Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 14.11.2014

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - I-6 U 82/14   

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https://dejure.org/2015,2938
OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - I-6 U 82/14 (https://dejure.org/2015,2938)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.2015 - I-6 U 82/14 (https://dejure.org/2015,2938)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - I-6 U 82/14 (https://dejure.org/2015,2938)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung einer separaten Vergütung für die Erstellung und Versendung einer Papier-Rechnung

  • online-und-recht.de

    Vodafone darf kein gesondertes Entgelt für Papierrechnungen verlangen

  • webhosting-und-recht.de

    Vodafone darf kein gesondertes Entgelt für Papierrechnungen verlangen

  • kanzlei.biz

    Erhebung von Zusatzgebühren für Papierrechnung ist rechtswidrig

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1
    Formularmäßige Vereinbarung einer separaten Vergütung für die Erstellung und Versendung einer Papier-Rechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vodafone: keine Extra-Entgelte für Papierrechnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gebühren für die Erstellung von Papierrechnungen unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gebühren für die Erstellung von Papierrechnungen unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch Vodafone darf keine Extra-Entgelte für Papierrechnung nehmen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein zusätzliches Entgelt für Papier-Rechnung im Mobilfunkvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vodafone: Kein Zusatzentgelt für Papierrechnungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Entgelt für die Erstellung von Papierrechnungen unzulässig

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Elektronischer Rechnungsversand: Kein Entgelt für Papierrechnungen

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 475 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.07.2009 - III ZR 299/08

    Online-Rechnung eines Mobilfunkproviders

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 U 82/14
    Ein Fall der zwingenden Online-Rechnung, wie sie in der von den Parteien zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2009, 3227 "Time & More Web") in dem die Entscheidung nicht tragenden Begründungsabschnitt als möglicherweise unangemessene Benachteiligung erwähnt sei, liege nicht vor, da die Beklagte eine Papier-Rechnung, wenn auch gegen die in der beanstandeten Klausel vorgesehene Kostenposition, anbiete.

    Eine Nebenpflicht, die Rechnung in Papierform zu erstellen, existiere nicht, wie der Bundesgerichtshof (III ZR 299/08, NJW 2009, 3227 f.) festgestellt habe.

    Richtig mag zwar sein, dass sich aus keiner gesetzlichen Regelung ergibt, dass die Rechnung in einer bestimmten Form, wie beispielsweise der Schriftform nach § 126 BGB, zu erstellen und auf bestimmte Weise, wie etwa per Briefpost, Fax oder E-Mail, zu übermitteln ist (hierzu ausführlich BGH, Urt. v. 16. Juli 2009 - III ZR 299/08, NJW 2009, 3227 ff./juris Tz. 9 ff.).

  • BGH, 09.10.2014 - III ZR 32/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 U 82/14
    Denn abgesehen davon, dass weder der vorgenannten Entscheidung (BGH a.a.O./juris Tz. 21) noch dem Urteil vom 09.10.2014 (III ZR 32/14 - Rn 40) bereits eine Festlegung dahingehend zu entnehmen ist, dass der Bundesgerichtshof eine Klausel wie die vorliegende für wirksam hält, wenn der Anbieter sein Produkt allein über das Internet vertreibt, wendet sich die Beklagte mit ihrem Angebot unstreitig nicht ausschließlich an Kunden, welche die Mobilfunkverträge mit ihr auf elektronischem Weg über das Internet abschließen.

    Die Zulässigkeit von Klauseln der vorliegenden Art ist für den in Rede stehenden Fall durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.10.2014 (III ZR 32/14) geklärt.

  • LG Düsseldorf, 19.02.2014 - 12 O 223/12

    Unterlassung der Einbeziehung von Bestimmungen hinsichtlich Zugangs und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 U 82/14
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. Februar 2014 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (12 O 223/12) teilweise abgeändert und die Beklagte zusätzlich verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, auch die nachfolgende oder mit dieser inhaltsgleiche Bestimmungen in Verträge über Mobilfunkdienstleistungen mit Verbrauchern einzubeziehen, sowie sich auf die Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger Verträge, geschlossen nach dem 1. April 1977, zu berufen:.

    Der Kläger beantragt, die Beklagte unter teilweiser Abänderung des am 19.02.2104 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (12 O 223/12) zu verurteilen, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, nachfolgende oder mit dieser inhaltsgleiche Bestimmungen in Verträge über Telekommunikationsleistungen mit Verbrauchern einzubeziehen, sowie sich auf die Bestimmungen bei der Abwicklung derartiger Verträge, geschlossen nach dem 1. April 1977, zu berufen:.

  • BGH, 03.12.1991 - XI ZR 77/91

    Verbot von mit Leerräumen versehenen Formularklauseln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 U 82/14
    Die Klausel beinhaltet keine ausfüllungsbedürftigen Vorgaben, von denen nur einige die Unwirksamkeit begründen, sodass auch kein nur entsprechend beschränkter Unterlassungsanspruch besteht (vgl. dazu BGH NJW 1992, 503).
  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 78/10

    Auftrag an Autohändler zur Vermittlung eines Kraftfahrzeuges: Rechtsnatur des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 U 82/14
    Hingegen stellen Regelungen, die kein Entgelt für gegenüber den Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbrachte Sonderleistungen zum Gegenstand haben, sondern Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten des Klauselverwenders oder für Tätigkeiten in dessen eigenem Interesse auf den Kunden abwälzen, eine kontrollfähige Abweichung von Rechtsvorschriften dar (BGH, Urt. v. 13.01.2011 - III ZR 78/10 und statt anderer Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage 2013, § 307 BGB Rn 46 - 49 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 1 U 26/13

    Unwirksame Klauseln in Mobilfunkverträgen (Erhebung von Kostenpfand,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 U 82/14
    Er macht - unter anderem unter Hinweis auf ein erstinstanzlich vorgelegtes (Bl. 158 ff. GA) am 09.01.2014 verkündetes Urteil des OLG Frankfurt/Main (1 U 26/13) - geltend, das Landgericht habe eine eigene Pflichterfüllung und die Wahrnehmung von Eigeninteressen durch die Beklagte zu Unrecht verneint.
  • OLG Koblenz, 14.07.2016 - 2 U 615/15

    Unterlassungsanspruch: Wirksamkeit der AGB eines Telekommunikationsunternehmens

    Wenn er aber Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten oder für seine eigenen Zwecke auf den Kunden abwälzen will, liegt darin eine Abweichung von Rechtsvorschriften, die der Inhaltskontrolle unterliegt (vgl. Schleswig Holsteinisches OLG, MDR 2013, 293 - zitiert nach juris: Rdnr. 70; OLG Düsseldorf, MMR 2015, 475 - zitiert nach juris: Rdnr. 25; BGH NJW 2002, 2386 - zitiert nach juris: Rdnr. 24).

    Ebenso wie der Kläger geht der Senat - soweit ersichtlich, in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, CR 2015, 380 - zitiert nach juris: Rdnr. 2; OLG Frankfurt, MMR 2014, 451 - zitiert nach juris: Rdnr. 3 f.; Schleswig Holsteinisches OLG MMR 2013, 26 - zitiert nach juris: Rdnr. 16) - davon aus, dass grundsätzlich auch bloße Eintragungen in Preislisten der AGB-Inhaltskontrolle unterliegen und isoliert angreifbar sind, sofern sie aus sich heraus verständlich sind und für den Verbraucher als maßgeblich zur Beurteilung der ihn treffenden Rechte und Pflichten angesehen werden.

  • BGH, 28.10.2015 - III ZR 36/15

    Verfahren nach dem UKlaG: Bemessung der Beschwer des im Unterlassungsprozess

    Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. Januar 2015 - I-6 U 82/14 - wird als unzulässig verworfen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.11.2014 - 6 U 82/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,48587
OLG Köln, 14.11.2014 - 6 U 82/14 (https://dejure.org/2014,48587)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.11.2014 - 6 U 82/14 (https://dejure.org/2014,48587)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. November 2014 - 6 U 82/14 (https://dejure.org/2014,48587)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nassrasiergeräts für Damen mit der Feuchtigkeit spendenden Wirkung der angebotenen Wechselklingen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nassrasiergeräts für Damen mit der Feuchtigkeit spendenden Wirkung der angebotenen Wechselklingen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Werbung für Gillette Nassrasierer Venus mit Slogan Gillette Venus und Olaz - Hilft, die Feuchtigkeit in der Haut zu halten ist eine wettbewerbswidrige Irreführung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Irreführenden Werbung bei Nassrasierer

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Bewerbung eines Nassrasiergeräts mit Feuchtigkeit spendender Wirkung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nassrasiergeräts für Damen mit der Feuchtigkeit spendenden Wirkung der angebotenen Wechselklingen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 31.01.2014 - 6 U 119/12

    Irreführung durch Bewerbung eines Rasiergeräts mit die Haut gesunderhaltender

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2014 - 6 U 82/14
    Das danach maßgebliche Verständnis eines durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Verbrauchers, der Nassrasierer kauft oder verwendet oder für den der Kauf oder die Verwendung von Nassrasierern zumindest in Frage kommt, vermag der ständig mit Wettbewerbssachen befasste Senat auf Grund des Erfahrungswissens seiner Mitglieder, zu denen potentielle Käufer von Rasiergeräten gehören, selbst festzustellen (vgl. Senat, GRUR-RR 2014, 303, juris Tz. 10 - Feuchtigkeitsspende; vgl. auch BGH, a.a.O. Rn. 17; BGHZ 156, 250, 255 = GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft).

    Ein solches Verständnis im Sinne einer absoluten Steigerung der Hautfeuchtigkeit gegenüber dem Zustand vor der Rasur, das der Senat auch in seinem Urteil vom 31.01.2014 (vgl. GRUR-RR 2014, 303 ff - Feuchtigkeitsspende) nicht angenommen hat, findet weder im Wortlaut ("halten"; "Kissen" oder "feuchtigkeitsspendende Creme, die deine Rasur verbessern") noch im Gesamtzusammenhang der Werbung eine Stütze.

  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vertreibens eines Magenbitters unter einer

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2014 - 6 U 82/14
    Überall dort, wo in der Werbung die Gesundheit ins Spiel gebracht wird, sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen zu stellen, weil zum einen die eigene Gesundheit in der Wertschätzung des Verbrauchers einen hohen Stellenwert hat, so dass sich daran anknüpfende Werbemaßnahmen erfahrungsgemäß als besonders wirksam erweisen, und weil zum anderen mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (vgl. BGH, GRUR 1980, 797 [799] - Topfit Boonekamp; GRUR 2002, 182 [185] = WRP 2002, 74 - Das Beste jeden Morgen; GRUR 2013, 649 = WRP 2013, 772 [Rn. 15] - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).
  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 89/12

    Matratzen Factory Outlet

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2014 - 6 U 82/14
    Für die Beurteilung, ob eine Werbung irreführend ist, kommt es darauf an, welchen Gesamteindruck sie bei den angesprochenen Verkehrskreisen hervorruft (BGH, GRUR 2013, 1254 = WRP 2013, 1596 [Rn. 15] - Matratzen Factory Outlet m.w.N.).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2014 - 6 U 82/14
    Überall dort, wo in der Werbung die Gesundheit ins Spiel gebracht wird, sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen zu stellen, weil zum einen die eigene Gesundheit in der Wertschätzung des Verbrauchers einen hohen Stellenwert hat, so dass sich daran anknüpfende Werbemaßnahmen erfahrungsgemäß als besonders wirksam erweisen, und weil zum anderen mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (vgl. BGH, GRUR 1980, 797 [799] - Topfit Boonekamp; GRUR 2002, 182 [185] = WRP 2002, 74 - Das Beste jeden Morgen; GRUR 2013, 649 = WRP 2013, 772 [Rn. 15] - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2014 - 6 U 82/14
    Überall dort, wo in der Werbung die Gesundheit ins Spiel gebracht wird, sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen zu stellen, weil zum einen die eigene Gesundheit in der Wertschätzung des Verbrauchers einen hohen Stellenwert hat, so dass sich daran anknüpfende Werbemaßnahmen erfahrungsgemäß als besonders wirksam erweisen, und weil zum anderen mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (vgl. BGH, GRUR 1980, 797 [799] - Topfit Boonekamp; GRUR 2002, 182 [185] = WRP 2002, 74 - Das Beste jeden Morgen; GRUR 2013, 649 = WRP 2013, 772 [Rn. 15] - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Köln, 14.11.2014 - 6 U 82/14
    Das danach maßgebliche Verständnis eines durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Verbrauchers, der Nassrasierer kauft oder verwendet oder für den der Kauf oder die Verwendung von Nassrasierern zumindest in Frage kommt, vermag der ständig mit Wettbewerbssachen befasste Senat auf Grund des Erfahrungswissens seiner Mitglieder, zu denen potentielle Käufer von Rasiergeräten gehören, selbst festzustellen (vgl. Senat, GRUR-RR 2014, 303, juris Tz. 10 - Feuchtigkeitsspende; vgl. auch BGH, a.a.O. Rn. 17; BGHZ 156, 250, 255 = GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft).
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