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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 99/14   

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https://dejure.org/2015,27171
OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 99/14 (https://dejure.org/2015,27171)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.09.2015 - 6 U 99/14 (https://dejure.org/2015,27171)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. September 2015 - 6 U 99/14 (https://dejure.org/2015,27171)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses im Rahmen eines Mietvertrages

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 536 Abs. 1, § 536b
    Geltung des Ausschlusses der Sachmängelhaftung und der Mieterverpflichtung zur Beheizbarkeit der Räume auch bei Vertragsübernahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 536 Abs. 1; BGB § 536b
    Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses im Rahmen eines Mietvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangel nicht angezeigt: Mietminderung ausgeschlossen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluss im Rahmen eines Mietvertrages zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluss im Rahmen eines Mietvertrages zulässig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mangel der Mietsache: Zeigt ihn der Mieter nicht an, ist die Minderung ausgeschlossen! (IMR 2015, 497)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 99/14
    Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene es willentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt, und der Geschäftspartner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin versteht und auch verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde zu den vorgenommenen Erklärungen bevollmächtigt ist (vgl. BGHZ 202, 158; BGHZ 189, 346).
  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 22/07

    Gewerberaummiete: Angemessene Frist für die Abrechnung vorausgezahlter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 99/14
    Im vorliegenden Fall ist die Abrechnungsreife mit Ablauf der angemessenen Frist von einem Jahr nach dem Ende des Abrechnungszeitraums (vgl. dazu BGHZ 184, 117) sowohl für das Jahr 2012 als auch für das Jahr 2013 eingetreten.
  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 327/00

    Formularmäßige Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses für die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 99/14
    Selbst wenn dies der Fall wäre, so wäre der auf die bei Abschluss des Vertrages vorhandenen Mängel beschränkte Ausschluss der Sachmangelhaftung als zulässig anzusehen (vgl. BGH Urteil v. 03.07.2002 - XII ZR 327/00, NJW 2002, 3232).
  • BGH, 30.10.2001 - VI ZR 127/00

    Rechtskraftwirkung eines die Berichtigung des Grundbuchs bewilligenden Urteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 99/14
    Auch bei sonstigen gravierenden Störungen oder Gefahren für die Mietsache besteht die Pflicht zur Anzeige nach § 242 BGB (vgl. BGH, Urteil v. 14.11.2001 - XII ZR 142/99, NJW-RR 2002, 516).
  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 299/91

    Haftung des wirtschaftlichen GmbH-Alleingesellschafters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 99/14
    Eine GmbH mit einem einzigen Gesellschafter kann keinen anderen Willen als den des Gesellschafters haben, wenn die Gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschafterwillens handelt (vgl. BGHZ 119, 257; BGH, Urteil v. 01.04.2004 - IX ZR 305/00, GmbHR 2004, 799).
  • BGH, 14.11.2001 - XII ZR 142/99

    Anzeigepflicht des Mieters bei Unmöglichkeit des Gebrauchs der Mietsache

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 99/14
    Auch bei sonstigen gravierenden Störungen oder Gefahren für die Mietsache besteht die Pflicht zur Anzeige nach § 242 BGB (vgl. BGH, Urteil v. 14.11.2001 - XII ZR 142/99, NJW-RR 2002, 516).
  • BGH, 01.04.2004 - IX ZR 305/00

    Gläubigerbenachteiligung durch eine GmbH

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 99/14
    Eine GmbH mit einem einzigen Gesellschafter kann keinen anderen Willen als den des Gesellschafters haben, wenn die Gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschafterwillens handelt (vgl. BGHZ 119, 257; BGH, Urteil v. 01.04.2004 - IX ZR 305/00, GmbHR 2004, 799).
  • BGH, 22.07.2014 - VIII ZR 313/13

    Zum stillschweigenden Vertragsschluss durch Energieverbrauch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.09.2015 - 6 U 99/14
    Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene es willentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt, und der Geschäftspartner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin versteht und auch verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde zu den vorgenommenen Erklärungen bevollmächtigt ist (vgl. BGHZ 202, 158; BGHZ 189, 346).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.09.2014 - 6 U 99/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,52579
OLG Frankfurt, 25.09.2014 - 6 U 99/14 (https://dejure.org/2014,52579)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.09.2014 - 6 U 99/14 (https://dejure.org/2014,52579)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. September 2014 - 6 U 99/14 (https://dejure.org/2014,52579)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 4 EU-BauprodukteV, Art 8 EU-BauprodukteV, Art 11 EU-BauprodukteV, § 4 Nr 11 UWG
    Erforderlichkeit der CE-Kennzeichnung für Entrauchungsklappe

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Pflicht zur CE-Kennzeichnung entfällt nicht durch eine bauaufsichtliche Zulassung

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Entrauchungsklappen ohne CE-Kennzeichnung

  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit der CE-Kennzeichnung für Entrauchungsklappe

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Entrauchungsklappen ohne CE-Kennzeichnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 6 U 218/14

    Verfolgung von Wettbewerbsverstößen in großem Umfang ist kein Rechtsmissbrauch

    Bei der CE-Kennzeichnungspflicht nach § 12 ElektroStoffV handelt es sich um eine Regelung, die im Interesse der Abnehmer an einer zuverlässigen Information über die Produktsicherheit dazu bestimmt ist, das Verhalten der Anbieter auf dem Markt für Elektrogeräte zu regeln (vgl. - zur CE-Kennzeichnungspflicht nach der EU-BauprodukteV - Senat, Urteil vom 25.9.2014 - 6 U 99/14); wegen der Bedeutung des CE-Kennzeichens ist die Verletzung dieser Kennzeichnungspflicht ist auch als spürbar im Sinne von § 3 I UWG einzustufen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.02.2015 - 6 U 99/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24531
OLG Köln, 20.02.2015 - 6 U 99/14 (https://dejure.org/2015,24531)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.02.2015 - 6 U 99/14 (https://dejure.org/2015,24531)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Februar 2015 - 6 U 99/14 (https://dejure.org/2015,24531)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 534
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 144/06

    Knoblauchwürste

    Auszug aus OLG Köln, 20.02.2015 - 6 U 99/14
    Zu berücksichtigen ist zwar generell, dass eine gestalterische Grundidee, die als solche keinem Sonderschutz zugänglich wäre - wie hier z.B. die Schokolade in Stäbchenform, die Verpackung eines jeden einzelnen Schokoladenstäbchens, die Zusammenfassung mehrere Schokoladenstäbchen in einer Schachtel, die Wiedergabe des Produkts auf der Verpackung - auch nicht im Wege des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes für einen Wettbewerber monopolisiert werden kann, jedoch nimmt die konkrete Umsetzung der gestalterischen Grundidee - hier in Form des o.a. Designs der Verpackung - am wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz teil (vgl. BGH GRUR 2009, 1069 - Knoblauchwürste, juris-Tz. 21, 22).

    Unterschiedliche Herstellerangaben sind zwar in der Regel ein Indiz gegen eine Herkunftstäuschung auch im weiteren Sinne (s. BGH GRUR 2009, 1069, 1071 - Knoblauchwürste; GRUR 2001, 251, 254 - Messerkennzeichnung; GRUR 2001, 443, 446 - Vienetta), im konkreten Fall ist dieses Indiz jedoch dadurch entkräftet, dass - aus welchem Grund auch immer - fast ein Drittel der Verbraucher sich bei der Beurteilung der betrieblichen Herkunft tatsächlich nicht an der Bezeichnung der Beklagten orientiert.

  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 90/98

    Messerkennzeichnung

    Auszug aus OLG Köln, 20.02.2015 - 6 U 99/14
    Unterschiedliche Herstellerangaben sind zwar in der Regel ein Indiz gegen eine Herkunftstäuschung auch im weiteren Sinne (s. BGH GRUR 2009, 1069, 1071 - Knoblauchwürste; GRUR 2001, 251, 254 - Messerkennzeichnung; GRUR 2001, 443, 446 - Vienetta), im konkreten Fall ist dieses Indiz jedoch dadurch entkräftet, dass - aus welchem Grund auch immer - fast ein Drittel der Verbraucher sich bei der Beurteilung der betrieblichen Herkunft tatsächlich nicht an der Bezeichnung der Beklagten orientiert.
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 34/02

    Staubsaugerfiltertüten

    Auszug aus OLG Köln, 20.02.2015 - 6 U 99/14
    Das Landgericht hat zutreffend ausgeführt, dass die speziell für die Verwechslungsgefahr im Markenrecht, § 23 Nr. 3 MarkenG, entwickelten besonderen Anforderungen an die Verwertbarkeit eines Meinungsforschungsgutachten (wonach bereits durch die Art der Befragung eindeutig darüber Klarheit gewonnen werden muss, inwieweit bestimmte Herkunftsvorstellungen der befragten Personen auf für die Beurteilung der Unlauterkeit nicht relevanten Umständen beruhen, s. BGH GRUR 2005, 423 - Staubsaugerfiltertüten, juris-Tz. 25) auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar sind.
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 136/11

    Regalsystem

    Auszug aus OLG Köln, 20.02.2015 - 6 U 99/14
    Die von ihr angeführte Regalsystem-Entscheidung des BGH (GRUR 2013, 951) bezieht sich auf die Ausnahmefälle, in denen ein Ersatz- und Erweiterungsbedarf bezüglich optisch kompatibler Produkte besteht.
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