Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 16.07.2019

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   OLG Zweibrücken, 09.04.2019 - 6 VA 1/19   

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https://dejure.org/2019,38693
OLG Zweibrücken, 09.04.2019 - 6 VA 1/19 (https://dejure.org/2019,38693)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.04.2019 - 6 VA 1/19 (https://dejure.org/2019,38693)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. April 2019 - 6 VA 1/19 (https://dejure.org/2019,38693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...

  • BGH, 25.09.2019 - IV AR (VZ) 2/18

    Anspruch auf Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen

    bb) Richtig ist ferner die Auffassung des Oberlandesgerichts, dass das Recht auf Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen Geschäftsverteilungsplan auch für denjenigen besteht, der - wie der Antragsteller - nicht an einem Verfahren beteiligt ist, das bei dem Spruchkörper anhängig ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. März 2019 - 14 VA 2/19 juris Rn. 9; OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 2 VAs 2/19, juris Rn. 4, 6; OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 208 [juris Rn. 5]; a.A. Kissel/Mayer, GVG 9. Aufl. § 21g Rn. 40; MünchKomm-StPO/Schuster, 2018 § 21g GVG Rn. 16; wohl auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. April 2019 - 6 VA 1/19, S. 2 (n.v.)).

    Dem entspricht es, dass ein Anspruch auf Übersendung einer Kopie von Geschäftsverteilungsplänen in Rechtsprechung und Literatur nahezu einhellig abgelehnt wird (OLG Schleswig, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 10 VA 3/19, unter II (n.v.); OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 6 VA 1/19 unter II 2 a (n.v.); OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 12 VA 1/19 unter III (n.v.); OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Juni 2019 - 2 VA 5/19, unter II 2 (n.v.); OLG Oldenburg, Beschluss vom 18. März 2019 - 4 VA 4/19 unter II (n.v.); OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 2 VAs 2/19, juris Rn. 4, 6; OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 2018 - 15 VA 30/18, juris Rn. 23; OLG Jena NStZ-RR 2015, 23 [juris Rn. 3]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 208 [juris Rn. 6]); siehe ferner (zu § 21e Abs. 9 GVG) StGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. November 2015 - 1 VB 12/15, juris Rn. 12; Kissel/Mayer, GVG 9. Aufl. § 21e Rn. 75; MünchKomm-StPO/Schuster, 2018 § 21e GVG Rn. 66; PG/Grimm/Remus, ZPO 10. Aufl. § 21e GVG Rn. 97; Lückemann in Zöller, ZPO 32. Aufl. § 21e GVG Rn. 35; a.A. MünchKomm-ZPO/Zimmermann, 5. Aufl. § 21e GVG Rn. 59).

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.07.2019 - 6 VA 1/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,36937
OLG Zweibrücken, 16.07.2019 - 6 VA 1/19 (https://dejure.org/2019,36937)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.07.2019 - 6 VA 1/19 (https://dejure.org/2019,36937)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Juli 2019 - 6 VA 1/19 (https://dejure.org/2019,36937)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 21e GVG, § 21g GVG, § 23 GVG
    Einsichtsrecht in interne Geschäftsverteilungspläne einzelner Spruchkörper: Anspruch auf Übersendung von Kopien; Rechtsmissbräuchlichkeit des Begehrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 12.03.2019 - 1 AR 10/19

    Gerichtsstand der streitgenössischen Drittwiderklage

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.07.2019 - 6 VA 1/19
    Die vorgenommene Bewertung wird auch gestützt durch den Inhalt des zu den Akten gereichten Schreiben des Direktors des Amtsgerichts Recklinghausen an den Bundesgerichtshof vom 27. Mai 2019, Az. 1 AR 10/19 und die ebenfalls zu den Akten gereichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 8. Mai 2018, Az. 15 VA 17/18, auf deren beider Inhalt auch Bezug genommen wird.
  • OLG Stuttgart, 25.03.2019 - 14 VA 2/19

    Anspruch auf Einsicht in Senatsgeschäftsverteilungsplan eines Gerichts durch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.07.2019 - 6 VA 1/19
    Weil hinsichtlich der Verpflichtung zur Übersendung von Kopien von internen Geschäftsverteilungsplänen - gerade auch im Falle des Antragstellers - auch andere Rechtsauffassungen vertreten werden (vgl. z.B. Entscheidung des OLG Stuttgart vom 25. März 2019, Az. 14 VA 2/19), wird die Rechtsbeschwerde gem. § 29 Abs. 1 und 2 S. 1 Nr. 2 EGGVG zugelassen.
  • OLG Hamm, 21.08.2018 - 15 VA 30/18

    Umfang des Rechts auf Einsichtnahme in interne Geschäftsverteilungspläne

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.07.2019 - 6 VA 1/19
    Der Senat schließt sich der bisher herrschenden Auffassung an und verweist zur Begründung auf die Ausführungen in der Entscheidung des OLG Hamm vom 21. August 2018, Az.1 -15 VA 30/18.
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2020 - 2 VAs 19/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Wird bei einem isolierten Prozesskostenhilfegesuch nach der Bewilligung der Prozesskostenhilfe die versäumte Rechtshandlung innerhalb der Frist des § 26 Abs. 1 EGGVG nachgeholt, ist dem Antragsteller Wiedereinsetzung in die versäumte Antragsfrist zu gewähren, wenn er - wie hier - das Prozesskostenhilfegesuch für den beabsichtigen Antrag auf gerichtliche Entscheidung bereits innerhalb der Frist für deren Einlegung in bescheidungsfähiger Form eingereicht hatte (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 6 VA 1/19 -, juris; VG Gelsenkirchen, BeckRS 2020/2698).

    Den von ihm gestellten Anträgen auf gerichtliche Entscheidung war, soweit aus der veröffentlichen Rechtsprechung ersichtlich, jeweils gemein, dass der Antragsteller kein eigenes nachvollziehbares und schützenswertes Interesse an der begehrten Auskunft dargetan hat (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09. April 2019 - 6 VA 1/19 -, juris; OLG Düsseldorf, BeckRS 2019, 33605; BayObLG, BeckRS 2019, 15400; OLG Hamm, Beschluss vom 08. Mai 2018 - I - 15 VA 12/18 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.03.2019 - 14 VA 2/19).

    Ob der Antragsteller mit seinen Anträgen das Ziel verfolgt, wovon der 15. Zivilsenat des OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 08. Mai 2018 (15 VA 12/18) ausgeht, eine Vielzahl von Beschlüssen zur Jahresgeschäftsverteilung vergangener Jahre gezielt auf Verfahrensfehler zu durchforsten, um daraus (vermeintliche) dienstrechtliche Unregelmäßigkeiten einzelner Richterinnen oder Richter aufzudecken, und damit ein, wie es das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 13.09.2019 (I-3 VA 6/19) ausdrückt, ihm nicht zustehendes "Wächteramt" bzw. eine "Oberaufsicht" über die Justiz in Anspruch nimmt, ob es ihm, wie das OLG Zweibrücken annimmt (vgl. Beschluss vom 09. April 2019 - 6 VA 1/19 -, juris) allein darum geht, eine "Bestätigung" für seine Rechtsauffassung zu erlangen, dass Gerichte grundsätzlich verpflichtet sind, ihm nicht nur Einsicht vor Ort zu gewähren, sondern auch Kopien ihrer internen Geschäftsverteilungspläne zuzusenden, oder ob der Antragsteller die zahlreichen Verfahren schlicht zum Zeitvertreib angestrengt hat, kann dahinstehen.

    Denn eine vernünftig abwägende bemittelte Partei würde ohne ein nachvollziehbares eigenes Interesse und ohne einen objektiven Nutzen, allein aus einem subjektiven Bedürfnis heraus, nicht bei einer Vielzahl von Gerichten Einsicht in interne Geschäftsverteilungspläne durch Übersendung von Kopien erstreiten, wenn sie trotz des bestehenden Prozessrisikos hierfür eigenes Geld einsetzen müsste (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09. April 2019 - 6 VA 1/19 -, juris und im Anschluss BGH, Beschluss vom 08. Januar 2020 - IV ZA 14/19 -, juris; BayObLG BeckRS 2019, 15400).

  • BGH, 25.09.2019 - IV AR (VZ) 4/19

    Gewährung der Einsicht in den senatsinternen Geschäftsverteilungsplan des 19.

    Demgemäß wird ein Anspruch auf Übersendung einer Kopie von Geschäftsverteilungsplänen in Rechtsprechung und Literatur - wie das Oberlandesgericht ebenfalls erkannt hat - auch nahezu einhellig abgelehnt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 10 VA 3/19 unter II (n.v.); OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 6 VA 1/19 unter II 2 a (n.v.); OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 12 VA 1/19 unter III (n.v.); OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Juni 2019 - 2 VA 5/19 unter II 2 (n.v.); OLG Oldenburg, Beschluss vom 18. März 2019 - 4 VA 4/19 unter II (n.v.); OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 2 VAs 2/19, juris Rn. 4, 6; OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 2018 - 15 VA 30/18, juris Rn. 23; OLG Jena NStZ-RR 2015, 23 [juris Rn. 3]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 208 [juris Rn. 6]); siehe ferner (zu § 21e Abs. 9 GVG) StGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. November 2015 - 1 VB 12/15 juris Rn. 12; Kissel/Mayer, GVG 9. Aufl. § 21e Rn. 75; Münch-Komm-StPO/Schuster, 2018 § 21e GVG Rn. 66; PG/Grimm/Remus, ZPO 10. Aufl. § 21e GVG Rn. 97; Lückemann in Zöller, ZPO 32. Aufl. § 21e GVG Rn. 35; a.A. MünchKomm-ZPO/Zimmermann, 5. Aufl. § 21e GVG Rn. 59).
  • BayObLG, 20.07.2022 - 203 VAs 139/22

    Dritte haben keinen durchsetzbaren Anspruch auf Veröffentlichung der

    In der Rechtsprechung herrscht Einigkeit darüber, dass ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen ist, das Rechtsmittel wirksam einzulegen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - VI ZB 36/16-, juris Rn. 6; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 6 VA 1/19 -, juris).
  • BayObLG, 24.11.2020 - 204 VAs 398/20

    Bescheid, Ermessensentscheidung, Ablehnung, Verfahren, Demokratieprinzip,

    Er bedarf der Einsicht in die Geschäftsverteilungspläne (durch Übersendung einer Kopie oder als elektronisches Dokument) nicht zur Feststellung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 GG), denn er macht nicht geltend, dass er zu irgendeinem Zeitpunkt an einem vor dem Oberlandesgericht Nürnberg laufenden Gerichtsverfahrens beteiligt gewesen sei (vgl. BayObLG, Beschluss vom 18.7.2019 - 1 VA 40/19, juris Rn. 18; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.7.2019 - 6 VA 1/19, juris Rn. 15).
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