Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.03.2011 - I-6 U 87/10   

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https://dejure.org/2011,4430
OLG Köln, 25.03.2011 - I-6 U 87/10 (https://dejure.org/2011,4430)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.03.2011 - I-6 U 87/10 (https://dejure.org/2011,4430)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. März 2011 - I-6 U 87/10 (https://dejure.org/2011,4430)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JurPC

    Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzung gegen in der Schweiz ansässigen sog. Sharehoster

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzung gegen in der Schweiz ansässigen sog. Sharehoster

  • info-it-recht.de

    Auskunftsanspruch auch gegen in der Schweiz ansässigen Sharehoster (hier: Filesharing)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzung gegen in der Schweiz ansässigen sog. Sharehoster

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch kann auch gegen einen in der Schweiz ansässigen Sharehoster geltend gemacht werden / Filesharing

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Auskunftspflicht für Sharehoster (?)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Auskunftspflicht für Sharehoster

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Sharehoster kann auch bei Rechtsverletzung auf Drittseite auskunftsverpflichtet sein

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Deutsches Gericht für Auskunftsanspruch gegen Schweizer Sharehoster zuständig

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Zum Auskunftsanspruch gegen Sharehoster

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing besteht auch gegenüber Sharehoster

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch wegen Filesharing besteht auch gegenüber Schweizer Sharehoster

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 305
  • MMR 2011, 394
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15

    Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für

    Der Gesetzgeber wollte beim Umfang der Auskunft nicht über die Regelung in Art. 8 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2004/48/EG hinausgehen (zur E-Mail-Adresse vgl. BGH, GRUR 2021, 470 [juris Rn. 16] - YouTube-Drittauskunft II; OLG Köln, GRUR-RR 2011, 305 [juris Rn. 31]).
  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 175/10

    GEMA ./. YouTube II

    Hiervon soll allerdings jede Art von Anschrift erfasst werden (Czychowski, in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl., § 101 Rz. 86, m.w.N.), auch die E-Mail-Adresse (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 305).

    Dies spricht dafür, jedenfalls in dem Fall, dass die postalische Anschrift nicht registriert ist und damit nicht mitgeteilt werden kann, eine Auskunftsverpflichtung betreffend die E-Mail-Adresse anzunehmen, welche auch eine (elektronische) Adresse darstellt (OLG Köln GRUR-RR 2011, 305, 308).

    (4) Nicht unter die Auskunftsverpflichtung fallen demgegenüber IP-Adressen (vgl. auch OLG Köln GRUR-RR 2011, 305, zu Telefondaten) und Bankdaten (OLG Köln GRUR-RR 2011, 305; Dreier/Schulze, Urheberrecht, 4. Aufl., § 101 Rz. 17).

  • OLG Frankfurt, 22.08.2017 - 11 U 71/16

    YouTube und Google müssen E-Mail-Adresse ihrer Nutzer bei Urheberrechtsverstoß

    Unter den Begriff der "Anschrift" fällt auch die E-Mail-Anschrift (ebenso OLG Köln Urteil vom 25.3.2011, 6 U 87/10; dem folgend LG Hamburg, Urteil vom 18.8.2015, 308 O 293/15; Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl., § 101 Rdnr. 17; Cychowski in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl., § 101 Rdnr. 86; Reber in: Ahlberg/Götting, BeckOK Urheberrecht, 16. Aufl., § 101 Rdnr. Rn.2; a.A. LG München I, Urteil vom 9.11.2011, 21 S 7589/11).

    (1) Der Senat teilt die Auffassung des OLG Köln (Urteil vom 25.3.2011, 6 U 87/10), wonach eine Anschrift / Adresse eindeutig keine Telefonnummern umfasst.

  • BGH, 21.02.2019 - I ZR 153/17

    EuGH-Vorlage zum Umfang der von "YouTube" bei Urheberrechtsverletzungen der

    Unter diesen Begriff können nicht nur die den Wohnsitz oder die Niederlassung des Nutzers bezeichnende Postadresse, sondern auch E-Mail-Adressen als Anschrift der elektronischen Post gefasst werden (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2011, 305, 308; LG Hamburg, MMR 2016, 341; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 101 Rn. 17; Spindler in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 3. Aufl., § 101 UrhG Rn. 13 mit Fn. 67; Fromm/Nordemann/Czychowski, Urheberrecht, 12. Aufl., § 101 UrhG Rn. 86; Siebert, Geheimnisschutz und Auskunftsansprüche im Recht des Geistigen Eigentums, 2011, S. 26 bis 28; Czychowski, ZUM-RD 2017, 656, 657; Ludyga, AfP 2017, 476 f.; zweifelnd Schricker/Loewenheim/Wimmers, Urheberrecht, 5. Aufl., § 101 UrhG Rn. 76).

    aa) Es kommt in Betracht, mit Blick auf den Wortlaut der Begriffe "Anschrift" in § 101 Abs. 3 Nr. 1 UrhG und "Adresse" in Art. 8 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2004/48/EG mit dem Berufungsgericht davon auszugehen, dass diese beiden Begriffe eindeutig sind und nach ihrem klaren Wortlaut Telefonnummern nicht umfassen (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2011, 305, 307; Dreier in Dreier/Schulze aaO § 101 Rn. 17; Schricker/Loewenheim/Wimmers aaO § 101 Rn. 76; Ludyga, AfP 2017, 476, 477; zweifelnd Fromm/Nordemann/Czychowski aaO § 101 Rn. 86; aA Czychowski, ZUM-RD 2017, 656, 657).

  • LG Hamburg, 22.03.2017 - 308 O 480/16

    Max Mutzke - Urheberrechtsverletzung: Durchsetzung des Begehrens eines

    FSG findet Anwendung, weil allgemeine Geheimnisschutzbestimmungen aufsichtsrechtlicher Natur nicht vom Urheberrechtsstatut erfasst sind (vgl. OLG Köln MMR 2011, 394, 395 zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen) und es sich bei Art. 41 um eine zwingend anzuwendende Eingriffsnorm nach Art. 16 Rom II-VO handelt (vgl. Stellungnahme des Rechtsausschusses der CSSF, Tätigkeitsberichts 2003, S. 196, zitiert nach Bl. 33 dA).
  • LG Hamburg, 18.08.2015 - 308 O 293/15

    Urheberrechtsverstoß im Internet: Störerhaftung eines Host-Providers bei

    Zur Anschrift gehört auch die E-Mail-Adresse (vgl. OLG Köln zum Az. 6 U 87/10).
  • OLG München, 12.09.2011 - 29 W 1634/11

    Urheberrechtsverletzung im Internet durch Teilnahme an Musiktauschbörse:

    Insbesondere weicht der Senat nicht in entscheidungserheblicher Weise von dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 25.03.2011 - 6 U 87/10, abrufbar unter www.justiz.nrw.de , ab.
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Rechtsprechung
   KG, 28.09.2010 - 6 U 87/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9024
KG, 28.09.2010 - 6 U 87/10 (https://dejure.org/2010,9024)
KG, Entscheidung vom 28.09.2010 - 6 U 87/10 (https://dejure.org/2010,9024)
KG, Entscheidung vom 28. September 2010 - 6 U 87/10 (https://dejure.org/2010,9024)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei Alkoholisierung des Fahrers; Maßgeblichkeit der 1,1-Promille-Grenze

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss - Leistungskürzung

  • rechtsportal.de

    VVG § 28 Abs. 2; VVG § 81 Abs. 2; ZPO § 278
    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei Alkoholisierung des Fahrers; Maßgeblichkeit der 1,1-Promille-Grenze

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Leistungskürzung der Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit bei Trunkenheit

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Auch bei einer BAK von 1,1 Promille sind bei der Leistungskürzung die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 44 O 151/09
  • KG, 28.09.2010 - 6 U 87/10

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 495
  • VersR 2011, 487
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 04.04.2013 - 4 U 31/12

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungsfreiheit gegenüber dem Geschädigten bei

    Bei pauschaler vollständiger Leistungskürzung ab einer Blutalkoholkonzentration von 1, 1 Promille würde außer Acht gelassen, dass ein höheres Maß an Alkoholisierung auch ein höheres Maß an Schuld nach sich zieht (KG VersR 2011, 487).
  • LG Kaiserslautern, 07.02.2014 - 3 O 323/13

    Zum Leistungsausschluss in der Kaskoversicherung bei relativer Fahruntüchtigkeit

    Dies gilt sowohl hinsichtlich des Anscheinsbeweises für die Ursächlichkeit der Alkoholisierung für den Unfall, als auch für den Umfang der Kürzung, zu dem der Versicherer berechtigt ist (vgl. zu letzterem: KG, DAR 2011, 23; OLG Hamm, NZV 2011, 293).
  • AG Rudolstadt, 10.05.2011 - 1 C 593/10

    Regress einer Kfz-Haftpflichtversicherung: Erschütterung des Anscheinsbeweises

    Wie dargelegt wiegt das Verschulden des Beklagten derart schwer, dass auch die nach Auffassung etwa des KG gebotene Einzelfallbetrachtung unter Würdigung sämtlicher objektiver und subjektiver Umstände (KG VersR 2011, 487) nicht zu einem anderen Ergebnis führt.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.07.2011 - I-6 U 87/10   

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https://dejure.org/2011,8347
OLG Düsseldorf, 21.07.2011 - I-6 U 87/10 (https://dejure.org/2011,8347)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.07.2011 - I-6 U 87/10 (https://dejure.org/2011,8347)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - I-6 U 87/10 (https://dejure.org/2011,8347)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Bonn, 23.05.2013 - 20 O 6/13

    Schadensersatzanspruch bzgl. Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds;

    Aus der Fremdfinanzierung eines Immobilienfonds ergibt sich kein strukturelles Risiko, das dem Anleger gegenüber besonders aufklärungsbedürftig ist, da selbst bei unzureichendem Mietertrag den Verbindlichkeiten der Gesellschaft zunächst der Sachwert der Immobilie gegenüber steht (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.2009 - XI ZR 337/08 und OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.07.2011 - I-6 U 87/10).

    Solange der Anteil der Fremdfinanzierung des Fonds und die damit verbundenen Belastungen - wie hier - im Prospekt zutreffend dargestellt sind, sind die sich daraus ergebenden Risiken allgemeiner Natur, Anlegern regelmäßig bekannt und damit nicht aufklärungsbedürftig (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.07.2011 - I-6 U 87/10).

  • LG Bonn, 23.09.2013 - 20 O 15/13

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung i.R.d. Beteiligung an

    Aus der Fremdfinanzierung eines Immobilienfonds ergibt sich kein strukturelles Risiko, das dem Anleger gegenüber besonders aufklärungsbedürftig ist, da selbst bei unzureichendem Mietertrag den Verbindlichkeiten der Gesellschaft zunächst der Sachwert der Immobilie gegenüber steht (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.2009 - XI ZR 337/08 und OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.07.2011 - 1-6 U 87/10).

    Solange der Anteil der Fremdfinanzierung des Fonds und die damit verbundenen Belastungen - wie hier - im Prospekt zutreffend dargestellt sind, sind die sich daraus ergebenden Risiken allgemeiner Natur, Anlegern regelmäßig bekannt und damit nicht aufklärungsbedürftig (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.07.2011 - 1-6 U 87/10).

  • OLG Düsseldorf, 02.05.2013 - 6 U 84/12

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Anlageberater

    Bei einer Steuersparanlage ist jedoch die Veräußerbarkeit der Beteiligung typischerweise für die Anlageentscheidung nicht von wesentlicher Bedeutung, da bei einer vorzeitigen Veräußerung der Beteiligung während der nach der Prognoserechnung langjährigen Verlustphase die von ihm bis dahin realisierten Steuervorteile Gefahr laufen würden, vom Finanzamt wegen fehlender Überschusserzielungsabsicht (d.h. wegen Liebhaberei) aberkannt zu werden (vgl. u.a. Senat, Urt. v. 21.07.2011 - 6 U 87/10).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2012 - 1 U 36/12

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank hinsichtlich zugeflossener

    Dies sieht der 6. Zivilsenat des OLG Düsseldorf in dem in der Berufungserwiderung zitierten Urteil vom 21. Juli 2011 (I-6 U 87/10, Rz. 73, zitiert aus JURIS) nicht anders; auch dort wird dem Geschädigten lediglich eine sekundäre Darlegungslast auferlegt.
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2013 - 16 U 70/12

    Umfang des Schadensersatzes bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen

    Vielmehr unterliegt die Schadensersatzleistung wegen der Beteiligung an einem Immobilienfonds regelmäßig nicht der Besteuerung (BGH Urteil vom 20.07.2010, XI ZR 465/07; Urteil vom 17.11.2005, III ZR 350/04; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.2011, I - 6 U 87/10).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2012 - 14 U 62/11

    Anforderungen an die Risikoaufklärung im Rahmen des Beitritts zu einem

    Subjektive Werturteile stellen ebenso wie allgemeine Anpreisungen keine falschen Informationen über das Anlageobjekt dar (vgl. BGH, Urteil vom 19.09.2006 - XI ZR 204/04, Rz. 24; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.2011, Az.: I-6 U 87/10, zitiert aus juris).
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   OLG Naumburg, 01.12.2010 - 6 U 87/10   

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https://dejure.org/2010,58596
OLG Naumburg, 01.12.2010 - 6 U 87/10 (https://dejure.org/2010,58596)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01.12.2010 - 6 U 87/10 (https://dejure.org/2010,58596)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - 6 U 87/10 (https://dejure.org/2010,58596)
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