Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2003

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.12.2002 - 6 U 98/02   

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https://dejure.org/2002,5783
OLG Hamm, 09.12.2002 - 6 U 98/02 (https://dejure.org/2002,5783)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2002 - 6 U 98/02 (https://dejure.org/2002,5783)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 2002 - 6 U 98/02 (https://dejure.org/2002,5783)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus Anlass eines Verkehrsunfalles; Gesteigerte Betriebsgefahr wegen Verstößen gegen das Straßenverkehrsrecht; Einbeziehung der Mehrwertsteuer für ein Leasingfahrzeug in die Schadensberechnung

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Anspruch des Leasingnehmers auf Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands einschließlich Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden; Ersatz des Brutto-Wiederbeschaffungswertes für den Leasingnehmer bei Totalschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 774
  • NZV 2003, 334
  • VersR 2004, 1191
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.1991 - VI ZR 145/91

    Schadensersatz bei Beschädigung eines geleasten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2002 - 6 U 98/02
    Der der Klägerin dadurch entstandene Nutzungsschaden ist zu berechnen nach den Aufwendungen für die Wiederbeschaffung eines der geleasten Sache gleichwertigen Ersatzes (vgl. dazu BGH VersR 92, 194 = NJW 92, 553; Rixecker in Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 23. Aufl., Kap 4 Rn 103 m.w.N.).

    Bei seiner Schadensberechnung ist das Landgericht vom Nettowiederbeschaffungsaufwand für das Fahrzeug ausgegangen und hat der Klägerin zusätzlich die Mehrwertsteuer zugebilligt, die dieser wegen der vorzeitigen Abrechung des Leasingvertrages in Rechnung gestellt worden ist, obwohl die Zahlungsverpflichtungen der Klägerin aus dem Leasingvertrag über das Unfallfahrzeug nicht zum unfallbedingt von den Beklagten geschuldeten Haftungsschaden rechnen (vgl. BGH VersR 92, 194 = NJW 92, 553).

  • BGH, 11.02.1987 - VIII ZR 27/86

    Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen des Leasingnehmers nach

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2002 - 6 U 98/02
    Schadensersatzleistungen, die eine Leasingnehmerin nach außerordentlicher Kündigung des Leasingvertrages zu erbringen hat, sind zwar ohne Umsatzsteuer zu berechnen, weil ihnen eine steuerbare Leistung (§ 1 UStG) nicht gegenüber steht und die Leasinggeberin deshalb auf sie keine Umsatzsteuer zu entrichten hat (vgl. BGH NJW 87, 1690 = WM 87, 562; Wolf, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rn 2017).
  • LG München I, 08.11.2001 - 19 S 9428/01
    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2002 - 6 U 98/02
    Zu den Aufwendungen für die Wiederbeschaffung zählt bei einer nicht vorsteuerabzugsberechtigten Leasingnehmerin auch die Mehrwertsteuer (vgl. OLG Hamm MDR 01, 213 = OLGR 01, 174 = VersR 02, 858 = DAR 01, 79; LG München NZV 02, 191; LG Itzehoe DAR 02, 517; dazu ferner Bethäuser, DAR 02, 481, 483; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., StVG § 12 Rn 48 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00

    Zerstörung des Leasingfahrzeugs - Umsatzsteuer auf Wiederbeschaffungswert als

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2002 - 6 U 98/02
    Zu den Aufwendungen für die Wiederbeschaffung zählt bei einer nicht vorsteuerabzugsberechtigten Leasingnehmerin auch die Mehrwertsteuer (vgl. OLG Hamm MDR 01, 213 = OLGR 01, 174 = VersR 02, 858 = DAR 01, 79; LG München NZV 02, 191; LG Itzehoe DAR 02, 517; dazu ferner Bethäuser, DAR 02, 481, 483; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., StVG § 12 Rn 48 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 10.10.2019 - 12 U 102/19

    Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer auf ein unfallbedingt angeschafftes

    Zu den für die Wiederherstellung erforderlichen Kosten gehört auch die Umsatzsteuer, wenn der Leasingnehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (vgl. OLG Hamm VersR 2002, 858; OLG Hamm NJW-RR 2003, 774; OLG München NJW 2013, 3728; OLG Dresden, Beschluss v. 26.01.2004 - 1 U 2167/03).
  • OLG Dresden, 26.01.2004 - 1 U 2167/03
    Denn sein Unfallschaden besteht, wie vom BGH in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 281 m.w.N.; BGH, NJW 1992, 553; s. auch Becker/Böhme u.a., Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 22. Aufl., B 93; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 774; OLG Hamm, MDR 2001, 213; LG München, NZV 2002, 191; LG Arnsberg, NZV 1994, 444), grundsätzlich nicht in der Belastung mit den Leasingraten, sondern in dem Entzug der Sachnutzung, für den der Kauf- bzw. Wiederbeschaffungswert als maßgeblicher Anknüpfungspunkt angesehen wird.

    Zu den Aufwendungen für die Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges beim Leasingnehmer zählt, wenn dieser - wie hier - nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, auch die Mehrwertsteuer (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 774; OLG Hamm, MDR 2001, 213; LG München, NZV 2002, 191; LG Arnsberg, NZV 1994, 444).

  • LG München I, 02.11.2012 - 17 O 769/11

    Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall mit einem Leasingfahrzeug:

    Zur Aufwendung für die Wiederbeschaffung gehört gem. § 249 BGB auch die Mehrwertsteuer, soweit diese gem. § 249 Abs. 2 S. 2 BGB tatsächlich angefallen ist (OLG Hamm, VersR 2002, 858; NZV 2003, 334; LG München I, NZV 2002, 191/192; AG Brandenburg, NZV 2011, 88/91; Sanden/Völtz, Sachschadensrecht des Kraftverkehrs, 9. Auflage, Rn. 346, 515).
  • LG Bonn, 31.05.2016 - 8 S 15/16

    Beschränkung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung auf die für die Reparatur

    Denn auch der dem Leasingnehmer entstandene Nutzungsschaden wird grundsätzlich nach den Aufwendungen für die Wiederbeschaffung eines der geleasten Sache gleichwertigen Ersatzes berechnet (OLG Hamm. Urteil vom 09.12.2002, Az: 6 U 98/02, zitiert nach juris mit weiteren Nachweisen).
  • AG Wittmund, 08.12.2011 - 4 C 763/11
    Zu den Aufwendungen für die Wiederbeschaffung zählt bei einer nicht vorsteuerabzugsberechtigten Leasingnehmerin auch die Mehrwertsteuer (OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2002, 6 U 98/02, zitiert nach JURIS; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. 2005, § 12 StVG Rdnr. 48).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2003 - L 6 U 98/02   

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https://dejure.org/2003,19869
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2003 - L 6 U 98/02 (https://dejure.org/2003,19869)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.03.2003 - L 6 U 98/02 (https://dejure.org/2003,19869)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. März 2003 - L 6 U 98/02 (https://dejure.org/2003,19869)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Unfallversicherungsschutz - Wegeunfall - ehrenamtliche Tätigkeit - pensionierter Hochschullehrer - Teilnahme an einer Diplomprüfung als Prüfungsausschussmitglied - Hochschulrecht - Diplomprüfungsordnung - hauptberuflicher Professor

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII; § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII; § 4 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII
    Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall ; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall ; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kein UV-Schutz für die Teilnahme an einer Diplomprüfung eines bereits im Ruhestand befindlichen Hochschullehrers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.10.1983 - 9b RU 16/82

    Ehrenamtliche Tätigkeit - Unfallversicherung - Unentgeltliche Tätigkeit für eine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2003 - L 6 U 98/02
    Mit dieser Vorschrift soll die Tätigkeit von Privatpersonen, die dem öffentlichen Interesse und Wohl dient, geschützt werden (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 95, S 260; vgl auch die Begründung zu § 539 Abs. 1 Nr. 13 - BT-Drs IV/120 S 52).
  • BSG, 08.05.1980 - 8a RU 38/79

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Verwandtenbesuch - Arbeitnehmerähnliche Leistung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2003 - L 6 U 98/02
    Denn eine "allgemeine Volksversicherung" soll über § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII (§ 539 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung - RVO) nicht begründet werden (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 66).
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