Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 6 U 91/06   

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https://dejure.org/2008,23756
OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 6 U 91/06 (https://dejure.org/2008,23756)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.01.2008 - 6 U 91/06 (https://dejure.org/2008,23756)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 6 U 91/06 (https://dejure.org/2008,23756)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einleitung und Aufrechterhaltung von Erfindungen beruhend auf Patentanmeldungen; Erstattung von Geldbeträgen; Ansprüche aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA); Schaffung und Erhaltung von Patentrechten

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 683; ; BGB § 684; ; BGB § 684 S. 2; ; BGB § 687 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 994; ; BGB § 1002 Abs. 1; ; PatG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Erstattungsansprüche nach Verlust eines vertraglichen Patentverwertungsrechtes wegen ungenügender prozessualer Rechtswahrnehmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.10.1981 - X ZR 57/80

    Pneumatische Einrichtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 6 U 91/06
    Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass wegen des rechtskräftigen Teilversäumnis- und Teilurteils des Landgerichts Düsseldorf vom 3.12.2002 (4 O 188/02) von einer von Anfang an zwischen den Parteien bestehenden Vindikationslage gemäß § 8 PatG auszugehen wäre, wären die für das Verhältnis des Berechtigten zum Nichtberechtigten rechtsähnlichen Bestimmungen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses entsprechend anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 6.10.1981, X ZR 57/80 - zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2014 - 6 U 149/13

    Patentrechtlicher Vindikationsanspruch des Arbeitnehmererfinders;

    Dies entspricht auch der in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung (vgl. OLG Brandenburg vom 22.01.2008, Az. 6 U 91/06 Tz. 17 bei juris; LG Düsseldorf vom 28.03.2002, Az. 4 O 320/01, Tz. 17 ff. bei juris; Schulte-Moufang Patentgesetz, 9. Aufl., Rn 33 zu § 8 PatG m. w. N.).
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   OLG Hamburg, 05.10.2006 - 6 U 91/06   

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https://dejure.org/2006,36374
OLG Hamburg, 05.10.2006 - 6 U 91/06 (https://dejure.org/2006,36374)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.10.2006 - 6 U 91/06 (https://dejure.org/2006,36374)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - 6 U 91/06 (https://dejure.org/2006,36374)
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   LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - L 6 U 91/06   

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https://dejure.org/2009,71364
LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - L 6 U 91/06 (https://dejure.org/2009,71364)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.08.2009 - L 6 U 91/06 (https://dejure.org/2009,71364)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. August 2009 - L 6 U 91/06 (https://dejure.org/2009,71364)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - L 6 U 91/06
    Voraussetzung der hier geltend gemachten Ansprüche ist demnach einerseits, dass zwischen dem Unfallereignis und einer nachgewiesenen Gesundheitsstörung entweder direkt oder vermittelt durch den Gesundheitserstschaden ein Ursachenzusammenhang im Sinne einer haftungsausfüllenden Kausalität nach § 8 Abs. 1 SGB VII besteht, und dass andererseits durch arbeitsunfallbeding-te Gesundheitsstörungen die MdE einen Grad um mindestens 20 vH erreicht (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 ff.; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Gesichtspunkte hierfür sind insbesondere die Art und das Ausmaß der versicherten Einwirkung sowie der konkurrierenden Ursachen, der zeitliche Verlauf, die Krankheitsgeschichte unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse sowie ergänzend auch der Schutzzweck der Norm (siehe BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Denn im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gilt weder eine Beweisregel, wonach bei fehlender Alternativursache das versicherte Geschehen sogleich die wesentliche Ursache ist (siehe nochmals BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.), noch ein Erfahrungssatz, post hoc, ergo propter hoc (nach dem Unfall, also durch den Unfall).

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R

    Arbeitsunfall - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - L 6 U 91/06
    Dabei wird die MdE durch eine abstrakte Bemessung des Unfallschadens gebildet und beruht auf freier richterlicher Beweiswürdigung unter Berücksichtigung der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung etablierten allgemeinen Erfahrungssätze aus der Rechtsprechung und dem einschlägigen Schrifttum (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R - …
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - L 6 U 91/06
    2003, 565 ff.; Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R - SozR 4-2700 § 56 Nr. 1).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - L 6 U 91/06
    Voraussetzung der hier geltend gemachten Ansprüche ist demnach einerseits, dass zwischen dem Unfallereignis und einer nachgewiesenen Gesundheitsstörung entweder direkt oder vermittelt durch den Gesundheitserstschaden ein Ursachenzusammenhang im Sinne einer haftungsausfüllenden Kausalität nach § 8 Abs. 1 SGB VII besteht, und dass andererseits durch arbeitsunfallbeding-te Gesundheitsstörungen die MdE einen Grad um mindestens 20 vH erreicht (vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 ff.; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - L 6 U 91/06
    Gesichtspunkte hierfür sind insbesondere die Art und das Ausmaß der versicherten Einwirkung sowie der konkurrierenden Ursachen, der zeitliche Verlauf, die Krankheitsgeschichte unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse sowie ergänzend auch der Schutzzweck der Norm (siehe BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
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