1 Satz 2 UrhG verjährt sind (Ludwig, WRP 2014, 1338, 1339 f.; Ludwig/Suhr, WRP 2016, 692, 695 f.; vgl. auch Thum, GRUR-Prax 2014, 483).

  • OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 11 U 51/18

    Werkschutz für ein von einem Graphikdesigner entworfenes Logo

    Formelemente, die auf bekannte Vorbilder zurückgehen, können demnach nur dann berücksichtigt werden, wenn gerade ihre Kombination eine für einen Kunstschutz ausreichende schöpferische Leistung darstellt (OLG Schleswig, Urteil vom 11.9.2014 - 6 U 74/10 - Geburtstagszug II, Rn 19 = GRUR-RR 2015, 1).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 20 U 259/20
    Entsprechendes gilt, soweit eine schöpferische Leistung gerade in der Kombination vorbekannter oder technisch bedingter Elemente liegen kann (vgl. BGH, GRUR 1991, 529 - Explosionszeichnungen, juris Rn. 19; OLG Schleswig, GRUR-RR 2015, 1 - Geburtstagszug II, Rn. 19 = juris Rn. 40).
  • LG Hamburg, 11.01.2018 - 310 O 111/17

    Urheberrechtlicher Schutz der Karosserieform eines Autos

    Nach der Rechtsprechung spielt für die Zuerkennung urheberrechtlicher Schutzfähigkeit die Frage danach, ob die zu bewertende Gestaltung neuartig ist oder aber sich an vorbekannte Gestaltungen anlehnt, eine entscheidende Rolle (vgl. BGH GRUR 2002, 799, 800 - Stadtbahnfahrzeug; OLG Schleswig GRUR-RR 2015, 1, 3 - Geburtstagszug II; LG Hamburg, Urteil vom 07.07.2016, Az. 310 O 212/14, BeckRS 2016, 13769).

    Das Werk muss sich von anderen, älteren Werken durch seine Formgestaltung unterscheiden (OLG Schleswig GRUR-RR 2015, 1, 4 - Geburtstagszug II; Bullinger in: Wandtke/Bullinger, UrhG, 4. Auflage 2014, § 2 Rn. 22).

  • OLG Hamburg, 25.11.2021 - 5 U 12/20

    Urheberrechtliche Ansprüche wegen der Verwendung von Vitrinen-Leuchten; Werk der

    Formelemente, die auf bekannte Vorbilder zurückgehen, sind nicht zu berücksichtigen, soweit nicht gerade in ihrer Kombination - untereinander oder mit einem neuen Element - eine für einen Kunstschutz ausreichende schöpferische Leistung zu erblicken ist (BGH NJW 1958, 1585, 1586 - Candida; BGH GRUR 1991, 529, 530 - Explosionszeichnungen; OLG Schleswig GRUR-RR 2015, 1 Rn. 19 - Geburtstagszug II; Loewenheim/Leistner in Schricker/Loewenheim, UrhG, 6. Aufl., § 2 Rn. 188).
  • LG Düsseldorf, 08.12.2022 - 14c O 46/21

    Zum Schutz des LEGO-Bausteins vor Nachahmungen

    Formgebungselemente, die auf bekannte Vorbilder zurückgehen, können berücksichtigt werden, wenn gerade ihre Kombination untereinander oder mit neuen Elementen eine schöpferische Leistung darstellt (BGH, Urt. v. 28.02.1991, I ZR 88/89, Rn. 19 - Explosionszeichnungen; OLG Schleswig, Urt. v. 11.09.2014, 6 U 74/10, Rn. 40 - Geburtstagszug II, zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 17.10.2019 - 14c O 68/18
    Formelemente, die auf bekannte Vorbilder zurückgehen, können demnach nur dann berücksichtigt werden, wenn gerade ihre Kombination eine für einen Kunstschutz ausreichende schöpferische Leistung darstellt (OLG Schleswig, Urt. v. 11.9.2014, Az. 6 U 74/10 - Geburtstagszug II, Rn. 19; OLG Frankfurt, a.a.O., Rn. 32).
  • LG Düsseldorf, 22.12.2022 - 14c O 45/21
    Formgebungselemente, die auf bekannte Vorbilder zurückgehen, können berücksichtigt werden, wenn gerade ihre Kombination untereinander oder mit neuen Elementen eine schöpferische Leistung darstellt (BGH, Urt. v. 28.02.1991, I ZR 88/89, Rn. 19 - Explosionszeichnungen; OLG Schleswig, Urt. v. 11.09.2014, 6 U 74/10, Rn. 40 - Geburtstagszug II, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 13.01.2023 - 308 O 242/20

    Jacken-Design

    Formelemente, die auf bekannte Vorbilder zurückgehen, sind nicht zu berücksichtigen, soweit nicht gerade in ihrer Kombination - untereinander oder mit einem neuen Element - eine für einen Kunstschutz ausreichende schöpferische Leistung zu erblicken ist (BGH NJW 1958, 1585, 1586 - Candida; BGH GRUR 1991, 529, 530 Explosionszeichnungen; OLG Schleswig GRUR-RR 2015, 1 Rn. 19 - Geburtstagszug II; Loewenheim/Leistner in Schricker/Loewenheim, UrhG, 6. Aufl., § 2 Rn. 188).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.09.2010 - 6 U 74/10   

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https://dejure.org/2010,21970
OLG Frankfurt, 21.09.2010 - 6 U 74/10 (https://dejure.org/2010,21970)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.09.2010 - 6 U 74/10 (https://dejure.org/2010,21970)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. September 2010 - 6 U 74/10 (https://dejure.org/2010,21970)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 RDG, § 3 RDG, § 4 Nr 11 UWG
    Wettbewerbsverstoß durch Angebot von Rechtsdienstleistungen ohne Erlaubnis

  • Wolters Kluwer

    Begriff der unerlaubten Rechtsdienstleistung; Erfüllung durch einen Rechtsanwalt

  • BRAK-Mitteilungen

    Unerlaubte Rechtsdienstleistungen durch Verein

  • rechtsportal.de

    RDG § 2; RDG § 3; UWG § 4 Nr. 11
    Begriff der unerlaubten Rechtsdienstleistung; Erfüllung durch einen Rechtsanwalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06

    Finanz-Sanierung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2010 - 6 U 74/10
    Einem Vorschlag, dem Dienstleistenden zu gestatten, die Rechtsdienstleistung als Teil seines eigenen Leistungsangebots zu erbringen, solange er insofern einen Anwalt hinzuzieht, der die Rechtsdienstleistung eigenverantwortlich erbringt, ist der Gesetzgeber bewusst nicht gefolgt (BGH, Urt. v. 29.07.2009 - I ZR 166/06 - GRUR 2009, 1077, Tz 24 - Finanz-Sanierung).

    Diese stellt klar, dass Rechtsdienstleistungen angesichts des fortbestehenden Verbotscharakters des Gesetzes, das gemäß seinem § 1 Abs. 1 Satz 2 dazu dient, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen, nur aufgrund gesetzlicher Erlaubnis erbracht werden dürfen und im Übrigen verboten sind (vgl. BGH, Urt. v. 29.07.2009 - I ZR 166/06 - GRUR 2009, 1077 - Finanz-Sanierung, m.w.Nachw.).

  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85

    Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2010 - 6 U 74/10
    Denn eine ohne entsprechende Erlaubnis vorgenommene Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Rechtsberatungsgesetzes nicht dadurch gerechtfertigt, dass der Handelnde sich dabei der Hilfe eines Rechtsberaters bedient ( BGH, Urt. v. 24.06.1987 - I ZR 74/85, GRUR 1987, 714, 715 - Schuldenregulierung).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.06.2012 - 6 U 74/10   

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https://dejure.org/2012,56253
OLG Schleswig, 22.06.2012 - 6 U 74/10 (https://dejure.org/2012,56253)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.06.2012 - 6 U 74/10 (https://dejure.org/2012,56253)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Juni 2012 - 6 U 74/10 (https://dejure.org/2012,56253)
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.04.2012 - 6 U 74/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,57144
OLG Karlsruhe, 25.04.2012 - 6 U 74/10 (https://dejure.org/2012,57144)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.04.2012 - 6 U 74/10 (https://dejure.org/2012,57144)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. April 2012 - 6 U 74/10 (https://dejure.org/2012,57144)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Inhaltskontrolle der Regelung zur

    Das führt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 190, 314 Tz. 49 ff.) und des Senats (Urt. v. 25.04.2012 - 6 U 74/10, Umdruck S. 21 ff.) sowie des 12. Senats des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urt. v. 03.03.2009 - 12 U 81/08, abrufbar in Juris) dazu, dass die entsprechenden Regelungen in der VBLS keiner oder nur einer eingeschränkten Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen.
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