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   OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 6 U 92/11   

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https://dejure.org/2012,38313
OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 6 U 92/11 (https://dejure.org/2012,38313)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.12.2012 - 6 U 92/11 (https://dejure.org/2012,38313)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Dezember 2012 - 6 U 92/11 (https://dejure.org/2012,38313)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vertragsstrafe auch dann, wenn Foto nur noch über direkte Eingabe der URL erreichbar ist

  • openjur.de
  • Telemedicus

    Verwirken einer Vertragsstrafe durch öffentliches Zugänglichmachen eines Lichtbildes

  • Telemedicus

    Verwirken einer Vertragsstrafe durch öffentliches Zugänglichmachen eines Lichtbildes

  • JurPC

    Verwirkung einer Vertragsstrafe wegen öffentlichen Zugänglichmachens eines Fotos bei Auffinden über direkten URL

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirken der Vertragsstrafe wegen der Veröffentlichung eines Lichtbildes

  • kanzlei.biz

    Abrufbarkeit eines Lichtbildes über URL-Adresse löst bereits Vertragsstrafe aus

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 19a UrhG

  • anwalt-fotorecht-berlin.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 19a; BGB § 339 Abs. 2
    Verwirken der Vertragsstrafe wegen der Veröffentlichung eines Lichtbildes

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugänglichmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bilddatei muss nach Abgabe einer Unterlassungserklärung komplett vom Server gelöscht werden - öffentliches Zugänglichmachen auch wenn die Datei nur per Direkteingabe der URL erreich

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Aufrufbarkeit der URL-Adresse trotz Unterlassungsverpflichtung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Doch nicht gelöschtes Bild

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Effektive Maßnahmen zur Vermeidung einer Vertragsstrafe nach Urheberrechtsverletzung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung durch Datei in nicht geschützten und somit öffentlich zugänglichen Bereich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das doch nicht gelöschte Bild

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzureichende Maßnahme nach Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung auf Internetseite

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwirkung einer Vertragsstrafe aus strafbewehrter Unterlassungserklärung trotz Entfernens eines Links zu urheberrechtlich geschütztem Lichtbild

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Erneut: URL-Erreichbarkeit genügt für Verstoß gegen Unterlassungserklärung

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Anforderung an die Beseitigung einer Rechtsverletzung im Internet - Maßnahmen nach Abgabe einer Unterlassungserklärung wegen einer Urheberrechtsverletzung

  • hagendorff.org (Kurzinformation)

    [Urheberrecht und Internet] 5.100 Vertragsstrafen wegen fahrlässigem Verstoß gegen strafbewehrte Unterlassungserklärung

  • it-rechts-praxis.de (Kurzinformation)

    Bloßes Entfernen eines Links, der zu einer URL mit einer unberechtigten Bildnutzung führt, reicht nicht aus

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe bei Erreichbarkeit eines abgemahnten Werkes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bild-Erreichbarkeit genügt für Verstoß gegen Unterlassungserklärung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Inhalte kopiert - Link löschen reicht nicht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Beseitigung einer Rechtsverletzung im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    URL-Erreichbarkeit genügt für Verstoß gegen Unterlassungserklärung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vertragsstrafe: Urheberrechtlich geschütztes Lichtbild darf nicht über Direkteingabe der URL öffentlich zugänglich sein - Verstoß gegen Unterlassungserklärung begründete Anspruch auf Vertragsstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 206
  • MMR 2013, 258
  • ZUM 2013, 224
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 6 U 92/11
    Nach ständiger Rechtsprechung zu § 133 BGB ist die Erklärung so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BGHZ 36, 30, 33).
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 40/95

    "Sekundenschnell"; Auslegung eines Unterlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 6 U 92/11
    Für die Auslegung sind dabei die allgemeinen Grundsätze der Vertragsauslegung nach § 133, 157 BGB anzuwenden (st. Rspr. vgl. BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 39/08

    Session-ID

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 6 U 92/11
    Ein Zugänglichmachen i.S. dieser Vorschrift liegt vor, wenn Dritten der Zugriff auf das sich in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindende geschützte Werk eröffnet wird (BGH GRUR 2010, 628 Tz. 19 - Vorschaubilder; GRUR 2011, 56 Tz. 23 - Session-ID).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 6 U 92/11
    Ein Zugänglichmachen i.S. dieser Vorschrift liegt vor, wenn Dritten der Zugriff auf das sich in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindende geschützte Werk eröffnet wird (BGH GRUR 2010, 628 Tz. 19 - Vorschaubilder; GRUR 2011, 56 Tz. 23 - Session-ID).
  • OLG Hamburg, 09.04.2008 - 5 U 124/07

    Urheberrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Kartenausschnitten im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 6 U 92/11
    Das ermöglichen insbesondere auf den Rechnern Dritter gespeicherte URLs, welche die Nutzer unmittelbar auf die noch vorhandene Datei führen (ebenso OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 383 juris-Rn. 33).
  • OLG Hamburg, 08.02.2010 - 5 W 5/10

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliche Zugänglichmachung eines nicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 6 U 92/11
    Soweit das Oberlandesgericht Hamburg (MMR 2010, 418) und das Kammergericht Berlin (ZUM-RD 2010, 595) die abstrakte Möglichkeit der Erreichbarkeit durch Eingabe der URL für ein öffentliches Zugänglichmachen i.S. des § 19 a UrhG für ausreichend hielten, beträfen diese Fälle den Regelfall der Adressenermittlung mittels Suchmaschinen.
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 6 U 58/11

    Abgemahnte Bilder müssen komplett vom Server gelöscht werden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 6 U 92/11
    Entsprechend hat der Senat auch bereits mit Urteil v. 12.09.2012 (6 U 58/11, veröffentlicht in juris) in einem solchen Fall ein öffentliches Zugänglichmachen i.S. des dortigen Vertragsstrafeversprechens angenommen.
  • KG, 28.04.2010 - 24 W 40/10

    Vetragsstrafeversprechen in Bezug auf § 19a UrhG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 6 U 92/11
    Soweit das Oberlandesgericht Hamburg (MMR 2010, 418) und das Kammergericht Berlin (ZUM-RD 2010, 595) die abstrakte Möglichkeit der Erreichbarkeit durch Eingabe der URL für ein öffentliches Zugänglichmachen i.S. des § 19 a UrhG für ausreichend hielten, beträfen diese Fälle den Regelfall der Adressenermittlung mittels Suchmaschinen.
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

    Mit dem Unterlassungsanspruch kann daher nicht nur verlangt werden, es zu unterlassen, die Lichtbilder erneut im Internet öffentlich zugänglich zu machen; vielmehr kann damit auch verlangt werden, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die bereits in das Internet eingestellten Lichtbilder dort nicht mehr öffentlich zugänglich sind (vgl. OLG Karlsruhe, ZUM 2013, 45, 46; ZUM 2013, 224, 225; J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 97 UrhG Rn. 40a).
  • OLG Frankfurt, 16.06.2020 - 11 U 46/19

    Öffentliches Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Lichtbildes

    Zwar hatte das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 3.12.2012, 6 U 92/11, GRUR-RR 2013, 206, in einem vergleichbaren Fall angenommen, auch wenn ein Lichtbild nur durch Eingabe einer - vorher festgehaltenen - URL-Adresse aufgerufen werden könne, liege ein öffentlich Zugänglichmachen im Sinne des § 19 a UrhG vor.
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2021 - 6 U 94/20

    Zahlung einer Vertragsstrafe wegen eines Verstoßes gegen eine strafebewehrte

    Entsprechend hatte der Senat auch mit Urteil vom 3.11.2012 - 6 U 92/11 Juris Rn. 29 angenommen, dass ein Beklagter bei einer Unterlassungserklärung dieses Inhalts verpflichtet sei, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass das betreffende Lichtbild nicht mehr über ihre Webseite oder die von ihr verwendete URL öffentlich zugänglich ist und dass das bloße Löschen eines Links zu dem redaktionellen Beitrag, in dessen Zusammenhang das Lichtbild Verwendung gefunden hatte, für die Erfüllung dieser Verpflichtung nicht genügt.
  • LG Frankfurt/Main, 24.01.2018 - 3 O 140/18

    Zur öffentlichen Zugänglichmachung eines Lichtbildes über eine URL

    Der Unterlassungsanspruch und ebenso die Pflicht aus einem Vertragsstrafeversprechen richtet sich daher nicht darauf, es zu unterlassen, Lichtbilder erneut im Internet öffentlich zugänglich zu machen, vielmehr kann auch verlangt werden, dass durch geeignete Maßnahmen sichergestellt wird, dass die bereits in das Internet eingestellten Lichtbilder dort nicht mehr öffentlich zugänglich sind (vgl. BGH GRUR 2015, 258 [BGH 18.09.2014 - I ZR 76/13] Rn. 67 - CT-Paradies; unter Verweis auf OLG Karlsruhe GRUR-RR 2013, 206 und MMR 2013, 122 [OLG Karlsruhe 12.09.2012 - 6 U 58/11] ; ebenso OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 11.12.2018 - 11 U 88/17).

    Daher ist auch das Bereithalten eines Werkes zum Aufruf bei Direkteingabe der URL eine öffentliche Zugänglichmachung (OLG Karlsruhe GRUR-RR 2013, 206; OLG Karlsruhe, MMR 2013, 122 [OLG Karlsruhe 12.09.2012 - 6 U 58/11] ; LG Berlin MMR 2015, 538; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.02.2016 - 2-03 O 106/15), da jeder, der die URL kennt, das Bild noch abrufen kann.

  • AG Hannover, 26.02.2015 - 522 C 9466/14

    Fotorechtsverletzung auch bei potentieller Abrufmöglichkeit

    Ein Zugänglichmachen i.S.v. § 19 a UrhG liegt bereits dann vor, wenn die abstrakte Möglichkeit des Abrufes besteht oder wenn der Inhalt auf einem Server nach Löschung des Direktlinks nur noch hinterlegt war und durch die Eingabe einer bestimmten ULR abgerufen werden konnte (Fromm-Nordemann, Urheberrecht, § 19 a Rz. 7, 11. Auflage, OLG Karlsruhe vom 03.12.2012, 6 U 92/11).
  • OLG Frankfurt, 12.02.2019 - 11 U 156/17

    Vertragsstrafeversprechen wegen urheberrechtswidriger Handlungen eines nicht

    Insbesondere kann die Erklärung nicht nach denselben Maßstäben ausgelegt werden, wie sie von der beklagtenseits zitierten Rechtsprechung für die Auslegung von Vertragsstrafeversprechen im gewerblichen Kontext entwickelt wurden (vgl. dazu BGH Urteil vom 18.9.2014, I ZR 76/13 - CT-Paradies; Urteil vom 4.5.2017, I ZR 208/15 - Luftentfeuchter; OLG Düsseldorf, Urteil vom 3.9.2015, 1-15 U 119/14; OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.12.2012, 6 U 92/11; OLG Zweibrücken, Urteil vom 19.5.2016, 4 U 45/15).
  • LG Hamburg, 15.02.2021 - 310 O 149/19
    Der Beklagte war daher auch verpflichtet, im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren den durch das Einstellen der Fotografie in das Internet geschaffenen Störungszustand zu beseitigen, indem er durch geeignete Maßnahmen sicherstellte, dass die bereits in das Internet eingestellte Fotografie dort nicht mehr öffentlich zugänglich war (ebenso KG, Urteil vom 29.7.2019 - 24 U 143/18, BeckRS 2019, 53363 Rn. 17; OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.12.2012 - 6 U 92/11, GRUR-RR 2013, 206, 207).

    Die Kammer ist daher mit dem Kammergericht und dem OLG Karlsruhe der Auffassung, dass auch eine unterbliebene vollständige Löschung des Lichtbildes mit der Möglichkeit seiner fortdauernden Auffindbarkeit durch Eingabe der URL einen Verstoß gegen die Unterlassungsvereinbarung darstellt (vgl. KG, BeckRS 2019, 53363 Rn. 17; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2013, 206, 207), also auch im Falle des Deeplinks.

    Die Kenntnis der URL-Adresse des Lichtbildes ist daher nicht nur der abmahnenden Klägerin vorbehalten, sondern jeder Nutzer der Homepage hätte diese festhalten können (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2013, 206, 207).

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