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   OLG Köln, 29.10.2004 - 6 U 79/01 (1)   

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OLG Köln, 29.10.2004 - 6 U 79/01 (1) (https://dejure.org/2004,4626)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.10.2004 - 6 U 79/01 (1) (https://dejure.org/2004,4626)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Oktober 2004 - 6 U 79/01 (1) (https://dejure.org/2004,4626)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr zwischen Marken "Frechling" und "Kleiner Feigling"; Beurteilung der Bekanntheit einer Marke anhand der Kriterien Marktanteil der Marke, Intensität, geografische Ausdehnung und Dauer ihrer Benutzung, Investitionsumfang; Beeinträchtigung der ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3
    Untersagung markenidentischer Zeichen - Darlegungslast zur Ausnutzung bekannter Marke - "Kleiner Feigling"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 339
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2004 - 6 U 79/01
    Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der im Revisionsverfahren I ZR 289/01 entstandenen Kosten trägt die Klägerin.

    Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung durch Urteil vom 25.03.2004 (Bl. 229 ff. d.A., veröffentlicht unter anderem in WRP 2004, 907 ff. und GRUR 2004, 598 ff. "Kleiner Feigling") aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.

    Denn die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und derjenigen des Bundesgerichtshofes entsprechend anzuwenden, wenn ein mit der bekannten Marke identisches oder ihr ähnliches Zeichen für Waren benutzt wird, die unter das Warenverzeichnis der Klagemarke fallen oder diesen Waren ähnlich sind (BGH WRP 2004, 907 ff. = GRUR 2004, 598 ff. "Kleiner Feigling" unter Hinweis auf das u.a. in GRUR 2003, 240 ff. = WRP 2003, 370 ff. veröffentlichte Urteil des EuGH vom 09.01.2003 in der Rechtssache C-292/00 "Davidoff/Gofkid"; siehe auch BGH GRUR 2004, 235, 238 = WRP 2004, 360 ff. "Davidoff II" und jüngst EuGH, Urteil vom 23.10.2003 in der Rechtssache C-408/01, GRUR 2004, 58, 59 "Adidas/Fitnessworld").

  • LG Köln, 15.02.2001 - 31 O 674/00
    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2004 - 6 U 79/01
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.02.2001 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 674/00 - geändert.

    Das Landgericht hat die Beklagten antragsgemäß verurteilt (Landgericht Köln, GRUR-RR 2002, 15).

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2004 - 6 U 79/01
    Der Schutz hiergegen setzt einen hohen Grad der Bekanntheit voraus, und die Unlauterkeit der Annäherung ergibt sich daraus, dass für die eigene Ware der Ruf des fremden Erzeugnisses, insbesondere eine damit infolge seiner Qualität oder infolge besonderer Werbeanstrengungen des Herstellers verbundene Gütevorstellung ausgenutzt wird (vgl. nur Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rdnr. 848 a.E. unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere BGH GRUR 2000, 875, 877 "Davidoff I").

    Diese Verletzungsvariante war schon in der bisherigen Rechtsprechung namentlich des Bundesgerichtshofs zu § 1 UWG a. F. anerkannt, wenn die Assoziation einer Kennzeichnung mit einer bekannten Marke ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit wecken konnte, das einer anderen (neuen) Kennzeichnung, die nicht die Erinnerung an ein dem Verkehr bekanntes Erzeugnis weckt, nicht zuteil würde (vgl. hierzu Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rdnr. 861 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere die Entscheidung "Davidoff I" - BGH GRUR 2000, 875, 877 - und - zum alten Recht - die Entscheidung "Kräutermeister" - BGH GRUR 1981, 142, 144).

  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2004 - 6 U 79/01
    Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG sind - so der Bundesgerichtshof a.a.O. "Kleiner Feigling" unter Hinweis auf sein in WRP 2004, 909 ff. = GRUR 2004, 594 ff. veröffentlichtes Urteil vom 19.02.2004 "Ferrari-Pferd" - keine anderen Maßstäbe anzuwenden als bei der Prüfung dieses Tatbestandsmerkmals im Rahmen des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

    Die Beurteilung der Anforderungen an die Zeichenähnlichkeit, bei deren Vorliegen der Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 1 Lit. b und Abs. 2 MarkenRL (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 MarkenG) erst eröffnet wird, ist daher von der Frage zu trennen, welcher Grad von Zeichenähnlichkeit gegeben sein muss, um die weiteren Tatbestandsmerkmale des Art. 5 Abs. 2 MarkenRL (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG) zu erfüllen (BGH GRUR 2004, 594, 597 = WRP 2004, 909 ff. "Ferrari-Pferd").

  • OLG Köln, 19.10.2001 - 6 U 79/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: Verwechselungsgefahr im Zusammenhang mit Marke

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2004 - 6 U 79/01
    Durch sein in GRUR-RR 2002, 94 ff. veröffentlichtes Urteil vom 19.2.2001, auf das wegen der Einzelheiten verwiesen wird (Bl. 137 ff. d.A.), hat der Senat die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2004 - 6 U 79/01
    Maßgeblicher Zeitpunkt, in dem die Voraussetzungen der Bekanntheit der Marke vorliegen müssen, ist der Kollisionszeitpunkt (BGH WRP 2003, 647 ff. = GRUR 2003, 428 ff. "BIG BERTHA").
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 100/99

    Fabergé; Begriff der Bekanntheit einer Marke

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2004 - 6 U 79/01
    Auch das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, a.a.O. "BIG BERTHA" und BGH GRUR 2002, 340, 341 "Fabergé").
  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91

    McLaren - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2004 - 6 U 79/01
    Dieses kann regelmäßig aber erst dann angenommen werden, wenn eine Beziehung des eigenen Angebots zur gewerblichen Leistung eines anderen (nur) deshalb hergestellt worden ist, um von dem fremden Ruf zu profitieren (vgl. hierzu BGH a.a.O. "Yellow Phone" unter Ziffer II a.E. und BGHZ 86, 90, 94 "Rolls Royce" und BGHZ 126, 208, 213 "Mc Laren").
  • EuGH, 23.10.2003 - C-408/01

    DER INHABER EINER BEKANNTEN MARKE KANN DIE BENUTZUNG EINES ÄHNLICHEN ZEICHENS,

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2004 - 6 U 79/01
    Denn die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und derjenigen des Bundesgerichtshofes entsprechend anzuwenden, wenn ein mit der bekannten Marke identisches oder ihr ähnliches Zeichen für Waren benutzt wird, die unter das Warenverzeichnis der Klagemarke fallen oder diesen Waren ähnlich sind (BGH WRP 2004, 907 ff. = GRUR 2004, 598 ff. "Kleiner Feigling" unter Hinweis auf das u.a. in GRUR 2003, 240 ff. = WRP 2003, 370 ff. veröffentlichte Urteil des EuGH vom 09.01.2003 in der Rechtssache C-292/00 "Davidoff/Gofkid"; siehe auch BGH GRUR 2004, 235, 238 = WRP 2004, 360 ff. "Davidoff II" und jüngst EuGH, Urteil vom 23.10.2003 in der Rechtssache C-408/01, GRUR 2004, 58, 59 "Adidas/Fitnessworld").
  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 134/78

    Zeichenrechtliche Verwechslungsfähigkeit der Kennzeichnungen "Jägermeister" und

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2004 - 6 U 79/01
    Diese Verletzungsvariante war schon in der bisherigen Rechtsprechung namentlich des Bundesgerichtshofs zu § 1 UWG a. F. anerkannt, wenn die Assoziation einer Kennzeichnung mit einer bekannten Marke ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit wecken konnte, das einer anderen (neuen) Kennzeichnung, die nicht die Erinnerung an ein dem Verkehr bekanntes Erzeugnis weckt, nicht zuteil würde (vgl. hierzu Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rdnr. 861 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere die Entscheidung "Davidoff I" - BGH GRUR 2000, 875, 877 - und - zum alten Recht - die Entscheidung "Kräutermeister" - BGH GRUR 1981, 142, 144).
  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines

  • EuGH, 09.01.2003 - C-292/00

    Davidoff

  • BGH, 09.12.1982 - I ZR 133/80

    Rolls-Royce

  • BGH, 05.12.1996 - I ZR 157/94

    Yellow Phone - Rufausbeutung

  • OLG Köln, 11.04.2014 - 6 U 230/12

    Lindt-Teddy verletzt GOLDBÄREN-Marke nicht

    Den Angriffen der Berufung stand hält auch die Feststellung des Landgerichts, dass es sich bei der Klagemarke um eine nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG geschützte Marke handelt, weil sie für die fraglichen Waren einem bedeutenden Teil des davon betroffenen inländischen Publikums bekannt ist (vgl. EuGH, GRUR 2009, 1158 - PAGO / Tirolmilch; Senat, GRUR-RR 2005, 339 [340] - Kleiner Feigling II; GRUR-RR 2011, 459 - Dumont-Kölsch).

    Dies vermag der Senat im Übrigen auch aufgrund der Indiztatsachen aus eigener Sachkunde festzustellen (vgl. Senat, GRUR-RR 2005, 339 [340] - Kleiner Feigling), weil es auch den Senatsmitgliedern als Teil der angesprochenen Verkehrskreise geläufig ist, dass die Marke seit einem längeren Zeitraum in weitem Umfang auf dem Markt erschienen ist und den angesprochenen Verkehrskreisen gegenübergetreten ist.

  • OLG Köln, 30.03.2012 - 6 U 159/11

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen "Ritter Sport"-Schokolade und

    b) Den Angriffen der Berufung stand hält auch die Feststellung des Landgerichts, dass es sich bei der Klagemarke in ihrer eingetragenen Form um eine nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG geschützte Marke handelt, weil sie für die fraglichen Waren einem bedeutenden Teil des davon betroffenen inländischen Publikums bekannt ist (vgl. EuGH, GRUR 2009, 1158 [Rn. 21 ff.] - PAGO / Tirolmilch; BGH, GRUR 2003, 428 [432] = WRP 2003, 647 - BIG BERTHA; GRUR 2011, 1043 = WRP 2011, 1454 [Rn. 42] - TÜV II; Senat, GRUR-RR 2005, 339 [340] - Kleiner Feigling II; GRUR-RR 2011, 459 - Dumont-Kölsch).
  • OLG Nürnberg, 29.04.2008 - 3 U 1240/07

    Markenrecht: Wiedergabe der Bildmarke eines bekannten Automobilherstellers an

    Solange dies jedoch unterbleibt, die Beklagte vielmehr deutlich wie vom Erstgericht herausgearbeitet ihre eigenen Marken verwendet und sich jeglicher Zusammenhang allein aus der spielzeughaft verkleinerten Nachbildung des Originals gleichermaßen zwangsläufig wie beiläufig ergibt, fehlt es an dem von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG zusätzlich geforderten Merkmal der "unlauteren Ausnutzung" (siehe auch OLG Köln, GRUR-RR 2005, 339ff "Kleiner Feigling II" und BGH GRUR 2004, 779 "Zwilling/Zwei Brüder").
  • LG Hamburg, 01.08.2018 - 416 HKO 75/18

    Markenrechtsverletzung durch einen Werbeslogan

    Für die Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals der Ausnutzung der Unterscheidungskraft ist nicht zwingend die Ausnutzung der Wertschätzung der bekannten Marke erforderlich, sondern es genügt schon eine Aufmerksamkeitsausbeutung (vgl. BGH NJW 2005, 2856, 2857 - Lila Postkarte; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 100, 102 - derrick.- de; GRUR-RR 2002, 389, 392 - die tagesschau; GRUR 2001, 838, 841 - 1001 buecher.de; OLG Köln GRUR-RR 2005, 339, 341 - Kleiner Feigling II; vgl. auch OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 382, 383 - IPOD/eiPott).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 6 U 79/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3165
OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 6 U 79/01 (https://dejure.org/2001,3165)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.09.2001 - 6 U 79/01 (https://dejure.org/2001,3165)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. September 2001 - 6 U 79/01 (https://dejure.org/2001,3165)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 UWG, § 13 Abs 4 UWG, § 25 UWG, § 519 Abs 2 S 3 ZPO
    Wettbewerbsrechtliches Eilverfahren: Eilbedürfnis bei Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist und Fristausnutzung; Zurechnung des Verhaltens der Tochtergesellschaft bei beherrschender Konzernmutter

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidriges Verhalten; Eilantrag; Unterlassungsanspruch; Muttergesellschaft; Tochtergesellschaft; Zurechnung; Beherrschender Einfluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 229
  • BB 2001, 2344
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 229/95

    Fotovergrößerungen - Wesentliche Beeinträchtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 6 U 79/01
    Die Befugnis der Antragstellerin zur Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs ergibt sich aus ihrer unmittelbaren Betroffenheit; zwischen ihr und dem Anbieter der beworbenen Leistung besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis (vgl. BGH WRP 98, 973 ­ Fotovergrößerungen).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2001 - 6 U 23/01

    Arzneimittelwerbung - Pflichtangaben - Werbecharakter der Anzeige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 6 U 79/01
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 17.05.2001 ­ 6 U 23/01) muss sich eine Muttergesellschaft das wettbewerbswidrige Verhalten einer Tochtergesellschaft bzw. der Mitarbeiter dieser Tochtergesellschaft jedenfalls dann über § 13 Abs. 4 UWG zurechnen lassen, wenn sie ­ über die Funktion einer reinen Holding- Gesellschaft hinaus ­ beherrschenden Einfluss auf die Tätigkeit des Tochterunternehmens ausübt.
  • OLG Frankfurt, 12.07.2001 - 6 U 38/01

    Online-Angebote - Preisangabe - "für 0 Pfennig surfen"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 6 U 79/01
    Unter diesen Begriff fällt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 12.07.2001 ­ 6 U 38/01) auch eine Werbung, die ­ wie hier ­ einen einzelnen Preisbestandteil einer Leistung als kostenlos hervorhebt.
  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 244/21

    Verletzung schutzwürdiger Persönlichkeitsrechte Unangemessene Wortwahl Wirkungen

    Mit Blick darauf wird eine Dringlichkeitsschädlichkeit von der herrschenden Meinung nur dann diskutiert, wenn man über den Fristverlängerungsantrag hinaus die zweimonatige Berufungsbegründungsfrist auch tatsächlich überschritten hat (so OLG München v. 30.06.2016 - 6 U 531/16, GRUR-RR 2016, 499 Rn. 79 selbst bei nur wenigen Tagen), wobei zumeist zusätzlich eine "nicht unerhebliche" Verlängerung der Frist vorausgesetzt wird, bei der man die so bewilligte Frist auch "nicht unerheblich" oder sogar vollständig "ausnutzt" (so etwa schon Senat v. 19.01.2012 - 15 U 195/11, BeckRS 2012, 5820; siehe ferner OLG Frankfurt v. 02.09.2021 - 19 U 86/21, juris Rn. 52 ff.; v. 13.09.2001 - 6 U 79/01, juris Rn. 4 f. - 6 Tage unschädlich; OLG Dresden v. 06.03.2018 - 4 U 1675/17, NJW-RR 2018, 1135 Rn. 7 f.; OLG Hamburg v. 18.08.2017 - 7 U 72/17, BeckRS 2017, 127226 Rn. 2 ff.; OLG Celle v. 17.09.2015 - 13 U 72/15, BeckRS 2016, 17073; KG v. 16.04.2009 - 8 U 249/08, BeckRS 2009, 14692; OLG Düsseldorf v. 15.07.2002 - 20 U 74/02, GRUR-RR 2003, 31; OLG Köln v. 05.07.1999 - 16 U 3/99, BeckRS 1999, 30065637; OLG München v. 09.08.1990 - 6 U 3296/90, GRUR 1992, 328; OLG Naumburg v. 20.09.2012 - 9 U 59/12, MMR 2013, 131, 132 - zwei Wochen unschädlich; siehe allg. auch MüKo-ZPO/ Drescher , 6. Aufl. 2020, § 935 Rn. 22; Dötsch , MDR 2010, 1429, 1433; Feddersen , in: Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl. 2019, Kap. 54 Rn. 27; Schlingloff , in: Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2. Aufl. 2014, § 12 Rn. 401; offen Senat v. 18.03.2019 - 15 U 25/19, BeckRS 2019, 22208 bei Verlängerung um eine Woche über Karneval im Rheinland).
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02

    Meißner Dekor II

    Hiervon ist auszugehen, wenn es sich bei dem beauftragten Unternehmen um eine Tochtergesellschaft des Betriebsinhabers handelt und dieser - über die Funktion einer reinen Holding-Gesellschaft hinaus - beherrschenden Einfluss auf die Tätigkeit des Tochterunternehmens ausübt (vgl. OLG Frankfurt WRP 2001, 1111, 1113; OLG Frankfurt OLG-Rep 2001, 331).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 6 W 94/12

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch zu langes Zuwarten

    Dass die Antragstellerin nach Zurückweisung des Eilantrages durch das Landgericht sodann die zweiwöchige Beschwerdefrist ausgeschöpft hat, kann ihr im Rahmen der Beurteilung des Verfügungsgrundes nicht angelastet werden; insoweit gilt hier nichts anderes als bei der Ausschöpfung der Fristen im Berufungsverfahren (vgl. hierzu Senat OLGR 2001, 331).
  • LG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 O 90/12

    Die Dose ist grün

    Die Beklagte haftet gemäß § 8 Abs. 2 UWG für die geschäftliche Handlung ihrer Tochtergesellschaft, der A. Aufgrund des zwischen beiden Gesellschaften bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist davon auszugehen, dass die Tochtergesellschaft in die Betriebsorganisation der Beklagten derart eingebunden ist, dass sie als deren Beauftragte im Sinne des § 8 Abs. 2 UWG zu qualifizieren ist (vgl. BGH, GRUR 1964, 263, 267 f. - Unterkunde; GRUR 1995, 605, 607 - Franchise-Nehmer; GRUR 2005, 1248, 1249 - Meissner Dekor II; OLG Frankfurt a.M., WRP 2001, 1111, 1113; OLG-Report 2001, 331).
  • OLG Frankfurt, 06.06.2002 - 6 U 199/01

    Haftung der Muttergesellschaft für Wettbewerbsverstöße der "Töchter"

    Die Akten des vorausgegangenen Eilverfahrens (Landgericht Frankfurt am Main 3/11 O 1/01; OLG Frankfurt am Main 6 U 79/01) waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Gegen diese vom erkennenden Senat bereits im vorausgegangenen Eilverfahren (Urteil vom 13.09.2001 - 6 U 79/01; OLG Report Frankfurt 2001, 331) vorgenommene Beurteilung hat die Beklagte keine konkreten Einwände erhoben; ihr Hinweis auf das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26.04.2001 (315 O 1004/00) ist zur Rechtsverteidigung schon deswegen ungeeignet, weil sich diese Entscheidung mit dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung nicht befasst.

  • OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 6 U 2/12

    Abgrenzung von markenmäßiger Benutzung und Bestellzeichen; Ausschöpfung von

    Das Ausschöpfen der zweimonatigen Berufungsbegründungsfrist kann einem Antragsteller nicht vorgeworfen werden, nachdem das Gesetz auch dem in erster Instanz unterlegenen Antragsteller die auch für das ordentliche Erkenntnisverfahren vorgesehene Frist zur Begründung der Berufung einräumt (Senat, OLGR Frankfurt 2001, 331).
  • OLG Frankfurt, 24.09.2015 - 6 U 60/15

    Wettbewerbsrechtliche Anforderungen an das Angebot fakultativer Zusatzleistungen

    Insbesondere kann der Antragstellerin auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Dringlichkeitsverlust durch Ausnutzung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist (vgl. WRP 2013, 385, [...].Tz. 12; OLGR 2001, 331) eine zögerliche Verfolgung des Verfügungsbegehrens im Berufungsverfahren nicht vorgeworfen werden, nachdem sie die Berufungsbegründung jedenfalls nach einem Hinweis auf die mit einer Ausschöpfung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist verbundenen Konsequenzen für den Verfügungsgrund zeitnah und vor Ablauf der verlängerten Frist eingereicht hat.
  • OLG Naumburg, 11.11.2005 - 10 U 26/05

    Zum rechtsmißbräuchlichen Verhalten i.S.d. § 8 Abs. 4 UWG und zur Annahme der

    Danach können Beauftragte auch sein abhängige Unternehmen bei einem Beherrschungsvertrag (§ 291 AktG) und Unternehmen im Rahmen eines faktischen Konzerns (§§ 308 ff AktG), soweit sie im Rahmen eines einheitlichen Wirtschaftsplanes tätig sind und einem beherrschenden Einfluss durch die Muttergesellschaft unterliegen (vgl. zu § 13 Abs. 4 UWG a. F.: BGH, Urteil vom 07. April 2005, I ZR 221/02, Meißner Dekor II; OLG Frankfurt BB 2001, 2344; Köhler in Baumbach/Hefermehl, UWG, 23. Aufl., § 8 UWG Rdn. 2.45 ).
  • OLG Stuttgart, 06.02.2003 - 2 U 152/02

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines Wettbewerbsverstoßes: Entfallen der

    Mit dem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist und der Ausnutzung der Fristverlängerung gibt er jedenfalls dann zu erkennen, dass die Sache so eilig nicht ist, wenn die gesetzliche Frist nicht nur unerheblich und ohne besondere Gründe überschritten wird (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2001, 331).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 2 U 152/02

    Vorliegen oder Nichtvorliegen der Eilbedürftigkeit bei Antrag auf Erlass einer

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.10.2001 - 6 U 79/01   

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https://dejure.org/2001,2871
OLG Köln, 19.10.2001 - 6 U 79/01 (https://dejure.org/2001,2871)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.10.2001 - 6 U 79/01 (https://dejure.org/2001,2871)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 2001 - 6 U 79/01 (https://dejure.org/2001,2871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Markenrecht; Warenzeichen

  • Judicialis

    WZG § 24; ; WZG § 31; ; MarkenG § 51; ; MarkenG § 55; ; MarkenG § 9; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 6

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14
    UWG -Recht und Verbraucherrecht: Verwechselungsgefahr im Zusammenhang mit Marke "Kleiner Feigling"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 94
  • GRUR-RR 2004, 280 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2001 - 6 U 79/01
    Ein Elementenschutz einzelner Bestandteile kommt grundsätzlich nicht in Betracht, eine zergliedernde, semantische Betrachtungsweise ist - worauf die Beklagten zu Recht hingewiesen haben - unzulässig (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH WRP 2000, 529, 531 "ARD-1" und BGH GRUR 1999, 735, 736 "Monoflam/Polyflam", jeweils m.w.N.).

    Dabei spielt auch eine Rolle, dass die Übereinstimmungen im maßgeblichen Gesamteindruck regelmäßig stärker im Erinnerungsbild haften bleiben, und dass deshalb bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr grundsätzlich mehr auf die gegebenen Übereinstimmungen der zu vergleichenden Kennzeichnungen abzuheben ist, als auf die Abweichungen (BGH, a.a.O., "Monoflam/Polyflam" und BGH GRUR 1998, 924, 925 = WRP 1998, 875 "salvent/salventerol", jeweils m.w.N.), und zwar auch dann, wenn - was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs notwendig ist (siehe etwa BGH GRUR 2000, 506 "Attaché/Tisserand") - bei der Beurteilung des Gesamteindrucks einer Marke als Voraussetzung für die Prüfung einer Verwechslungsgefahr nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht auf einen flüchtigen, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der betreffenden Art von Waren abgestellt wird, der im übrigen im allgemeinen stärker den Wortanfang als das Wortende beachtet (siehe etwa BGH WRP 1999, 530, 532 "Cefallone"; BGH GRUR 1999, 735, 736 "Monoflam/Polyflam"; BGH WRP 1998, 875, 876 "Salvent/salventerol"; BGH GRUR 1975, 370, 371 "Protesan" und - bezogen auf eine Firmenbezeichnung - BGH NJW 1992, 695, 696 "dipa-dib").

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2001 - 6 U 79/01
    Diese von der Rechtssprechung bereits zu den §§ 24, 31 WZG entwickelten Grundsätze (siehe nur: BGH GRUR 1995, 50, 51 "indorektal/indohexal" und BGH GRUR 1993, 118, 119 corvaton/corvasal") haben gleichermaßen für die Prüfung der Verwechslungsgefahr im Rahmen von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG Geltung (vgl. statt vieler: BGH GRUR 2000, 875, 876 "Davidoff"; BGH WRP 1998, 755, 757 "nitragin" sowie EuGH GRUR 1998, 387 "Springende Raubkatze" zur Auslegung von Art. 4 Abs. 1 b) MarkenRL, der durch § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG umgesetzt worden ist).

    Namentlich kann dahinstehen, ob § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG so zu verstehen ist, dass seine Anwendung nur außerhalb der Warenidentität oder Warenähnlichkeit in Betracht kommt (vgl. hierzu BGH, GRUR 2001, 507 ff. = WRP 2001, 694 ff. "EVIAN/REVIAN" und insbesondere das Vorabentscheidungsgesuch des Bundesgerichtshofs in der Sache "Davidoff" (BGH GRUR 2000, 875 = WRP 2000, 1142).

  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2001 - 6 U 79/01
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist - wie das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung zu Recht hervorgehoben hat - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt etwa: BGH, Urteil vom 16.11.2000, GRUR 2001, 507 ff. = WRP 2001, 694 ff. "EVIAN/REVIAN") unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen.

    Namentlich kann dahinstehen, ob § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG so zu verstehen ist, dass seine Anwendung nur außerhalb der Warenidentität oder Warenähnlichkeit in Betracht kommt (vgl. hierzu BGH, GRUR 2001, 507 ff. = WRP 2001, 694 ff. "EVIAN/REVIAN" und insbesondere das Vorabentscheidungsgesuch des Bundesgerichtshofs in der Sache "Davidoff" (BGH GRUR 2000, 875 = WRP 2000, 1142).

  • BGH, 14.11.1991 - I ZR 24/90

    Verwechslungsgefahr bei Branchen-und Warenidentität - "dib"

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2001 - 6 U 79/01
    Dabei spielt auch eine Rolle, dass die Übereinstimmungen im maßgeblichen Gesamteindruck regelmäßig stärker im Erinnerungsbild haften bleiben, und dass deshalb bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr grundsätzlich mehr auf die gegebenen Übereinstimmungen der zu vergleichenden Kennzeichnungen abzuheben ist, als auf die Abweichungen (BGH, a.a.O., "Monoflam/Polyflam" und BGH GRUR 1998, 924, 925 = WRP 1998, 875 "salvent/salventerol", jeweils m.w.N.), und zwar auch dann, wenn - was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs notwendig ist (siehe etwa BGH GRUR 2000, 506 "Attaché/Tisserand") - bei der Beurteilung des Gesamteindrucks einer Marke als Voraussetzung für die Prüfung einer Verwechslungsgefahr nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht auf einen flüchtigen, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der betreffenden Art von Waren abgestellt wird, der im übrigen im allgemeinen stärker den Wortanfang als das Wortende beachtet (siehe etwa BGH WRP 1999, 530, 532 "Cefallone"; BGH GRUR 1999, 735, 736 "Monoflam/Polyflam"; BGH WRP 1998, 875, 876 "Salvent/salventerol"; BGH GRUR 1975, 370, 371 "Protesan" und - bezogen auf eine Firmenbezeichnung - BGH NJW 1992, 695, 696 "dipa-dib").
  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2001 - 6 U 79/01
    Dabei spielt auch eine Rolle, dass die Übereinstimmungen im maßgeblichen Gesamteindruck regelmäßig stärker im Erinnerungsbild haften bleiben, und dass deshalb bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr grundsätzlich mehr auf die gegebenen Übereinstimmungen der zu vergleichenden Kennzeichnungen abzuheben ist, als auf die Abweichungen (BGH, a.a.O., "Monoflam/Polyflam" und BGH GRUR 1998, 924, 925 = WRP 1998, 875 "salvent/salventerol", jeweils m.w.N.), und zwar auch dann, wenn - was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs notwendig ist (siehe etwa BGH GRUR 2000, 506 "Attaché/Tisserand") - bei der Beurteilung des Gesamteindrucks einer Marke als Voraussetzung für die Prüfung einer Verwechslungsgefahr nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht auf einen flüchtigen, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der betreffenden Art von Waren abgestellt wird, der im übrigen im allgemeinen stärker den Wortanfang als das Wortende beachtet (siehe etwa BGH WRP 1999, 530, 532 "Cefallone"; BGH GRUR 1999, 735, 736 "Monoflam/Polyflam"; BGH WRP 1998, 875, 876 "Salvent/salventerol"; BGH GRUR 1975, 370, 371 "Protesan" und - bezogen auf eine Firmenbezeichnung - BGH NJW 1992, 695, 696 "dipa-dib").
  • BGH, 21.02.1975 - I ZR 18/74

    Sicherungsfähigkeit eines Wortzeichens, das nur aus kennzeichnungsschwachen

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2001 - 6 U 79/01
    Dabei spielt auch eine Rolle, dass die Übereinstimmungen im maßgeblichen Gesamteindruck regelmäßig stärker im Erinnerungsbild haften bleiben, und dass deshalb bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr grundsätzlich mehr auf die gegebenen Übereinstimmungen der zu vergleichenden Kennzeichnungen abzuheben ist, als auf die Abweichungen (BGH, a.a.O., "Monoflam/Polyflam" und BGH GRUR 1998, 924, 925 = WRP 1998, 875 "salvent/salventerol", jeweils m.w.N.), und zwar auch dann, wenn - was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs notwendig ist (siehe etwa BGH GRUR 2000, 506 "Attaché/Tisserand") - bei der Beurteilung des Gesamteindrucks einer Marke als Voraussetzung für die Prüfung einer Verwechslungsgefahr nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht auf einen flüchtigen, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der betreffenden Art von Waren abgestellt wird, der im übrigen im allgemeinen stärker den Wortanfang als das Wortende beachtet (siehe etwa BGH WRP 1999, 530, 532 "Cefallone"; BGH GRUR 1999, 735, 736 "Monoflam/Polyflam"; BGH WRP 1998, 875, 876 "Salvent/salventerol"; BGH GRUR 1975, 370, 371 "Protesan" und - bezogen auf eine Firmenbezeichnung - BGH NJW 1992, 695, 696 "dipa-dib").
  • BGH, 12.02.1998 - I ZB 32/95

    "salvent/Salventerol"; Verwechslungsgefahr bei identischen Waren

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2001 - 6 U 79/01
    Dabei spielt auch eine Rolle, dass die Übereinstimmungen im maßgeblichen Gesamteindruck regelmäßig stärker im Erinnerungsbild haften bleiben, und dass deshalb bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr grundsätzlich mehr auf die gegebenen Übereinstimmungen der zu vergleichenden Kennzeichnungen abzuheben ist, als auf die Abweichungen (BGH, a.a.O., "Monoflam/Polyflam" und BGH GRUR 1998, 924, 925 = WRP 1998, 875 "salvent/salventerol", jeweils m.w.N.), und zwar auch dann, wenn - was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs notwendig ist (siehe etwa BGH GRUR 2000, 506 "Attaché/Tisserand") - bei der Beurteilung des Gesamteindrucks einer Marke als Voraussetzung für die Prüfung einer Verwechslungsgefahr nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht auf einen flüchtigen, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der betreffenden Art von Waren abgestellt wird, der im übrigen im allgemeinen stärker den Wortanfang als das Wortende beachtet (siehe etwa BGH WRP 1999, 530, 532 "Cefallone"; BGH GRUR 1999, 735, 736 "Monoflam/Polyflam"; BGH WRP 1998, 875, 876 "Salvent/salventerol"; BGH GRUR 1975, 370, 371 "Protesan" und - bezogen auf eine Firmenbezeichnung - BGH NJW 1992, 695, 696 "dipa-dib").
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2001 - 6 U 79/01
    Dieser Grundsatz schließt allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft beizumessen ist und deshalb bei Übereinstimmung der Bezeichnungen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr einer Verwechslung der beiden Gesamtbezeichnungen zu bejahen sein kann (BGH WRP 1999, 189, 191, "Tour de Culture"; BGH WRP 1998, 988, 989 "ECCO II" und BGH GRUR 1996, 200, 201 "Innovadiclophlont").
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2001 - 6 U 79/01
    Dabei spielt auch eine Rolle, dass die Übereinstimmungen im maßgeblichen Gesamteindruck regelmäßig stärker im Erinnerungsbild haften bleiben, und dass deshalb bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr grundsätzlich mehr auf die gegebenen Übereinstimmungen der zu vergleichenden Kennzeichnungen abzuheben ist, als auf die Abweichungen (BGH, a.a.O., "Monoflam/Polyflam" und BGH GRUR 1998, 924, 925 = WRP 1998, 875 "salvent/salventerol", jeweils m.w.N.), und zwar auch dann, wenn - was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs notwendig ist (siehe etwa BGH GRUR 2000, 506 "Attaché/Tisserand") - bei der Beurteilung des Gesamteindrucks einer Marke als Voraussetzung für die Prüfung einer Verwechslungsgefahr nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht auf einen flüchtigen, sondern auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der betreffenden Art von Waren abgestellt wird, der im übrigen im allgemeinen stärker den Wortanfang als das Wortende beachtet (siehe etwa BGH WRP 1999, 530, 532 "Cefallone"; BGH GRUR 1999, 735, 736 "Monoflam/Polyflam"; BGH WRP 1998, 875, 876 "Salvent/salventerol"; BGH GRUR 1975, 370, 371 "Protesan" und - bezogen auf eine Firmenbezeichnung - BGH NJW 1992, 695, 696 "dipa-dib").
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2001 - 6 U 79/01
    Dieser Grundsatz schließt allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft beizumessen ist und deshalb bei Übereinstimmung der Bezeichnungen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr einer Verwechslung der beiden Gesamtbezeichnungen zu bejahen sein kann (BGH WRP 1999, 189, 191, "Tour de Culture"; BGH WRP 1998, 988, 989 "ECCO II" und BGH GRUR 1996, 200, 201 "Innovadiclophlont").
  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 36/95

    "ECCO II"; Prägung eines aus mehreren Wörtern bestehenden Zeichens auf dem

  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90

    Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 111/93

    "P3-plastoclin"; Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche aufgrund eines vor

  • BGH, 04.02.1999 - I ZB 38/96

    LORA DI RECOARO

  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

  • LG Köln, 15.02.2001 - 31 O 674/00
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen (GRUR-RR 2002, 94).
  • OLG Köln, 29.10.2004 - 6 U 79/01

    Untersagung markenidentischer Zeichen - Darlegungslast zur Ausnutzung bekannter

    Durch sein in GRUR-RR 2002, 94 ff. veröffentlichtes Urteil vom 19.2.2001, auf das wegen der Einzelheiten verwiesen wird (Bl. 137 ff. d.A.), hat der Senat die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.12.2001 - 6 U 79/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11523
OLG Frankfurt, 20.12.2001 - 6 U 79/01 (https://dejure.org/2001,11523)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.12.2001 - 6 U 79/01 (https://dejure.org/2001,11523)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 6 U 79/01 (https://dejure.org/2001,11523)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1080
  • MDR 2002, 602
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2021 - 15 U 37/20

    Ansprüche aus einer Vereinbarung zum Schutz von Betriebsgeheimnissen und

    Denn eine durch Beschluss erlassene einstweilige Verfügung verliert, wenn sie auf Widerspruch des Antragsgegners durch erstinstanzliches Urteil aufgehoben wird, sofort mit der Verkündung dieses Urteils endgültig ihre Wirksamkeit (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 138; Urt. v. 24.5.2006 - 15 U 45/06, BeckRS 2006, 6932; OLG Frankfurt, NJW-RR 2002, 1080; Beschuss v. 03.04.2012 - 6 W 43/12, BeckRS 2012, 8333; KG, GRUR-RR 2010, 22, 25; OLG Koblenz, GRUR-RS 2013, 08776).

    In der Sache handelt es sich auch bei einem so gefassten Berufungsurteil um einen Neuerlass der einstweiligen Verfügung (OLG Frankfurt, NJW-RR 2002, 1080; Berneke/Schüttpelz, a.a.O., Rn. 448).

  • OLG Stuttgart, 10.03.2015 - 12 U 144/14

    Aufhebung einer einstweiligen Verfügung: Kostenentscheidung im

    Der Vollziehungsmangel sei so zu werten, als sei die Verfügung von Anfang an nicht gerechtfertigt gewesen (vgl. OLG Hamm GRUR 1990, 714 m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 68, juris-Rn. 10 m.w.N.; OLG Schleswig NJW-RR 1995, 896 m.w.N.; OLG Frankfurt MDR 2002, 602 juris-Rn. 9 m.w.N.; OLG Karlsruhe WRP 1996, 120 juris-Rn. 15 u. 18 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2012 - 24 W 6/12

    Kostenentscheidung bei Anerkennung des Anspruchs auf Aufhebung einer

    Soweit der Antragsgegner darüber hinaus die Voraussetzungen als gegeben ansieht, unter denen dem Antragsteller mit der Aufhebungsentscheidung ausnahmsweise auch die Kosten des Anordnungsverfahrens aufzuerlegen wären, was auch dann der Fall ist, wenn der Antragsteller die Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO versäumt (h. M., vgl. OLG Düsseldorf [20. ZS], WRP 1993, 327; OLG Düsseldorf [22. ZS], NJW-RR 2000, 68; OLG Frankfurt, NJW-RR 2002, 1080; OLG Karlsruhe, WRP 1996, 120; Teplitzky, a.a.O., Kap. 56 Rdnr. 38 m.w.N.), hat der Antragsgegner den Antragsteller weiter aufzufordern, auch diese Kosten zu übernehmen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 1742; OLG Karlsruhe, WRP 1996, 120; Teplitzky, a.a.O., Kap. 56 Rdnr. 37).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2010 - 10 U 183/10

    Arrestverfahren: Aufhebung und Kostentragung bei nicht gewahrter

    Einer dieser Fälle ist die Aufhebung mangels fristgemäßer Vollziehung (OLG Frankfurt am Main, RPfleger 1963, 251; NJW-RR 2002, 1080; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 68; Stein/Jonas/Grunsky, a. a. O. Rdn.16).
  • LG Coburg, 12.08.2021 - 22 O 889/20

    Aufhebung der einstweiligen Verfügung mangels Zustellung

    Dies gilt auch bei Aufhebung wegen Versäumung der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2. ZPO (OLG Köln GRUR-RR 2018, 268 (270); OLG Stuttgart JurBüro 2015, 308; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2002, 1080).
  • LG Trier, 22.04.2022 - 11 O 4/22

    Vollziehungszustellung des Titels im Parteibetrieb; Einstweilige Verfügung

    Dabei muss im Regelfall eine sog. Vollziehungszustellung des Titels im Parteibetrieb innerhalb der Frist des § 929 Abs. 2 S. 1 ZPO erfolgen; eine - wie hier - erfolgte Amtszustellung der Urteilsverfügung allein reicht nicht aus (BGH, NJW 1993, 1076, 1077 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 68; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2002, 1080; OLG Hamm, Urt. v. 10.06.2008 - 4 U 56/08, Rn. 17 juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 14.09.2010 - 1 W 40/10, Rn. 18 juris; OLG Dresden, MDR 2017, 421; OLG Koblenz, Beschl. v. 04.05.2017 - 9 W 650/16, Rn. 6 juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.05.2004 - I-6 U 79/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13661
OLG Düsseldorf, 27.05.2004 - I-6 U 79/01 (https://dejure.org/2004,13661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.05.2004 - I-6 U 79/01 (https://dejure.org/2004,13661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - I-6 U 79/01 (https://dejure.org/2004,13661)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Bedingungen eines Stromlieferungsvertrages; Berücksichtigung des Bedürfnisses nach Investitionssicherheit; Liberalisierung des Strommarktes; Vorliegen von zwei aufeinander abgestimmten Verträgen mit unterschiedlichen Kündigungsfristen; Voraussetzung der Kündigung aus ...

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; BGB § 288; ; BGB § 433 Abs. 2; ; BGB § 651 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt.; ; HGB § 352; ; HGB § 353 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Höhe des Entgelts für die Rückführung überschüssigen Stroms durch einen Eigenerzeuger an ein regionales Energieversorgungsunternehmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.1995 - VII ZR 142/94

    Ergänzende Auslegung eines Bauvertrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2004 - 6 U 79/01
    Dabei ist unerheblich, aus welchen Gründen die Parteien diesen Punkt offen gelassen haben, ob sie bewusst auf eine ins Einzelne gehende Regelung verzichtet haben, ob die Lücke in der Vertragsregelung von Anfang an bestanden hat oder ob sie sich erst nachträglich als Folge des weiteren Verlaufs der Dinge ergeben hat (BGH NJW-RR 1995, 1360).
  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 27/91

    Geschäftsgrundlage bei Herstellung einer mehrstündigen Fersehserie - Hemingway

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2004 - 6 U 79/01
    Abgesehen davon käme eine Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage nur dann in Betracht, wenn dies zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht vereinbarer und damit für die betroffene Vertragspartei nicht zumutbarer Folgen unabweislich erscheint (vgl. BGH NJW-RR 1993, 880, 881).
  • BGH, 27.03.1991 - IV ZR 130/90

    Unzulässige ARB-Kündigungsregelung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2004 - 6 U 79/01
    Das Kündigungsrecht kann sich im Allgemeinen nur auf solche Gründe stützen, die im Risikobereich des Kündigungsgegners liegen (BGH NJW 1997, 1702, 1704), bzw. die Störung darf sich nicht aus dem eigenen Risikobereich des Kündigenden ergeben (BGH NJW 1991, 1828, 1829; NJW 1996, 714; Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Einl. v. § 241 Rn. 19).
  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95

    Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2004 - 6 U 79/01
    Das Kündigungsrecht kann sich im Allgemeinen nur auf solche Gründe stützen, die im Risikobereich des Kündigungsgegners liegen (BGH NJW 1997, 1702, 1704), bzw. die Störung darf sich nicht aus dem eigenen Risikobereich des Kündigenden ergeben (BGH NJW 1991, 1828, 1829; NJW 1996, 714; Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Einl. v. § 241 Rn. 19).
  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94

    Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.05.2004 - 6 U 79/01
    Das Kündigungsrecht kann sich im Allgemeinen nur auf solche Gründe stützen, die im Risikobereich des Kündigungsgegners liegen (BGH NJW 1997, 1702, 1704), bzw. die Störung darf sich nicht aus dem eigenen Risikobereich des Kündigenden ergeben (BGH NJW 1991, 1828, 1829; NJW 1996, 714; Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Einl. v. § 241 Rn. 19).
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