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   LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - L 6 U 92/09   

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LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - L 6 U 92/09 (https://dejure.org/2011,42633)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.11.2011 - L 6 U 92/09 (https://dejure.org/2011,42633)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. November 2011 - L 6 U 92/09 (https://dejure.org/2011,42633)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - L 6 U 92/09
    Ein Betriebsweg unterscheidet sich von anderen Wegen dadurch, dass er im unmittelbaren Betriebsinteresse zurückgelegt wird und nicht wie Wege nach und von dem Ort der Tätigkeit im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII der versicherten Tätigkeit vorausgeht oder sich ihr anschließt (BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R - juris).

    Eine betriebliche Handlungstendenz liegt vor, wenn der Versicherte den Willen hat, durch die Verrichtung eine seiner Pflichten oder Aufgaben aus seiner freiberuflichen Tätigkeit zu erfüllen oder die Erfüllung von Vor- und Nachbereitungshandlungen zu fördern oder zu sichern (BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R - a.a.O.).

    Dieser Versicherungsschutz wird damit begründet, dass diese Wege nicht aus privaten Interessen, sondern mit einer auf die versicherte Tätigkeit bezogenen Handlungstendenz unternommen werden (BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R - a.a.O.).

  • BSG, 23.02.1966 - 2 RU 45/65

    Pkw als Arbeitsgerät - Zweckbestimmung des Pkw - Verwahrungsbegriff

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - L 6 U 92/09
    Ferner war das Bargeld kein "Arbeitsgerät" im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 5 SGB VII. Ob Bargeld überhaupt als "Arbeitsgerät" im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 5 SGB VII angesehen werden kann (siehe zum Begriff des Arbeitsgerätes BSG, Urteil vom 23. Februar 1966 - 2 RU 45/65 - NJW 1966, 1775), kann dahingestellt bleiben.
  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 19/02 R

    Wegeunfall - Ort der Tätigkeit - Arbeitsstätte - dritter Ort - innerer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - L 6 U 92/09
    Dessen ungeachtet besteht der Unfallversicherungsschutz auf dem Weg von oder zu einem dritten Ort nur dann, wenn der Aufenthalt an dem dritten Ort selbst mindestens zwei Stunden dauert bzw. dauern soll (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2002 - B 2 U 19/02 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 14).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - L 6 U 92/09
    Bei der Fahrt des Klägers von der Kanzlei zur HypoVereinsbank hat es sich auch nicht um eine notwendige Handlung gehandelt, um weiterhin betriebliche Arbeit verrichten bzw. den Weg zum Ort oder vom Ort der Tätigkeit zurücklegen zu können (siehe BSG, Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 35/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 6; Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R- juris).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - L 6 U 92/09
    Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls seiner versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 9/10 R - SozR 4 -2700 § 2 Nr. 17; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18 oder Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - L 6 U 92/09
    Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls seiner versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 9/10 R - SozR 4 -2700 § 2 Nr. 17; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18 oder Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - L 6 U 92/09
    Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls seiner versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 9/10 R - SozR 4 -2700 § 2 Nr. 17; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18 oder Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.).
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - L 6 U 92/09
    Ein Weg wird dann in unmittelbarem Betriebsinteresse zurückgelegt, wenn die objektive Handlungstendenz des Versicherten auf die Ausübung einer dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit gerichtet ist und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (vgl BSG, Urteil vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 RdNr. 14).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - L 6 U 92/09
    Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls seiner versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 9/10 R - SozR 4 -2700 § 2 Nr. 17; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18 oder Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.).
  • BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - L 6 U 92/09
    Denn in jedem Falle war das Bargeld nicht dazu bestimmt, hauptsächlich der freiberuflichen Tätigkeit des Klägers zu dienen (siehe zu den Voraussetzungen BSG, Urteil vom 12. Mai 2009 - B 2 U 12/08 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 33 RdNr. 28).
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 4 SGB

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   OLG Celle, 07.01.2010 - 6 U 92/09   

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OLG Celle, 07.01.2010 - 6 U 92/09 (https://dejure.org/2010,5660)
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OLG Celle, Entscheidung vom 07. Januar 2010 - 6 U 92/09 (https://dejure.org/2010,5660)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 152 Satz 2, 130 Abs. 2, 130 Abs. 1 Satz 1 BGB

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 130 Abs. 1 S. 1 BGB; § 130 Abs. 2 BGB; § 152 S. 1 BGB
    Rechtsfolgen des Erlöschens der Vollmacht zwischen Abgabe und Zugang der Willenserklärung des Vertreters

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen des Erlöschens der Vollmacht zwischen Abgabe und Zugang der Willenserklärung des Vertreters

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen des Erlöschens der Vollmacht zwischen Abgabe und Zugang der Willenserklärung des Vertreters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsübernahme und Tücken der vereinbarten Schriftform (IBR 2010, 1016)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.05.1958 - V ZR 295/56

    Fruchterwerb (§ 956 BGB). Konkursbeschlagnahme

    Auszug aus OLG Celle, 07.01.2010 - 6 U 92/09
    Wie ein Umkehrschluss aus § 130 Abs. 2 BGB zeigt, hinderte das Wirksamwerden der Erklärungen, dass das Vertretungsverhältnis zwischen der E. S. GmbH, für und gegen welche die Erklärungen wirken sollten, und der Erklärenden P. B. nicht mehr bestand (vgl. für den gleichgelagerten Fall der Verfügungsbefugnis: BGH Urt. v. 30. Mai 1958, V ZR 295/56, zit. nach juris: Rn. 30).
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