Weitere Entscheidung unten: KG, 08.04.2003

Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 89/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4701
OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 89/02 (https://dejure.org/2003,4701)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.01.2003 - 6 U 89/02 (https://dejure.org/2003,4701)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - 6 U 89/02 (https://dejure.org/2003,4701)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von Markenrechten durch Einsetzen von Hautreinigungsprodukten in Softflaschen in geschützte Spendersysteme; Mittelbares Anbringen eines Zeichens durch Einfüllen einer Ware in eine gekennzeichnete Verpackung oder ein Behältnis; Auslegung des Begriffs Umhüllung ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 104
  • GRUR-RR 2006, 352 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.02.1987 - KZR 43/85

    Handtuchspender; Wettbewerbswidrigkeit der Behinderung durch rechtmäßige Ausübung

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 89/02
    Die Klägerin hat unter Berufung auf die Entscheidung "Handtuchspender" des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs vom 10.02.1987 (BGHZ 100, 51 ff. = NJW 1987, 2016 f. = GRUR 1987, 438 f.) die Auffassung vertreten, durch das Einsetzen der in Softflaschen befindlichen Hautreinigungsprodukte der Beklagten in ihre - der Klägerin - Spendersysteme würden ihre Markenrechte verletzt.

    Namentlich unterfällt das mittelbare Anbringen eines Zeichens durch Einfüllen einer Ware in eine gekennzeichnete Verpackung oder ein Behältnis heute dem Regelungsbereich des § 14 Abs. 3 Nr. 1 MarkenG (so ausdrücklich Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 MarkenG Rn. 109 unter Hinweis auf die Entscheidungen "Handtuchspender" und "Einbrandflasche" des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1987, 438 ff. und BGH GRUR 1957, 84 ff.).

  • BGH, 10.04.1956 - I ZR 165/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 89/02
    Namentlich unterfällt das mittelbare Anbringen eines Zeichens durch Einfüllen einer Ware in eine gekennzeichnete Verpackung oder ein Behältnis heute dem Regelungsbereich des § 14 Abs. 3 Nr. 1 MarkenG (so ausdrücklich Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 MarkenG Rn. 109 unter Hinweis auf die Entscheidungen "Handtuchspender" und "Einbrandflasche" des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1987, 438 ff. und BGH GRUR 1957, 84 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 08.04.2003 - 6 U 89/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16340
KG, 08.04.2003 - 6 U 89/02 (https://dejure.org/2003,16340)
KG, Entscheidung vom 08.04.2003 - 6 U 89/02 (https://dejure.org/2003,16340)
KG, Entscheidung vom 08. April 2003 - 6 U 89/02 (https://dejure.org/2003,16340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,16340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 2 (Kurzinformation)

    Kausalität von Schadensanzeige nach Reparatur

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VVG § 61; EVB 91 § 14 Nr. 1; FBVB (1986) § 14
    Kausalität einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung in der Gebäudeversicherung; Anforderungen an den Kausalitätsgegenbeweis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 18.05.1988 - 20 U 232/87
    Auszug aus KG, 08.04.2003 - 6 U 89/02
    Das Zeugnis des Architekten und der Handwerker genügt nicht, weil diese Zeugen nicht neutral sind, da sie im Auftrag der Klägerin mit der Angelegenheit befasst gewesen sind und möglicherweise durch eigene Interessen (Erwartung weiterer Aufträge; Befürchtung eines Regresses bei zu weitgehendem Ersatz der Rohre) beeinflusst sind (i. d. S.: LG Berlin, r + s 1990, 425; zustimmend: Baumgärtel/Prölss, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Bd. 5, § 6 Rn. 16 Fn. 38; Schwintowski in Berliner Kommentar, VVG, § 6 Rn. 144 f.; Dietz, Wohngebäudeversicherung, 2. Aufl., S. 446; a. M.: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 6 Rn. 48).
  • BGH, 04.04.2001 - IV ZR 63/00

    Unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls in der

    Auszug aus KG, 08.04.2003 - 6 U 89/02
    Der vom Versicherungsnehmer zu führende Kausalitätsgegenbeweis ist bereits dann gescheitert, wenn die grob fahrlässige Verletzung einer Obliegenheit nachteiligen Einfluss auf die Feststellung des Versicherungsfalles oder die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung hatte (BGH, VersR 2001, 756, 757).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht