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   OLG Saarbrücken, 14.03.2019 - 6 UF 130/18   

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https://dejure.org/2019,10229
OLG Saarbrücken, 14.03.2019 - 6 UF 130/18 (https://dejure.org/2019,10229)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.03.2019 - 6 UF 130/18 (https://dejure.org/2019,10229)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. März 2019 - 6 UF 130/18 (https://dejure.org/2019,10229)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 104 Nr 2 BGB, § 1365 BGB
    Familiensache: Anerkennung einer sog. relativen Geschäftsunfähigkeit; Gesamtvermögensgeschäft bei Abschluss eines Gesellschaftsvertrags mit Einbringungsverpflichtung; Darlegungs- und Beweislast für Gesamtvermögensgeschäft

  • heuking.de PDF

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Familienrechtliche Begrenzungen der Einbringung des gesamten Vermögens in eine Gesellschaft

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Familienrechtliche Begrenzungen der Einbringung des gesamten Vermögens in eine Gesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 772
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 15.09.2022 - 34 Wx 114/22

    Grundbuchamt, Anwaltsschriftsatz, Verfügungsverbot, Schenkungsteuer, Immobilien,

    Jedenfalls bei größeren Vermögen wie hier ist die Grenze bei 90% zu ziehen (BGH FGPrax 2013, 142/143; OLG Saarbrücken NJW-RR 2019, 772/774; OLG Frankfurt a.M. NJOZ 2018, 90/91; OLG Celle FamRZ 2010, 562/563; OLG Jena FamRZ 2010, 1733/1734; OLG München FamRZ 2005, 272; OLG Köln NJW-RR 2005, 4/5; Grüneberg/Siede BGB 81. Aufl. § 1365 Rn. 6; MüKoBGB/Koch 9. Aufl. § 1365 Rn. 31).

    Denn zur Anwendung des § 1365 BGB ist weiter erforderlich, dass der Erwerber positiv weiß, dass es sich bei dem Geschäftsobjekt um das gesamte Vermögen seines Gegenübers handelt, oder dass er zumindest die Umstände kennt, aus denen sich dies ergibt (BGH FGPrax 2013, 142/143; OLG Saarbrücken NJW-RR 2019, 772/774; OLG Frankfurt a.M. NJOZ 2018, 90/91; Senat vom 10.9.2009, 34 Wx 59/09 = NJW-RR 2010, 523/524; OLG Jena FamRZ 2010, 1733/1734; OLG Koblenz FamRZ 2008, 1078/1079; OLG Köln NJW-RR 2005, 104/105; BayObLG Rpfleger 2000, 265; MüKoBGB/Koch § 1365 Rn. 35; Grüneberg/Siede § 1365 Rn. 8).

    Bei engen Verwandten liegt, sofern sie in Kontakt miteinander stehen, eine entsprechende Kenntnis nahe (BGH FGPrax 2013, 142/143; OLG Saarbrücken NJW-RR 2019, 772/774; a.A. MüKoBGB/Koch § 1365 Rn. 75).

    Die Kenntnis der das Vorliegen eines Gesamtvermögensgeschäfts im Sinne dieser Vorschrift begründenden Umstände setzt darüber hinaus voraus, dass auch eine entsprechende Vorstellung von den tatsächlichen Wertverhältnissen bestand (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2019, 772/775).

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