Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2016

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - I-6 U 76/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36472
OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - I-6 U 76/14 (https://dejure.org/2014,36472)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.2014 - I-6 U 76/14 (https://dejure.org/2014,36472)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 2014 - I-6 U 76/14 (https://dejure.org/2014,36472)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung von Stornopauschalen für den Fall des Rücktritts von einer Flugreise

  • Verbraucherzentrale NRW PDF
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung von Stornopauschalen für den Fall des Rücktritts von einer Flugreise

  • rechtsportal.de

    Formularmäßige Vereinbarung von Stornopauschalen für den Fall des Rücktritts von einer Flugreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Stornopauschalen von 40 und 90 % des Reisepreises

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Klausel eines Reiseveranstalters über eine Rücktrittspauschale

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Klausel eines Reiseveranstalters über eine Rücktrittspauschale

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Stornoklauseln eines Reiseveranstalters

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 16.01.2014 - 16 U 78/13

    Reiserecht: Unwirksamkeit von AGB-Klauseln in Reiseverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 6 U 76/14
    Eine Kalkulation über die trotz Stornierungen üblicherweise anfallenden Kosten und Aufwendungen bzw. gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die der Berechnung zugrundeliegenden Daten und Unterlagen hat die Beklagte nicht vorgelegt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 16.01.2014, 16 U 78/13, juris Rz. 29 = RRa 2014, 73 ff.).
  • LG München I, 15.07.2021 - 12 O 11936/20

    Reiseantritt, Anzahlungsverpflichtung, Anzahlungsklausel, Hohe Anzahlung,

    Eine ansonsten zu weite Fassung des Klageantrags wäre eine Frage der Begründetheit (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2014 - I-6 U 76/14).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2016 - L 6 U 76/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,64489
LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2016 - L 6 U 76/14 (https://dejure.org/2016,64489)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.10.2016 - L 6 U 76/14 (https://dejure.org/2016,64489)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - L 6 U 76/14 (https://dejure.org/2016,64489)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 60 Abs 1 SGG, § 42 Abs 2 ZPO, § 43 ZPO, § 8 Abs 1 S 2 SGB 7
    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit eines offensichtlich präkludiertes Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter wegen Befangenheit - Mitwirkung an der Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs - gesetzliche Unfallversicherung - Patellaluxation als Folge eines ...

  • Wolters Kluwer

    Präklusion des Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter als rechtsmissbräuchlich und unzulässig; Mitwirkung des abgelehnten Richters an dieser Entscheidung; Patellaluxation als Folge eines Arbeitsunfalls i.R.d. Schadensfeststellung

  • rechtsportal.de

    Unfallversicherung - Wesentlichkeit der Wirkursache; Präklusion; traumatische Genese; Einlassen in die Verhandlung; Ablehnungsgesuch; Befangenheit; Berufskrankheit; Kniescheibe; spontane Reposition; Patellaluxation; freiwillige Feuerwehr; Hämarthros; wesentliche Ursache; ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsmissbräuchlichkeit und Unzulässigkeit eines offensichtlich präkludierten Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2016 - L 6 U 76/14
    Ob die versicherte Verrichtung eine Wirkursache für die festgestellte Einwirkung war, ist eine rein tatsächliche Frage (BSG, 17.12.2015, B 2 U 8/14 R, juris, Rn. 25).

    Ob eine Ursache rechtlich wesentlich ist, ist auch dann zu prüfen, wenn sie als alleinige Ursache festgestellt ist, weil andere (Mit-) Ursachen nicht erwiesen oder nicht in Betracht zu ziehen sind (BSG, 17.12.2015, B 2 U 8/14 R, juris).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSG, 12.4.2005, B 2 U 27/04 R, BSGE 94, 269; LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2013, L 6 U 29/12, juris; ablehnend Angermaier, jurisPR-SozR 18/2015 Anm. 4; siehe wie hier auch BSG, 17.12.2015, B 2 U 8/14 R, juris).

    Schließlich ist ohnehin zu prüfen, ob eine Ursache - hier der Zusammenprall - rechtlich wesentlich ist, auch wenn sie als alleinige Ursache festgestellt ist, weil andere (Mit-)Ursachen nicht erwiesen oder nicht in Betracht zu ziehen sind (BSG, 17.12.2015, B 2 U 8/14 R, juris).

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2016 - L 6 U 76/14
    Die Einwirkung muss den Gesundheitserstschaden sowohl objektiv (1. Stufe; dazu bei a.) als auch rechtlich wesentlich (2. Stufe; dazu bei b.) verursacht haben (vgl. BSG, 13.11.2012, B 2 U 19/11 R, juris, Rn. 32 ff m.w.N.).

    Die Wesentlichkeit der Wirkursache ist vielmehr zusätzlich und eigenständig nach Maßgabe des Schutzzwecks der jeweils begründeten Versicherung zu beurteilen (vgl. BSG, 13.11.2012, B 2 U 19/11 R, a.a.O., Rn. 33 ff).

    Unter Berücksichtigung der Auffassung des praktischen Lebens ist abzuwägen, ob der Schaden den versicherten oder den unversicherten Wirkursachen zuzurechnen ist (BSG, 13.11.2012, B 2 U 19/11 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 46, Rn. 43; kritisch Bultmann, SGb 2016, 147).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2016 - L 6 U 76/14
    Es könne ausgeschlossen werden, dass die Patellaluxation wahrscheinlich durch einen alltäglichen Vorgang zur etwa selben Zeit hätte ausgelöst werden können (Hinweis auf die so genannte Gelegenheitsursache; vgl. hierzu etwa BSG, 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 8/06 R, juris; Urteil vom 27. Oktober 1987 - 2 RU 35/87 - BSGE 62, 220).

    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich objektiv ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (BSG, 12.4.2005, B 2 U 27/04 R, BSGE 94, 269 Rn. 11).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSG, 12.4.2005, B 2 U 27/04 R, BSGE 94, 269; LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2013, L 6 U 29/12, juris; ablehnend Angermaier, jurisPR-SozR 18/2015 Anm. 4; siehe wie hier auch BSG, 17.12.2015, B 2 U 8/14 R, juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2013 - L 6 U 29/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2016 - L 6 U 76/14
    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSG, 12.4.2005, B 2 U 27/04 R, BSGE 94, 269; LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2013, L 6 U 29/12, juris; ablehnend Angermaier, jurisPR-SozR 18/2015 Anm. 4; siehe wie hier auch BSG, 17.12.2015, B 2 U 8/14 R, juris).

    Alltäglich vorkommendende Ereignisse, die über Jahre nicht vorkommen, sind nicht denkbar (LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2013, L 6 U 29/12, juris).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2016 - L 6 U 76/14
    Es steht für den Senat nach Würdigung der medizinischen Unterlagen ohne Zweifel fest, dass sich der Kläger die Luxation der Kniescheibe objektiv (naturwissenschaftlich) ursächlich aufgrund des Zusammenpralls mit dem Mitspieler zugezogen hat (vgl. BSG, 9.5.2006, B 2 U 1/05 R, juris).

    Auch eine nicht annähernd gleichwertige, sondern rechnerisch verhältnismäßig niedriger zu bewertende Ursache kann für den Erfolg rechtlich wesentlich sein, solange die andere(n) Ursache(n) keine überragende Bedeutung hat (haben) (BSG, 9.5.2006, B 2 U 1/05 R, BSGE 96, 196 ff, Rn. 15).

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2016 - L 6 U 76/14
    Es könne ausgeschlossen werden, dass die Patellaluxation wahrscheinlich durch einen alltäglichen Vorgang zur etwa selben Zeit hätte ausgelöst werden können (Hinweis auf die so genannte Gelegenheitsursache; vgl. hierzu etwa BSG, 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 8/06 R, juris; Urteil vom 27. Oktober 1987 - 2 RU 35/87 - BSGE 62, 220).

    Dies ist rechtlich zutreffend, denn jeder Versicherte ist in dem Zustand einschließlich eventueller schwerer Vorschäden versichert, in dem er sich befindet (BSG, 30.1.2007, B 2 U 8/06 R, juris; eingehend Becker, SGb 2012, 696).

  • BSG, 06.12.1989 - 2 RU 7/89
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2016 - L 6 U 76/14
    Kann eine Ursache dagegen nicht sicher festgestellt werden, stellt sich nicht einmal die Frage, ob sie im konkreten Einzelfall auch nur als Ursache im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinn in Betracht zu ziehen ist (vgl. BSG, 6.12.1989, 2 RU 7/89, Rn. 3, juris; BSG, 20.1.1987 2 RU 27/86; BSGE 61, 127 ff, 130).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2016 - L 6 U 76/14
    Ergänzend kann der Schutzzweck der Norm heranzuziehen sein (vgl. BSG, 2.4.2009, B 2 U 9/08 R, BSGE 103, 59 ff.).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2016 - L 6 U 76/14
    Kann eine Ursache dagegen nicht sicher festgestellt werden, stellt sich nicht einmal die Frage, ob sie im konkreten Einzelfall auch nur als Ursache im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinn in Betracht zu ziehen ist (vgl. BSG, 6.12.1989, 2 RU 7/89, Rn. 3, juris; BSG, 20.1.1987 2 RU 27/86; BSGE 61, 127 ff, 130).
  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 193/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2016 - L 6 U 76/14
    Dieses ist als rechtsmissbräuchlich und unzulässig zurückzuweisen (vgl. grundsätzlich dazu BVerfG, 15.6.2015, 1 BvR 1288/14, juris Rn. 17; BSG, 20.1.2016, B 14 AS 193/15 B, Rn. 10, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.11.2011 - L 6 SF 89/11

    Ausschluss des Befangenheitsgesuchs gegen einen Richter mit Einlassen des

  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - beachtlicher Verfahrensfehler gem § 62

  • LSG Bayern, 22.07.2010 - L 10 AL 81/09

    Zu den Voraussetzungen einen Antrag auf Befangenheit als rechtsmissbräuchlich

  • BGH, 05.02.2008 - VIII ZB 56/07

    Zeitpunkt für die Geltendmachung eines in der mündlichen Verhandlung zutage

  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

  • LSG Bayern, 21.01.2002 - L 5 AR 187/01
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

  • BSG, 18.10.2005 - B 4 RA 21/05 R

    Bewertung von Kindererziehung - Zusammentreffen mit Beitragszeiten -

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 48/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Fremdrentenrecht - Entgeltpunktekürzung -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2022 - L 6 U 64/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - wiederholte Patellaluxation -

    Alltäglich vorkommende Ereignisse, die über Jahre nicht vorkommen, sind nicht denkbar (Urteil des Senats, 6.10.2016 - L 6 U 76/14, Rn. 82, juris).
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