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   OLG Saarbrücken, 23.03.2021 - 6 UF 136/20   

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OLG Saarbrücken, 23.03.2021 - 6 UF 136/20 (https://dejure.org/2021,40462)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.03.2021 - 6 UF 136/20 (https://dejure.org/2021,40462)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. März 2021 - 6 UF 136/20 (https://dejure.org/2021,40462)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zum Unterhaltsanspruch bei besonders günstigen Einkommensverhältnissen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3537
  • FamRZ 2022, 1363
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 25.09.2019 - XII ZB 25/19

    Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhaltsbedarfs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2021 - 6 UF 136/20
    Unterhalb dieser Grenze kann daher der Unterhaltsbedarf des Berechtigten ohne Darlegung der konkreten Einkommensverwendung nach der Einkommensquote bemessen werden (BGH FamRZ 2020, 21; 2018, 260).

    Maßgebend sind also die für die Bemessung des Ehegattenunterhalts relevanten Einkünfte (BGH FamRZ 2020, 21).

    Dass das Familieneinkommen insgesamt über dieser Grenze liegt, lässt nämlich nicht die tatsächliche Vermutung für den vollständigen Verbrauch des bis zur Grenze reichenden Familieneinkommens entfallen (BGH FamRZ 2020, 21).

    Vielmehr soll die Erweiterung der Quotenmethode bei besonders guten Einkommensverhältnissen gerade - was der Senat ausdrücklich begrüßt - eine praktikable Bewältigung des Massenphänomens Unterhalt ermöglichen (BGH FamRZ 2020, 21; 2018, 260).

    Mithin wird die für den vollständigen Verbrauch des Familieneinkommens in Höhe des dargestellten Quotenbedarfs streitende Vermutung bereits mangels ausreichend substantiierten Bestreitens des Ehemannes nicht ansatzweise erschüttert (vgl. auch dazu BGH FamRZ 2020, 21).

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97

    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2021 - 6 UF 136/20
    Die Lage könnte allenfalls anders bewertet werden, wenn der Altersvorsorgeunterhaltsberechtigte darlegt - und bei Bestreiten beweist -, dass ausreichend zusätzliche, nichtprägende Einkünfte entweder auf Seiten des Unterhaltspflichtigen oder des Unterhaltsberechtigten vorhanden sind (BGH FamRZ 1999, 372; Wendl/Gutdeutsch, Unterhaltsrecht, 10. Aufl., § 4, Rz. 890 ff.).

    Nach alledem ist der angefochtene Beschluss wie aus der Entscheidungsformel ersichtlich teilweise abzuändern, wobei der Senat bei seiner Tenorierung - abweichend von derjenigen des Familiengerichts - dem Umstand Rechnung trägt, dass Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt lediglich unselbständige Bestandteile des einheitlichen, den gesamten Lebensbedarf umfassenden Unterhaltsanspruchs sind (BGH FamRZ 2007, 117; 1982, 1187), sodass der Gesamtunterhaltsanspruch zu titulieren - und der auf den Altersvorsorgeunterhalt entfallende Anteil dennoch gesondert auszuweisen - ist (siehe auch die Tenorierung in BGH FamRZ 1999, 372).

  • BGH, 30.03.2011 - XII ZR 3/09

    Nachehelicher Unterhalt: Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2021 - 6 UF 136/20
    Dabei ist wesentlich, ob das Verhalten des Berechtigten für das Scheitern der Ehe ursächlich war (BGH FamRZ 2012, 779; 2011, 791; 2008, 1414; 1983, 670, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss vom 17. Februar 2011 - 6 UF 135/10 - OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 699; vgl. NK-BGB/Hohloch, BGB, 4. Aufl., § 1579, Rz. 70 m.w.N.; Palandt/Brudermüller, BGB, 80. Aufl., § 1579, Rz. 31, m.w.N.).

    Entscheidend ist darauf abzustellen, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte eine verfestigte neue Lebensgemeinschaft eingegangen ist, sich damit endgültig aus der ehelichen Solidarität herauslöst und zu erkennen gibt, dass er diese nicht mehr benötigt (BGH FamRZ 2011, 791, 1498 und 1854; Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2019 - 6 UF 59/18 - und vom 29. März 2012 - 6 UF 171/11 - BT-Drucks. 16/1830 S. 21).

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 7/05

    Zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen nach Aufnahme einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2021 - 6 UF 136/20
    Dabei ist wesentlich, ob das Verhalten des Berechtigten für das Scheitern der Ehe ursächlich war (BGH FamRZ 2012, 779; 2011, 791; 2008, 1414; 1983, 670, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss vom 17. Februar 2011 - 6 UF 135/10 - OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 699; vgl. NK-BGB/Hohloch, BGB, 4. Aufl., § 1579, Rz. 70 m.w.N.; Palandt/Brudermüller, BGB, 80. Aufl., § 1579, Rz. 31, m.w.N.).

    Unter welchen Umständen - nach einer gewissen Dauer, die im Allgemeinen zwischen zwei und drei Jahren liegt - auf ein eheähnliches Zusammenleben geschlossen werden konnte, lässt sich nicht allgemeinverbindlich festlegen (BGH FamRZ 2011, 1498 und 1854; 2008, 1414; 2004, 614; 2002, 810; Senatsbeschlüsse a.a.O.).

  • BGH, 15.11.2017 - XII ZB 503/16

    Nachehelicher Unterhalt: Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2021 - 6 UF 136/20
    Unterhalb dieser Grenze kann daher der Unterhaltsbedarf des Berechtigten ohne Darlegung der konkreten Einkommensverwendung nach der Einkommensquote bemessen werden (BGH FamRZ 2020, 21; 2018, 260).

    Vielmehr soll die Erweiterung der Quotenmethode bei besonders guten Einkommensverhältnissen gerade - was der Senat ausdrücklich begrüßt - eine praktikable Bewältigung des Massenphänomens Unterhalt ermöglichen (BGH FamRZ 2020, 21; 2018, 260).

  • BGH, 15.02.2012 - XII ZR 137/09

    Abänderungsklage für nachehelichen Unterhalt: Wegfall des Unterhaltsanspruchs der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2021 - 6 UF 136/20
    Dabei ist wesentlich, ob das Verhalten des Berechtigten für das Scheitern der Ehe ursächlich war (BGH FamRZ 2012, 779; 2011, 791; 2008, 1414; 1983, 670, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss vom 17. Februar 2011 - 6 UF 135/10 - OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 699; vgl. NK-BGB/Hohloch, BGB, 4. Aufl., § 1579, Rz. 70 m.w.N.; Palandt/Brudermüller, BGB, 80. Aufl., § 1579, Rz. 31, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.10.2015 - 6 UF 84/15

    Änderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich nach Versterben eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2021 - 6 UF 136/20
    Soweit das Familiengericht der Ehefrau - auf der Grundlage dieser (vorläufigen, dazu gleich) Elementarunterhaltsbeträge - für den Zeitraum bis einschließlich September 2016 einen Altersvorsorgeunterhaltsanspruch in der im angefochtenen Beschluss errechneten Höhe zuerkannt hat, hat der Ehemann hiergegen keine Beanstandungen erhoben; auch aus Rechtsgründen ist hiergegen nichts zu erinnern (siehe zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts unter - von der höchstrichterlichen und Senatsrechtsprechung gebilligter - Heranziehung der Bremer Tabelle BGH FamRZ 2010, 1637 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 8. Juni 2017 - 6 UF 4/17 -, vom 8. Juni 2017 - 6 UF 12/17 -, vom 21. April 2016 - 6 UF 84/15 - und vom 3. März 2016 - 6 UF 114/15 -).
  • BGH, 12.01.1983 - IVb ZR 348/81

    Anrechnung von öffentlich-rechtlichen Sozialleistungen als unterhaltspflichtiges

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2021 - 6 UF 136/20
    Dabei ist wesentlich, ob das Verhalten des Berechtigten für das Scheitern der Ehe ursächlich war (BGH FamRZ 2012, 779; 2011, 791; 2008, 1414; 1983, 670, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss vom 17. Februar 2011 - 6 UF 135/10 - OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 699; vgl. NK-BGB/Hohloch, BGB, 4. Aufl., § 1579, Rz. 70 m.w.N.; Palandt/Brudermüller, BGB, 80. Aufl., § 1579, Rz. 31, m.w.N.).
  • BGH, 05.10.2011 - XII ZR 117/09

    Beschränkung des nachehelichen Unterhalts: Verfestigte Lebensgemeinschaft als

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2021 - 6 UF 136/20
    Dabei kann auf die schon vor dem Inkrafttreten der Neuregelung des § 1579 Nr. 2 BGB ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden, die das Bestehen einer verfestigten Lebensgemeinschaft als einen Härtegrund nach § 1579 Nr. 7 BGB a.F. angesehen hat (BGH FamRZ 2011, 1854).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2019 - 6 UF 76/18

    Trennungsunterhalt: Berücksichtigung krankheitsbedingter Mehraufwendungen des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2021 - 6 UF 136/20
    Bei der Einzelfallbeurteilung sind auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten in den Blick zu nehmen (Senatsbeschlüsse vom 31. Januar 2019 - 6 UF 76/18 -, NJW-Spezial 2019, 356, und vom 13. Dezember 2012 - 6 UF 392/12 -).
  • BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04

    Beschränkung der Revision auf einen Teil des geltend gemachten

  • BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 311/81

    Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Vorsorgeunterhalt

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZR 73/10

    Trennungsunterhalt: Einkommenszurechnung eines Auslandsverwendungszuschlags eines

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 102/09

    Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils;

  • BGH, 13.07.2011 - XII ZR 84/09

    Nachehelicher Unterhalt: Wegfall des Unterhaltsanspruchs bei Eingehen einer neuen

  • BGH, 28.01.2004 - XII ZR 259/01

    Ausschluß des gegen den Erben des Unterhaltsschuldners gerichteten Anspruchs auf

  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00

    Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten

  • BGH, 11.11.2015 - XII ZB 7/15

    Verfahren auf Trennungsunterhalt: Aufstockungsunterhalt wegen Vorwegabzugs des

  • BGH, 30.11.2011 - XII ZR 34/09

    Nachehelicher Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt: Darlegungslast des

  • BGH, 10.11.2010 - XII ZR 197/08

    Nachehelicher Unterhalt: Voraussetzungen eines Anspruchs auf

  • BGH, 19.02.2020 - XII ZB 358/19

    Voraussetzungen für Trennungsunterhalt

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 16.03.2021 - 6 UF 136/20   

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https://dejure.org/2021,55058
OLG Saarbrücken, 16.03.2021 - 6 UF 136/20 (https://dejure.org/2021,55058)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.03.2021 - 6 UF 136/20 (https://dejure.org/2021,55058)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. März 2021 - 6 UF 136/20 (https://dejure.org/2021,55058)
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Trennungsunterhalt; Darlegungslast für einen Unterhaltsbedarf; Begriff des Familieneinkommens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 25.09.2019 - XII ZB 25/19

    Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhaltsbedarfs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.03.2021 - 6 UF 136/20
    Unterhalb dieser Grenze kann daher der Unterhaltsbedarf des Berechtigten ohne Darlegung der konkreten Einkommensverwendung nach der Einkommensquote bemessen werden (BGH FamRZ 2020, 21 ; 2018, 260 ).

    Maßgebend sind also die für die Bemessung des Ehegattenunterhalts relevanten Einkünfte (BGH FamRZ 2020, 21 ).

    Dass das Familieneinkommen insgesamt über dieser Grenze liegt, lässt nämlich nicht die tatsächliche Vermutung für den vollständigen Verbrauch des bis zur Grenze reichenden Familieneinkommens entfallen (BGH FamRZ 2020, 21 ).

    Vielmehr soll die Erweiterung der Quotenmethode bei besonders guten Einkommensverhältnissen gerade - was der Senat ausdrücklich begrüßt - eine praktikable Bewältigung des Massenphänomens Unterhalt ermöglichen (BGH FamRZ 2020, 21 ; 2018, 260 ).

    Mithin wird die für den vollständigen Verbrauch des Familieneinkommens in Höhe des dargestellten Quotenbedarfs streitende Vermutung bereits mangels ausreichend substantiierten Bestreitens des Ehemannes nicht ansatzweise erschüttert (vgl. auch dazu BGH FamRZ 2020, 21 ).

  • BGH, 30.03.2011 - XII ZR 3/09

    Nachehelicher Unterhalt: Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.03.2021 - 6 UF 136/20
    Dabei ist wesentlich, ob das Verhalten des Berechtigten für das Scheitern der Ehe ursächlich war (BGH FamRZ 2012, 779 ; 2011, 791 ; 2008, 1414; 1983, 670, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss vom 17. Februar 2011 - 6 UF 135/10 - OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 699 ; vgl. NK-BGB/Hohloch, BGB , 4. Aufl., § 1579 , Rz. 70 m.w.N.; Palandt/Brudermüller, BGB , 80. Aufl., § 1579 , Rz. 31, m.w.N.).

    Entscheidend ist darauf abzustellen, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte eine verfestigte neue Lebensgemeinschaft eingegangen ist, sich damit endgültig aus der ehelichen Solidarität herauslöst und zu erkennen gibt, dass er diese nicht mehr benötigt (BGH FamRZ 2011, 791, 1498 und 1854; Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2019 - 6 UF 59/18 - und vom 29. März 2012 - 6 UF 171/11 - BT-Drucks. 16/1830 S. 21).

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 7/05

    Zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen nach Aufnahme einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.03.2021 - 6 UF 136/20
    Dabei ist wesentlich, ob das Verhalten des Berechtigten für das Scheitern der Ehe ursächlich war (BGH FamRZ 2012, 779 ; 2011, 791 ; 2008, 1414; 1983, 670, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss vom 17. Februar 2011 - 6 UF 135/10 - OLG Zweibrücken FamRZ 2009, 699 ; vgl. NK-BGB/Hohloch, BGB , 4. Aufl., § 1579 , Rz. 70 m.w.N.; Palandt/Brudermüller, BGB , 80. Aufl., § 1579 , Rz. 31, m.w.N.).

    Unter welchen Umständen - nach einer gewissen Dauer, die im Allgemeinen zwischen zwei und drei Jahren liegt - auf ein eheähnliches Zusammenleben geschlossen werden konnte, lässt sich nicht allgemeinverbindlich festlegen (BGH FamRZ 2011, 1498 und 1854; 2008, 1414; 2004, 614; 2002, 810; Senatsbeschlüsse a.a.O.).

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97

    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.03.2021 - 6 UF 136/20
    Die Lage könnte allenfalls anders bewertet werden, wenn der Altersvorsorgeunterhaltsberechtigte darlegt - und bei Bestreiten beweist -, dass ausreichend zusätzliche, nichtprägende Einkünfte entweder auf Seiten des Unterhaltspflichtigen oder des Unterhaltsberechtigten vorhanden sind (BGH FamRZ 1999, 372 ; Wendl/Gutdeutsch, Unterhaltsrecht, 10. Aufl., § 4, Rz. 890 ff.).

    Nach alledem ist der angefochtene Beschluss wie aus der Entscheidungsformel ersichtlich teilweise abzuändern, wobei der Senat bei seiner Tenorierung - abweichend von derjenigen des Familiengerichts - dem Umstand Rechnung trägt, dass Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt lediglich unselbständige Bestandteile des einheitlichen, den gesamten Lebensbedarf umfassenden Unterhaltsanspruchs sind (BGH FamRZ 2007, 117 ; 1982, 1187 ), sodass der Gesamtunterhaltsanspruch zu titulieren - und der auf den Altersvorsorgeunterhalt entfallende Anteil dennoch gesondert auszuweisen - ist (siehe auch die Tenorierung in BGH FamRZ 1999, 372 ).

  • BGH, 15.11.2017 - XII ZB 503/16

    Nachehelicher Unterhalt: Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.03.2021 - 6 UF 136/20
    Unterhalb dieser Grenze kann daher der Unterhaltsbedarf des Berechtigten ohne Darlegung der konkreten Einkommensverwendung nach der Einkommensquote bemessen werden (BGH FamRZ 2020, 21 ; 2018, 260 ).

    Vielmehr soll die Erweiterung der Quotenmethode bei besonders guten Einkommensverhältnissen gerade - was der Senat ausdrücklich begrüßt - eine praktikable Bewältigung des Massenphänomens Unterhalt ermöglichen (BGH FamRZ 2020, 21 ; 2018, 260 ).

  • BGH, 13.07.2011 - XII ZR 84/09

    Nachehelicher Unterhalt: Wegfall des Unterhaltsanspruchs bei Eingehen einer neuen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.03.2021 - 6 UF 136/20
    Unter welchen Umständen - nach einer gewissen Dauer, die im Allgemeinen zwischen zwei und drei Jahren liegt - auf ein eheähnliches Zusammenleben geschlossen werden konnte, lässt sich nicht allgemeinverbindlich festlegen (BGH FamRZ 2011, 1498 und 1854; 2008, 1414; 2004, 614; 2002, 810; Senatsbeschlüsse a.a.O.).
  • OLG Hamm, 02.10.2015 - 6 UF 84/15

    Änderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich nach Versterben eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.03.2021 - 6 UF 136/20
    Soweit das Familiengericht der Ehefrau - auf der Grundlage dieser (vorläufigen, dazu gleich) Elementarunterhaltsbeträge - für den Zeitraum bis einschließlich September 2016 einen Altersvorsorgeunterhaltsanspruch in der im angefochtenen Beschluss errechneten Höhe zuerkannt hat, hat der Ehemann hiergegen keine Beanstandungen erhoben; auch aus Rechtsgründen ist hiergegen nichts zu erinnern (siehe zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts unter - von der höchstrichterlichen und Senatsrechtsprechung gebilligter - Heranziehung der Bremer Tabelle BGH FamRZ 2010, 1637 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 8. Juni 2017 - 6 UF 4/17 -, vom 8. Juni 2017 - 6 UF 12/17 -, vom 21. April 2016 - 6 UF 84/15 - und vom 3. März 2016 - 6 UF 114/15 -).
  • BGH, 05.10.2011 - XII ZR 117/09

    Beschränkung des nachehelichen Unterhalts: Verfestigte Lebensgemeinschaft als

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.03.2021 - 6 UF 136/20
    Dabei kann auf die schon vor dem Inkrafttreten der Neuregelung des § 1579 Nr. 2 BGB ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden, die das Bestehen einer verfestigten Lebensgemeinschaft als einen Härtegrund nach § 1579 Nr. 7 BGB a.F. angesehen hat (BGH FamRZ 2011, 1854 ).
  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00

    Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.03.2021 - 6 UF 136/20
    Unter welchen Umständen - nach einer gewissen Dauer, die im Allgemeinen zwischen zwei und drei Jahren liegt - auf ein eheähnliches Zusammenleben geschlossen werden konnte, lässt sich nicht allgemeinverbindlich festlegen (BGH FamRZ 2011, 1498 und 1854; 2008, 1414; 2004, 614; 2002, 810; Senatsbeschlüsse a.a.O.).
  • BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04

    Beschränkung der Revision auf einen Teil des geltend gemachten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.03.2021 - 6 UF 136/20
    Nach alledem ist der angefochtene Beschluss wie aus der Entscheidungsformel ersichtlich teilweise abzuändern, wobei der Senat bei seiner Tenorierung - abweichend von derjenigen des Familiengerichts - dem Umstand Rechnung trägt, dass Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt lediglich unselbständige Bestandteile des einheitlichen, den gesamten Lebensbedarf umfassenden Unterhaltsanspruchs sind (BGH FamRZ 2007, 117 ; 1982, 1187 ), sodass der Gesamtunterhaltsanspruch zu titulieren - und der auf den Altersvorsorgeunterhalt entfallende Anteil dennoch gesondert auszuweisen - ist (siehe auch die Tenorierung in BGH FamRZ 1999, 372 ).
  • BGH, 28.01.2004 - XII ZR 259/01

    Ausschluß des gegen den Erben des Unterhaltsschuldners gerichteten Anspruchs auf

  • BGH, 15.02.2012 - XII ZR 137/09

    Abänderungsklage für nachehelichen Unterhalt: Wegfall des Unterhaltsanspruchs der

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 102/09

    Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils;

  • OLG Saarbrücken, 31.01.2019 - 6 UF 76/18

    Trennungsunterhalt: Berücksichtigung krankheitsbedingter Mehraufwendungen des

  • BGH, 12.01.1983 - IVb ZR 348/81

    Anrechnung von öffentlich-rechtlichen Sozialleistungen als unterhaltspflichtiges

  • BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 311/81

    Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Vorsorgeunterhalt

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZR 73/10

    Trennungsunterhalt: Einkommenszurechnung eines Auslandsverwendungszuschlags eines

  • BGH, 10.11.2010 - XII ZR 197/08

    Nachehelicher Unterhalt: Voraussetzungen eines Anspruchs auf

  • BGH, 30.11.2011 - XII ZR 34/09

    Nachehelicher Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt: Darlegungslast des

  • BGH, 11.11.2015 - XII ZB 7/15

    Verfahren auf Trennungsunterhalt: Aufstockungsunterhalt wegen Vorwegabzugs des

  • BGH, 19.02.2020 - XII ZB 358/19

    Voraussetzungen für Trennungsunterhalt

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