Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 14.11.1975 - 6 U 74/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,8376
OLG Oldenburg, 14.11.1975 - 6 U 74/75 (https://dejure.org/1975,8376)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.11.1975 - 6 U 74/75 (https://dejure.org/1975,8376)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. November 1975 - 6 U 74/75 (https://dejure.org/1975,8376)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,8376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • unalex.eu

    Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ
    Erfüllungsort bei anderen Verträgen als Kauf- oder Dienstverträgen - Maßgebliche Verpflichtung - Grundregel: Abstellen auf die konkret streitige Verpflichtung - Besondere Fallgestaltungen - Vertragliche Angelegenheiten - Erstreckung des Vertragsgerichtsstands auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1043
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 05.02.1904 - II 391/03

    Wo ist der Gerichtsstand des Erfüllungsortes begründet, wenn auf Grund der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.11.1975 - 6 U 74/75
    Diesen Standpunkt hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung bei der Bestimmung des Erfüllungsortes nach § 269 BGB für die Verpflichtung des Verkäufers zur Rückgewähr des Kaufpreises nach Wandlung des Kaufvertrages vertreten, wenn allein dieser Anspruch im Streit war (RGZ 27, 393, 397; 31, 383, 384; 57, 12), und der Senat sieht keine Veranlassung, von dieser Rechtsprechung abzuweichen.
  • RG, 29.03.1893 - VI 291/92

    Gerichtsstand des Erfüllungsortes.

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.11.1975 - 6 U 74/75
    Diesen Standpunkt hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung bei der Bestimmung des Erfüllungsortes nach § 269 BGB für die Verpflichtung des Verkäufers zur Rückgewähr des Kaufpreises nach Wandlung des Kaufvertrages vertreten, wenn allein dieser Anspruch im Streit war (RGZ 27, 393, 397; 31, 383, 384; 57, 12), und der Senat sieht keine Veranlassung, von dieser Rechtsprechung abzuweichen.
  • RG, 16.12.1890 - II 273/90

    Gerichtsstand des Vermögens und des Erfüllungsortes.

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.11.1975 - 6 U 74/75
    Diesen Standpunkt hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung bei der Bestimmung des Erfüllungsortes nach § 269 BGB für die Verpflichtung des Verkäufers zur Rückgewähr des Kaufpreises nach Wandlung des Kaufvertrages vertreten, wenn allein dieser Anspruch im Streit war (RGZ 27, 393, 397; 31, 383, 384; 57, 12), und der Senat sieht keine Veranlassung, von dieser Rechtsprechung abzuweichen.
  • BGH, 09.03.1983 - VIII ZR 11/82

    Rechte des Käufers nach vollzogener Wandelung; Ersatz von Transportkosten

    Selbst wenn man von einem für die Käufer- und die Verkäuferverpflichtungen unterschiedlichen Erfüllungsort ausgehen wollte (so z.B. OLG Oldenburg NJW 1976, 1044 [OLG Oldenburg 14.11.1975 - 6 U 74/75] ; LG Krefeld MDR 1977, 1018 f [LG Krefeld 27.07.1977 - 2 O 262/77] ; Staudinger/Ostler a.a.O. Rdn. 44), wäre dies für die Rückgabe- bzw. Rücknahmeverpflichtung dennoch der Ort, an dem sich die Ware vertragsgemäß befindet (vgl. Staudinger/Ostler a.a.O.; Bötticher SJZ 1948 Sp. 738, 742; Palandt/Putzo a.a.O. Anm. 1 d).
  • OLG Schleswig, 04.09.2012 - 3 U 99/11

    Erfüllungsort für Rückgewähransprüche nach Rücktritt vom Kaufvertrag

    Auch bei einem Rücktritt vor Lieferung der Kaufsache werde als Erfüllungsort für den Rückzahlungsanspruch der Sitz des Verkäufers angenommen (OLG Oldenburg, Urteil vom 14.11.1975 - Az. 6 U 74/75).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht