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   VGH Hessen, 27.04.1998 - 6 UE 745/98.A   

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VGH Hessen, 27.04.1998 - 6 UE 745/98.A (https://dejure.org/1998,8745)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.04.1998 - 6 UE 745/98.A (https://dejure.org/1998,8745)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. April 1998 - 6 UE 745/98.A (https://dejure.org/1998,8745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 101 GG, § 21 GVG, §§ 21f GVG, § 4 VwGO, § 9 VwGO
    Unverzügliche Besetzung der vakant gewordenen Stelle eines Vorsitzenden Richters; Anschlußberufung nur im Rahmen der zugelassenen Berufung möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 241
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 11.07.1985 - VII ZB 6/85

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Spruchkörpers bei vakanter Vorsitzendenstelle

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1998 - 6 UE 745/98
    Jede mit der Personalauswahl nicht unvermeidbar verbundene Verzögerung der Wiederbesetzung entzieht der Vertretungsregelung die Grundlage und führt zur nicht ordnungsgemäßen Besetzung des Spruchkörpers (BGH, 11.07.1985 - VII ZB 6/85 -, BGHZ 95, 246).

    Wird eine Richterstelle durch Erreichen der Altersgrenze frei, so können alle Besetzungsmaßnahmen so rechtzeitig vorgenommen werden, dass in aller Regel die frei gewordene Stelle sogleich wieder besetzt werden kann (BGH, 11.07.1985, a.a.O.).

    Eine Übergangszeit von - je nach Lage des Falles - mehreren Wochen oder Monaten ist nur dann vertretbar, wenn die Stellenbesetzung aus anderen, nicht schon lange vorher überschaubaren Gründen notwendig ist (BGH, 11.07.1985, a.a.O.).

  • BGH, 21.06.1955 - 5 StR 177/55

    Vorschriftsmäßige Besetzung einer Strafkammer bei Arbeitsüberlastung des zugleich

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1998 - 6 UE 745/98
    Deshalb wird für die Zulässigkeit der Vertretung während der Dauer einer Vakanz verlangt, dass die Wiederbesetzung der Stelle des Vorsitzenden "unverzüglich" (BGH, 21.06.1955 - 5 StR 177/55 -, NJW 1955, 1447) oder "in angemessener Zeit" (BVerfG, 03.03.1983 - 2 Bv 265/83 -, NJW 1983, 1541) erfolgt und "nicht unangemessen lange" (BSG, RiA 1976, 54) oder "rechtswidrig verzögert" (BGH, 19.01.1978 - III ZR 11/76 -, DRiZ 1978, 183) wird.

    Ein Vorsitzender Richter kann den Vorsitz in mehreren Spruchkörpern führen, solange nur gewährleistet ist, dass er den gesetzlich geforderten richtunggebenden Einfluss auf die Rechtsprechung des Spruchkörpers ausüben kann (Kissel, a.a.O., § 21 f Rdnr. 4; BGH, 22.04.1983 - RiZ(R) 4/82 -, BGHZ 88, 1 = NJW 1984, 129; BGH, 21.06.1955 - 5 STR 177/55 -, BGHSt 8, 17).

  • BVerwG, 06.05.1997 - 9 C 56.96

    Familienasyl bei Einreise über einen sicheren Drittstaat?

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1998 - 6 UE 745/98
    Mit Beschluss vom 27. Februar 1998 - den Beteiligten zugestellt am 5. März 1998 - hat der Senat die Berufung des Klägers wegen Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Mai 1997 (- 9 C 56.96 -, EZAR 215 Nr. 14 = InfAuslR 1997, 422 = DÖV 1997, 922) zugelassen.

    Bei Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts des § 26a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG, sondern auch der Systematik und des Zwecks der Norm verbietet es sich, die Drittstaatenregelung zwar auf einen nach Art. 16a Abs. 1 GG Asylberechtigten - den sogenannten Stammberechtigten - anzuwenden, dessen Familienangehörige, die ihre Rechtsposition von dem Stammberechtigten ableiten, vom Geltungsbereich der Norm dagegen auszunehmen (vgl. dazu ausführlich: BVerwG, 06.05.1997 - 9 C 56.96 -, EZAR 215 Nr. 14 = InfAuslR 1997, 422 = DÖV 1997, 922).

  • BGH, 19.06.1962 - GSZ 1/61

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1998 - 6 UE 745/98
    Dies erscheint nur gewährleistet, wenn er mindestens 75 % der Aufgaben eines Vorsitzenden des jeweiligen Spruchkörpers selbst wahrnehmen kann (Kissel, a.a.O., § 21 f Rdnr. 4; BGH, 19.06.1962 - GSZ 1/61 -, BGHZ 37, 210 = NJW 1962, 1570).

    Für diese wertende und gewichtende Betrachtung ist ausschlaggebend, dass die gesetzlichen Vorschriften über die Besetzung der Spruchkörper nicht durch mehr oder weniger formale Anordnungen der Geschäftsverteilung erfüllt werden können und es nicht darauf ankommt, was auf dem Papier steht (BGH, 19.06.1962, a.a.O.), sondern der Vorsitzende tatsächlich in der Lage sein muss, die ihm obliegenden Aufgaben selbst wahrzunehmen.

  • BVerwG, 18.03.1996 - 9 C 64.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Zulässigkeit der Anschlußberufung bei Zulassungsberufung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1998 - 6 UE 745/98
    Anderenfalls würde die gesetzliche Regelung über die Zulassung der Berufung unterlaufen (vgl. dazu: BVerwG, 18.03.1996 - 9 C 64.95 -, NVwZ-RR 1997, 253 für den Fall einer auf die Anerkennung als Asylberechtigter gerichteten Anschlussberufung bei Zulassung nur hinsichtlich der Voraussetzungen des § 53 AuslG; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 127 Rdnr. 6).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1998 - 6 UE 745/98
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Behandlung von Haupt- und Hilfsanträgen in der Rechtsmittelinstanz (vgl. dazu: BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96 -, EZAR 631 Nr. 44 = NVwZ 1997, 1132).
  • BVerfG, 03.03.1983 - 2 BvR 265/83

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Vakanz einer Richterstelle

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1998 - 6 UE 745/98
    Deshalb wird für die Zulässigkeit der Vertretung während der Dauer einer Vakanz verlangt, dass die Wiederbesetzung der Stelle des Vorsitzenden "unverzüglich" (BGH, 21.06.1955 - 5 StR 177/55 -, NJW 1955, 1447) oder "in angemessener Zeit" (BVerfG, 03.03.1983 - 2 Bv 265/83 -, NJW 1983, 1541) erfolgt und "nicht unangemessen lange" (BSG, RiA 1976, 54) oder "rechtswidrig verzögert" (BGH, 19.01.1978 - III ZR 11/76 -, DRiZ 1978, 183) wird.
  • BSG, 10.06.1975 - 9 RV 390/74

    Vorsitzender Richter - Verhinderung des Vorsitzenden - Vertretung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1998 - 6 UE 745/98
    Deshalb wird für die Zulässigkeit der Vertretung während der Dauer einer Vakanz verlangt, dass die Wiederbesetzung der Stelle des Vorsitzenden "unverzüglich" (BGH, 21.06.1955 - 5 StR 177/55 -, NJW 1955, 1447) oder "in angemessener Zeit" (BVerfG, 03.03.1983 - 2 Bv 265/83 -, NJW 1983, 1541) erfolgt und "nicht unangemessen lange" (BSG, RiA 1976, 54) oder "rechtswidrig verzögert" (BGH, 19.01.1978 - III ZR 11/76 -, DRiZ 1978, 183) wird.
  • VGH Hessen, 26.03.1997 - 12 UE 4659/96

    "Wahlfeststellung" bei der Feststellung einer Einreise über irgendeinen - im

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1998 - 6 UE 745/98
    Der Ausschluss des Asylrechts greift indessen auch dann ein, wenn der Asylbewerber aus einem der in Betracht kommenden sicheren Drittstaaten eingereist ist, ein konkreter Drittstaat aber nicht festgestellt werden kann (vgl. dazu: Hess. VGH, 26.03.1997 - 12 UE 4659/96.A -, AuAS 1997, 160 = NVwZ-Beilage 1998, 4 m.w.N. - unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung des 12. Senats).
  • BGH, 19.01.1978 - III ZR 11/76

    Amtshaftungsanspruch bei fehlerhafter Geschäftsverteilung - Drittbezogenheit von

    Auszug aus VGH Hessen, 27.04.1998 - 6 UE 745/98
    Deshalb wird für die Zulässigkeit der Vertretung während der Dauer einer Vakanz verlangt, dass die Wiederbesetzung der Stelle des Vorsitzenden "unverzüglich" (BGH, 21.06.1955 - 5 StR 177/55 -, NJW 1955, 1447) oder "in angemessener Zeit" (BVerfG, 03.03.1983 - 2 Bv 265/83 -, NJW 1983, 1541) erfolgt und "nicht unangemessen lange" (BSG, RiA 1976, 54) oder "rechtswidrig verzögert" (BGH, 19.01.1978 - III ZR 11/76 -, DRiZ 1978, 183) wird.
  • BGH, 14.11.1985 - BLw 23/84

    Besetzung des Landwirtschaftsenats bei Entscheidung über eine begründete

  • BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60

    Gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • BVerwG, 27.01.1998 - 9 C 34.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Pflicht zur Begründung der Berufung;

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 4.85

    Geschäftsverteilung - Vorsitz - Spruchkörper - Besetzung - Vertretung - Ruhestand

  • VGH Hessen, 17.03.1998 - 13 UE 3558/97

    Anwendung der Berufungsbegründungsfrist im Asylverfahren offengelassen;

  • VGH Hessen, 15.01.1998 - 6 UE 2729/97

    Asylverfahren: Geltung der Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3 bejaht

  • BGH, 22.04.1983 - RiZ(R) 4/82

    Vorsitzender Richter als Beisitzer in einem anderen Spruchkörper

  • VGH Hessen, 16.12.1982 - X OE 520/82
  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    Die sich in dieser Rechtsprechung niederschlagende Gegenüberstellung zwischen der Wahrnehmung der richterlichen Aufgaben durch den Vorsitzenden einerseits und ihrer Wahrnehmung durch dessen Vertreter andererseits (vgl. BGHSt 2, 71 ; BGHZ 37, 210 ; HessVGH, Urteil vom 27. April 1998 - 6 UE 745/98.A -, juris, Rn. 30) zeigt, dass die 75 %-Grenze die quantitative Mitwirkung des ordentlichen Vorsitzenden betrifft.
  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 346/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    bb) Unerheblich für die hier zu entscheidende Konstellation ist auch, dass an Landgerichten, auch an Oberlandesgerichten, ein Doppel- oder sogar Mehrfachvorsitz durchaus vorkommt (vgl. etwa BGHSt 8, 17; OLG Koblenz MDR 1966, 1023; Hans. OLG Hamburg StV 2003, 11; VGH Kassel, ESVGH 48, 241; s. auch die einen Sonderfall betreffende Entscheidung BGH NJW 1967, 1566, 1567 = BGHZ 47, 289 in Widerspruch zu BGHZ 37, 210 und ohne Hinweis auf eine tatsächliche Belastung des Vorsitzenden).

    Die Kenntnis des in den Akten zugrunde liegenden Streitstoffs ist und bleibt angesichts der derzeitigen Handhabung grundsätzlich vom Justizgewährungsanspruch geforderte und damit rechtstaatlich unabdingbare Voraussetzung für die Leitung und Führung eines Strafsenats beim Bundesgerichtshofs (vgl. auch VGH Kassel ESVGH 48, 241 zur Wahrnehmung eines Vorsitzes bei einem Verwaltungsgerichtshof, bei dem - nicht zuletzt im Interesse einer sachgerechten und verantwortungsvollen Ausübung der Leitungsfunktion - von einem Vorsitzenden die Übernahme von Berichterstattertätigkeiten erwartet wird).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1998 - 7 S 1125/98

    Anschlußrechtsmittel: Zulassungsfragen; Streitgegenstand

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG zur Zulassungsberufung nach dem AsylVfG, kann eine Anschließung nur im Rahmen der zugelassenen Berufung erfolgen (Vgl. z. B.: BVerwG, Urt. v. 18.3.1996 - 9 C 64/95 -, NVwZ-RR 1997, 253 (254); ob der 8. Senats des BVerwG dies in Zweifel ziehen will, ist unklar; vgl. BVerwGE 100, 104 (108), allerdings zur alten Rechtslage; vgl. auch: VGH Kassel, Urt. v. 27.4.1998 - 6 UE 745/98.A; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.4.1998 - 6 Bs 95/98).
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