Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.10.1999 - 6 U 88/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3879
OLG Köln, 22.10.1999 - 6 U 88/99 (https://dejure.org/1999,3879)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.10.1999 - 6 U 88/99 (https://dejure.org/1999,3879)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Oktober 1999 - 6 U 88/99 (https://dejure.org/1999,3879)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • info-it-recht.de

    Zustandekommen und Reichweite eines Unterlassungsvertrages (hier: Vertragsstrafe 32.000,00 DM)

  • Judicialis

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 150 Abs. 2; ; BGB § 670; ; BGB § 683; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 285; ; BGB § 286; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 151, 133, 157, 242, 339, 670, 683
    Unterlassungsverpflichtung, Auslegungsgrundsätze, Fortsetzungszusammenhang, Kosten Abschlussschreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.1999 - 6 U 88/99
    Inhalt und Reichweite einer vertraglich übernommenen Unterlassungsverpflichtung sind vielmehr im Einzelfall nach den allgemein für die Vertragsauslegung geltenden Grundsätzen zu ermitteln (vgl. für viele: BGH WRP 1993, 240 - "Fortsetzungszusammenhang" - m.w.N.).

    Allein die - wie das vorliegend nach dem Wortlaut der Unterlassungsverpflichtungserklärung der Beklagten der Fall ist - Vereinbarung einer Vertragsstrafe für "jeden Fall der Zuwiderhandlung" schließt zwar für sich genommen eine Zusammenfassung gleichartiger Einzelhandlungen zu einer einheitlichen Zuwiderhandlung nach den Grundsätzen des zivilrechtlichen Fortsetzungszusammenhangs nicht aus (vgl. BGH WRP 1993, 240/243 - "Fortsetzungszusammenhang" - Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Einleitung UWG Rdnr. 290 und Rdnr. 375 m.w.N.).

  • LG Köln, 16.06.1987 - 31 S 12/86
    Auszug aus OLG Köln, 22.10.1999 - 6 U 88/99
    Vor diesem Hintergrund ist es aber einem nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG anspruchsberechtigten bzw. klagebefugten Wettbewerbsverein in aller Regel zumutbar, das Abschlussschreiben zunächst selbst abzufassen, was jedenfalls dann gilt, wenn er ein begründetes streitiges Verfügungsurteil erstritten hat, welches der materiellen Berechtigung seines Verlangens, die Auseinandersetzung ohne Hauptsacheverfahren einer endgültigen Regelung zuzuführen, auch ohne die fachliche Autorität anwaltlicher Formulierung Gewicht verleiht (anderer Ansicht: Hanseatisches OLG Hamburg WRP 1982, 477; LG Köln, GRUR 1987, 655).
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 40/95

    "Sekundenschnell"; Auslegung eines Unterlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.1999 - 6 U 88/99
    Da der Zweck eines Unterlassungsvertrages regelmäßig darin liegt, die mit der Vornahme einer Verletzungshandlung indizierte Wiederholungsgefahr durch eine vertragsstrafegesicherte Unterlassungsverpflichtung auszuräumen, um die Einleitung oder Fortsetzung eines gerichtlichen Verfahrens entbehrlich zu machen, die Vermutung der Wiederholungsgefahr allerdings nicht allein die identische Verletzungsform, sondern alle im Kern gleichartigen Verletzungsformen umfasst, spricht danach erfahrungsgemäß alles dafür, dass die Vertragsparteien durch den Unterlassungsvertrag auch solche Verhaltensweisen erfassen wollen, die der Verletzungshandlung im Kern bzw. im Charakteristischen gleichkommen (vgl. BGH WRP 1997, 1067/1069 - "Sekundenschnell" - m.w.N.).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.1999 - 6 U 88/99
    Ungeachtet der Frage, inwiefern - nachdem für den strafrechtlichen Bereich das Rechtsinstitut des Fortsetzungszusammenhangs weitgehend preisgegeben worden ist (vgl. BGHST 40, 138 = NJW 1994 1663) - der Begriff des Fortsetzungszusammenhangs im Zivilsenat, wo er einen eigenen, vom Strafrecht losgelösten Bedeutungsgehalt gewonnen hat, weiterhin unverändert Geltung beanspruchen kann (dafür: OLG Frankfurt am Main WRP 1995, 647/648; dagegen wohl: Teplitzky, a.a.O., 20. Kapitel Rdnr. 17 und 58. Kapitel Rdnr. 35), besteht jedenfalls im Streitfall kein Anlass, die oben genannten 4 Zuwiderhandlungen gegen das vertragliche Unterlassungsgebot nach den Grundsätzen des zivilrechtlichen Fortsetzungszusammenhangs zu einer Handlungseinheit zusammenzufassen.
  • BGH, 12.04.1984 - I ZR 45/82

    Anwaltsabmahnung

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.1999 - 6 U 88/99
    Ebenso wie dies für den insoweit ähnlich gelagerten Fall der vorprozessualen Abmahnung Geltung beansprucht (vgl. BGH GRUR 1984, 691/692 - "Anwaltsabmahnung" -), ist den gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG klagebefugten und anspruchsberechtigten Wettbewerbsvereinen abzuverlangen, dass sie in durchschnittlich schwierig gelagerten, standardisierten Textformulierungen zugänglichen Fallkonstellationen zunächst selbst ein Abschlussschreiben verfassen, bevor sie sich - bleibt dies erfolglos - gegebenenfalls anwaltlicher Hilfe bedienen.
  • OLG Stuttgart, 07.08.2015 - 2 U 107/14

    AGB-Kontrollklage: Folgenbeseitigungsanspruch und Auskunftsanspruch des

    Ebenso wie für eine auf eine erfolglose erste Abmahnung folgende zweite, nachfassende (vgl. BGHZ 149, 371, 375 = GRUR 2002, 357 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - I ZR 47/09, GRUR 2010, 354, Rz. 8 f. - Kräutertee; OLG Hamburg, WRP 2009, 1569; a.A. zuvor OLG Brandenburg, WM 2008, 418) können Rechtsanwaltskosten dann nicht als notwendig angesehen werden, wenn der Auftrag an einen Rechtanwalt erteilt wurde, nachdem die entscheidenden Rechtsfragen bereits gegenüber einem Dritten geklärt wurden (OLG Stuttgart, Urteil vom 11. September 2014 - 2 U 178/13, GRUR-RR 2015, 164, bei juris Rz. 36 f.; vgl. zur Obliegenheit, ein Abschlussschreiben selbst zu verfassen OLG Köln, WRP 2000, 226, 230, u.H. auf BGH, GRUR 1984, 691, 692 - Anwaltsabmahnung).
  • OLG Koblenz, 16.12.2020 - 9 U 595/20

    Influencer-Tab-Tags - Wettbewerbsverstoß im Internet: Unterlassungsanspruch bei

    Damit ergibt sich die Klagebefugnis unmittelbar aus seiner Stellung als Vertragspartei; eines Rückgriffs auf § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG bedarf es nicht (vgl. KG, Urteil vom 19. Oktober 2018 - 5 U 175/17 -, juris, Rdnr. 36; OLG Köln, Urteil vom 22. Oktober 1999 - 6 U 88/99 -, juris, Rdnr. 4).
  • OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 178/13

    Abmahnung nach Grundsatzentscheidung - Unterlassungsklage einer

    Ebenso wie für eine auf eine erfolglose erste Abmahnung folgende zweite, nachfassende (vgl. BGHZ 149, 371, 375 = GRUR 2002, 357 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; Bornkamm, a.a.O., Rn. 97a, u.H. auf BGH, GRUR 2010, 354, Rz. 8 f. - Kräutertee; OLG Hamburg, WRP 2009, 1569; a.A. zuvor OLG Brandenburg, WM 2008, 418) können Rechtsanwaltskosten dann nicht als notwendig angesehen werden, wenn der Auftrag an einen Rechtanwalt erteilt wurde, nachdem die entscheidenden Rechtsfragen bereits gegenüber einem Dritten geklärt wurden (vgl. zur Obliegenheit, ein Abschlussschreiben selbst zu verfassen OLG Köln, WRP 2000, 226, 230 u.H. auf BGH, GRUR 1984, 691, 692 - Anwaltsabmahnung).
  • OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 175/06

    Wettbewerbsrecht; Schadensersatz: Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die auf

    Für das Abschlussschreiben gilt ebenfalls, dass in einfach gelagerten Fällen, in denen seine Versendung ein reines Routinegeschäft ist und keine schwierigen Rechtsfragen aufwirft, der Anspruchsteller die Abfassung und Versendung selbst vorzunehmen hat und eine Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht für erforderlich halten darf (BGH a.a.O.; OLG Köln WRP 2000, 226, 230; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 12 UWG, Rn. 3.73; Teplitzky, a.a.O., Kap. 43, Rn. 32).
  • LG Göttingen, 15.10.2010 - 3 O 8/10

    Vertragsstrafe-Gläubiger muss Annahme der Unterlassungserklärung beweisen

    Die bei der inhaltlichen Ausgestaltung ihres Unterlassungsvertrages freien Parteien können die Unterlassungsverpflichtung jedoch auch bewusst auf die bezeichnete Verletzungsform und ihre (nahezu) identische Wiederholung beschränken (OLG Köln, WRP 2000, 226).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   SG Braunschweig, 18.04.2002 - S 6 U 88/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,45823
SG Braunschweig, 18.04.2002 - S 6 U 88/99 (https://dejure.org/2002,45823)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 18.04.2002 - S 6 U 88/99 (https://dejure.org/2002,45823)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 18. April 2002 - S 6 U 88/99 (https://dejure.org/2002,45823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,45823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen, 20.07.1999 - L 6 U 88/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,24983
LSG Niedersachsen, 20.07.1999 - L 6 U 88/99 (https://dejure.org/1999,24983)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.07.1999 - L 6 U 88/99 (https://dejure.org/1999,24983)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juli 1999 - L 6 U 88/99 (https://dejure.org/1999,24983)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,24983) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 15/98 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - ehrenamtlicher Betreuer - Spaziergang

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.07.1999 - L 6 U 88/99
    Diesen hat das Bundessozialgericht ( BSG ) in seinen Urteilen vom 11. Mai 1995 (2 RU 8/94) und 23. März 1999 (B 2 U 15/98 R), denen der Senat insoweit folgt, bejaht.

    Dieser sachliche Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen UV reicht (st. Rspr. des BSG , Urteil vom 23. März 1999 -- B 2 U 15/98 R, S. 5 m .w.Nachw.).

  • BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/85

    Unfallversicherungsschutz der Rehabilitanden Paragraph bei stationärer Behandlung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.07.1999 - L 6 U 88/99
    Mit der Unterbringung in einer stationären Einrichtung sind -- ähnlich wie bei einer Dienst- oder Geschäftsreise (BSGE 59, 291, 292) -- besondere Risiken verbunden, die von der Versicherung erfaßt werden sollen.

    So hat das BSG einen während einer stationären Behandlung unternommenen Spaziergang und eine während einer stationären Behandlung unternommene Fahrradtour dann als versichert angesehen, wenn sie der Behandlung dienlich sind (SozR 2200 § 539 Nr. 48, BSGE 59, 291).

  • BSG, 20.10.1983 - 2 RU 77/82

    Verlängerung der Arbeitserlaubnis - Anweisung des Arbeitgebers -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.07.1999 - L 6 U 88/99
    Erforderlich ist vielmehr eine wertende Entscheidung darüber, ob das Handeln wesentlich von der versicherten Tätigkeit, im allgemeinen vom Interesse des Arbeitgebers geprägt wird (BSGE 11, 154, verneinend im Fall der Beschaffung einer Lohnsteuerkarte; BSG , Urteil vom 20. Oktober 1983 -- 2 RU 77/82 -- bejahend für den Fall der Verlängerung der Arbeitserlaubnis eines ausländischen Arbeitnehmers aufgrund einer betrieblichen Weisung).
  • BSG, 11.05.1995 - 2 RU 8/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Erfassung aller im

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.07.1999 - L 6 U 88/99
    Diesen hat das Bundessozialgericht ( BSG ) in seinen Urteilen vom 11. Mai 1995 (2 RU 8/94) und 23. März 1999 (B 2 U 15/98 R), denen der Senat insoweit folgt, bejaht.
  • BSG, 31.03.1981 - 2 RU 29/79

    Unfall auf dem Schulweg - Arbeitsunfall - Besorgung für den Unterricht

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.07.1999 - L 6 U 88/99
    Auch wenn der Schutzbereich der 'Schülerunfallversicherung' enger ist als der Versicherungsschutz in der gewerblichen UV (BSGE 41, 149, 151), besteht Schutz auch auf Wegen außerhalb der Schule, sofern diese in einem wesentlichen ursächlichen Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen (BSGE 51, 257: Besorgen von Tümpelwasser zum Biologieunterricht).
  • BSG, 27.01.1976 - 8 RU 114/75
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.07.1999 - L 6 U 88/99
    Auch wenn der Schutzbereich der 'Schülerunfallversicherung' enger ist als der Versicherungsschutz in der gewerblichen UV (BSGE 41, 149, 151), besteht Schutz auch auf Wegen außerhalb der Schule, sofern diese in einem wesentlichen ursächlichen Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen (BSGE 51, 257: Besorgen von Tümpelwasser zum Biologieunterricht).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 35/99 R

    Unfallversicherungsschutz - stationäre Behandlung - tatsächliche Gewährung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.07.1999 - L 6 U 88/99
    Verfahrensgang: vorgehend SG Hannover 1999-02-09 S 22 U 43/98 Urteil anhängig BSG B 2 U 35/99 R.
  • BSG, 27.06.1978 - 2 RU 30/78

    Versicherungsschutz - Stationäre Behandlung - Spaziergang - Fehlende Anordnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.07.1999 - L 6 U 88/99
    So hat das BSG einen während einer stationären Behandlung unternommenen Spaziergang und eine während einer stationären Behandlung unternommene Fahrradtour dann als versichert angesehen, wenn sie der Behandlung dienlich sind (SozR 2200 § 539 Nr. 48, BSGE 59, 291).
  • BSG, 15.12.1959 - 2 RU 137/57
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.07.1999 - L 6 U 88/99
    Erforderlich ist vielmehr eine wertende Entscheidung darüber, ob das Handeln wesentlich von der versicherten Tätigkeit, im allgemeinen vom Interesse des Arbeitgebers geprägt wird (BSGE 11, 154, verneinend im Fall der Beschaffung einer Lohnsteuerkarte; BSG , Urteil vom 20. Oktober 1983 -- 2 RU 77/82 -- bejahend für den Fall der Verlängerung der Arbeitserlaubnis eines ausländischen Arbeitnehmers aufgrund einer betrieblichen Weisung).
  • BSG, 31.01.1980 - 8a RU 46/79

    Vorbereitungshandlung - Ausschußsitzung - Ratsherr - Ehrenamtliche Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 20.07.1999 - L 6 U 88/99
    Auch der Weg zur Vorbereitung der Sitzung eines Planungsausschusses, auf dem ein Ratsmitglied verunglückte, ist als versichert angesehen worden (SozR 2200 § 539 Nr. 63).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2004 - L 9/3/9 U 72/02

    Abgrenzung; Amphibienschutz; Amphibienschutzaktion; arbeitnehmerähnliche

    Mit einer Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) kann auch die Feststellung begehrt werden, dass es sich bei einem Unfall um einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung handelt (vgl. LSG Nds., Urteil v. 20. Juli 1999 - L 6 U 88/99 - m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht