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   OLG Koblenz, 24.04.2008 - 6 U 81/08   

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https://dejure.org/2008,7237
OLG Koblenz, 24.04.2008 - 6 U 81/08 (https://dejure.org/2008,7237)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.04.2008 - 6 U 81/08 (https://dejure.org/2008,7237)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. April 2008 - 6 U 81/08 (https://dejure.org/2008,7237)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behauptung des sexuellen Missbrauchs durch die eigene Tochter als ein mittels Unterlassungsanspruch geltend zu machender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht; Anforderungen an die Rechtswidrigkeit einer im engsten Familienkreis getätigten ehrverletzenden ...

  • Judicialis

    BGB §§ 823 ff.; ; BGB § 1004; ; ZPO § 890 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 823 ff.; BGB § 1004
    Äußerung eines konkreten Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes als Wahrnehmung berechtigter Interessen durch die Großeltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1316
  • FamRZ 2009, 229 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.1983 - VI ZR 94/82

    Widerruf von Äußerungen im kleinen Kreis

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2008 - 6 U 81/08
    Ehrverletzenden, nicht erweislich wahren Behauptungen kann der Betroffene mit einer Widerrufs- oder Unterlassungsklage grundsätzlich auch dann begegnen, wenn sie "im kleinen Kreis" aufgestellt worden sind; solche Beschuldigungen können den Betroffenen unter Umständen sogar nachhaltiger beeinträchtigen als öffentliche Kritik, von der er schneller Kenntnis erlangen und der er deshalb schneller entgegen treten kann (BGH, Urt. v. 20.12.1983 - VI ZR 94/82 -, NJW 1984, 1104).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88

    Briefüberwachung

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2008 - 6 U 81/08
    Zwar wird ein dem Ehrenschutz entzogener Freiraum in der Rechtsprechung für Äußerungen im engsten Familienkreis angenommen (BVerfG, Beschl. v. 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88 -, NJW 1995, 1015; BGH, a. a. O.).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 16 W 54/18

    WhatsApp-Nachrichten an engste Familienmitglieder unterfallen "beleidigungsfreier

    Dahingestellt bleiben kann, ob die Privilegierung dann nicht eingreift, wenn nach der Zielsetzung des Gesprächs oder aufgrund eines angespannten persönlichen Verhältnisses eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung fehlt [so OLG Koblenz Urt. v. 24.4.2008 - 6 U 81/08 - bei einem Gespräch zwischen (Groß)Mutter und Tochter wegen der Aufklärung der auf sexuellen Missbrauch der Enkelin gerichteten Vorwürfe gegenüber dem Schwiegersohn: In diesem Fall soll nur eine Rechtfertigung nach § 193 StGB in Betracht kommen].
  • OLG Frankfurt, 20.01.2009 - 11 U 28/08

    Berufungsbegründung: Bezugnahme auf einen in einem anderen Rechtsstreit

    In dem Unterlassungsrechtsstreit ist die Berufung beim 6. Zivilsenat eingetragen worden (Aktenzeichen 6 U 81/08).

    In der vorliegenden Sache hat die Beklagte in der Berufungsbegründung "vollumfänglich Bezug auf den beigefügten Schriftsatz in dem Parallelverfahren 6 U 81/08, der als Anlage mit seinen Anlagen diesem Schriftsatz beigefügt ist" genommen und die dort enthaltenen Ausführungen und Beweisantritte zum Gegenstand der Berufungsbegründung im hiesigen Verfahren gemacht.

  • OLG Dresden, 05.08.2011 - 4 W 624/11

    Untersagung ehrenrühriger Äußerungen über Dritte gegenüber einem Notar

    a) Ebenso wie Äußerungen gegenüber dem eigenen Rechtsanwalt (vgl hierzu OLG Koblenz, OLGR 2008, 539, Wenzel-Burkhardt, Handbuch des Äußerungsrechts, 5. Aufl. 10.28 m.w.N.) sind auch ehrenrührige Äußerungen über Dritte, die gegenüber dem eigenen Notar abgegeben werden, von jeder Rechtsverfolgung ausgeschlossen und damit privilegiert.
  • BayObLG, 01.03.2023 - 203 StRR 38/23

    Bezeichnung von Polizeibeamten als "Hurensöhne" gegenüber Dritten

    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass es einen Bereich vertraulicher Kommunikation innerhalb besonders ausgestalteter Vertrauensbeziehungen gibt, in der der Äußernde ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Konventionen und ohne Sorge vor staatlicher Sanktionierung kommunizieren darf (vgl. KG, Beschluss vom 14. Juli 2020 - (4) 161 Ss 33/20 (43/20) -, juris Rn. 22; OLG Frankfurt, Urteil vom 17. Januar 2019 - 16 W 54/18 -, juris Rn. 22; OLG Koblenz, Urteil vom 24. April 2008 - 6 U 81/08 -, juris Rn. 29; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. Februar 1995 - 2 Ws 30/95 -, juris Rn. 14; Hilgendorf a.a.O. Rn. 11 ff.; Eisele/Schittenhelm in Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl., Vorbem. § 185 Rn. 9a m.w.N.).
  • LG Bielefeld, 23.05.2012 - 20 S 3/12

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich ehrverletzender Äußerungen in

    Dem gegenüber erscheint die Fallgestaltung, die dem von der Berufung zitierten Urteil des OLG Koblenz vom 24.04.2008 (6 U 81/08, juris) zugrunde lag, nicht vergleichbar.
  • LG Köln, 29.10.2009 - 8 O 365/08

    Zur Angreifbarkeit von Äußerungen im Rahmen des Arzt-Patienten-Verhältnisses

    Aufgrund der rechtlich nach §§ 203 I Nr. 1 StGB, 53 I 1 Nr. 3 StPO geschützten besonderen Vertraulichkeit des Ärzte-Patienten-Verhältnisses wird man auch hier von einer geschützten Vertrauenssphäre ausgehen müssen (im Ergebnis ebenso OLG Koblenz, Urt. V. 24.04.2008, Az.: 6 U 81/08, Rn. 29 bei Juris).
  • LG Köln, 29.10.2009 - 8 O 141/09

    Zur Angreifbarkeit von Äußerungen im Rahmen des

    Aufgrund der rechtlich nach §§ 203 I Nr. 2 StGB, 53 I 1 Nr. 3 StPO geschützten besonderen Vertraulichkeit des Psychologen-Patienten-Verhältnisses wird man auch hier von einer geschützten Vertrauenssphäre ausgehen müssen (ebenso für das Ärzte-Patienten-Verhältnis OLG Koblenz, Urt. V. 24.04.2008, Az.: 6 U 81/08, Rn. 29 bei Juris).
  • LG Köln, 29.10.2009 - 8 O 140/09

    Zur Angreifbarkeit von Äußerungen im Rahmen des Arzt-Patienten-Verhältnisses

    Aufgrund der rechtlich nach §§ 203 I Nr. 1 StGB, 53 I 1 Nr. 3 StPO geschützten besonderen Vertraulichkeit des Ärzte-Patienten-Verhältnisses wird man auch hier von einer geschützten Vertrauenssphäre ausgehen müssen (im Ergebnis ebenso OLG Koblenz, Urt. V. 24.04.2008, Az.: 6 U 81/08, Rn. 29 bei Juris).
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