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OLG Frankfurt, 02.05.2013 - 6 U 91/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 9 GMV
Schutzumfang einer aus einem Großbuchstaben in bestimmter graphischer Gestaltung bestehenden Wort-/Bildmarke ("Buchstabe B") - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum Schutz einer Marke, die nur aus einem Buchstaben besteht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schutzumfang einer aus einem Großbuchstaben in bestimmter graphischer Gestaltung bestehenden Wort-/Bildmarke ("Buchstabe B")
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGV 207/2009 Art. 9
Schutzumfang einer aus einem Großbuchstaben in bestimmter graphischer Gestaltung bestehenden Wort-/Bildmarke ("Buchstabe B") - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Buchstabe B
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verwechslungsgefahr bei Warenidentität, wenn Marke gesteigerter Kennzeichnungskraft hat
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.05.2011 - 11 O 127/10
- OLG Frankfurt, 02.05.2013 - 6 U 91/11
- BGH - I ZR 115/13 (anhängig)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2013, 392
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 6 U 240/09
Schutzumfang einer Buchstabenmarke (Buchstabe "B"
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2013 - 6 U 91/11
Nachdem der erkennende Senat in einer vorausgegangenen, einen vergleichbaren Sachverhalt betreffenden Entscheidung (Urteil vom 30.10.2010 - 6 U 240/09) noch die Auffassung vertreten hatte, die Klagemarke genieße Schutz gegen Verwechslungsgefahr auch ohne Rücksicht auf eine gesteigerte Kennzeichnungskraft, beruhte es nicht auf einer Nachlässigkeit, wenn die Klägerin im ersten Rechtszug des vorliegenden Verfahrens noch nicht alle Tatsachen zu diesem Punkt vorgebracht hat. - BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05
Kinder II
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2013 - 6 U 91/11
Ein solcher erhöhter Bekanntheitsgrad ist dann gegeben, wenn nicht unerhebliche Teile des angesprochenen Verkehrs die Klagemarke der Klägerin oder jedenfalls einem bestimmten Unternehmen zuordnen, wobei allerdings diejenigen Verkehrskreise unberücksichtigt bleiben müssen, die das Zeichen fehlerhaft einem anderen Unternehmen zuordnen (vgl. allgemein hierzu BGH GRUR 2007, 1071 - Kinder II, Tz. 30 m.w.N.). - BGH, 02.02.2012 - I ZR 50/11
Bogner B/Barbie B
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2013 - 6 U 91/11
Insoweit schließt sich der erkennende Senat den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "Bogner B/Barbie B" (GRUR 2012, 930; Tz. 25 ff., 40) an, die eine mit der Klagemarke identische nationale Marke der Klägerin betrifft. - OLG Köln, 16.02.2011 - 6 U 40/10
Anspruch eines Markeninhabers auf Unterlassung der Verwendung eines isolierten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2013 - 6 U 91/11
Diese Voraussetzung ist erfüllt (vgl. hierzu auch OLG Köln in dem im Nachgang zu der genannten Entscheidung des BGH ergangenen Urteil vom 15.2.2013 - 6 U 40/10, Anlage B 44, Bl. 1042 ff. d.A.).