Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 26.09.2018 - 6 U 84/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Baden-Württemberg
Unlauterer Wettbewerb beim Onlineverkauf von Kosmetikprodukten
- damm-legal.de
Zur Angabe der Inhaltsstoffe beim Angebot von Kosmetikprodukten im Internet
- kanzlei.biz
Inhaltsstoffe von Naturkosmetikprodukten müssen bei Verkauf in Online-Shop angegeben werden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Unterlassungsanspruch wegen der Bewerbung von Naturkosmetik
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Bei Verkauf von Naturkosmetik müssen im Online-Shop die Inhaltsstoffe angegeben werden
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Informationspflichten bei dem ONLINE-Verkauf von Kosmetikprodukten
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Inhaltsstoffe von Naturkosmetika müssen ersichtlich sein
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Inhaltsstoffe von Naturkosmetik müssen angegeben werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Shop muss bei Naturkosmetik exakte Inhaltsstoffe angeben
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Die Inhaltsstoffe von Naturkosmetik stellen im Onlinehandel wesentliche Informationen im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG dar.
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 01.06.2017 - 15 O 36/16
- OLG Karlsruhe, 26.09.2018 - 6 U 84/17
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2019, 166
- MMR 2019, 854
- K&R 2019, 127
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 31.08.2018 - 14 Sa 88/17 a) Ein Teilurteil darf grds. nur ergehen, wenn dadurch nicht die Gefahr divergierender Entscheidungen - ggf. auch erst im Rechtsmittelverfahren - zwischen den durch den Teilurteil und Schlussurteil entstandenen Verfahrensteilen entsteht (BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 770/12 - AP Nr. 70 zu § 1 BetrAVG; OLG Karlsruhe 26. September 2018 - 6 U 84/17 - Juris; BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 243/04 - AP ZPO § 301 Nr. 5; LAG Hessen 13. September 2005 - 4/18/4 TaBV 16/05 - Juris; BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 243/04 - AP ZPO § 301 Nr. 5; LAG Hessen 13. September 2005 - 4/18/4 TaBV 16/05 - Juris) .
Ein unzulässiges Teilurteil muss nicht aufgehoben werden, wenn sich die prozessuale Situation so entwickelt hat, dass es nicht mehr zu widersprüchlichen Entscheidungen kommen kann (BGH 8. Mai 2014 - VII ZR 199/13- NJW-RR 2014, 979; OLG Karlsruhe 26. September 2018 - 6 U 84/17 - Juris) .
- LG Dortmund, 28.08.2019 - 10 O 11/19
Bewerbung Topfset ohne Angabe der Größe der Töpfe und Pfannen
Unter Berücksichtigung der Umstände der Aufforderung zum Kauf, des verwendeten Kommunikationsmediums sowie der Beschaffenheit und der Merkmale des Produkts ist zu beurteilen, ob der Verbraucher in die Lage versetzt wird, eine informationsgeleitete geschäftliche Entscheidung zu treffen, wenn nur bestimmte das Produkt kennzeichnende Merkmale genannt werden (BGH GRUR 2014, 584; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2019, 166).