Rechtsprechung
OLG Koblenz, 20.03.2003 - 6 U 850/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Minderung des Gesellschaftsvermögens; Befolgung einer Weisung durch Vertreter des Gesellschafters; Pflichtwidrigkeit des Geschäftsführers; Missbrauch der Vertretungsbefugnis
- Judicialis
GmbHG § 43 Abs. 2; ; BGB § 255; ; BGB §§ 284 ff a.F.; ; BGB § 812; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für eine Minderung des Gesellschaftsvermögens infolge missbräuchlicher Anweisung durch den Alleingesellschafter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
GmbH-Geschäftsführer haftet auch bei Weisung durch Vertreter des Gesellschafters
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Entlastung durch Weisungen, Haftung nach § 43 GmbHG, Pflichtverletzung nach § 43 Abs. 2 GmbHG, Weisung der Gesellschafter
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
GmbH-Geschäftsführer haftet trotz Befolgung e. Weisung durch Vertreter d. Gesellschafters für e. durch ihn herbeigeführte Minderung d. GmbH-Vermögens, wenn für ihn erkennbar d. Weisung unter Missbrauch d. Vertret
Verfahrensgang
- LG Trier, 07.06.2000 - 7 HKO 232/99
- OLG Koblenz, 20.03.2003 - 6 U 850/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.03.1983 - II ZR 103/82
Anspruch einer GmbH auf Schadensersatz wegen Pflichtwidrigkeit des …
Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2003 - 6 U 850/00
Ein entsprechendes Versäumnis entlastet den Beklagten nicht (vgl. BGH NJW 1983, 1856). - BGH, 31.01.2000 - II ZR 189/99
Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH
Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2003 - 6 U 850/00
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet zwar grundsätzlich nicht für eine durch ihn herbeigeführten Minderung des Gesellschaftsvermögens, wenn er lediglich eine Weisung des Gesellschafters befolgt (BGH, Urteil vom 31. Januar 2000, Aktenzeichen: II ZR 189/99).
- OLG Koblenz, 25.04.2008 - 2 W 724/07
Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Besorgnis
In dem Verfahren 6 U 850/00 OLG Koblenz habe die XYZ GmbH, deren Handlungen sich die Beklagte in vollem Umfange zurechnen lassen müsse, einen Betrag in Höhe von 424.410,86 DM aus der Bürgschaft über 900.000,--DM zugunsten des SV T. als gezahlt bezeichnet und abgezogen, so dass eine Restforderung von 475.589,14 DM verbleibe.