Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02 (1)   

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https://dejure.org/2007,5064
OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02 (1) (https://dejure.org/2007,5064)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.08.2007 - 6 U 80/02 (1) (https://dejure.org/2007,5064)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. August 2007 - 6 U 80/02 (1) (https://dejure.org/2007,5064)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 4 Nr. 9, 17; InsO §§ 47, 85, 86

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung des Rechtsstreits und Wiederaufnahme als Passivprozess wegen Insolvenz der Beklagtenpartei; Geltendmachung eines Aussonderungsanspruchs im Sinne eines Unterlassungsanspruchs; Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen unlauterer Nachahmung; ...

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 9; ; UWG § 17; ; InsO § 47; ; InsO § 85; ; InsO § 86

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 9 § 17; InsO § 47 § 85 § 86
    Aufnahme eines wegen Insolvenz unterbrochenen Verfahrens, in dem Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz eingeklagt sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 518
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 48/79

    Rollhocker

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02
    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche aus § 4 Nr. 9 UWG sind damit den absoluten, aus dem in Betracht kommenden Sonderrechtsschutz (Markenrecht, Geschmacksmusterrecht) hergeleiteten absoluten Rechten stark angenähert, weswegen z. B. auch bei ihnen die ansonsten nur bei Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung absoluter Rechte eingeräumte Möglichkeit der sogenannten dreifachen Schadensberechnung anerkannt ist (vgl. schon BGH GRUR 77, 539, 541 - "Prozessrechner"; BGH GRUR 81, 517, 520 - "Rollhocker"; BGH GRUR 02, 795, 797; - "Titel Exklusivität").

    Dem durch eine unlautere Nachahmung im Sinne des § 4 Nr. 9 UWG Verletzten steht grundsätzlich anstelle bzw. neben einem in Betracht kommenden Auskunftsanspruch auch der Anspruch auf Rechnungslegung zu (BGH GRUR 81, 517, 520 - "Rollhocker"; GRUR 86, 673, 676 - "Beschlagprogramm"; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, § 9 Rz. 4.7).

  • OLG Köln, 21.03.1997 - 6 U 161/96

    Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt der vermeidbaren Herkunftstäuschung

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02
    Die Klägerin hat in dem Vorprozess 84 O 110/95 LG Köln = 6 U 161/96 OLG Köln = I ZR 101/97 BGH u.a. die Schuldnerin wegen unlauterer Nachahmung ihres Modulgerüstes "M.-B." durch ein von der Schuldnerin früher unter der Bezeichnung "c.-s." vertriebenes Gerüst in Anspruch genommen.

    Das ergibt sich für die hier noch streitgegenständlichen Köpfe der Riegel bzw. Diagonalen aus den im Einzelnen im Verfahren 6 U 161/96 Oberlandesgericht Köln dargelegten Gründen sowie dem Umstand, dass - was zwischen den Parteien unstreitig ist - die angegriffenen Gerüstteile mit den Gerüsten der Klägerin kompatibel sind.

  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02
    Die Klägerin hat in dem Vorprozess 84 O 110/95 LG Köln = 6 U 161/96 OLG Köln = I ZR 101/97 BGH u.a. die Schuldnerin wegen unlauterer Nachahmung ihres Modulgerüstes "M.-B." durch ein von der Schuldnerin früher unter der Bezeichnung "c.-s." vertriebenes Gerüst in Anspruch genommen.

    Das Verfahren, das zu der Entscheidung "Modulgerüst" des Bundesgerichtshofs geführt hat (BGH GRUR 2000, 521 ff.), ist durch Rücknahme der Berufung der Schuldnerin und der weiteren Beklagten jenes Verfahrens inzwischen abgeschlossen.

  • BGH, 06.02.1986 - I ZR 243/83

    "Beschlagprogramm"; Wettbewerbsrechtlicher Schutz eines Herstellerprogramms

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02
    Dem durch eine unlautere Nachahmung im Sinne des § 4 Nr. 9 UWG Verletzten steht grundsätzlich anstelle bzw. neben einem in Betracht kommenden Auskunftsanspruch auch der Anspruch auf Rechnungslegung zu (BGH GRUR 81, 517, 520 - "Rollhocker"; GRUR 86, 673, 676 - "Beschlagprogramm"; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, § 9 Rz. 4.7).
  • BGH, 01.07.1960 - I ZR 72/59

    Wurftaubenpresse

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02
    Dieses nunmehr ausdrücklich kodifizierte Verhalten galt gemäß § 1 UWG a. F. als sittenwidrig und war demnach auch nach altem Recht zu unterlassen (vgl. BGH GRUR 61, 40, 42 - "Wurftaubenpresse"; GRUR 03, 356 f - "Präzisionsmessgeräte").
  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 79/00

    Titelexklusivität

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02
    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche aus § 4 Nr. 9 UWG sind damit den absoluten, aus dem in Betracht kommenden Sonderrechtsschutz (Markenrecht, Geschmacksmusterrecht) hergeleiteten absoluten Rechten stark angenähert, weswegen z. B. auch bei ihnen die ansonsten nur bei Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung absoluter Rechte eingeräumte Möglichkeit der sogenannten dreifachen Schadensberechnung anerkannt ist (vgl. schon BGH GRUR 77, 539, 541 - "Prozessrechner"; BGH GRUR 81, 517, 520 - "Rollhocker"; BGH GRUR 02, 795, 797; - "Titel Exklusivität").
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 64/00

    Präzisionsmessgeräte

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02
    Dieses nunmehr ausdrücklich kodifizierte Verhalten galt gemäß § 1 UWG a. F. als sittenwidrig und war demnach auch nach altem Recht zu unterlassen (vgl. BGH GRUR 61, 40, 42 - "Wurftaubenpresse"; GRUR 03, 356 f - "Präzisionsmessgeräte").
  • BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75

    Anforderungen an eine unbefugte Verwertung einer Mitteilung im Sinne des § 17

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02
    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche aus § 4 Nr. 9 UWG sind damit den absoluten, aus dem in Betracht kommenden Sonderrechtsschutz (Markenrecht, Geschmacksmusterrecht) hergeleiteten absoluten Rechten stark angenähert, weswegen z. B. auch bei ihnen die ansonsten nur bei Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung absoluter Rechte eingeräumte Möglichkeit der sogenannten dreifachen Schadensberechnung anerkannt ist (vgl. schon BGH GRUR 77, 539, 541 - "Prozessrechner"; BGH GRUR 81, 517, 520 - "Rollhocker"; BGH GRUR 02, 795, 797; - "Titel Exklusivität").
  • BGH, 21.10.1965 - Ia ZR 144/63

    Verletzung eines eingetragenen Gebrauchsmusters - Herstellung und Vertrieb von

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02
    Während der BGH in älteren Entscheidungen zur Rechtslage nach der früheren Konkursordnung die Auffassung vertreten hat, es handele sich bei gegen den Gemeinschuldner gerichteten Unterlassungsansprüchen um Aktivprozesse (BGH GRUR 66, 218 f - "Dia-Rähmchen III"; GRUR 83, 179 f - "Stapel-Automat"), wird inzwischen ganz überwiegend die Meinung vertreten, es handele sich um Passivprozesse, und zwar entweder generell, oder doch für den Fall, dass dem Kläger ein Aussonderungsrecht zur Verfügung steht (vgl. Schmidt, ZZP, 38, 56 ff ; Jaeger/Henkel, KO, § 10 Rz 21 - 23 [beide zur Konkursordnung]; MüKo InsO-Schumacher, § 86 Rz. 7; Braun-Kroth, § 86 Rz. 4; Uhlenbruck, § 86 Rz. 6; Graf-Schlicker/Scherer a. a. O. § 86 Rz. 2, FK-InsO/App § 86 Rz. 10 (Patent(; Hamburger Kommentar InsO-Kuleisa; vgl. auch Teplitzky, Kap. 48 Rz 14 f).
  • BGH, 27.03.1995 - II ZR 140/93

    Aufnahme eines in der Revisionsinstanz unterbrochenen Rechtsstreits durch den

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2007 - 6 U 80/02
    Dabei kommt es nicht auf die Parteirolle im Prozess, sondern auf die materielle Rechtslage an (vgl. BGH ZIP 95, 643 f; Braun/Kroth, InsO, 2. Aufl., § 85 Rz. 2; MünchKommInsO-Schumacher, § 85 Rz 4; Kübler/Prütting-Lüke, InsO § 86 Rz. 4; Graf-Schlicker/Scherer, InsO, § 86 Rz.1).
  • BGH, 19.11.1982 - I ZR 99/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Herstellung von

  • BGH, 18.03.2010 - I ZR 158/07

    Modulgerüst II

    Den mit dem Klageantrag zu 4 verfolgten Antrag, mit dem die Klägerin eine Feststellung der Schadensersatzverpflichtung des Beklagten begehrt, und den weitergehenden Rechnungslegungsantrag hat das Berufungsgericht als unbegründet angesehen (OLG Köln ZIP 2008, 518 = OLG-Rep 2008, 226).
  • OLG Hamburg, 24.03.2016 - 3 U 171/08

    Abgrenzung zwischen der Aufnahme eines Aktiv- oder eines Passivprozesses durch

    Die Abgrenzung zwischen Aktivprozessen, deren Aufnahme in § 85 InsO geregelt ist, und den in § 86 InsO genannten Passivprozessen ist nicht anhand der Parteirolle im Prozess, sondern nach Maßgabe der materiellen Rechtslage aus Schuldnersicht zu beurteilen (BGH ZIP 1995, 643f.; OLG Köln, Urteil v. 31.8.2007, Az. 6 U 80/02, juris Rz. 39; Münchener Komm. zur InsO/Schumacher, aaO § 85 Rz. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.01.2003 - 6 U 80/02   

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https://dejure.org/2003,12007
OLG Köln, 17.01.2003 - 6 U 80/02 (https://dejure.org/2003,12007)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.01.2003 - 6 U 80/02 (https://dejure.org/2003,12007)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 2003 - 6 U 80/02 (https://dejure.org/2003,12007)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Ziff. 5; ; UWG § 1; ; ZPO § 3; ; ZPO § 283; ; ZPO § 301 Abs. 1; ; ZPO § 301 Abs. 2; ; ZPO § 523 a.F.; ; ZPO § 543; ; ZPO § 543 Abs. 1 a.F.; ; GKG § 12 Abs. 1

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachahmung von Baugerüsten einer Firma

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2003 - 6 U 80/02
    Dem Verfahren ist eine Auseinandersetzung über ein früheres, unter der Bezeichnung "A. R." vertriebenes Gerüst der Beklagten vorausgegangen, die zu der Entscheidung "Modulgerüst" des BGH vom 8.12.1999 (WRP 00, 493 ff) geführt hat.

    Verwiesen wird außerdem auf die zu Informationszwecken beigezogenen Akten der Verfahren 84 O 110/95 LG Köln = 6 U 161/96 OLG Köln = I ZR 101/97 BGH ("Modulgerüst"), 81 O 37/97 LG Köln = 6 U 20/98 OLG Köln und 84 O 119/97 = 6 U 116/98 OLG Köln.

  • BGH, 17.06.1999 - I ZR 213/96

    Rollstuhlnachbau

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2003 - 6 U 80/02
    Denn solche Merkmale können schon die wettbewerbliche Eigenart nicht begründen (vgl. BGH GRUR 96, 210 f - "Vakuumpumpen"; a.a.O. "Modulgerüst" S.496; GRUR 99, 1106,1108 - "Rollstuhlnachbau" und öfter) und ihre Übernahme kann daher den Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht rechtfertigen.

    Angesichts der Wechselwirkung, die nach gefestigter und aufrechtzuerhaltender Rechtsprechung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, dem Grad der Annäherung an das nachgeahmte Produkt und den besonderen wettbewerbsrechtlichen Umständen besteht (vgl. BGH a.a.O. "Vakuumpumpen" S. 211; WRP 97, 306,308 - "Wärme fürs Leben"; GRUR 99, 1106,1108 - "Rollstuhlnachbau"), sind insoweit nicht geringe Anforderungen zu stellen.

  • OLG Köln, 21.03.1997 - 6 U 161/96

    Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt der vermeidbaren Herkunftstäuschung

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2003 - 6 U 80/02
    Verwiesen wird außerdem auf die zu Informationszwecken beigezogenen Akten der Verfahren 84 O 110/95 LG Köln = 6 U 161/96 OLG Köln = I ZR 101/97 BGH ("Modulgerüst"), 81 O 37/97 LG Köln = 6 U 20/98 OLG Köln und 84 O 119/97 = 6 U 116/98 OLG Köln.

    Dies und der Umstand, dass dem auch die weitgehende technische Bedingtheit der Lochscheibe nicht entgegensteht, bedarf keiner (erneuten) näheren Darlegung, weil der Senat bereits in seiner insoweit vom BGH a.a.O. und insbesondere S.496 ausdrücklich gebilligten Entscheidung im Verfahren 6 U 161/96 die wettbewerbliche Eigenart bejaht und dabei auch auf den "Gerüstknoten" und damit die identische klägerische Lochscheibe und deren einzelne Elemente abgestellt hat.

  • BGH, 17.10.1996 - I ZR 153/94

    Wärme fürs Leben - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2003 - 6 U 80/02
    Angesichts der Wechselwirkung, die nach gefestigter und aufrechtzuerhaltender Rechtsprechung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, dem Grad der Annäherung an das nachgeahmte Produkt und den besonderen wettbewerbsrechtlichen Umständen besteht (vgl. BGH a.a.O. "Vakuumpumpen" S. 211; WRP 97, 306,308 - "Wärme fürs Leben"; GRUR 99, 1106,1108 - "Rollstuhlnachbau"), sind insoweit nicht geringe Anforderungen zu stellen.
  • OLG Hamm, 14.06.1999 - 6 U 116/98

    Ansprüche auf Ersatz materiellen Schadens und Schmerzensgeld wegen eines Unfalls

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2003 - 6 U 80/02
    Verwiesen wird außerdem auf die zu Informationszwecken beigezogenen Akten der Verfahren 84 O 110/95 LG Köln = 6 U 161/96 OLG Köln = I ZR 101/97 BGH ("Modulgerüst"), 81 O 37/97 LG Köln = 6 U 20/98 OLG Köln und 84 O 119/97 = 6 U 116/98 OLG Köln.
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 240/93

    Vakuumpumpen - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2003 - 6 U 80/02
    Denn solche Merkmale können schon die wettbewerbliche Eigenart nicht begründen (vgl. BGH GRUR 96, 210 f - "Vakuumpumpen"; a.a.O. "Modulgerüst" S.496; GRUR 99, 1106,1108 - "Rollstuhlnachbau" und öfter) und ihre Übernahme kann daher den Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht rechtfertigen.
  • OLG Köln, 28.08.1998 - 6 U 20/98
    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2003 - 6 U 80/02
    Verwiesen wird außerdem auf die zu Informationszwecken beigezogenen Akten der Verfahren 84 O 110/95 LG Köln = 6 U 161/96 OLG Köln = I ZR 101/97 BGH ("Modulgerüst"), 81 O 37/97 LG Köln = 6 U 20/98 OLG Köln und 84 O 119/97 = 6 U 116/98 OLG Köln.
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2003 - 6 U 80/02
    Diese Maßstäbe gelten nicht nur für das Verbraucherleitbild (vgl. hierzu z.B. BGH GRUR 00, 619, 621 - "Orient-Teppichmuster"), sondern auch und erst recht für dasjenige gewerblicher Abnehmer.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.04.2003 - 6 U 80/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7197
OLG Karlsruhe, 09.04.2003 - 6 U 80/02 (https://dejure.org/2003,7197)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.04.2003 - 6 U 80/02 (https://dejure.org/2003,7197)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. April 2003 - 6 U 80/02 (https://dejure.org/2003,7197)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • JurPC

    MarkenG § 14 Abs. 2
    Biovino.de

  • Wolters Kluwer

    "Biovino" als Beschaffenheitsangabe im Zusammenhang mit Wein; Gleichstellung fremdsprachiger Begriffe mit ihrer deutschen Übersetzung ; Gleichsetzung des Begriffs "Biovino" mit "Biowein" durch inländische Verkehrskreise; Kennzeichenmäßiger Gebrauch einer Domain; ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 133
  • MMR 2004, 108
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BPatG, 17.02.2012 - 26 W (pat) 578/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "BIOVERDE/VINHO VERDE PORTUGAL (IR-Marke,

    "Bio" ist dem angesprochenen Fachverkehr sowie dem allgemeinen durchschnittlichen, am Erwerb alkoholischer Getränke interessierten Endverbraucher als Hinweis auf eine im Inland eingeführte Beschreibung von Weinen aus ökologischem Anbau bekannt, welche in einer bestimmten An- und Ausbauweise erzeugt worden sind (OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2004, 133-134 (Leitsatz und Gründe) - Biovin/Biovino).
  • BPatG, 07.02.2013 - 24 W (pat) 68/10

    Markenbeschwerdeverfahren "Biolara/Biolavan/BELARA" - keine Verwechslungsgefahr

    1985, 173, 174 - marsoflex/MOTOFLEX; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2004, 133, 134 - Biovino; OLG Köln WRP 2009, 1286, 1289 - Protipower/Protifit; vgl. auch EuG GRUR Int. 2006, 599, 601 (Nr. 55) - ECHINAID).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2002 - L 6 U 80/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,26886
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2002 - L 6 U 80/02 (https://dejure.org/2002,26886)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.11.2002 - L 6 U 80/02 (https://dejure.org/2002,26886)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. November 2002 - L 6 U 80/02 (https://dejure.org/2002,26886)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2002 - L 6 U 80/02
    An dieser rechtlich wesentlichen Teilursächlichkeit fehlt es, wenn die anlagebedingte Erkrankung so schwer, dh so leicht ansprechbar gewesen ist, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, dh wenn die akuten Erscheinungen etwa zu derselben Zeit auch ohne äußere Einwirkungen auftreten konnten oder auch jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis die zum Tode führenden Herzrhythmusstörungen ausgelöst hätte (vgl BSG, Urteil vom 2. Februar 1999 - 2 RU 6/98 R - in BSGE 62 220 mwNw.).
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