Weitere Entscheidung unten: SG Düsseldorf, 09.05.2007

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.10.2006 - 6 U 85/06   

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OLG Naumburg, 18.10.2006 - 6 U 85/06 (https://dejure.org/2006,16125)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.10.2006 - 6 U 85/06 (https://dejure.org/2006,16125)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 6 U 85/06 (https://dejure.org/2006,16125)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertraglicher Anspruch einer Krankenkasse auf Ersatz der Aufwendungen für die Heilung von Gesundheitsschäden der Bewohner von Pflegeheimen infolge von Stürzen; Anwendbarkeit eines Rahmen-Teilungsabkommens zwischen einer Krankenkasse und einem Haftpflichtversicherer bei ...

  • Judicialis

    TA § 1 Abs. 1; ; TA § 1 Abs. 2; ; TA § 1 Abs. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 116; VVG § 1 Abs. 1
    Zur Leistungspflicht einer Haftpflichtversicherung aus einem Teilungsabkommen zwischen Versicherer und gesetzlicher Krankenkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2006 - 6 U 85/06
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann allein aus dem Umstand, dass ein Heimbewohner im Bereich des Pflegeheimes gestürzt ist und sich dabei verletzt hat, nicht auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals geschlossen werden (BGH, Urteil vom 28. April 2005, Az: III ZR 399/04, zitiert nach juris Rdn.: 8 [=NJW 2005, 1937 ff.]).

    Denn das Oberlandesgericht Celle beurteilte in einer vom Klägervertreter zu den Akten gereichten Entscheidung (OLG Celle vom 3. August 2006, Az.: 5 U 71/06; vgl. Bd. II., 141 ff. d. A.) die Auswirkungen der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshof vom 28. April 2005 (Az.: III ZR 399/04 = NJW 2005, 1937 ff.) auf die Auslegung von Teilungsabkommen - wie bereits dargelegt - anders als der erkennende Senat.

  • BGH, 16.12.1981 - IVa ZR 181/80

    Anwendung eines Teilungsabkommens auf dem Gebiet der Produzentenhaftung -

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2006 - 6 U 85/06
    Damit ist der innere Zusammenhang zwischen dem Schadensfall und dem versicherten Wagnis gemeint, der für die Grenze der Anwendbarkeit des Teilungsabkommens maßgebend ist (vgl. BGH, Urt. v. 16.12.1981 - IV a ZR 181/80, VersR 1982, 333).

    Es handelt sich dabei um einen inneren Zusammenhang zwischen dem Schadensfall und dem versicherten Wagnis, der für die Entscheidung über die Grenze der Anwendbarkeit des Teilungsabkommens maßgebend ist (BGH, Urteil vom 16.12.1981, IV a ZR 181/80, zitiert nach juris Rz. 12, [= VersR 1982, 333 f.).

  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2006 - 6 U 85/06
    Das Gericht muss in der Lage sein, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs vorliegen (BGH vom 20. September 2002, V ZR 170/01, zitiert nach juris Rn. 8, [= NJW-RR 2003, 69 f.]).
  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98

    Anforderungen an substantiiertes Bestreiten

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.10.2006 - 6 U 85/06
    Eine darüber hinausgehende Substantiierungslast trifft die nicht beweisbelastete Partei nur ausnahmsweise dann, wenn der darlegungspflichtige Gegner außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht näher kennt, während sie der anderen Partei bekannt und ihr ergänzende Angaben zuzumuten sind (BGH NJW 1999, 1404 f.).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 6 U 204/11

    Ergänzender Leistungsschutz für ehemals patentgeschütztes Erzeugnis

    Soweit vorliegend der angesprochene Verkehr mit dieser besonderen Vermarktungsstrategie nicht vertraut ist, muss und wird er im Zweifel annehmen, die ihm so angebotenen Erzeugnisse stammten von unterschiedlichen Herstellern, was dem Verständnis entgegenläuft, bei der Form der Erzeugnisse handele es sich um einen eigenständigen Herkunftshinweis (s. auch Senat, Urteil vom 15.03.2007, Az.: 6 U 85/06 - Kolbenhubpipette, S. 11, zur markenmäßigen Verwendung bei einer dreidimensionalen Marke).
  • BGH, 01.10.2008 - IV ZR 133/07

    Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers für Aufwendungen für die

    Er hat das klagabweisende Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 18. Oktober 2006 (6 U 85/06) aufgehoben, das Urteil des Landgerichts geändert und der Klage einer anderen Allgemeinen Ortskrankenkasse aus demselben Teilungsabkommen gegen dieselbe Beklagte stattgegeben.
  • BGH, 01.10.2008 - IV ZR 114/07

    Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers für Aufwendungen für die

    Er hat das klagabweisende Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 18. Oktober 2006 (6 U 85/06) aufgehoben, das Urteil des Landgerichts geändert und der Klage einer anderen Allgemeinen Ortskrankenkasse aus demselben Teilungsabkommen gegen dieselbe Beklagte stattgegeben.
  • BGH, 01.10.2008 - IV ZR 157/07

    Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers für Aufwendungen für die

    Er hat das klagabweisende Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 18. Oktober 2006 (6 U 85/06) aufgehoben, das Urteil des Landgerichts geändert und der Klage einer anderen Allgemeinen Ortskrankenkasse aus demselben Teilungsabkommen gegen dieselbe Beklagte stattgegeben.
  • LG Bielefeld, 27.08.2008 - 22 S 49/08

    Schadensersatzanspruch eines gesetzlichen Krankenversicherers aus übergegangenem

    (vgl. dazu OLG Hamm, Urt. vom 18.10.2005 - 24 U 13/05; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.01.2007 - 6 U 98/06 - sowie Urteil vom 18.10.2006 - 6 U 85/06; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2005 - I-15 U 160/03).
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