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OLG Brandenburg, 21.05.2013 - 6 U 8/13 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- OLG Brandenburg, 21.05.2013 - 6 U 8/13
- LG Potsdam, 01.12.2014 - 2 O 300/12
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.10.2014 - III ZR 474/13
Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften: Zulässigkeit einer Vereinbarung …
Vielmehr wird durch die Vorschrift jenseits der dort genannten Ausnahmen jegliche von § 29c Abs. 1 ZPO, das heißt auch von - wie vorliegend - § 29c Abs. 1 Satz 1 ZPO abweichende Vereinbarung ausgeschlossen (OLG Bamberg, Urteil vom 12. Juli 2013 - 6 U 8/13, Seite 6 f, nv; OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 5 U 73/12, Seite 3, nv;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 72. Aufl., § 29c Rn. 7; Teuber, Die internationale Zuständigkeit bei Verbraucherstreitigkeiten, 2003, Seite 137 f; Kleinknecht, Die verbraucherschützenden Gerichtsstände im deutschen und europäischen Zivilprozessrecht, 2007, Seite 190). - BGH, 30.10.2014 - III ZR 71/14
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Wirksamkeit einer …
Vielmehr wird durch die Vorschrift jenseits der dort genannten Ausnahmen jegliche von § 29c Abs. 1 ZPO, das heißt auch von - wie vorliegend - § 29c Abs. 1 Satz 1 ZPO abweichende Vereinbarung ausgeschlossen (OLG Bamberg, Urteil vom 12. Juli 2013 - 6 U 8/13, Seite 6 f, n.v.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 5 U 73/12, Seite 3, n.v.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 72. Aufl., § 29c Rn. 7; Teuber, Die internationale Zuständigkeit bei Verbraucherstreitigkeiten, 2003, Seite 137 f; Kleinknecht, Die verbraucherschützenden Gerichtsstände im deutschen und europäischen Zivilprozessrecht, 2007, Seite 190). - LG Potsdam, 01.12.2014 - 2 O 300/12
Unlauterer Wettbewerb: Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Zuwiderhandlung gegen …
Gegen die Schuldnerin wird Vornahme in zwei Fällen der ihr mit Anerkenntnisurteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 21.05.2013 (6 U 8/13) bei Meidung eines für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer, untersagten Handlung, nämlich.