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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 09.09.2010 - 6 UF 29/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,33457
OLG Saarbrücken, 09.09.2010 - 6 UF 29/10 (https://dejure.org/2010,33457)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.09.2010 - 6 UF 29/10 (https://dejure.org/2010,33457)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. September 2010 - 6 UF 29/10 (https://dejure.org/2010,33457)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verwirkung titulierter Kindesunterhaltsansprüche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 648
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.12.2003 - XII ZR 155/01

    Vollstreckbarkeit eines wertgesicherten Unterhaltsvergleichs; Verwirkung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2010 - 6 UF 29/10
    Diese Erwägungen gelten nach Auffassung des BGH im Wesentlichen auch für titulierte Unterhaltsansprüche (BGH, FamRZ 2004, 531 ; vgl. auch Wendl/Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 6, Rdn. 139, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.05.2013 - 2 WF 82/13

    Verwirkung rückständigen Kindesunterhalts

    Zutreffend hat der Antragsteller zunächst darauf abgestellt, dass § 767 ZPO gemäß § 120 Abs. 1 FamFG auf die Vollstreckung in Familienstreitsachen anwendbar ist (vgl. OLG Thüringen, Beschluss vom 12.04.2012 - 1 UF 648/11 - FamRZ 2012, 1662; OLG Hamm, Beschluss vom 28.10.2011 - II-8 WF 160/11 - FamRZ 2012, 993; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.09.2010 - 6 UF 29/10 - MDR 2011, 168).

    Denn der Gesichtspunkt des Schuldnerschutzes verdient bei Unterhaltsrückständen für eine mehr als ein Jahr zurückliegende Zeit besondere Beachtung, wie sich beim Ehegattenunterhalt nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 1585b Abs. 3, 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB für eine mehr als ein Jahr zurückliegende Zeit ableiten lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.2003 - XII ZR 155/01 - FamRZ 2004, 531; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.09.2010 - 6 UF 29/10 - MDR 2011, 168).

    Diese Erwägungen sind auch für den hier verfahrensgegenständlichen Kindesunterhalt grundsätzlich übertragbar (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2011 - 13 WF 129/11 - FamRZ 2012, 993; OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.11.2012 - 13 UF 77/12 - JAmt 2013, 114; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.09.2010 - 6 UF 29/10 - MDR 2011, 168).

    Dies gilt nur dann nicht, wenn Vollstreckungsversuche angesichts der finanziellen Situation des Antragstellers als Vollstreckungsschuldners voraussichtlich erfolglos geblieben wären; in diesem Fall ist das Umstandsmoment regelmäßig zu verneinen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.11.2012 - 13 UF 77/12 - JAmt 2013, 114; OLG Oldenburg, Beschluss v. 23.08.2011 - 13 UF 16/11 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.11.2012 - 13 UF 77/12 - JAmt 2013, 114; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.09.2010 - 6 UF 29/10 - MDR 2011, 168).

  • OLG Hamm, 17.03.2015 - 2 UF 226/14

    Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf die Unterhaltssicherungsbehörde bei

    Diese Erwägung ist auch für den hier verfahrensgegenständlichen Kindesunterhalt grundsätzlich übertragbar (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2013 - II-2 WF 82/13 - MDR 2013, 1468, OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2011 - 13 WF 129/11 - FamRZ 2012, 993; OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.11.2012 - 13 UF 77/12 - JAmt 2013, 114; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.09.2010 - 6 UF 29/10 - MDR 2011, 168).b)Zu berücksichtigen ist aber, dass dem Antragsgegner aufgrund der Rechtswahrungsanzeige und der ihm nach eigenem Vortrag mitgeteilten - seinerzeit - fehlenden Anspruchsvoraussetzungen wegen Leistungsunfähigkeit bekannt war, dass er bei Erlangen der Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet war.
  • AG Brandenburg, 22.06.2017 - 31 C 82/16
    Vollstreckungsversuche wären angesichts der damaligen Vermögenssituation des Klägers nämlich unstreitig erfolglos geblieben ( OLG Oldenburg , Beschluss vom 23.08.2011, Az.: 13 UF 16/11, u.a. in: FamRZ 2012, Seiten 148 f.; OLG Saarbrücken , Beschluss vom 09.09.2010, Az.: 6 UF 29/10, u.a. in: MDR 2011, Seiten 168 f. ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.05.2010 - II-6 UF 29/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18307
OLG Hamm, 25.05.2010 - II-6 UF 29/10 (https://dejure.org/2010,18307)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.05.2010 - II-6 UF 29/10 (https://dejure.org/2010,18307)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Mai 2010 - II-6 UF 29/10 (https://dejure.org/2010,18307)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Entziehung der elterlichen Sorge hinsichtlich der Kindesmutter aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls durch die beabsichtigte Herausnahme des Kindes aus einer Pflegefamilie

  • rechtsportal.de

    BGB § 1666; BGB § 1666a
    Entziehung der elterlichen Sorge hinsichtlich der Kindesmutter, da diese durch die beabsichtigte Herausnahme des Kindes aus einer Pflegefamilie das Kindeswohl gefährdet

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1747
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2010 - 6 UF 29/10
    Im Rahmen der erforderlichen Abwägung der verfassungsrechtlich geschützten Rechte ist jedoch zu berücksichtigen, dass im Bereich des Artikels 6 Absatz 2 des Grundgesetzes das Wohl des Kindes immer das entscheidende Kriterium bildet, so dass dieses bei Interessenkonflikten zwischen dem Kind und seinen Eltern letztlich bestimmend sein muss (BVerfGE 75, 201 und BVerfG Beschluss vom 31.3.2010 - 1 BvR 2910/09).

    Dies trifft jedoch nicht immer zu, insbesondere dann nicht, wenn ein Kind in einer Pflegefamilie aufwächst (vgl. BVerfGE 75, 201).

    Die Unsicherheiten bei der Prognose sowie der Umstand, dass die Trennung von seinen unmittelbaren Bezugspersonen für das Kind regelmäßig eine erhebliche psychische Belastung bedeutet (vgl. BVerfGE 75, 201), dürfen allerdings nicht dazu führen, dass bei Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie die Wiederzusammenführung von Kind und Eltern schon immer dann ausgeschlossen ist, wenn das Kind seine "sozialen" Eltern gefunden hat.

  • BVerfG, 31.03.2010 - 1 BvR 2910/09

    Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2010 - 6 UF 29/10
    Im Rahmen der erforderlichen Abwägung der verfassungsrechtlich geschützten Rechte ist jedoch zu berücksichtigen, dass im Bereich des Artikels 6 Absatz 2 des Grundgesetzes das Wohl des Kindes immer das entscheidende Kriterium bildet, so dass dieses bei Interessenkonflikten zwischen dem Kind und seinen Eltern letztlich bestimmend sein muss (BVerfGE 75, 201 und BVerfG Beschluss vom 31.3.2010 - 1 BvR 2910/09).

    Ein solches Risiko ist für das Kind nicht hinnehmbar (BVerfG Beschluss vom 31.3.2010 - 1 BvR 2910/09 - zur Frage einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB).

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2010 - 6 UF 29/10
    In diesem Falle gebietet es das Kindeswohl, die neuen gewachsenen Bindungen des Kindes zu seinen Pflegepersonen zu berücksichtigen und das Kind aus seiner Pflegefamilie nur herauszunehmen, wenn die körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen des Kindes als Folge der Trennung von seinen bisherigen Bezugspersonen unter Berücksichtigung der Grundrechtsposition des Kindes noch hinnehmbar sind (vgl. BVerfGE 79, 51).
  • BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2006/98

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 2 und 3 und GG Art 103 durch Entzug der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2010 - 6 UF 29/10
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, inwieweit eine Erziehungsfähigkeit der leiblichen Eltern auch ihre Eignung umfasst, die negativen Folgen einer eventuellen Traumatisierung des Kindes durch den Wechsel der Bezugspersonen möglichst gering zu halten (BVerfG FamRZ 2000, 1489).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2010 - 6 UF 29/10
    Das Kind ist ein Wesen mit eigener Menschenwürde und eigenem Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit aus Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (BVerfGE 24, 119).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2010 - 6 UF 29/10
    Die Erziehung und Betreuung eines minderjährigen Kindes durch Mutter und Vater innerhalb einer harmonischen Gemeinschaft gewährleistet dabei am ehesten, dass dieses Ziel erreicht wird (vgl. BVerfGE 56, 363).
  • OLG Hamm, 12.08.2013 - 6 UF 100/13

    Anordnung und gerichtliche Ausgestaltung einer Umgangspflegschaft

    Mit Beschluss vom 25.5.2010 entzog der Senat der Beteiligten zu 1) die elterliche Sorge für M insgesamt und bestellte den Beteiligten zu 3) zum Vormund (6 UF 29/10).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.02.2010 - 6 UF 29/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,27068
OLG Frankfurt, 19.02.2010 - 6 UF 29/10 (https://dejure.org/2010,27068)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.02.2010 - 6 UF 29/10 (https://dejure.org/2010,27068)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Februar 2010 - 6 UF 29/10 (https://dejure.org/2010,27068)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 268/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    Diese entsteht bereits dann, wenn er von einer Partei zum Verfahrensbevollmächtigten bestellt worden ist und eine unter die Verfahrensgebühr fallende Tätigkeit ausgeübt hat, also im Regelfall mit der Entgegennahme der ersten Information (OLG Frankfurt Beschluss vom 19. Februar 2010 - 6 UF 29/10 - n.v.; s. auch Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. VV 3100 Rdn. 13).
  • OLG Frankfurt, 12.02.2013 - 6 UF 200/11

    Vergütung des zum Ergänzungspfleger bestellten Rechtsanwalts

    Die Zulassung der Beschwerde nach § 61 Absatz 3 Satz 1 FamFG kann auch durch den Rechtspfleger im Rahmen einer Abhilfeentscheidung erfolgen (für die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Rechtspfleger als Teilabhilfe siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.02.2010, Az.: 6 UF 29/10, Rn 5, zitiert nach Juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2010, Az.: 8 WF 14/10, Rn 11, zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 16.08.2010 - 5 UF 236/10

    Vergütung des Verfahrensbeistands in Verfahren nach § 1666 BGB

    8 Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 19.05.2010 (5 UF 139/10), auf den wegen der Einzelheiten der Begründung Bezug genommen wird, ausgeführt hat, besteht auf Grund der eindeutigen gesetzlichen Regelung bei der Anwendung von § 158 Abs. 7 S. 3 FamFG kein Auslegungs-, Ermessens- oder Beurteilungsspielraum (OLG Frankfurt am Main, a. a. O.; BVerfG, a. a. O.; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 19.2.2010, 6 UF 29/10).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 6 UF 169/11

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts als Ergänzungspfleger nach § 1835 IV BGB

    Auch durch den Rechtspfleger kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde erfolgen (vgl. OLG Frankfurt, 6. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 19.02.2010, Az.: 6 UF 29/10).
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