Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - I-6 U 94/09   

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OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - I-6 U 94/09 (https://dejure.org/2010,8719)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.2010 - I-6 U 94/09 (https://dejure.org/2010,8719)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 2010 - I-6 U 94/09 (https://dejure.org/2010,8719)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09

    Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 U 94/09
    bb) Maßgeblich ist nämlich insoweit die Ex-ante-Perspektive (BGH, Beschluss vom 27.01.2010- 5 StR 224/09 - = BeckRS 2010 04982, Seite 7).

    Auf eine Indizwirkung der späteren Marktreaktion, deren regelmäßige Bedeutung der BGH in seiner Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09 - (BeckRS 2010 04982, Seite 7) hervorgehoben hat, kann hier entgegen der Ansicht der Kläger schon wegen des bereits genannten Ausnahmecharakters der in Rede stehenden Ereignisse nicht zurückgegriffen werden.

  • OLG Düsseldorf, 09.12.2009 - 6 W 45/09

    IKB Deutsche Industriebank AG: Sonderprüfer soll mögliche Pflichtverletzungen von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 U 94/09
    Hilfsweise bitten sie zumindest um die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 148 ZPO mit Rücksicht auf die vom Amtsgericht Düsseldorf am 14. August 2009 auf Antrag einiger Minderheitsaktionäre beschlossene und durch den Senat in dem darauf folgenden Beschwerdeverfahren I-6 W 45/09 durch Beschluss vom 09. Dezember 2009 bestätigte Bestellung eines Sonderprüfers bei der Beklagten, weil das zu erwartende Ergebnis der Sonderprüfung auch Auswirkungen auf das vorliegende Verfahren habe.

    Eine Aussetzung des vorliegenden Verfahrens im Hinblick auf das Verfahren gemäß § 142 Abs. 2 AktG über die Bestellung eines Sonderprüfers - 31 O 38/09 (AktE( LG Düsseldorf = I-6 W 45/09 OLG Düsseldorf - gemäß § 148 ZPO oder auf einer sonstigen Rechtsgrundlage kommt nicht in Betracht.

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2010 - 15 U 230/09

    Haftung der IKB-Bank wegen einer unrichtigen Pressemitteilung im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 U 94/09
    b) Ein Anspruch auf dieser Grundlage scheidet aber schon deshalb aus, weil es sich bei der Pressemitteilung der Beklagten vom 20. Juli 2007 - auf die eine Haftung insoweit allenfalls gestützt werden könnte - bereits nicht um eine Ad-hoc-Mitteilung im Sinne des § 15 WpHG gehandelt hat (Senat, Urteil vom 10. September 2009, I-6 U 14/09, S. 18 f.; ebenso z.B. auch der 9. Zivilsenat in seinem Urteil vom 29. Juni 2009, I-9 U 219/08, S. 20 und der 15. Zivilsenat in seinem Urteil vom 27. Januar 2010, I-15 U 230/09, Seite 11).

    Es fehlt bereits an einer planwidrigen Regelungslücke, die Voraussetzung einer analogen Anwendung der Vorschrift auf den von den Klägern geltend gemachten Sachverhalt wäre (ebenso der 15. Zivilsenat, Urteil vom 27. Januar 2010, I-15 U 230/09, Seite 11 f. mit ausführlicher Begründung, der sich der Senat in vollem Umfang anschließt).

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 U 94/09
    Vielmehr müssen Umstände hinzutreten, die das Verhalten des Täters als sittenwidrig, d.h. als einen Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden erscheinen lassen (vgl. BGH WM 2004, 1721, 1725 = juris Rn 48f.; BGH WM 2004, 1726, 1730 = juris Rn 48f.).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 217/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 U 94/09
    Vielmehr müssen Umstände hinzutreten, die das Verhalten des Täters als sittenwidrig, d.h. als einen Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden erscheinen lassen (vgl. BGH WM 2004, 1721, 1725 = juris Rn 48f.; BGH WM 2004, 1726, 1730 = juris Rn 48f.).
  • LG Düsseldorf, 14.08.2009 - 31 O 38/09

    Rechtmäßigkeit der Bestellung eines Sonderprüfers zur Überprüfung möglicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 U 94/09
    Eine Aussetzung des vorliegenden Verfahrens im Hinblick auf das Verfahren gemäß § 142 Abs. 2 AktG über die Bestellung eines Sonderprüfers - 31 O 38/09 (AktE( LG Düsseldorf = I-6 W 45/09 OLG Düsseldorf - gemäß § 148 ZPO oder auf einer sonstigen Rechtsgrundlage kommt nicht in Betracht.
  • BGH, 04.06.2007 - II ZR 147/05

    "ComROAD IV"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 U 94/09
    Das Verhalten des Täters muss hiernach gegen die Mindestanforderungen des lauteren Rechtsverkehrs auf dem Kapitalmarkt verstoßen (vgl. BGH WM 2007, 1557, 1558 = juris Rn 10).
  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99

    Frage einer Haftung der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan Verbund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 U 94/09
    Bei den §§ 400 Abs. 1 Nr. 1 und 331 Abs. 1 Nr. 2 HGB handelt es sich allerdings um Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (BGHZ 149, 10 ff. = BGH WM 2001, 2062 ff. = juris Rn 29 zu § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Wiedmann, Handelsgesetzbuch, 2. Auflage, § 331 HGB Rn 8 zu § 331 HGB), auf die Schadensersatzansprüche von Anlegern grundsätzlich gestützt werden können.
  • BGH, 25.02.2008 - II ZB 9/07

    Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Daimler AG wegen unterlassener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 U 94/09
    Da nur präzise Umstände von dem Tatbestand erfasst werden, genügen nur konkrete Umstände, die bereits vorliegen oder solche, bei denen man mit hinreichender Wahrscheinlichkeit, mithin also bei Bestehen einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 50 %, oder mehr davon ausgehen kann, dass sie in Zukunft vorliegen werden (BGH WM 2008, 641, 644 = juris Rn 20, 25).
  • BGH, 10.07.1964 - Ib ZR 208/62
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 U 94/09
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10. Juli 1964 - Ib ZR 208/62 - (DB 1964, 1585 = BB 1964, 1273), in der dies für die damals allein bedeutsamen Vorschriften der §§ 238 ff., 264 HGB ausdrücklich entschieden worden ist, gilt trotz vereinzelt geäußerter Zweifel zumindest im Hinblick auf bilanzrechtliche Strafvorschriften (BGH WM 1994, 896 ff = juris Rn 26) nach der zutreffenden, in der Rechtsprechung einhelligen und in der Literatur zumindest überwiegend vertretenen Ansicht bis heute unverändert fort (vgl. die Nachweise bei Fleischer ZIP 2007, 97 ff., 103 Fn 93; Nachweise zur Gegenansicht z.B. bei BGH WM 1994, 896 ff = juris Rn 27; a.A. hinsichtlich des § 264 Abs. 2 HGB z.B. Ekkenga, ZIP 2004, 781 ff. 788 f. und 793 und speziell für die Rechnungslegung nach den IFRS Schnorr, ZHR 170, 9 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2009 - 6 U 14/09

    Haftung einer Bank für Schäden eines Anlegers aufgrund des Erwerbs von Aktien

  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 16/93

    Haftung des GmbH-Gesellschafters bei Vermischung des Gesellschafts- mit dem

  • OLG Celle, 30.09.2022 - 13 Kap 1/16

    Beabsichtigte VW-Übernahme: Anleger bekommen nach Porsche-Rückzieher keine

    auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. März 2010 - 6 U 94/09, juris Rn. 82 f.; vgl. zum neuen Recht auch Assmann in: Assmann/Schneider/Mülbert, 7. Aufl., Art. 17 VO (EU) Nr. 596/2014, Rn. 50 m.w.N. auch zur Gegenauffassung; a.A.: LG Stuttgart, Vorlagebeschluss vom 28. Februar 2017 - 22 AR 1/17 Kap, juris Rn. 158 m.w.N.; Schneider in: Habersack/Mülbert/Schlitt, 3. Aufl., § 2 Rn. 54; Klöhn in: KK-WpHG, 2. Aufl., § 15 Rn. 58, 62; ders. Rechtsgutachten vom 31. August 2018 [Anlage MK 148], S. 20 ff.; Hellgardt, DB 2012, 673, 675; vgl. zum neuen Recht auch Hellgardt in: Assmann/Schneider/Mülbert, 7. Aufl., § 97 WpHG Rn. 89).

    Soweit der Emittent eine Kenntnis im Rahmen des ihm möglichen Vortrags bestritten habe, müsse der Gläubiger aufgrund einer sekundären Darlegungslast hinreichende Anhaltspunkte für eine Kenntnis des Emittenten vortragen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. März 2010 - 6 U 94/09, juris Rn. 104; Urteil vom 7. April 2011 - 6 U 7/10, juris Rn. 162; i. Erg.

  • BGH, 11.12.2018 - II ZR 455/17

    Einordnung des § 283b Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a StGB als Schutzgesetz im Sinne des §

    bb) Die instanzgerichtliche Rechtsprechung und Teile des Schrifttums verneinen allgemein die Schutzgesetzqualität des § 283b StGB (OLG Hamm, GmbHR 2014, 1044, 1045; OLG Düsseldorf, AG 2011, 31; OLG München, Urteil vom 7. Mai 2008 - 20 U 5630/07, juris Rn. 31; OLG Brandenburg, ZIP 2005, 1073, 1074; KG, NZG 2002, 383, 385; OLG Düsseldorf, OLGR 1994, 66, 67; Kort in Großkomm. AktG, 5. Aufl., § 91 Rn. 188; Krieger/Sailer-Coceani in K. Schmidt/Lutter, AktG, 3. Aufl., § 91 Rn. 20; Büteröwe in Henssler/Strohn, GesR, 4. Aufl., § 41 GmbHG Rn. 17; Koch in Hüffer/Koch, AktG, 13. Aufl., § 91 Rn. 3; Hölters/Müller-Michaels, AktG, 3. Aufl., § 91 Rn. 12; Schmidt in Ensthaler/Füller/Schmidt, GmbHG, 2. Aufl., § 41 Rn. 42; Alexander in Schwerdtfeger, GesR, 3. Aufl., § 41 GmbHG Rn. 60).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2023 - 20 Kap 2/17

    Kapitalmarkthaftung einer Holdinggesellschaft wegen unterlassener

    Das Oberlandesgericht hat ausgeführt, dass das zum Schadensersatz verpflichtende Unterlassen nicht in dem Moment beginne, in dem der Emittent von der Insiderinformation Kenntnis erlange, sondern erst nach Ablauf der in § 15 Abs. 1 WpHG eingeräumten Prüfungsfrist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 4.3.2010 - 6 U 94/09 - juris Rn. 83).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2011 - 6 U 7/10

    Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer

    Eine Haftung auf dieser Grundlage scheidet schon deshalb aus, weil die in dieser Hinsicht in Betracht kommenden Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften bereits keine Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellen, so dass eine Haftung schon aus diesem Grunde nicht in Betracht kommt (Senat, Urteil vom 04. März 2010 I6 U 94/09 - = AG 2011, 31 ff. = juris Rn 56 m.w.N., auch zur Gegenansicht).

    Allein die Tatsache, dass der Beurteilungsspielraum im Hinblick auf die Konsolidierung der Zweckgesellschaften im Lichte der weiteren Entwicklung der Ereignisse durch eine andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anders ausgeübt worden ist, lässt einen hinreichenden Rückschluss auf die Unrichtigkeit der ursprünglichen Bilanzierungsweise nicht zu (Senat, Urteil vom 04. März 2010, I-6 U 94/09 = AG 2011, 31 ff. = juris Rn 69 f.).

    aa) Ein Anspruch auf dieser Grundlage scheidet schon deshalb aus, weil es sich bei den von der Klägerin in Bezug genommenen Pressemitteilungen vom 16. Mai 2007 (Anlage K 16), 28. Juni 2007 (Anlage K 17) und 20. Juli 2007 (Anlage K 20) bereits nicht um Ad-hoc-Mitteilungen im Sinne dieser Vorschrift gehandelt hat (Senat, Urteil vom 04. März 2010, I-6 U 94/09 = AG 2011, 31 ff. = juris Rn 77 f. m.w.N.).

    Es fehlt bereits an einer planwidrigen Regelungslücke, die Voraussetzung einer analogen Anwendung der Vorschrift auf den von der Klägerin geltend gemachten Sachverhalt wäre (Senat, Urteil vom 04. März 2010, I-6 U 94/09 = AG 2011, 31 ff. = juris Rn 79).

    (a) Anders als in den bereits in der Vergangenheit durch den Senat entschiedenen Parallelverfahren - vgl. die Urteile vom 04. März 2010 - I 6 U 94/09 - (= AG 2011, 31 ff.) und vom 25. März 2010 - I-6 U 69/09 - spricht allerdings aufgrund der mittlerweile in das Verfahren eingeführten Ergebnisse des Strafverfahrens gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten zumindest Einiges dafür, dass sich der Beklagte jedenfalls durch die Herausgabe der Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 wegen einer vorsätzlichen Marktmanipulation gemäß § 20a WpHG strafbar gemacht haben könnte.

  • BGH, 05.05.2022 - III ZR 131/20

    Schutzgesetz, Wertpapiererwerb, Sekundärmarkt, Prospektfehler, Tatbestandsirrtum,

    Für das - redliche - Vorstandsmitglied einer Kapitalgesellschaft, das "alle Aufklärungen und Nachweise ..., die für eine sorgfältige Prüfung notwendig sind" (§ 320 Abs. 2 Satz 1 HGB), erteilt respektive durch nachgeordnete Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Dritte erteilen lässt, kann es, von Ausnahmefällen - etwa dann, wenn dem Jahresabschluss die Unrichtigkeit "auf der Stirn geschrieben steht" - abgesehen, gleichermaßen beurteilt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. März 2010 - 6 U 94/09, juris Rn. 71 f).
  • BGH, 20.07.2011 - 3 StR 506/10

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandssprechers der IKB AG wegen Marktmanipulation

    Das Zivilurteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. März 2010 steht nicht in Widerspruch zu dem angefochtenen Strafurteil.
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 6 U 42/11

    Abänderung der Festsetzung einer dienstvertraglich vereinbarten Tantieme des

    Denn selbst wenn zu der Zulässigkeit der damals vorgenommenen Anpassung des Jahresabschlusses im Hinblick auf ihre Rückwirkung rechtlich unterschiedliche Auffassungen vertreten worden sein mögen - etwas anderes ist auch dem von dem Kläger zitierten Senatsurteil vom 04. März 2010 - I-6 U 94/10 - [= AG 2011, 31 ff. = juris Rn 70] nicht zu entnehmen -, ändert dies nichts daran, dass jedenfalls Teile der bilanzrechtlichen Literatur eine derartige Rückwirkung auch schon damals für zulässig gehalten haben.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.09.2009 - 6 U 94/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6642
OLG Köln, 11.09.2009 - 6 U 94/09 (https://dejure.org/2009,6642)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.09.2009 - 6 U 94/09 (https://dejure.org/2009,6642)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. September 2009 - 6 U 94/09 (https://dejure.org/2009,6642)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Hervorhebung des Endpreises i.S.v. § 1 Abs. 6 Preisangabenverordnung (PAngV)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    PAngV § 1 Abs. 6
    Begriff der Hervorhebung des Endpreises im S. von § 1 Abs. 6 PAngV

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG;§§ 1 Abs. 1, 6 PAngV; Art. 5 Abs. 2 RL 2005/29/EG
    Verschwindet der Endpreis neben dem "ab … EUR”-Preis, ist dies trotz Sternchenhinweis wettbewerbswidrig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Auto-Endpreis muss staatliche Abwrackprämie beinhalten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Preisangabepflichten bei der staatlichen Abwrackprämie

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01

    "FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher;

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2009 - 6 U 94/09
    Die Bestimmungen der Preisangabenverordnung sind im Interesse der Marktteilnehmer dazu bestimmt, das Marktverhalten zu regeln (ständige Rechtsprechung seit BGH GRUR 2004, 435 - "FrühlingsgeFlüge").
  • BGH, 16.12.1982 - I ZR 155/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung über importierte und

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2009 - 6 U 94/09
    Damit steht der Verstoß gegen die Preisangabenverordnung fest, ohne dass es noch darauf ankommt, ob bei der Bildung des Endpreises - was die Antragstellerin nicht eigens angegriffen hat - auch noch die für Transport und Bereitstellung anfallenden Teilkosten in Höhe von 540, 00 EUR mit hätten eingerechnet werden müssen (vgl. insoweit BGH GRUR 1983, 443, 445 - "Kfz-Endpreis").
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.10.2009 - I-6 U 94/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14112
OLG Hamm, 05.10.2009 - I-6 U 94/09 (https://dejure.org/2009,14112)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.10.2009 - I-6 U 94/09 (https://dejure.org/2009,14112)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Oktober 2009 - I-6 U 94/09 (https://dejure.org/2009,14112)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 9 Abs. 5; ZPO § 286
    Kein Anscheinsbeweis für Verschulden des Linksabbiegers bei nicht gegebener Sicht auf den Gegenverkehr

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Pkw mit angehängtem Pferdetransporter und einem entgegenkommenden, mit überhöhter Geschwindigkeit geführten Motorrad

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 28
  • VersR 2010, 1238
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2009 - 6 U 94/09
    Er setzt vielmehr voraus, dass die umfassende Gesamtschau aller unstreitigen und festgestellten Einzelumstände und besonderen Merkmale des Sachverhalts einen Geschehensablauf erkennen lässt, der für die zu beweisende Tatsache nach der Lebenserfahrung typisch ist (vgl. BGH NJW 96, 1828 = VersR 96, 772 = r + s 96, 224; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., 2007, § 38 Rn. 43, 44; derselbe VersR 80, 1091; Lepa, NZV 92, 130; Dannert, NZV 95, 132, 133).
  • BGH, 25.01.1994 - VI ZR 285/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links abbiegenden

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2009 - 6 U 94/09
    Hinreichender Anlass, sich einweisen zu lassen (vgl. hierzu BGH NZV 94, 184) oder auf das Linksabbiegen an dieser Stelle zu verzichten, um zunächst weiter geradeaus zu fahren, dann an geeigneter Stelle zu wenden und dann als Rechtsabbiegerin in die angestrebte Einfahrt zu gelangen, bestand nicht.
  • BGH, 13.11.1990 - XI ZR 217/89

    Umfang der Haftung einer zur Sicherung eines Kontokorrentkredits bestellten

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2009 - 6 U 94/09
    Eine erhebliche Zuvielforderung bei der Mahnung steht nur dann dem Verzugseintritt entgegen, wenn sie dazu führt, dass dem Schuldner die Zinsberechnung unzumutbar oder unmöglich ist (vgl. BGH NJW 91, 1286).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2009 - 6 U 94/09
    Ein solcher kann zwar - nach den Umständen des Einzelfalles - bei der Kollision eines Grundstückseinbiegers mit dem entgegen kommenden durchgehenden Verkehr für die schuldhafte Unfallverurschung des Abbiegers sprechen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 06, 415).
  • OLG Frankfurt, 05.04.2011 - 22 U 67/09

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Unfall im Kreuzungsbereich mit Verstoß

    Soweit dies in der obergerichtlichen Rechtsprechung bisher anders gesehen worden ist (OLG Hamm 5.10.09 - 6 U 94/09 - OLG Dresden 30.6.10 - 7 U 313/10 - AG Landshut 23.8.10 - 3 C 1392/10 -), fehlt es regelmäßig an einer Begründung, so dass sich der Senat insoweit auch nicht mit weiteren Argumenten auseinandersetzen kann.
  • LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines in ein Grundstück

    Ob der Sachverhalt in diesem Sinne im Einzelfall wirklich typisch ist, kann nur aufgrund einer umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden, die sich aus dem unstreitigen Parteivortrag und den getroffenen Feststellungen ergeben (vgl. BGH, Urteile vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 177/10, BGHZ 192, 84 ff., und vom 19. März 1996 - VI ZR 380/94, VersR 1996, 772, jew. mwN.; zum Anscheinsbeweis beim Abbiegen auch OLG Hamm VersR 2010, 1238 f; OLG Hamm MDR 2014, 28 f.).
  • LG Stuttgart, 08.09.2022 - 6 O 240/20

    Voraussetzungen für den Anscheinsbeweis zu Lasten eines Linksabbiegers;

    Dieser Beweis kann indessen durch den Nachweis von Umständen ausgeräumt werden, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit ergibt, dass das Herannahen des Vorfahrtberechtigten nicht rechtzeitig bemerkt werden konnte (BGH v. 19.3.1964, VersR 1964, 639, 640; v. 15.6.1982 - VI ZR 119/81, juris, Rn. 11; OLG Brandenburg v. 17.9.2009 - 12 U 26/09, juris, Rn. 24; OLG Hamm v. 5.10.2009 - I-6 U 94/09, zitiert nach juris; OLG München v. 13.2.1996 - 5 U 2060/95, zitiert nach juris; Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl., § 9 StVO, Rn. 31; Bender in Münchener Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 9 StVO, Rn. 30).

    Da der Motorradfahrer für die Beklagte zu 1 dann jedoch bei Beginn des Abbiegevorgangs noch nicht sichtbar war, besteht keine Grundlage für die Annahme eines Anscheinsbeweises (vgl. OLG Brandenburg v. 17.9.2009 - 12 U 26/09, juris, Rn. 24; OLG Hamm v. 5.10.2009 - I-6 U 94/09, juris, Rn. 16).

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2013 - L 6 U 94/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,103191
LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2013 - L 6 U 94/09 (https://dejure.org/2013,103191)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.10.2013 - L 6 U 94/09 (https://dejure.org/2013,103191)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. Oktober 2013 - L 6 U 94/09 (https://dejure.org/2013,103191)
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  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 77/06 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Feststellungsklage -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2013 - L 6 U 94/09
    Ohne vorheriges Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren fehlt das erforderliche Feststellungsinteresse (BSG SozR 4-1500 § 55 Nr. 4).
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