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   OLG Köln, 20.12.2013 - I-6 U 85/13   

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https://dejure.org/2013,42285
OLG Köln, 20.12.2013 - I-6 U 85/13 (https://dejure.org/2013,42285)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.2013 - I-6 U 85/13 (https://dejure.org/2013,42285)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - I-6 U 85/13 (https://dejure.org/2013,42285)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 210
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 21.10.2015 - I ZR 23/14

    Markenverletzungsstreit: Verkehrsverständnis bei einer dreidimensionalen Marke

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht den Hauptantrag zu 2 und den darauf bezogenen Hilfsantrag abgewiesen (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 210).
  • OLG Celle, 23.07.2015 - 6 U 27/15

    Ansprüche des Erben gegenüber dem Vermächtnisnehmer wegen dessen Verpflichtung

    Mit am 26. Juni 2013 verkündetem, zwischenzeitlich rechtskräftigem Urteil (vgl. Senatsurteil vom 21. November 2013 - 6 U 85/13), wurde die Klägerin verurteilt, das Grundstück an die Beklagten aufzulassen und die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch zu bewilligen, Zug um Zug gegen Eintragung der durch Testament zur Sicherung der Rentenzahlung angeordneten Reallast.

    Für Gebrauchsvorteile einer Sache, die zu deren Nutzungen (§ 100 BGB), nicht aber deren Früchten (§ 99 BGB) gehören, hat der mit dem Vermächtnis beschwerte Erbe dem Vermächtnisnehmer keinen Ersatz zu leisten (§ 2184 Satz 2 BGB, vgl. Senat, Beschluss vom 4. Juni 2015 - 6 U 85/13).

  • OLG Köln, 25.07.2014 - 6 U 197/13

    "L-Thyrox"

    Der Senat ist daher als Verletzungsgericht grundsätzlich an die Eintragung der Marke gebunden (BGH, GRUR 2009, 672 Tz. 17 - OSTSEE-POST; Senat, GRUR-RR 2014, 210, 215 - Bounty/Snickers).
  • LG Köln, 14.01.2020 - 33 O 62/17
    Hierbei handelt es sich aber um geringfügige Unterschiede, die gerade aus der Sicht des die vergleichsweise niedrigpreisigen Waren des täglichen Bedarfs situationsadäquat eher flüchtig wahrnehmenden und seine Betrachtung nicht analysierenden Verbrauchers (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2014, 210/212 - "Bounty") zu keinem abweichenden Gesamteindruck führen.

    Dabei kann grundsätzlich schon die Annäherung an die verkehrsbekannten Merkmale eines fremden Produkts als solche zu einer für die Annahme einer Rufausbeutung erforderlichen Übertragung der Gütevorstellung führen (vgl. zum Vorstehenden nur etwa BGH, GRUR 2019, 196/198 f. - "Industrienähmaschinen" mwN.; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 210/213 - "Bounty"; Urteil v. 28.06.2019, Az. 6 U 2/19 - "Putztücher mit gutem Ruf", unveröffentlicht).

    Dabei entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, von der Bekanntheit bzw. dem Absatzerfolg einer Ware auf die Gütevorstellung zu schließen, die der Verkehr mit diesen Produkten verbindet (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2014, 210/213 - "Bounty").

    Der für eine Rufausbeutung notwendige Imagetransfer kann auch bei populären Produkten aus dem Lebensmittel- und Genussmittelbereich in Betracht kommen (vgl. OLG Köln, Urteil v. 15.01.2010, Az. 6 U 131/09, Rn. 17 - "Der Eisbär hustet nicht", juris; GRUR-RR 2014, 210/213 - "Bounty").

  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 3 O 96/16

    Zum urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Schutzumfang bei Modeschmuck

    Hat der Anspruchsteller insoweit seiner Darlegungs- und Beweislast genügt, so trifft den Anspruchsgegner die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die das Entstehen einer an sich gegebenen wettbewerblichen Eigenart, u.a. vorbekannte Gestaltungen bei Modeerzeugnissen, hindern oder deren Schwächung oder Wegfall begründen (BGH GRUR 1998, 477, 479 [BGH 06.11.1997 - I ZR 102/95] - Trachtenjanker; OLG Köln GRUR-RR 2014, 210, 212; OLG Köln GRUR-RR 2015, 441, 443; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rn. 3.78).
  • OLG Hamburg, 21.10.2020 - 15 U 86/19

    Warwick gewinnt UWG-Streit um Flying V-Gitarre

    Hat der Kläger insoweit seiner Darlegungs- und Beweislast genügt, so trifft den Beklagten die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die das Entstehen einer an sich gegebenen wettbewerblichen Eigenart (zB vorbekannte Gestaltungen bei Modeerzeugnissen) hindern oder deren Schwächung oder Wegfall (zB durch Auftreten ähnlicher Erzeugnisse auf dem Markt oder durch den Vertrieb des Produkts unter fremder Kennzeichnung in nicht nur geringfügigem Umfang) begründen (BGH WRP 2018, 332 Rn. 22 - Handfugenpistole; BGH WRP 2017, 792 Rn. 41 - Bodendübel; OLG Köln GRUR-RR 2014, 210 (212); OLG Köln GRUR-RR 2015, 441 (443)), wozu die Darlegung der Marktbedeutung von Produkten gehört, mit denen er die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts in Frage stellen will (BGH GRUR 2005, 600 (602) - Handtuchklemmen).

    Gegen eine solche Annahme spricht es allerdings idR, wenn die unterschiedliche Herstellerangabe auf den Erzeugnissen deutlich erkennbar oder auffällig angebracht ist (BGH GRUR 2009, 1069 Rn. 16 - Knoblauchwürste; BGH WRP 2017, 792 Rn. 61 - Bodendübel; OLG Köln GRUR-RR 2014, 210 (214); OLG Köln GRUR-RR 2015, 441 (445); OLG Köln GRUR-RR 2018, 207 Rn. 94 zu Jeanshosen; OLG München WRP 2018, 1240 Rn. 24, 25 zu Badelatschen; OLG Köln WRP 2019, 1055 Rn. 85 zu Rotationsrasierer).

  • OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 55/14

    Schutzfähigkeit der Marke "Capri Sonne"

    Deren besondere Form wird darum eher diesem Umstand als der Absicht zugeschrieben werden, auf die Herkunft der Ware hinzuweisen (vgl. EuGH GRUR Int 2006, 842 Rn. 25 - Form eines Bonbons II; BGH GRUR 2005, 414 [416] - Russisches Schaumgebäck; GRUR 2007, 780 Rn. 26 - Pralinenform I; GRUR 2010, 1103 Rn. 30 - Pralinenform II; Senat, GRUR-RR 2014, 210 ff, juris Tz. 63 - Bounty und Snickers).
  • LG Köln, 22.05.2018 - 33 O 36/16

    Ansprüche aus lauterkeitsrechtlichem Nachahmungsschutz im Bereich von

    Diese kann sich auch aus einer wiederkehrenden Formgestaltung der einzelnen Teile mit charakteristischen Besonderheiten ergeben, welche die zum Programm gehörenden Gegenstände für den Verkehr von Waren anderer Hersteller unterscheiden (BGH, GRUR 2008, 793, Rn. 29 - Rillenkoffer; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 210, 211 - Bounty und Snickers).
  • LG Köln, 23.08.2016 - 33 O 82/16

    Goldbären wettbewerbsrechtlich vor Nachahmung geschützt

    Der Grad der wettbewerblichen Eigenart eines Produkts kann nämlich durch seine tatsächliche Bekanntheit im Verkehr verstärkt werden (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2014, 210 Tz 27 - Bounty und Snickers m.w.N.).
  • LG Köln, 16.06.2020 - 31 O 427/16
    Mit diesem Merkmal der erheblichen Abweichung ist jedoch nur gemeint, dass die Besonderheiten, welche die beanspruchte Form gegenüber üblichen Gestaltungen aufweist, geeignet sein müssen, vom Verkehr als Herkunftshinweis verstanden zu werden (vgl. BGH, Beschl. v. 06.04.2017, I ZB 39/16, juris, Rn. 18 f. - Schokoladenstäbchen III; BGH, Urt. v. 24.01.2013, I ZR 136/11, juris, Rn. 19 ff. - Regalsystem; BGH, Beschl. v. 15.12.2005, I ZB 33/04, juris, Rn. 17 - Porsche Boxster; BPatG, Beschl. 17.07.2019, 28 W (pat) 504/16, juris, Rn. 21 - BMW-Niere u. Black Belt; OLG Köln, Urt. v. 20.12.2013, I-6 U 85/13, juris, Rn. 63 ff. - Bounty u. Snickers).
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