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   OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 6 U 78/18   

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https://dejure.org/2019,14146
OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 6 U 78/18 (https://dejure.org/2019,14146)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.05.2019 - 6 U 78/18 (https://dejure.org/2019,14146)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - 6 U 78/18 (https://dejure.org/2019,14146)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Betriebs-Berater

    Widerruf eines Allgemein-Verbraucherdarlehens zur Finanzierung eines damit verbundenen Autokaufs

  • Wolters Kluwer

    Kfz-Finanzierung; Verbraucherdarlehen; Widerruf; Sollzins; Verfahren bei Kündigung; Vorfälligkeitsentschädigung; Widerruf eines Allgemein-Ve...

  • rewis.io
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 356b Abs 1 BGB vom 20.09.2013, § 357a Abs 3 S BGB vom 20.09.2013, § 358 Abs 4 S 5 BGB vom 20.09.2013, § 492 Abs 2 BGB vom 20.09.2013, Art 247 § 6 Abs 1 Nr 5 BGBEG vom 20.09.2013
    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit der Widerrufsinformation

  • der-rechtsberater.de

    Widerruf eines Allgemein-Verbraucherdarlehens zur Finanzierung eines damit verbundenen Autokaufs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 357a; BGB § 358 ; EGBGB Art. 247 § 6
    Kfz-Finanzierung; Verbraucherdarlehen; Widerruf; Sollzins; Verfahren bei Kündigung; Vorfälligkeitsentschädigung; Widerruf eines Allgemein-Verbraucherdarlehens zur Finanzierung eines damit verbundenen Autokaufs

  • rechtsportal.de

    BGB § 357a; BGB § 358 ; EGBGB Art. 247 § 6
    Anforderungen an die Überlassung eines Exemplars der Vertragsurkunde im Sinne von § 356b Abs. 1 BGB

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Widerruf eines Allgemein-Verbraucherdarlehens zur Finanzierung eines damit verbundenen Autokaufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Widerruf eines Darlehensvertrags mit der Mercedes Benz Bank zur Autofinanzierung

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Bank hat ordnungsgemäß über Widerruf in Darlehensvertrag zur Autofinanzierung belehrt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerruf eines Darlehensvertrags zur Autofinanzierung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zum Widerruf eines Allgemein-Verbraucherdarlehens zur Finanzierung eines damit verbundenen Autokaufs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerruf eines Allgemein-Verbraucherdarlehens zur Finanzierung eines damit verbundenen Autokaufs

  • datev.de (Kurzinformation)

    Widerruf eines Darlehensvertrags mit der Mercedes Benz Bank zur Autofinanzierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1197
  • ZIP 2019, 1516
  • WM 2019, 1160
  • BB 2019, 1345
 
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Wird zitiert von ... (149)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 6 U 78/18
    Nach dem hier maßgeblichen Rechtsstand müssen die notwendigen Informationen zum Widerrufsrecht nicht in einer geschlossenen Widerrufsinformation, sondern können insgesamt "im Vertrag" und damit - wenn sie gleichwohl klar und verständlich sind - auch in AGB enthalten sein (Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 1 EGBGB; vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 741/16 -, Rn. 25, juris; dabei ist hier unstreitig, dass auch die Darlehensbedingungen in der dem Kläger übergebenen Darlehensurkunde enthalten waren, so dass sich die Frage nach einer Anheftung der Darlehensbedingungen nicht stellt, vgl. dazu BGH, a. a. O., Rn. 28).

    Vorliegend wird jedoch für den normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher, auf den abzustellen ist (BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 741/16 -, Rn. 27, juris), aus der Zusammenschau der in der Widerrufsinformation gegebenen Hinweise und der Formulierung in Ziffer IX. 5 der Darlehensbedingungen ohne Weiteres deutlich, dass der Beklagten nach Widerruf von Gesetzes wegen ein Anspruch auf den vereinbarten Sollzins in Höhe des in der Widerrufsinformation genannten Tageszinses zustehen würde - das ergibt sich aus der Widerrufsinformation -, dass die Beklagte diesen Anspruch jedoch nicht geltend machen werde - das ergibt sich aus Ziffer IX. 5. der Darlehensbedingungen -, er daher im Ergebnis keinen Zins zu zahlen habe.

  • BGH, 09.04.2019 - XI ZR 511/18

    Widerrufsbelehrung mit einem inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 6 U 78/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, wird eine inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung nicht dadurch undeutlich, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 443/16 -, Rn. 25, juris), erst recht, wenn die fraglichen Zusätze nicht im Zusammenhang mit der Unterrichtung über das Widerrufsrecht als solches stehen (BGH, Beschluss vom 9. April 2019 - XI ZR 511/18 -, juris).

    Diesen Schluss hat der Bundesgerichtshof aber nicht gezogen und auch im Beschluss vom 9. April 2019 - XI ZR 511/18 - (juris) zitiert der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit dieser Frage obergerichtliche Rechtsprechung sowohl zu Widerrufsbelehrung alten Rechts wie zu Widerrufsinformation.

  • BGH, 17.04.2018 - XI ZR 446/16

    Auskunftsanspruch des Darlehensnehmers über die von der Bank konkret gezogenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 6 U 78/18
    Bezüglich sonstiger Pflichtangaben ist unstreitig, dass sie erteilt sind; insoweit wäre abweichender Vortrag erforderlich (vorausgesetzt in BGH, Urteil vom 17. April 2018 - XI ZR 446/16 -, Rn. 21, juris).
  • EuGH, 10.04.2008 - C-412/06

    Hamilton - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 6 U 78/18
    Zunächst enthält die Verbraucherkreditrichtlinie keine ausdrücklichen Vorgaben zur Frage, wie mit bloß fehlerhaften Pflichtangaben umzugehen ist; und lediglich für Fehler der Information über das Widerrufsrecht - um solche geht es hier aber nicht - hat der Europäische Gerichtshof jedenfalls grundsätzlich entschieden, dass fehlerhafte Angaben dem Fehlen von Angaben gleichstünden (EuGH, Urteil vom 10. April 2008 - C-412/06 -, Rn. 35, juris, zur Haustürwiderrufsrichtlinie).
  • BGH, 18.01.2011 - XI ZR 356/09

    Widerruf eines Darlehensvertrages bei nur teilweiser Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 6 U 78/18
    Diese Einordnung entspricht außerdem der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 18. Januar 2011 - XI ZR 356/09 -, Rn. 25, juris) zu den Rechtsfolgen des Widerrufs im Verbund, wonach die Ansprüche des Verbrauchers auf Rückzahlung des (dort) finanzierten Entgelts einer Restschuldversicherung mit den Ansprüchen der darlehensgewährenden Bank "verrechnet" werden.
  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 108/16

    Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 6 U 78/18
    Darüber hinaus hat sich der Bundesgerichtshof bereits im Urteil vom 25. April 2017 - XI ZR 108/16 -, Rn. 21, juris, in einem Widerrufsfall mit einem unwirksamen Aufrechnungsverbot befasst.
  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 443/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit einer formal und inhaltlich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 6 U 78/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, wird eine inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung nicht dadurch undeutlich, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 443/16 -, Rn. 25, juris), erst recht, wenn die fraglichen Zusätze nicht im Zusammenhang mit der Unterrichtung über das Widerrufsrecht als solches stehen (BGH, Beschluss vom 9. April 2019 - XI ZR 511/18 -, juris).
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 6 U 78/18
    Dass gerade das dem Verbraucher überlassene Exemplar seine Unterschrift trägt, ist dazu nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 27. Februar 2018 - XI ZR 160/17 -, Rn. 30, juris).
  • BGH, 03.07.2018 - XI ZR 758/17

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich Ordnungsgemäßheit der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 6 U 78/18
    Bestätigt wird das durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach die Abbedingung der Regelung § 193 BGB in den AGB des Darlehensgebers nicht die Ordnungsgemäßheit der Widerrufsinformation beeinträchtigt (BGH, Beschluss vom 3. Juli 2018 - XI ZR 758/17, juris); entsprechend kann auch die Vereinbarung eines u. U. AGB-rechtlich unwirksamen Aufrechnungsverbotes eine ansonsten ordnungsgemäße Widerrufsinformation nicht fehlerhaft machen.
  • OLG Stuttgart, 18.09.2018 - 6 U 29/18

    Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 6 U 78/18
    Die gemäß § 492 Abs. 2 BGB, Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB erforderliche Widerrufsinformation ist nicht deswegen undeutlich, weil in Ziff. IX. 2. der Darlehensbedingungen ein möglicherweise AGB-rechtlich unwirksames Aufrechnungsverbot und eine möglicherweise gleichfalls AGB-rechtlich unwirksame Beschränkung klägerischer Zurückbehaltungsrechte vereinbart ist (vgl. zum Aufrechnungsverbot bereits OLG Stuttgart, Urteil vom 18. September 2018 - 6 U 29/18).
  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 650/18

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen

    Die diesbezüglichen Angaben sind unmissverständlich und für den Verbraucher eindeutig (für eine Widerrufsinformation wie die vorliegende ebenso OLG Bamberg, Beschluss vom 28. März 2018 - 8 U 7/18, n.v.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Juni 2019 - 17 U 158/18, juris Rn. 53 f.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26. Juli 2019 - 24 U 230/18, juris Rn. 17 f.; OLG Hamburg, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 13 U 334/16, juris Rn. 20 ff.; OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2018 - 17 U 1469/18, BeckRS 2018, 30388 Rn. 5; OLG Stuttgart, WM 2019, 1160 Rn. 56 ff.; aA OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Mai 2019 - 9 U 77/18, juris Rn. 26 ff.; Allmendinger, EWiR 2019, 355, 356).

    Nach der vom Berufungsgericht vertretenen Gegenauffassung muss über die Kündigungsmöglichkeit nach § 314 BGB bei befristeten Verträgen nicht unterrichtet werden (ebenso OLG Stuttgart, WM 2019, 1160 Rn. 72 ff.; Staudinger/Kessal-Wulf, BGB, Neubearbeitung 2012, § 492 Rn. 46; MünchKommBGB/Schürnbrand/Weber, 8. Aufl., § 492 Rn. 27; Palandt/Weidenkaff, BGB, 78. Aufl., Art. 247 § 6 EGBGB Rn. 3; Edelmann, WuB 2018, 429, 430 f.; Herresthal, ZIP 2018, 753, 755 ff.; Rosenkranz, BKR 2019, 469, 473 f.; Schön, BB 2018, 2115, 2116 f.).

  • BGH, 28.07.2020 - XI ZR 288/19

    Verlust des Anspruchs eines Darlehensgebers auf eine Vorfälligkeitsentschädigung

    Das Berufungsgericht hat seine unter anderem in WM 2019, 1160 veröffentlichte Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 11/19

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen

    Die diesbezüglichen Angaben sind unmissverständlich und für den Verbraucher eindeutig (für eine Widerrufsinformation wie die vorliegende ebenso OLG Bamberg, Beschluss vom 28. März 2018 - 8 U 7/18, n.v.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Juni 2019 - 17 U 158/18, juris Rn. 53 f.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26. Juli 2019 - 24 U 230/18, juris Rn. 17 f.; OLG Hamburg, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 13 U 334/16, juris Rn. 20 ff.; OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2018 - 17 U 1469/18, BeckRS 2018, 30388 Rn. 5; OLG Stuttgart, WM 2019, 1160 Rn. 56 ff.; aA OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Mai 2019 - 9 U 77/18, juris Rn. 26 ff.; Allmendinger, EWiR 2019, 355, 356).

    Nach der vom Berufungsgericht vertretenen Gegenauffassung muss über die Kündigungsmöglichkeit nach § 314 BGB bei befristeten Verträgen nicht unterrichtet werden (ebenso OLG Stuttgart, WM 2019, 1160 Rn. 72 ff.; Staudinger/Kessal-Wulf, BGB, Neubearbeitung 2012, § 492 Rn. 46; MünchKommBGB/ Schürnbrand/Weber, 8. Aufl., § 492 Rn. 27; Palandt/Weidenkaff, BGB, 78. Aufl., Art. 247 § 6 EGBGB Rn. 3; Edelmann, WuB 2018, 429, 430 f.; Herresthal, ZIP 2018, 753, 755 ff.; Rosenkranz, BKR 2019, 469, 473 f.; Schön, BB 2018, 2115, 2116 f.).

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 6 U 78/18   

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https://dejure.org/2019,30449
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 6 U 78/18 (https://dejure.org/2019,30449)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.08.2019 - L 6 U 78/18 (https://dejure.org/2019,30449)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. August 2019 - L 6 U 78/18 (https://dejure.org/2019,30449)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII
    SGB VII

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unfall beim Fällen eines Baumes - Verunfallter war Mitglied im Se-gelflugverein - Vereinssatzung sah 60 "Baustunden" pro Jahr für die Mitglieder vor - nicht erbrachte "Baustunden" waren mit einem Geldbetrag pro nicht geleisteter Stunde auszugleichen - Baumfällarbeiten ...

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    SGB VII § 2 Abs. 2 S. 1; SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Sportvereine: Kein Unfallversicherungsschutz bei Baumfällarbeiten durch Mitglieder

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Baumfällarbeiten durch Mitglieder eines Sportvereins

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • datev.de (Kurzinformation)

    Sportvereine: Kein Unfallversicherungsschutz bei Baumfällarbeiten durch Mitglieder

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein gesetzlicher Unfallschutz, wenn im Verein Bäume gefällt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Baumfällarbeiten durch Mitglieder eines Sportvereins - Zum Unfall führende Tätigkeit war mitgliedschaftlich und nicht arbeitnehmerähnlich geprägt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2011 - L 9 U 245/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 6 U 78/18
    Der 9. Senat des Gerichts habe durch Urteil vom 31. Mai 2011 (L 9 U 245/08) Versicherungsschutz eines Mitglieds eines Angelsportvereins bei Baumfällarbeiten bejaht, das als Fällhelfer von einer Baumkrone verletzt wurde.

    Das unterscheidet diesen Sachverhalt von dem, der dem Urteil des 9. Senats des Gerichts vom 31. Mai 2011 (L 9 U 245/08) zugrunde lag und der das Fällen von vier größeren Bäumen zum Gegenstand hatte.

  • BSG, 05.08.1987 - 9b RU 18/86

    Fachkunde - Vereinsmitglieder - Vereinswirklichkeit - Vereinssatzung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 6 U 78/18
    Allein die vom Kläger und Beigeladenen vertieft geschilderte Gefährlichkeit und auch eine erforderliche besondere Fachkunde vermögen Versicherungsschutz nicht zu begründen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 123, s auch die og Entscheidung des 9. Senats des Gerichts juris Rn 31).
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 6 U 78/18
    Das Begehren des Klägers auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls im Rahmen einer Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gemäß § 54 Abs. 1 und 4 SGG ist nach BSGE 108, 274 zulässig.
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 5/02 R

    Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche Tätigkeit - römisch-katholische Kirche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2019 - L 6 U 78/18
    Ein Versicherungsschutz entfällt jedoch, wenn der Grund der verrichteten Tätigkeit auf Mitgliedspflichten beruht (st Rspr, zB BSG Urteil vom 13. August 2002 - B 2 U 5/02 R - juris Rn 26).
  • SG Osnabrück, 20.02.2020 - S 19 U 90/18

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall eines Versicherten infolge einer

    Allein die Gefährlichkeit oder die erforderliche Sachkunde begründet keinen Versicherungsschutz (LSG NSB vom 28.08.2019, Az.: L 6 U 78/18, juris Rdnr. 25).
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