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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.04.2016 - 6 U 91/13   

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https://dejure.org/2016,16747
OLG Köln, 29.04.2016 - 6 U 91/13 (https://dejure.org/2016,16747)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.04.2016 - 6 U 91/13 (https://dejure.org/2016,16747)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. April 2016 - 6 U 91/13 (https://dejure.org/2016,16747)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWG § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Fahrdienstes durch den Inhaber einer Augenklinik

  • rechtsportal.de

    HWG § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Fahrdienstes durch den Inhaber einer Augenklinik

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrdienst zur Augenklinik II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 424
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Köln, 25.04.2013 - 31 O 588/12

    Unterlassungsanspruch der Werbung mit dem Angebot eines kostenlosen Fahrdienstes

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2016 - 6 U 91/13
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 25. April 2013 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 588/12 - wird zurückgewiesen.

    Die Akten des vorausgegangenen Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes LG Köln 31 O 588/12 haben dem Senat vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • OLG Düsseldorf, 04.12.2012 - 20 U 46/12

    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots eines kostenlosen Shuttle-Service von der

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2016 - 6 U 91/13
    Eine Leistung, die von dem Werbenden gerade als eine Besonderheit seines Angebots herausgestellt wird, kann daher nicht als handelsüblich angesehen werden (BGH, GRUR 1991, 329 = WRP 1991, 225, 227 - Family-Karte; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 130 = WRP 2012, 816, 818 - Kostenloser Shuttleservice).

    Für den Patienten, dem jedenfalls die Rückfahrt zur eigenen Wohnung angeboten wird, stellt sich das Angebot der Beklagten so dar, dass er damit die Kosten einer - individuellen - Taxifahrt erspart (so zutreffend OLG Düsseldorf, WRP 2012, 816 = GRUR-RR 2013, 130, 131 - Shuttle-Service).

  • OLG Köln, 22.11.2013 - 6 U 91/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Fahrdienstes durch den

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2016 - 6 U 91/13
    Der Senat hat auf die Berufung der Beklagten das landgerichtliche Urteil teilweise abgeändert und die Klage abgewiesen, da der vom Kläger gestellte Unterlassungsantrag auch zulässige Verhaltensweisen umfasse (GRUR-RR 2014, 172 - Kostenlose Krankenfahrten).
  • BGH, 22.11.1990 - I ZR 50/89

    Family-Karte - Verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2016 - 6 U 91/13
    Eine Leistung, die von dem Werbenden gerade als eine Besonderheit seines Angebots herausgestellt wird, kann daher nicht als handelsüblich angesehen werden (BGH, GRUR 1991, 329 = WRP 1991, 225, 227 - Family-Karte; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 130 = WRP 2012, 816, 818 - Kostenloser Shuttleservice).
  • OLG Rostock, 14.03.2012 - 2 U 22/10

    Kliniktaxi - Unlauterer Wettbewerb eines Krankenhausbetreibers: Angebot eines

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2016 - 6 U 91/13
    Aus diesem Grund kann sich die Beklagte auch nicht auf das von ihr zitierte Urteil des OLG Rostock vom 14.3.2012 (2 U 22/10) stützen, da die dort zu beurteilenden Werbung eine reine Unternehmenswerbung darstellte, mit der gerade keine bestimmten oder individualisierbaren Leistungen der dortigen Beklagten beworben würden (OLG Rostock a. a. O. juris Tz. 32 f.).
  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 213/13

    Zur Zulässigkeit eines kostenlosen Fahrdiensts einer Augenklinik

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2016 - 6 U 91/13
    Auf die vom Senat zugelassene Revision hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.2.2015 - I ZR 213/13 (GRUR 2015, 813 - Fahrdienst zur Augenklinik) das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an den Senat zurückverwiesen.
  • BGH, 13.06.1996 - I ZR 114/93

    Laborbotendienst - Verletzung Berufs-/Standesrecht

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2016 - 6 U 91/13
    Aus der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.6.1996 (GRUR 1996, 789 - Laborbotendienst) folgt nichts anderes.
  • OLG Köln, 07.12.2018 - 6 U 95/18

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Impfstoffen gegenüber einem Apotheker mit

    Die Norm ist offen für neue Gestaltungsformen, die noch keine allgemeine Gewohnheit sind, deren Etablierung aber kaufmännischen Gepflogenheiten entspricht (s. Gröning in: Gröning/Mand/Reinhard, Heilmittelwerberecht, Stand Januar 2015, § 7 Rn. 237, m.w.N., u.a. auf BGH NJW-RR 1991, 1191; s. auch Senat GRUR-RR 2016, 424 - Fahrdienst zur Augenklinik II, juris-Tz. 31).
  • OLG Köln, 20.05.2016 - 6 U 155/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Lasik-Quick-Checks durch

    Eine Leistung, die von dem Werbenden gerade als eine Besonderheit seines Angebots herausgestellt wird, kann daher nicht als handelsüblich angesehen werden (s. BGH, GRUR 1991, 329 - Family-Karte, Juris-Tz. 12; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 130 - Kostenloser Shuttleservice, Juris-Tz. 36; Senat, Urteil vom 29.04.2016, 6 U 91/13).
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   OLG Köln, 22.11.2013 - I-6 U 91/13   

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https://dejure.org/2013,37705
OLG Köln, 22.11.2013 - I-6 U 91/13 (https://dejure.org/2013,37705)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.11.2013 - I-6 U 91/13 (https://dejure.org/2013,37705)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. November 2013 - I-6 U 91/13 (https://dejure.org/2013,37705)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Fahrdienstes durch den Betreiber einer Augenklinik

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 11, 7 Abs. 1 HWG
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Fahrdienstes durch den Betreiber einer Augenklinik

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Angebot eines Fahrdienstes für Augenoperationspatienten stellt keinen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz dar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Angebot eines Fahrdienstes für Augenoperationspatienten stellt keinen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz dar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 172
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 31.10.2002 - I ZR 60/00

    Klinik mit Belegärzten

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2013 - 6 U 91/13
    Die Beantwortung der für die Anwendbarkeit des Heilmittelwerbegesetzes entscheidenden Frage, ob die zu beurteilende Werbung Absatz- oder Firmenwerbung ist, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat, maßgeblich davon ab, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens oder aber die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Verfahren und Behandlungen im Vordergrund steht (BGH, GRUR 2003, 353, 355 f. - Klinik mit Belegärzten m. w. N.).

    Diese Aussage, bei der es sich im Hinblick auf den konkreten, vom OLG Düsseldorf zu beurteilenden Fall um ein obiter dictum handelt, ist allerdings nur schwer zu vereinbaren mit den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 31.10.2002 (GRUR 2003, 353, 355 f. - Klinik mit Belegärzten), in dem er gerade im Hinblick auf die Werbung einer Klinik, wie sie auch im vorliegenden Fall gegeben ist, die Möglichkeit unternehmensbezogener Werbung erörtert hat.

    Ob dies auch dann zutrifft, wenn in der Werbung gleichzeitig das Leistungsspektrum der Klinik vorgestellt wird, wie es das OLG Rostock angenommen hat (vgl. dagegen wiederum BGH, GRUR 2003, 353, 355 f. - Klinik mit Belegärzten), kann im vorliegenden Fall nicht entschieden werden, da der Kläger gerade keine konkrete Werbemaßnahme zur Beurteilung gestellt hat.

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 99/07

    DeguSmiles & more

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2013 - 6 U 91/13
    a) Bei § 7 Abs. 1 HWG handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung im Sinn des § 4 Nr. 11 UWG (BGH, GRUR 2006, 949 Tz. 25 - Kunden werben Kunden; GRUR 2009, 1082 Tz. 21 - DeguSmiles & more).

    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das Verbot des § 7 Abs. 1 HWG in der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.11.2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABlEG Nr. L 311 v. 28.11.2001, S. 67, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2008/29/EG (ABlEG Nr. L 81 v. 20.3. 2008, S. 51) keine Entsprechung hat und dass nach der Rechtsprechung des EuGH mit der Richtlinie 2001/83/EG auf dem Gebiet der Arzneimittelwerbung eine vollständige Harmonisierung erfolgt ist (EuGH, GRUR 2008, 267 Tz. 39 u. 62 - Gintec; BGH, GRUR 2009, 1082 Tz. 23 - DeguSmiles & more).

    Die Bestimmung des § 7 HWG ist daher nur dann anwendbar, wenn gewährte Werbegaben sich aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs als Werbung für konkrete Heilmittel darstellen " (BGH, GRUR 2009, 1082 Tz. 15 - DeguSmiles & more m. w. N., Hervorhebung nicht im Original; so schon BGH, GRUR 1990, 1041, 1042 - Fortbildungskassetten; ferner OLG Hamburg, GRUR-RR 2013, 482, 483 - Test unter Alltagsbedingungen; Gröning, Heilmittelwerberecht, Stand: Juni 2009, § 7 HWG Rn. 17).

  • OLG Saarbrücken, 13.06.2007 - 1 U 81/07

    Unlauterer Wettbewerb: Werbung eins Arzneimittelversenders gegenüber Ärzten mit

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2013 - 6 U 91/13
    Wann der danach erforderliche Produktbezug vorliegt, wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte teilweise differenziert gesehen: Einerseits wird Produktbezug bereits angenommen, wenn sich die Werbemaßnahme auf das gesamte Sortiment eines Anbieters bezieht (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 393 - Barrabatt für Hörgeräte; so auch für einen Sonderfall OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2008, 84, 86 - Ärztebroschüre); andererseits wird der Bezug zu einem bestimmten Produkt verlangt (OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2005, 137, 138).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2013 - 6 U 91/13
    Dieser Begriff ist jedoch hinreichend konkret und eindeutig, und zwischen den Parteien ist auch nicht im Streit, welches konkrete Verhalten der Beklagten von ihm erfasst sein soll, so dass unter diesem Gesichtspunkt keine Bedenken gegen die Bestimmtheit des Antrags bestehen (vgl. BGH, GRUR 2010, 749 Tz. 21 - Erinnerungswerbung im Internet).
  • EuGH, 08.11.2007 - C-374/05

    Gintec - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 2001/83/EG und 92/28/EWG -

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2013 - 6 U 91/13
    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das Verbot des § 7 Abs. 1 HWG in der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.11.2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABlEG Nr. L 311 v. 28.11.2001, S. 67, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2008/29/EG (ABlEG Nr. L 81 v. 20.3. 2008, S. 51) keine Entsprechung hat und dass nach der Rechtsprechung des EuGH mit der Richtlinie 2001/83/EG auf dem Gebiet der Arzneimittelwerbung eine vollständige Harmonisierung erfolgt ist (EuGH, GRUR 2008, 267 Tz. 39 u. 62 - Gintec; BGH, GRUR 2009, 1082 Tz. 23 - DeguSmiles & more).
  • LG Köln, 25.04.2013 - 31 O 588/12

    Unterlassungsanspruch der Werbung mit dem Angebot eines kostenlosen Fahrdienstes

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2013 - 6 U 91/13
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. April 2013 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 588/12 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 145/03

    Kunden werben Kunden

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2013 - 6 U 91/13
    a) Bei § 7 Abs. 1 HWG handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung im Sinn des § 4 Nr. 11 UWG (BGH, GRUR 2006, 949 Tz. 25 - Kunden werben Kunden; GRUR 2009, 1082 Tz. 21 - DeguSmiles & more).
  • OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 26/12

    Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung liegt ein

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2013 - 6 U 91/13
    Die Bestimmung des § 7 HWG ist daher nur dann anwendbar, wenn gewährte Werbegaben sich aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs als Werbung für konkrete Heilmittel darstellen " (BGH, GRUR 2009, 1082 Tz. 15 - DeguSmiles & more m. w. N., Hervorhebung nicht im Original; so schon BGH, GRUR 1990, 1041, 1042 - Fortbildungskassetten; ferner OLG Hamburg, GRUR-RR 2013, 482, 483 - Test unter Alltagsbedingungen; Gröning, Heilmittelwerberecht, Stand: Juni 2009, § 7 HWG Rn. 17).
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 37/08

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2013 - 6 U 91/13
    In späteren Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof eine auf das gesamte Sortiment einer Apotheke bezogene Werbung allerdings als "Imagewerbung" und nicht als produktbezogen bezeichnet (Urteile vom 9.9. 2010; I ZR 37/08 - juris Tz. 21 - Einkaufsgutschein; I ZR 125/08 - juris Tz. 20 - Bonussystem; I ZR 25/09 - juris Tz. 22 - Bonus-Taler; vgl. Brixius, in: Bülow u. a., HWG, 4. Aufl. 2012, § 7 Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 6 U 53/05

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Barrabatt beim Kauf eines Hörgeräts

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2013 - 6 U 91/13
    Wann der danach erforderliche Produktbezug vorliegt, wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte teilweise differenziert gesehen: Einerseits wird Produktbezug bereits angenommen, wenn sich die Werbemaßnahme auf das gesamte Sortiment eines Anbieters bezieht (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 393 - Barrabatt für Hörgeräte; so auch für einen Sonderfall OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2008, 84, 86 - Ärztebroschüre); andererseits wird der Bezug zu einem bestimmten Produkt verlangt (OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2005, 137, 138).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2004 - 20 U 91/04

    Rabattverbot für Arzneimittel nach Neufassung des § 7 HWG

  • OLG Rostock, 14.03.2012 - 2 U 22/10

    Kliniktaxi - Unlauterer Wettbewerb eines Krankenhausbetreibers: Angebot eines

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 125/08

    Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken

  • OLG Düsseldorf, 04.12.2012 - 20 U 46/12

    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots eines kostenlosen Shuttle-Service von der

  • BGH, 21.06.1990 - I ZR 240/88

    Fortbildungs-Kassetten - HWG - Werbegabe

  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 213/13

    Zur Zulässigkeit eines kostenlosen Fahrdiensts einer Augenklinik

    Das Berufungsgericht hat den Unterlassungsantrag, dem das Landgericht stattgegeben hatte, abgewiesen (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 172).
  • OLG Köln, 29.04.2016 - 6 U 91/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Fahrdienstes durch den

    Der Senat hat auf die Berufung der Beklagten das landgerichtliche Urteil teilweise abgeändert und die Klage abgewiesen, da der vom Kläger gestellte Unterlassungsantrag auch zulässige Verhaltensweisen umfasse (GRUR-RR 2014, 172 - Kostenlose Krankenfahrten).
  • OLG Köln, 17.07.2015 - 6 U 189/14
    "Die Beantwortung der für die Anwendbarkeit des Heilmittelwerbegesetzes entscheidenden Frage, ob die zu beurteilende Werbung Absatz- oder Firmenwerbung ist, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. zuletzt Urteil v. 22.11.2013, 6 U 91/13 - Fahrdienst), maßgeblich davon ab, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens oder aber die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Produkte im Vordergrund steht (vgl. vgl. Bülow/Ring/Artz/Brixius, Heilmittelwerbegesetz, 4. Auflage, § 7 Rn. 14; BGH, GRUR 2003, 353, 355 f. - Klinik mit Belegärzten m. w. N.).
  • LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
    Die Beantwortung der für die Anwendbarkeit des Heilmittelwerbegesetzes entscheidenden Frage, ob die zu beurteilende Werbung Absatz- oder Firmenwerbung ist, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. zuletzt Urteil v. 22.11.2013, 6 U 91/13 - Fahrdienst), maßgeblich davon ab, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens oder aber die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Produkte im Vordergrund steht (vgl. vgl. Bülow/Ring/Artz/Brixius, Heilmittelwerbegesetz, 4. Auflage, § 7 Rn. 14; BGH, GRUR 2003, 353, 355 f. - Klinik mit Belegärzten m. w. N.).
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