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   OLG Köln, 14.10.1998 - 6 U 86/98   

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OLG Köln, 14.10.1998 - 6 U 86/98 (https://dejure.org/1998,8576)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.10.1998 - 6 U 86/98 (https://dejure.org/1998,8576)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - 6 U 86/98 (https://dejure.org/1998,8576)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 1999, 103
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 07.09.1998 - 6 W 5/98

    Kaskoentschädigungsanspruch wegen totaler Beschädigung eines Fahrzeugs durch

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.1998 - 6 U 86/98
    Der von der Antragsgegnerin zu den Akten gereichte Beschluß des OLG Frankfurt vom 27. März 1998 (6 W 5/98 OLG Frankfurt) gibt keinen Anlaß zu einer anderen Beurteilung.
  • LG Köln, 07.04.1998 - 31 O 1060/97
    Auszug aus OLG Köln, 14.10.1998 - 6 U 86/98
    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 7. April 1998 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 1060/97 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 25.10.1984 - I ZR 129/82

    Zulässigkeit der Preiswerbung für Mehrfachpackungen

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.1998 - 6 U 86/98
    Das von der Antragsgegnerin angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs "Spar-Packung" (GRUR 1985/392) steht dieser Beurteilung der Werbeaussage der Antragsgegnerin nicht entgegen.
  • OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 121/00

    Postwurfwerbung eines Telefondienstanbieters für eigenen Tarif - "AktivPlus"

    Die Bezeichnung "Spartarif" kann auch nicht als Hinweis auf die allgemeine Preisgünstigkeit verstanden werden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.10.1998, Az.: 6 U 86/98, LG Köln, Urteil vom 01.07.1999, Az.: 31 O 305/99).".

    Die von der Beklagten zu Stützung ihrer Rechtsauffassung herangezogene Entscheidung des Senats vom 14.10.1998 (6 U 86/98) zur Zulässigkeit der Bezeichnung "Spartarif" betreffe einen anderen Lebenssachverhalt und sei im Streitfall nicht einschlägig.

    Anders als in dem Rechtsstreit 6 U 86/98 OLG Köln und dem durch Urteil des Senats vom 24.03.2000 entschiedenen, zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit 6 U 149/99, in denen es um die jeweils in der konkreten Verletzungsform beanstandeten Bezeichnungen "Spartarif" bzw. "Sparvorwahl" ging, vermittelt die von der Beklagten abgemahnte Werbung der Klägerin nicht den unzutreffenden, gegebenenfalls zu einem Unterlassungsanspruch führenden Eindruck, bei der Benutzung des u.a. als "Spartarif" bezeichneten Tarifs "AktivPlus" könne der Umworbene Geld einsparen, das er sonst bei den Wettbewerbern des Werbenden für Ferngespräche bezahlen müsste.

  • OLG Köln, 24.03.2000 - 6 U 149/99

    UWG -Recht: Sparvorwahl - Bezeichnung der Verbindungsnetzbetreiberkennzahl eines

    Soweit sie darauf verwiesen hat, das Oberlandesgericht Frankfurt habe in der von ihr zu den Akten gereichten Entscheidung vom 27.03.1998 (6 W 55/98) dem Begriff der "Sparvorwahl" ein anderes Verbraucherverständnis zugrundegelegt, hilft ihr das schon deshalb nicht, weil - das hat der Senat schon in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 14.10.1998 in dem Rechtsstreit 6 U 86/98 ausgeführt - aus der Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht ersichtlich ist, aus welchen Gründen es zu dem Schluss gelangt ist, dass sich der dort streitgegenständliche Preisvergleich aus der Sicht des Verbrauchers nur auf die Tarife der dortigen Antragstellerin und hiesigen Klägerin bezogen haben soll.
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   OLG Schleswig, 30.03.1999 - 6 U 86/98   

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OLG Schleswig, 30.03.1999 - 6 U 86/98 (https://dejure.org/1999,26625)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.03.1999 - 6 U 86/98 (https://dejure.org/1999,26625)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. März 1999 - 6 U 86/98 (https://dejure.org/1999,26625)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 12.11.1999 - 2 U 82/99

    Arztwerbung - Heilmittel - Internetapotheke - Nahrungsergänzungsmittel -

    Der Schutzzweck der Vorschrift setzt bereits dabei an, dass die Entscheidung des Laien in einer für die Gesundheit wesentlichen Frage nicht der Beeinflussung durch Abbildungen des in ihrem Tatbestand (alternativ) beschriebenen Inhaltes ausgesetzt werden soll (OLG München MD 1996, 888, 890; 1997, 773, 777; ebenso das vom Kläger als Anl. BK 5 vorgelegte Urteil des OLG Schleswig vom 30.03.1999 - 6 U 86/98).
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