Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016

Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.02.2016 - I-6 U 90/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2552
OLG Köln, 26.02.2016 - I-6 U 90/15 (https://dejure.org/2016,2552)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.02.2016 - I-6 U 90/15 (https://dejure.org/2016,2552)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 2016 - I-6 U 90/15 (https://dejure.org/2016,2552)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JurPC

    AGB-Klausel bezüglich Entfernung digitaler Inhalte des Kunden unwirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Verbraucherzentrale NRW PDF
  • online-und-recht.de

    Amazon darf Zugriff auf gekaufte digitale Inhalte nicht verwehren

  • kanzlei.biz

    Trotz Kündigung: Amazon muss Zugriff auf erworbene Inhalte gestatten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Betreibers einer Internetplattform zur Entfernung von Kunden entgeltlich erworbener digitaler Inhalte

  • rechtsportal.de

    Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Betreibers einer Internetplattform zur Entfernung von Kunden entgeltlich erworbener digitaler Inhalte

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfügbarkeit von digitalen Inhalten bei Amazon

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Amazon darf gekaufte Inhalte nicht sperren

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Amazon muss auch gesperrten Kunden Zugang zu bereits bezahlten Inhalten gewähren

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Amazon kann Kunden sperren muss aber Zugriff auf bereits erworbene digitale Inhalte ermöglichen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Amazon darf gekaufte Inhalte nicht sperren

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    AGB zur Sperrung digitaler Inhalte unwirksam

  • heise.de (Pressemeldung, 26.02.2016)

    Amazon darf Nutzern Zugang zu gekauften Inhalten nicht verwehren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nutzungsbedingungen in AGB von Amazon teilweise unwirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zu weit gehende Kundenkontosperrung durch Amazon

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Amazon darf bezahlte digitale Inhalte nicht löschen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nutzungsbedingungen in AGB von Amazon teilweise unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Amazon muss Zugang zu gekauften digitalen Inhalte auch gesperrten Kunden ermöglichen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Darf man Kunden mit hohen Retourenquoten von erneuten Bestellungen ausschließen?

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Amazon darf nicht einfach Nutzerkonten sperren

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Amazon bekommt Ärger wegen Kontensperrungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Amazon: Was passiert mit entgeltlich erworbenen digitalen Inhalten nach einer Kontosperrung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Amazon darf Kunden den Zugang zu gekauften digitalen Inhalten nicht sperren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Amazon: Digitale Inhalte müssen nach Kontosperrung verfügbar bleiben

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Bereits Bezahltes darf nicht vorenthalten werden

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Kontosperrungen bei Amazon: Was ist erlaubt?

Sonstiges

  • Verbraucherzentrale NRW (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Kontosperrungen von Amazon: Kunden darf Zugriff auf erworbene digitale Inhalte nicht verwehrt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 385
  • GRUR-RR 2016, 471
  • MMR 2016, 387
  • K&R 2016, 273
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.07.2009 - Xa ZR 19/08

    Überprüfung eines Unterlassungsbegehrens eines missbräuchliche Klauseln in AGB in

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2016 - 6 U 90/15
    Die - auch im Berufungsverfahren noch zu prüfende, da § 513 Abs. 2 ZPO insoweit nicht gilt (vgl. BGH, NJW 2003, 426 f.) - internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte folgt aus Art. 5 Abs. 3 EuGVVO a. F. (BGHZ 182, 24 = NJW 2009, 3371 Tz. 10).

    Dies folgt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls aus Art. 4 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II-VO), nach dem auf außervertragliche Schuldverhältnisse aus unerlaubter Handlung das Recht des Staates anzuwenden sei, in dem der Schaden eingetreten ist (BGHZ 182, 24 = NJW 2009, 3371 Tz. 16 ff.).

    Das insoweit maßgebliche Recht sei vielmehr selbstständig nach dem Vertragsstatut zu bestimmen (BGHZ 182, 24 = NJW 2009, 3371 Tz. 29; krit. Staudinger/Czaplinski, NJW 2009, 3375, 3376).

    In der zitierten Entscheidung kam der Bundesgerichtshof zur Anwendung ausländischen (lettischen) Rechts, da für den dort zu beurteilenden Luftbeförderungsvertrag nach Art. 28 EGBGB das Recht der Hauptniederlassung der dortigen Beklagten maßgeblich sei (BGHZ 182, 24 = NJW 2009, 3371 Tz. 34 ff.).

  • EuGH, 23.04.2015 - C-96/14

    Ein Versicherungsvertrag muss die Funktionsweise der Versicherung transparent,

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2016 - 6 U 90/15
    Vielmehr muss das Transparenzerfordernis, da das durch die Richtlinie 93/13 eingeführte Schutzsystem auf dem Gedanken beruht, dass der Verbraucher gegenüber dem Gewerbetreibenden unter anderem einen geringeren Informationsstand besitzt, umfassend verstanden werden (EuGH, NJW 2015, 1811 Tz. 40 - Van Hove/CNP Assurances SA).

    In diesem Zusammenhang kann auf die Ausführungen des Landgerichts zur Intransparenz der Klausel verwiesen werden, wobei das Gebot der Transparenz ebenfalls auf europarechtlicher Grundlage beruht (vgl. EuGH, NJW 2015, 1811 Tz. 40 - Van Hove/CNP Assurances SA) und daher bei der Anwendung luxemburgischen Rechts zu berücksichtigen ist.

  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 173/12

    Unwirksame Klauseln eines Mobilfunkanbieters: Wiederholungsgefahr bei

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2016 - 6 U 90/15
    Diese im Wettbewerbs- und Markenrecht entwickelten Grundsätze sind auf den Unterlassungsanspruch aus § 1 UKlaG entsprechend zu übertragen (BGHZ 196, 11 = NJW 2013, 593 Tz. 15 f.).

    Das "Verwenden" von AGB begründet eine tatsächliche Vermutung der Wiederholungsgefahr (BGHZ 196, 11 = NJW 2013, 393 Tz. 11; Köhler, in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 1 UKlaG Rn. 10), und zwar auch hinsichtlich des Sich-Berufens.

  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 58/87

    Inhaltskontrolle von Garantiebestimmungen des Herstellers einer verkauften Ware

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2016 - 6 U 90/15
    Der Bundesgerichtshof hat einmal eine Herstellergarantie, durch die dem Verbraucher gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung zusätzliche Rechte eingeräumt wurden, wegen Unklarheiten für unwirksam gehalten (BGHZ 104, 82 = NJW 1988, 1726, 1727).

    Ergänzend wird in Erwägung gezogen, dass solche intransparenten Bestimmungen auch dann unwirksam sind, wenn in der betreffenden Branche vergleichbare Regelungen üblich sind (Wolf, JZ 1988, 719), da dem Kunden dann ein Vergleich mit Konkurrenzangeboten erschwert wird.

  • EuGH, 09.09.2004 - C-70/03

    Kommission / Spanien

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2016 - 6 U 90/15
    (EuGH, Urt. v. 9.9. 2004 - C-70/03 - Slg. I 2004, 8012 = juris Tz. 16).
  • LG Köln, 20.05.2015 - 26 O 324/14

    Verbandsklage betreffend die Verwendung von Klauseln zur Nutzung von Services

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2016 - 6 U 90/15
    Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das am 20.5.2015 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 324/14 - teilweise dahingehend abgeändert, dass die Verurteilung zur Ziff. 2 des Tenors (Abmahnkosten) entfällt und die Klage insoweit abgewiesen wird.
  • KG, 01.06.2011 - 24 U 111/10

    Zusatzkosten für Kreditkartenzahlungen

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2016 - 6 U 90/15
    Handelt es sich bei den anwendbaren Vorschriften nicht nur um dem deutschen Recht verwandte und klare Rechtsnormen, sondern sind diese anhand europarechtlicher Vorgaben, wie sie auch bei der Anwendung des deutschen Recht zu beachten wären, auszulegen, kann die erforderliche richtlinienkonforme Auslegung auch ohne eine Einholung eines Sachverständigengutachtens zum ausländischen Recht durchgeführt werden (KG, WRP 2012, 102 = juris Tz. 73).
  • EuGH, 07.12.2010 - C-585/08

    Unionsrechtliche Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit für

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2016 - 6 U 90/15
    Der Gewerbetreibende muss seinen Willen zum Ausdruck gebracht haben, Geschäftsbeziehungen zu Verbrauchern eines oder mehrerer Mitgliedstaaten, darunter des Wohnsitzmitgliedstaats des Verbrauchers, herzustellen (EuGH, NJW 2011, 505 Tz. 75 - Peter Pammer/Reederei Karl Schlüter GmbH & Co. KG und Hotel Alpenhof GesmbH/Oliver Heller).
  • BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09

    Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2016 - 6 U 90/15
    Die Zuständigkeit ergibt sich bereits daraus, dass der Kläger behauptet, die Beklagte verwende im Inland eine von der Rechtsordnung missbilligte AGB (BGH, NJW 2010, 1958 Tz. 10).
  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 40/11

    Pharmazeutische Beratung über Call-Center

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2016 - 6 U 90/15
    Daher sind auf Verbraucherverträge, die Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland mit einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Internetversandunternehmen geschlossen haben, sowohl nach dem früheren Recht als auch nach dem geltenden Recht die §§ 305 ff. BGB anzuwenden (BGH, GRUR 2013, 421 Tz. 33 - Pharmazeutische Beratung über Call-Center).
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

  • LG Leipzig, 08.07.2021 - 5 O 640/20

    Verwahrentgelte bei Girokonten

    Eine Klauselverwendung i.S.d. § 1 UKlaG setzt nicht voraus, dass es bereits zu einem Vertragsschluss gekommen ist und dass die AGB wirksam einbezogen wurden (OLG Köln, Urt. vom 26.2.2016, I 6 U 90/15, bei iuris Rn. 91).
  • KG, 04.08.2016 - 23 U 94/15

    Abstrakte AGB-Kontrollklage gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen eines

    Die vom Kläger unter Ziffer 1 seiner Stellungnahme zitierte Entscheidung des OLG Köln vom 26.02.2016 - 6 U 90/15 betrifft Fragen der Aktivlegitimation.
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 90/15   

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https://dejure.org/2016,58380
LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 90/15 (https://dejure.org/2016,58380)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.12.2016 - L 6 U 90/15 (https://dejure.org/2016,58380)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - L 6 U 90/15 (https://dejure.org/2016,58380)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 2 Abs 1 Nr 14 Buchst a SGB 7, § 38 Abs 1 S 1 SGB 3, § 38 Abs 1 S 2 SGB 3, § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14 Buchst a SGB 7 - besondere Meldepflicht: erstmalige Arbeitsuchendmeldung gem § 38 Abs 1 S 2 SGB 3 - Aufforderung - Aufsuchen - Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit - Empfängerhorizont - ...

  • Wolters Kluwer
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unfall auf dem Rückweg der ersten Arbeitslosmeldung - Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 14a SGB VII - Meldepflicht nach § 38 Abs. 1 S. 2 SGB III - Aufforderung nach § 2 Abs. 1 Nr. 14a SGB VII - Bitte, auf sofortiges Beratungsgespräch zu warten, genügt - Bitte als ...

  • rechtsportal.de

    Unfallversicherung - Wegeunfall; Bundesagentur für Arbeit; besondere Aufforderung im Einzelfall; Sofortzugang; Vermittlungsgespräch; Arbeitsunfall; Einladung zum Vermittlungsgespräch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 5/01 R

    Unfallversicherungsschutz - Arbeitsloser - Meldepflicht - Arbeitsamt -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 90/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) bestehe ab diesem Zeitpunkt Unfallversicherungsschutz (Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R - SozR 3-2700 § 2 Nr. 3).

    Danach kommt Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung ab der persönlichen Arbeitslosmeldung in Betracht (BSG, Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R - SozR 3-2700 § 2 Nr. 3 unter Hinweis auf § 323 Abs. 1 Satz 2 SGB III).

    Denn die Form einer Aufforderung ist unerheblich; sie kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen und muss auch nicht mit dem Begriff "Aufforderung" umschrieben sein (vgl. nochmals BSG, Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R - a.a.O.).

    Denn eine Androhung von Sanktionen oder sonstigen Nachteilen ist für die Annahme einer den Bürger bindenden Aufforderung aus dessen Sicht jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn die eventuellen Nachteile einer Nichtbeachtung - wie z.B. die Verzögerung oder sogar Ablehnung des Arbeitslosengeldantrags - als mögliche Konsequenz zumindest erst später aufklärbarer Anspruchsvoraussetzungen ohne weiteres ersichtlich sind (siehe nochmals BSG, Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 5/01 R - a.a.O.).

  • BSG, 08.12.1994 - 2 RU 4/94

    Unfallversicherung - Weg zum Arbeitsamt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 90/15
    Die Zuführung zur Vermittlung stelle sich als Aufforderung dar, zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen (BSG, Urteil vom 6. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 32).

    Den meldepflichtigen Personen soll bei der Erfüllung der im Interesse einer geordneten Arbeitsvermittlung liegenden Meldepflicht und bei Herstellung der von der Verwaltung für erforderlich gehaltenen persönlichen Kontakte Unfallversicherungsschutz in gleicher Weise zuteilwerden, wie ihn ein Arbeitnehmer in Bezug auf den Weg hin und zurück zum Arbeitsplatz und den Aufenthalt dort hat (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - s.o.).

    Welcher Zweck mit der Aufforderung verfolgt wird bzw. aus welchem Grund sie ergeht, ist für den Unfallversicherungsschutz dagegen irrelevant, da § 2 Abs. 1 Nr. 14a) SGB VII insoweit keine Einschränkung enthält und der generelle Zweck der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit sehr weit gefasst ist (BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 25/06 R - a.a.O.; Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - juris; Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - a.a.O.; Urteile des Senats vom 11. Oktober 2012 - L 6 U 6/10 -, 25. Mai 2011 - L 6 U 123/07 - und 14. April 2011 - L 6 U 99/06 - jeweils juris).

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 45/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Arbeitsloser - Meldepflicht - persönliches Erscheinen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 90/15
    Auch insoweit muss - ebenso wie im Fall des § 309 Abs. 1 SGB III - die Befolgung einer Aufforderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 14a) SGB VII hinzukommen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - juris).

    Welcher Zweck mit der Aufforderung verfolgt wird bzw. aus welchem Grund sie ergeht, ist für den Unfallversicherungsschutz dagegen irrelevant, da § 2 Abs. 1 Nr. 14a) SGB VII insoweit keine Einschränkung enthält und der generelle Zweck der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit sehr weit gefasst ist (BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 25/06 R - a.a.O.; Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - juris; Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - a.a.O.; Urteile des Senats vom 11. Oktober 2012 - L 6 U 6/10 -, 25. Mai 2011 - L 6 U 123/07 - und 14. April 2011 - L 6 U 99/06 - jeweils juris).

  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 25/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Meldepflicht nach

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 90/15
    Daraus und aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift, Personen Unfallversicherungsschutz zu gewähren, die sich aufgrund eines bestehenden öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses nicht ohne Weiteres einer konkreten Verpflichtung entziehen können, die eine Beziehung zum Arbeitsleben aufweist, folgt, dass alle so beschaffenen Meldepflichten von § 2 Abs. 1 Nr. 14a) SGB VII eingeschlossen sind (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 25/06 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 11).

    Welcher Zweck mit der Aufforderung verfolgt wird bzw. aus welchem Grund sie ergeht, ist für den Unfallversicherungsschutz dagegen irrelevant, da § 2 Abs. 1 Nr. 14a) SGB VII insoweit keine Einschränkung enthält und der generelle Zweck der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit sehr weit gefasst ist (BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 25/06 R - a.a.O.; Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - juris; Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - a.a.O.; Urteile des Senats vom 11. Oktober 2012 - L 6 U 6/10 -, 25. Mai 2011 - L 6 U 123/07 - und 14. April 2011 - L 6 U 99/06 - jeweils juris).

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 90/15
    Beide Wege seien versicherungsrechtlich - entsprechend den Grundsätzen der Rechtsprechung zur gemischten Motivationslage bzw. gespaltenen Handlungstendenz (BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 39; Urteil vom 12. Mai 2009 - B 2 U 12/08 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 33) - als Einheit zu betrachten.

    Es ist zu fragen, ob die Verrichtung, so wie sie durchgeführt wurde, objektiv die versicherungsbezogene Handlungstendenz erkennen lässt (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R - a.a.O.), Das ist hier der Fall.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - L 6 U 99/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 90/15
    Welcher Zweck mit der Aufforderung verfolgt wird bzw. aus welchem Grund sie ergeht, ist für den Unfallversicherungsschutz dagegen irrelevant, da § 2 Abs. 1 Nr. 14a) SGB VII insoweit keine Einschränkung enthält und der generelle Zweck der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit sehr weit gefasst ist (BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 25/06 R - a.a.O.; Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - juris; Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - a.a.O.; Urteile des Senats vom 11. Oktober 2012 - L 6 U 6/10 -, 25. Mai 2011 - L 6 U 123/07 - und 14. April 2011 - L 6 U 99/06 - jeweils juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - L 6 U 123/07

    Unfallversicherungsschutz für ein auf dem Weg zu einem Vorstellungsgespräch

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 90/15
    Welcher Zweck mit der Aufforderung verfolgt wird bzw. aus welchem Grund sie ergeht, ist für den Unfallversicherungsschutz dagegen irrelevant, da § 2 Abs. 1 Nr. 14a) SGB VII insoweit keine Einschränkung enthält und der generelle Zweck der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit sehr weit gefasst ist (BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 25/06 R - a.a.O.; Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - juris; Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - a.a.O.; Urteile des Senats vom 11. Oktober 2012 - L 6 U 6/10 -, 25. Mai 2011 - L 6 U 123/07 - und 14. April 2011 - L 6 U 99/06 - jeweils juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2012 - L 6 U 6/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 90/15
    Welcher Zweck mit der Aufforderung verfolgt wird bzw. aus welchem Grund sie ergeht, ist für den Unfallversicherungsschutz dagegen irrelevant, da § 2 Abs. 1 Nr. 14a) SGB VII insoweit keine Einschränkung enthält und der generelle Zweck der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit sehr weit gefasst ist (BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 25/06 R - a.a.O.; Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - juris; Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 4/94 - a.a.O.; Urteile des Senats vom 11. Oktober 2012 - L 6 U 6/10 -, 25. Mai 2011 - L 6 U 123/07 - und 14. April 2011 - L 6 U 99/06 - jeweils juris).
  • BSG, 14.11.2013 - B 2 U 27/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 90/15
    Weder der Wortlaut der Norm noch Sinn und Zweck der Unfallversicherung sprechen dafür, den Versicherungsschutz des Rückweges vom Ort der versicherten Tätigkeit stets davon abhängig zu machen, dass der Hinweg ein versicherter Weg war (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 14. November 2013 - B 2 U 27/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 51, m.w.N.).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 90/15
    Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls seiner versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat, und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe z.B. BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.; Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

  • BSG, 22.09.1966 - 2 RU 82/62

    Versicherter Personenkreis - Meldepflicht - Zeitpunkt der Antragstellung

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