Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.10.2004 - 6 U 79/01 (1)   

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OLG Köln, 29.10.2004 - 6 U 79/01 (1) (https://dejure.org/2004,4626)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.10.2004 - 6 U 79/01 (1) (https://dejure.org/2004,4626)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 6 U 79/01 (1) (https://dejure.org/2004,4626)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr zwischen Marken "Frechling" und "Kleiner Feigling"; Beurteilung der Bekanntheit einer Marke anhand der Kriterien Marktanteil der Marke, Intensität, geografische Ausdehnung und Dauer ihrer Benutzung, Investitionsumfang; Beeinträchtigung der ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3
    Untersagung markenidentischer Zeichen - Darlegungslast zur Ausnutzung bekannter Marke - "Kleiner Feigling"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 339
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 11.04.2014 - 6 U 230/12

    Lindt-Teddy verletzt GOLDBÄREN-Marke nicht

    Den Angriffen der Berufung stand hält auch die Feststellung des Landgerichts, dass es sich bei der Klagemarke um eine nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG geschützte Marke handelt, weil sie für die fraglichen Waren einem bedeutenden Teil des davon betroffenen inländischen Publikums bekannt ist (vgl. EuGH, GRUR 2009, 1158 - PAGO / Tirolmilch; Senat, GRUR-RR 2005, 339 [340] - Kleiner Feigling II; GRUR-RR 2011, 459 - Dumont-Kölsch).

    Dies vermag der Senat im Übrigen auch aufgrund der Indiztatsachen aus eigener Sachkunde festzustellen (vgl. Senat, GRUR-RR 2005, 339 [340] - Kleiner Feigling), weil es auch den Senatsmitgliedern als Teil der angesprochenen Verkehrskreise geläufig ist, dass die Marke seit einem längeren Zeitraum in weitem Umfang auf dem Markt erschienen ist und den angesprochenen Verkehrskreisen gegenübergetreten ist.

  • OLG Köln, 30.03.2012 - 6 U 159/11

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen "Ritter Sport"-Schokolade und

    b) Den Angriffen der Berufung stand hält auch die Feststellung des Landgerichts, dass es sich bei der Klagemarke in ihrer eingetragenen Form um eine nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG geschützte Marke handelt, weil sie für die fraglichen Waren einem bedeutenden Teil des davon betroffenen inländischen Publikums bekannt ist (vgl. EuGH, GRUR 2009, 1158 [Rn. 21 ff.] - PAGO / Tirolmilch; BGH, GRUR 2003, 428 [432] = WRP 2003, 647 - BIG BERTHA; GRUR 2011, 1043 = WRP 2011, 1454 [Rn. 42] - TÜV II; Senat, GRUR-RR 2005, 339 [340] - Kleiner Feigling II; GRUR-RR 2011, 459 - Dumont-Kölsch).
  • OLG Nürnberg, 29.04.2008 - 3 U 1240/07

    Markenrecht: Wiedergabe der Bildmarke eines bekannten Automobilherstellers an

    Solange dies jedoch unterbleibt, die Beklagte vielmehr deutlich wie vom Erstgericht herausgearbeitet ihre eigenen Marken verwendet und sich jeglicher Zusammenhang allein aus der spielzeughaft verkleinerten Nachbildung des Originals gleichermaßen zwangsläufig wie beiläufig ergibt, fehlt es an dem von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG zusätzlich geforderten Merkmal der "unlauteren Ausnutzung" (siehe auch OLG Köln, GRUR-RR 2005, 339ff "Kleiner Feigling II" und BGH GRUR 2004, 779 "Zwilling/Zwei Brüder").
  • LG Hamburg, 01.08.2018 - 416 HKO 75/18

    Markenrechtsverletzung durch einen Werbeslogan

    Für die Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals der Ausnutzung der Unterscheidungskraft ist nicht zwingend die Ausnutzung der Wertschätzung der bekannten Marke erforderlich, sondern es genügt schon eine Aufmerksamkeitsausbeutung (vgl. BGH NJW 2005, 2856, 2857 - Lila Postkarte; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 100, 102 - derrick.- de; GRUR-RR 2002, 389, 392 - die tagesschau; GRUR 2001, 838, 841 - 1001 buecher.de; OLG Köln GRUR-RR 2005, 339, 341 - Kleiner Feigling II; vgl. auch OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 382, 383 - IPOD/eiPott).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 6 U 79/01   

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https://dejure.org/2001,3165
OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 6 U 79/01 (https://dejure.org/2001,3165)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.09.2001 - 6 U 79/01 (https://dejure.org/2001,3165)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. September 2001 - 6 U 79/01 (https://dejure.org/2001,3165)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 UWG, § 13 Abs 4 UWG, § 25 UWG, § 519 Abs 2 S 3 ZPO
    Wettbewerbsrechtliches Eilverfahren: Eilbedürfnis bei Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist und Fristausnutzung; Zurechnung des Verhaltens der Tochtergesellschaft bei beherrschender Konzernmutter

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidriges Verhalten; Eilantrag; Unterlassungsanspruch; Muttergesellschaft; Tochtergesellschaft; Zurechnung; Beherrschender Einfluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 229
  • BB 2001, 2344
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 244/21

    Verletzung schutzwürdiger Persönlichkeitsrechte Unangemessene Wortwahl Wirkungen

    Mit Blick darauf wird eine Dringlichkeitsschädlichkeit von der herrschenden Meinung nur dann diskutiert, wenn man über den Fristverlängerungsantrag hinaus die zweimonatige Berufungsbegründungsfrist auch tatsächlich überschritten hat (so OLG München v. 30.06.2016 - 6 U 531/16, GRUR-RR 2016, 499 Rn. 79 selbst bei nur wenigen Tagen), wobei zumeist zusätzlich eine "nicht unerhebliche" Verlängerung der Frist vorausgesetzt wird, bei der man die so bewilligte Frist auch "nicht unerheblich" oder sogar vollständig "ausnutzt" (so etwa schon Senat v. 19.01.2012 - 15 U 195/11, BeckRS 2012, 5820; siehe ferner OLG Frankfurt v. 02.09.2021 - 19 U 86/21, juris Rn. 52 ff.; v. 13.09.2001 - 6 U 79/01, juris Rn. 4 f. - 6 Tage unschädlich; OLG Dresden v. 06.03.2018 - 4 U 1675/17, NJW-RR 2018, 1135 Rn. 7 f.; OLG Hamburg v. 18.08.2017 - 7 U 72/17, BeckRS 2017, 127226 Rn. 2 ff.; OLG Celle v. 17.09.2015 - 13 U 72/15, BeckRS 2016, 17073; KG v. 16.04.2009 - 8 U 249/08, BeckRS 2009, 14692; OLG Düsseldorf v. 15.07.2002 - 20 U 74/02, GRUR-RR 2003, 31; OLG Köln v. 05.07.1999 - 16 U 3/99, BeckRS 1999, 30065637; OLG München v. 09.08.1990 - 6 U 3296/90, GRUR 1992, 328; OLG Naumburg v. 20.09.2012 - 9 U 59/12, MMR 2013, 131, 132 - zwei Wochen unschädlich; siehe allg. auch MüKo-ZPO/ Drescher , 6. Aufl. 2020, § 935 Rn. 22; Dötsch , MDR 2010, 1429, 1433; Feddersen , in: Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl. 2019, Kap. 54 Rn. 27; Schlingloff , in: Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2. Aufl. 2014, § 12 Rn. 401; offen Senat v. 18.03.2019 - 15 U 25/19, BeckRS 2019, 22208 bei Verlängerung um eine Woche über Karneval im Rheinland).
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02

    Meißner Dekor II

    Hiervon ist auszugehen, wenn es sich bei dem beauftragten Unternehmen um eine Tochtergesellschaft des Betriebsinhabers handelt und dieser - über die Funktion einer reinen Holding-Gesellschaft hinaus - beherrschenden Einfluss auf die Tätigkeit des Tochterunternehmens ausübt (vgl. OLG Frankfurt WRP 2001, 1111, 1113; OLG Frankfurt OLG-Rep 2001, 331).
  • LG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 O 90/12

    Die Dose ist grün

    Die Beklagte haftet gemäß § 8 Abs. 2 UWG für die geschäftliche Handlung ihrer Tochtergesellschaft, der A. Aufgrund des zwischen beiden Gesellschaften bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist davon auszugehen, dass die Tochtergesellschaft in die Betriebsorganisation der Beklagten derart eingebunden ist, dass sie als deren Beauftragte im Sinne des § 8 Abs. 2 UWG zu qualifizieren ist (vgl. BGH, GRUR 1964, 263, 267 f. - Unterkunde; GRUR 1995, 605, 607 - Franchise-Nehmer; GRUR 2005, 1248, 1249 - Meissner Dekor II; OLG Frankfurt a.M., WRP 2001, 1111, 1113; OLG-Report 2001, 331).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 6 W 94/12

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch zu langes Zuwarten

    Dass die Antragstellerin nach Zurückweisung des Eilantrages durch das Landgericht sodann die zweiwöchige Beschwerdefrist ausgeschöpft hat, kann ihr im Rahmen der Beurteilung des Verfügungsgrundes nicht angelastet werden; insoweit gilt hier nichts anderes als bei der Ausschöpfung der Fristen im Berufungsverfahren (vgl. hierzu Senat OLGR 2001, 331).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 6 U 2/12

    Abgrenzung von markenmäßiger Benutzung und Bestellzeichen; Ausschöpfung von

    Das Ausschöpfen der zweimonatigen Berufungsbegründungsfrist kann einem Antragsteller nicht vorgeworfen werden, nachdem das Gesetz auch dem in erster Instanz unterlegenen Antragsteller die auch für das ordentliche Erkenntnisverfahren vorgesehene Frist zur Begründung der Berufung einräumt (Senat, OLGR Frankfurt 2001, 331).
  • OLG Frankfurt, 24.09.2015 - 6 U 60/15

    Wettbewerbsrechtliche Anforderungen an das Angebot fakultativer Zusatzleistungen

    Insbesondere kann der Antragstellerin auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Dringlichkeitsverlust durch Ausnutzung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist (vgl. WRP 2013, 385, [...].Tz. 12; OLGR 2001, 331) eine zögerliche Verfolgung des Verfügungsbegehrens im Berufungsverfahren nicht vorgeworfen werden, nachdem sie die Berufungsbegründung jedenfalls nach einem Hinweis auf die mit einer Ausschöpfung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist verbundenen Konsequenzen für den Verfügungsgrund zeitnah und vor Ablauf der verlängerten Frist eingereicht hat.
  • OLG Frankfurt, 06.06.2002 - 6 U 199/01

    Haftung der Muttergesellschaft für Wettbewerbsverstöße der "Töchter"

    Die Akten des vorausgegangenen Eilverfahrens (Landgericht Frankfurt am Main 3/11 O 1/01; OLG Frankfurt am Main 6 U 79/01) waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Gegen diese vom erkennenden Senat bereits im vorausgegangenen Eilverfahren (Urteil vom 13.09.2001 - 6 U 79/01; OLG Report Frankfurt 2001, 331) vorgenommene Beurteilung hat die Beklagte keine konkreten Einwände erhoben; ihr Hinweis auf das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26.04.2001 (315 O 1004/00) ist zur Rechtsverteidigung schon deswegen ungeeignet, weil sich diese Entscheidung mit dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung nicht befasst.

  • OLG Naumburg, 11.11.2005 - 10 U 26/05

    Zum rechtsmißbräuchlichen Verhalten i.S.d. § 8 Abs. 4 UWG und zur Annahme der

    Danach können Beauftragte auch sein abhängige Unternehmen bei einem Beherrschungsvertrag (§ 291 AktG) und Unternehmen im Rahmen eines faktischen Konzerns (§§ 308 ff AktG), soweit sie im Rahmen eines einheitlichen Wirtschaftsplanes tätig sind und einem beherrschenden Einfluss durch die Muttergesellschaft unterliegen (vgl. zu § 13 Abs. 4 UWG a. F.: BGH, Urteil vom 07. April 2005, I ZR 221/02, Meißner Dekor II; OLG Frankfurt BB 2001, 2344; Köhler in Baumbach/Hefermehl, UWG, 23. Aufl., § 8 UWG Rdn. 2.45 ).
  • OLG Stuttgart, 06.02.2003 - 2 U 152/02

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines Wettbewerbsverstoßes: Entfallen der

    Mit dem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist und der Ausnutzung der Fristverlängerung gibt er jedenfalls dann zu erkennen, dass die Sache so eilig nicht ist, wenn die gesetzliche Frist nicht nur unerheblich und ohne besondere Gründe überschritten wird (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2001, 331).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 2 U 152/02

    Vorliegen oder Nichtvorliegen der Eilbedürftigkeit bei Antrag auf Erlass einer

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.10.2001 - 6 U 79/01   

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https://dejure.org/2001,2871
OLG Köln, 19.10.2001 - 6 U 79/01 (https://dejure.org/2001,2871)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.10.2001 - 6 U 79/01 (https://dejure.org/2001,2871)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2001 - 6 U 79/01 (https://dejure.org/2001,2871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Markenrecht; Warenzeichen

  • Judicialis

    WZG § 24; ; WZG § 31; ; MarkenG § 51; ; MarkenG § 55; ; MarkenG § 9; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 6

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14
    UWG -Recht und Verbraucherrecht: Verwechselungsgefahr im Zusammenhang mit Marke "Kleiner Feigling"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 94
  • GRUR-RR 2004, 280 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen (GRUR-RR 2002, 94).
  • OLG Köln, 29.10.2004 - 6 U 79/01

    Untersagung markenidentischer Zeichen - Darlegungslast zur Ausnutzung bekannter

    Durch sein in GRUR-RR 2002, 94 ff. veröffentlichtes Urteil vom 19.2.2001, auf das wegen der Einzelheiten verwiesen wird (Bl. 137 ff. d.A.), hat der Senat die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.12.2001 - 6 U 79/01   

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https://dejure.org/2001,11523
OLG Frankfurt, 20.12.2001 - 6 U 79/01 (https://dejure.org/2001,11523)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.12.2001 - 6 U 79/01 (https://dejure.org/2001,11523)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 6 U 79/01 (https://dejure.org/2001,11523)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1080
  • MDR 2002, 602
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2021 - 15 U 37/20

    Ansprüche aus einer Vereinbarung zum Schutz von Betriebsgeheimnissen und

    Denn eine durch Beschluss erlassene einstweilige Verfügung verliert, wenn sie auf Widerspruch des Antragsgegners durch erstinstanzliches Urteil aufgehoben wird, sofort mit der Verkündung dieses Urteils endgültig ihre Wirksamkeit (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 138; Urt. v. 24.5.2006 - 15 U 45/06, BeckRS 2006, 6932; OLG Frankfurt, NJW-RR 2002, 1080; Beschuss v. 03.04.2012 - 6 W 43/12, BeckRS 2012, 8333; KG, GRUR-RR 2010, 22, 25; OLG Koblenz, GRUR-RS 2013, 08776).

    In der Sache handelt es sich auch bei einem so gefassten Berufungsurteil um einen Neuerlass der einstweiligen Verfügung (OLG Frankfurt, NJW-RR 2002, 1080; Berneke/Schüttpelz, a.a.O., Rn. 448).

  • OLG Stuttgart, 10.03.2015 - 12 U 144/14

    Aufhebung einer einstweiligen Verfügung: Kostenentscheidung im

    Der Vollziehungsmangel sei so zu werten, als sei die Verfügung von Anfang an nicht gerechtfertigt gewesen (vgl. OLG Hamm GRUR 1990, 714 m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 68, juris-Rn. 10 m.w.N.; OLG Schleswig NJW-RR 1995, 896 m.w.N.; OLG Frankfurt MDR 2002, 602 juris-Rn. 9 m.w.N.; OLG Karlsruhe WRP 1996, 120 juris-Rn. 15 u. 18 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2012 - 24 W 6/12

    Kostenentscheidung bei Anerkennung des Anspruchs auf Aufhebung einer

    Soweit der Antragsgegner darüber hinaus die Voraussetzungen als gegeben ansieht, unter denen dem Antragsteller mit der Aufhebungsentscheidung ausnahmsweise auch die Kosten des Anordnungsverfahrens aufzuerlegen wären, was auch dann der Fall ist, wenn der Antragsteller die Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO versäumt (h. M., vgl. OLG Düsseldorf [20. ZS], WRP 1993, 327; OLG Düsseldorf [22. ZS], NJW-RR 2000, 68; OLG Frankfurt, NJW-RR 2002, 1080; OLG Karlsruhe, WRP 1996, 120; Teplitzky, a.a.O., Kap. 56 Rdnr. 38 m.w.N.), hat der Antragsgegner den Antragsteller weiter aufzufordern, auch diese Kosten zu übernehmen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 1742; OLG Karlsruhe, WRP 1996, 120; Teplitzky, a.a.O., Kap. 56 Rdnr. 37).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.05.2004 - I-6 U 79/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13661
OLG Düsseldorf, 27.05.2004 - I-6 U 79/01 (https://dejure.org/2004,13661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.05.2004 - I-6 U 79/01 (https://dejure.org/2004,13661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - I-6 U 79/01 (https://dejure.org/2004,13661)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Bedingungen eines Stromlieferungsvertrages; Berücksichtigung des Bedürfnisses nach Investitionssicherheit; Liberalisierung des Strommarktes; Vorliegen von zwei aufeinander abgestimmten Verträgen mit unterschiedlichen Kündigungsfristen; Voraussetzung der Kündigung aus ...

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; BGB § 288; ; BGB § 433 Abs. 2; ; BGB § 651 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt.; ; HGB § 352; ; HGB § 353 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Höhe des Entgelts für die Rückführung überschüssigen Stroms durch einen Eigenerzeuger an ein regionales Energieversorgungsunternehmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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